Ich habe in der Zwischenzeit Papier gesucht.
Beide Töchter gehen noch zur Schule.
Ehegattenunterhalt:
Zitat aus dem Gerichtsprotokoll:
1.) Der Antragsteller verpflichtet sich, an die Antragsgegnerin für die Dauer von 4 Jahren beginnend mit dem Monat, der der Rechtskraft der Entscheidung folgt, unabänderlich einen nachehelichen Ehegattenunterhalt in Höhe von monatlich 204,00 EUR jeweils zum 15. eines jeden Monats zu bezahlen.
2.) Die Beteiligten sind sich einig, dass diese Unterhaltsverpflichtung nicht abänderbar ist und eine Veränderung, gleich aus welchem Grund, von keinem Beteiligten geltend gemacht werden kann.
.....genial oder?
.....genial oder?
Schon, aber völlig normal, Vergleiche sind eben dazu da, eine solche Situation zum Abschluss zu bringen, ohne das stets und ständig wieder daran rumgeschraubt wird.
Und glaub mir, mit 204 Euro und 4 Jahren bist Du mal richtig gut weggekommen. Das Geheimnis musst Du mir echt mal verraten.
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Das ist kein Geheimnis - aber leider kann man es nicht nachmachen. Mein Ex-Frau hat sich in den Jahren so sehr zu ihrem Nachteil verändert, dass sie es sich mit Ihrer Art bei so ziemlich jedem in diesen (mehreren) Gerichtsverfahren verdorben hat - inklusive ihrem eigenen Anwalt - der wollte auch nur noch ein Ende dieser gruseligen Angelegenheit.
Ja, ich wollte es nicht kritieren, nur anmerken in Bezug auf fair oder unfair.
Solange die beiden Töchter nocht zur Schule gehen sind sie priveligiert. Fängt eine ein Studium an, dann rutscht sie im Rang weit nach hinten. Spielt aber solange keine Rolle, solange einvernehmlich KU gezahlt wird und für den bei der KM lebenden Sohn der Mindestunterhalt.
.....genial oder?
Genial ja, wenn sie in dieser Zeit nicht wieder heiratet.
Nicht genial, wenn sie in dieser Zeit einen anderen ehelicht.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
das "genial" war zynisch gemeint. Ich hatte hinterher das Gefühl einen Fehler gemacht zu haben. Aber mal ganz ehrlich - als Nicht-Jurist - hat man das Gefühl ständig. Ich habe mehrere fette Aktenordner voll Anwalts- und Gerichtskorrespondenz. Ich bin wirklich nicht dumm - aber ich verstehe davon nicht mal die Hälfte der Zusammenhänge!
Naja in deinem Fall ists schn ganz gut. Du zahlst noch 3 Jahre und dann kann sie nix mehr von dir bekommen. (Ok, im schlimmsten Fall musst du dich dann och mit der ARGE rumstreiten)
Ein Vergleich ist immer etwas wobei beide Seiten den Eindruck haben etwas falsch gemacht zu haben.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
[...] mit 204 Euro und 4 Jahren bist Du mal richtig gut weggekommen. [...]
DAS war NICHT zynisch gemeint. Die ganze Geschichte kostet Dich ca 9800€, Mich wird sie nächsten Juni ca. 16000€ gekostet haben.
Also freu Dich lieber, über das gute Ergebnis.
Allerdings stimmt es, die Wiederheirat wird in der Regel als Grund mit aufgenommen, das der Unterhalt weg fällt, da hat Dein Anwalt gepennt.
Nochmal sortiert, was als nächstes anstehen sollte:
- Beistandschaft für den bei Dir lebenden Sohn einrichten. (Dann mußt Du Dich nicht mit Deiner Ex absabbeln)
- Dein Bereinigtes Netto mit spitzem Bleistift berechnen. Mit 3600 hast Du nur knapp 100€ zu viel um in eine tiefere Gehaltsstufe zu rutschen.
