Selbständigkeit - v...
 
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Selbständigkeit - voller Unterhalt

 
(@fernando)
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Hallo,

bin völlig neu hier und hoffe, mir kann jemand helfen. Folgende Situation:

Meine Ex und ich sind seit 5 Jahren getrennt, Scheidung war im Frühjahr diesen Jahres. Unsere beiden Töchter leben bei meiner Ex, die seit unserer Trennung allenfalls stundenweise gearbeitet hat. Es gab also von Anfang an sowohl Unterhalt für die Kinder als auch für sie. Aktuell sind meine beiden Mädels 7 und 10 Jahre alt, in der 2. und 4. Klasse, die Jüngste kommt also im Sommer 2006 in die 3. Klasse. Meine Ex gehört nicht zu den Frauen, die unbedingt lange arbeiten wollen.

Im Februar 2005 habe ich einvernehmlich mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Es sollte ohnehin Personal abgebaut werden, also nutzte ich die Gelegenheit, eine Abfindung mitzunehmen und meinem ohnehin lang gehegten Wunsch einer Selbständigkeit nachzugehen.

Im Jahr 2005 habe ich – wie so oft, wenn man in die Selbständigkeit startet -, kein Einkommen erzielt. Trotzdem habe ich nach wie vor den vollen Unterhalt bezahlt, als ob ich den alten Job noch hätte. Ist ja auch die Rechtslage, schließlich wurde ich nicht gekündigt (selbst gekündigt habe ich allerdings auch nicht).

So langsam geht mir aber jetzt das Geld aus – nichtsdestoweniger besteht meine Ex darauf, jeden Monat weiterhin den vollen Unterhalt (berechnet aus meinem alten Einkommen als Angestellter) zu erhalten. Ab Februar arbeitet sie in einem 400 Euro Job.

Kann mir irgendjemand Hoffnung machen, wie ich darauf einwirken kann, dass sich die Situation bessert? Natürlich versuche ich selbst, Einkommen zu erzielen. Aber was ist z.B. ab Sommer 2006, wenn meine Jüngste in die 3. Klasse kommt. Selbst nach Aussage der Anwältin meiner Frau würde sich die Unterhaltssituation dann ändern. Aber was bedeutet das konkret? Und kann ich die 400 Euro ab Februar mit dem "alten Unterhalt" voll verrechnen?

Vielen Dank im Voraus.
Fernando


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2005 00:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Fernando,

gibt es Titel bzgl. der Unterhaltszahlungen? Wenn ja, welche?

Bzgl. der Anrechnung der Abfindung lies bitte >dieses Urteil.

Ob deiner Ex eine (Teilzeit-)Beschäftigung zugemutet werden kann, hängt von den für dich zuständigen unterhaltsrechtlichen Leitlinien ab (>hier<).

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.12.2005 09:47
(@fernando)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die rasche Antwort, DeepThought. Mit Juristendeutsch tue ich mich (noch) schwer, ergo würde ich mich freuen, wenn vielleicht jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation hat und mir entsprechende Tipps geben kann.

Was ist z.B. mit dem Selbstbehalt? Spielt der in meiner Situation keinerlei Rolle? Obwohl ich aktuell kein Einkommen habe (zehre die Ersparnisse aus der Abfindung auf), muss ich dennoch den vollen Unterhalt (berechnet aus der alten Angestelltentätigkeit) bezahlen?

Schätze, ich werde mir wohl einen Anwalt nehmen müssen. Hat jemand eine Empfehlung für mich (lebe in Berlin)?

P.S.: Meine Ex lebt in einer recht großzügigen, modernisierten Wohnung, die ihrer Mutter gehört. Natürlich bezahlt sie angeblich den vollen Mietpreis. Lässt sich dies irgendwie auf die Unterhaltsberechnung zu meinen Gunsten anwenden?

[Editiert am 14/12/2005 von Fernando]


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2005 11:19