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Ist es Angesichts der Tatsachen nicht völlig wurst, wie viel der TO verdient und wie da gerechnet wurde? Insbesondere weil 3600 - 327 - 450 - 204 immer noch 2617 sind und er mit Kindergeld 2800 übrig hat?
Wichtig ist doch allein die Leitungsfähigkeit der KM, und die steht und fällt mit der Tatsache, ob der Vater "unbekannt" ist oder nur nicht genannt werden soll/ will?!? Aber selbst dann ist das Einkommensgefälle wahrscheinlich so groß, dass der geneigte Familienrichter dem TO eine Nase drehen könnte.
Ich würde daher eine Beistandschaft einrichten.
[...] für meine Ex-Frau nur ein einziges Ziel. Nicht wieder Arbeiten gehen zu müssen und so viel wie möglich Geld zu bekommen.
Angesichts dieser Tatsache wäre mir das nicht wurst.
Haben wir doch immer wieder, wer das will was ihm zusteht, bekommt auch nur das was ihm zusteht.
Rein von den Zahlen her hast Du sicher recht.
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auf jeden fall muss ich euch schon mal sagen wie gut es sich anfühlt. Wie wunderbar aufgehoben man sich hier Vorkommt. in der nächsten Woche werde ich auf einer Dienstreise in Indien sein. wenn ich genügend Freizeit habe werde ich mich mal hinsetzen und meine gesamte Geschichte versuchen aufzuschreiben als Lehre für andere und als Vorstellung.
ich werde mich jetzt erst mal ausführlich im internet über Beistandschaft erkundigen.
Moin nochmal,
ich werde mich jetzt erst mal ausführlich im internet über Beistandschaft erkundigen.
Das kannst Du tun ...
Aber ne kleine Vorabwarnung:
Laß Dich einerseits nicht von Amts-/Ministeriumsbroschüren blenden und laß Dir andererseits nicht erzählen "die taugen nichts".
Jeder JA-Mitarbeiter und jedes JA ist anders (sind alles nur Menschen).
Wie es bei Dir ist, kriegst Du nur raus, wenn Du da aufschlägst.
Väter sind für eine Beistandschaft häufiger "Gegner" (UH-Pflichtiger) als "Kunden" ... insofern ist das immer spannend.
Das Mindeste, was man für Dich tun kann, ist die Auskunftsaufforderung.
Gruß
United
Ok. Ich hab mich informiert. Klingt für mich etwas beängstigend nach so langem Kampf um Sorge- und Aufenthaltsrecht einen Teil der Sorge wieder freiwillig abzugeben. Wir haben allerdings ziemliches Glück mit dem JA hier. Bisher durfte ich die JA Mitarbeiter nur als ausnehmend fair erleben.
Sobald ich wieder in Deutschland bin mache ich einen Termin. Ich halte Euch dann auf dem Laufenden wie es weiter geht.
Danke nochmal!
Du gibts keinen Teil des SR auf.
Die Beistandschaft ist nichts anderes als wenn du einen Anwalt beauftragst sich um den Unterhalt für euren Sohn zu kümmern. Nur eben machen die das kostenfrei.
Wenn es dir nicht mehr gefällt entziehst du die Beistandschaft und gut is.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Liebe Gemeinde, ich möchte Euch wenigstens auf dem Laufenden halten. Leider ist die Situation an anderer Stelle gerade ein wenig eskaliert, so das die Umgangsfragen wieder mehr in den Hintergrund rücken. Ich habe meinen Anwalt gebeten eine Klärung herbeizuführen. Bis dahin (an die Forumsmitglieder die die Fairness verfechten) zahle ich freiwillig den vollen Betrag für meinen bei der Mutter lebenden Sohn und hoffe irgendwann den Unterhalt für den bei mir lebenden Sohn zu bekommen. Sobald eine Entscheidung dazu fällt werde ich es hier posten - als Fallbeispiel. Danke für Eure Unterstützung!