...nochmal: was sie macht, da hast Du kein Einfluss drauf! Weil sie als zweifache Mutter per Gesetz vor der Arbeitsverpflichtung geschützt ist!
ich bitte um die zutreffenden §en des BGB!
Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.
Erich Kästner
§ 1570 BGB
Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. "
Die gängige Rechtsprechung konkretisiert dann dieses Gesetz...kann sich auch mal ändern, zur Zeit ist es aber wie geschildert...
"In der Praxis tauchen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen immer wieder die Argumente des Unterhaltsverpflichteten auf, der andere solle doch arbeiten gehen, dann brauche er keinen Unterhalt zahlen.
Die vom Gesetz geregelten Ausnahmetatbestände, insbesondere der Tatbestand der Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes, verpflichten gerade diejenige / denjenigen, die / der die Kinder versorgt und bei der / dem die Kinder leben, nicht zu einer Erwerbstätigkeit. In der Regel kann man davon ausgehen, daß bis zum 10. Lebensjahr des Kindes die / der Unterhaltsberechtigte keiner Halbtagstätigkeit nachgehen muß, allerdings dann bis zur Beendigung des 14. Lebensjahres versuchen muß, halbtags den Unterhaltsbedarf abzudecken, nach Vollendung des 14. Lebensjahres ggf. auch einer Ganztagstätigkeit nachgehen muß.
Bei der Betreuung von zwei Kindern kommt es darauf an, wann das jüngste Kind das entsprechende Alter hat und ob insoweit eine Halbtagsberufstätigkeit nicht zum Nachteil der Kinder wirkt."
Alles klar?
mux
aha, ein glück das ich nicht verheiratet war, da sind es scheinbar nur die ersten drei jahre wo die frau nicht arbeiten gehen braucht,...
manche frauen scheinen gleicher zu sein als andere! 😡
Dass wir wieder werden wie die Kinder, ist eine unerfüllbare Forderung.
Aber wir können zu verhüten suchen, dass die Kinder werden wie wir.
Erich Kästner
Genau!!!!
Ich hätt mich in den Boden hinein geschämt, nicht nach 3 Jahren wieder arbeiten zu gehen.
Moin,
meine Frau wird wohl wieder Arbeiten gehen, Sie hat ein Vorstellungsgespräch bei Ihrem noch Arbeitgeber der Sie nach der Elternzeit wieder einstellen muß. Gesetz dem Fall Sie nimmt den Job an und verdient eigenes Geld (top bezahlter Halbtagsjob) inwieweit bin ich von Unterhalt gegenüber meiner Frau befreit.
Danke für euer Hilfe
Moin Claudio66,
der Unterhaltsbedarf bemisst sich an den ehelichen Verhältnissen. Wie du den Ausführungen von Mux entnehmen kannst, ist die Erwerbstätigkeit zum. tlw. überobligatorisch. Ferner sind die Kinderbetreuungskosten abzugsfähig.
Da du konkret wissen willst, ob du SBler wirst, pack einfach mal die konkreten Zahlen hier rein.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo claudio66
Gesetz dem Fall Sie nimmt den Job an und verdient eigenes Geld (top bezahlter Halbtagsjob) inwieweit bin ich von Unterhalt gegenüber meiner Frau befreit.
möglicherweise leider noch immer nicht,
selbst bei "überobligatorischer" berufstätigkeit deiner frau (denn sie müsste aufgrund des alters deiner kinder gar nicht arbeiten gehen ...) gibt´s da immer noch das schöne wörtchen "aufstockungsunterhalt"
du musst zunächst für dich entscheiden, was DU willst,
geht es dir vorrangig um das wohl der kinder, welches durch die tatsache, dass die mutter sie aufgrund ihrer zukünftigen tätigkeit nicht mehr so umfänglich betreuen kann, vermutlich beeinträchtigt werden wird (sind ja denn doch noch jung, deine kinder), dann werde FREIWILLIG zum bezahlvater (und unterstützer der EX, denn sie kümmert sich um die kinder)
geht es dir vorrangig um dein wohl, sieh zu, dass es nicht eskaliert, die frau nicht zuviel wind von ihren rechtlichen möglichkeiten bekommt und tatsächlich arbeiten geht, denn sie müsste nicht arbeiten und du wirst wohlmöglich GEZWUNGENERMAßEN zum bezahlvater
viel kraft und lg
wolf
[Editiert am 11/4/2006 von lonesomewolf]
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Hallo ich werde die zahlen nochmal zusammentragen, bitte nicht missverstehen, für meine Kinder bezahle ich in jedem Fall ohne wenn und aber mir geht es nur darum das ich auch noch am leben teilhaben kann, so wie es aussieht werde ich alles was ich in 20 Jahren aufgebaut habe verlieren und quasi jeden Cent umdrehen obwohl ich hart arbeite. Aufgrund da die Lage unsicher ist habe ich eine Beförderung abgelehnt noch mehr arbeit und wahrscheinlich das gleiche Geld. Der Arbeitgeber meiner Frau hat glaube ich die flexibelsten Arbeitszeiten das beste Halbtagsmodell meist vormittags da dürfte doch eine Arbeitsaufnahme nicht den Kindern schaden zumal sie noch im Kindergarten sind oder in der Schule. Bin halt mit meinem Latein am Ende
Moin Deep,
ich mache jetzt hier mal einen Einwurf:
der Unterhaltsbedarf bemisst sich an den ehelichen Verhältnissen.
Ja, das ist die "gängige Rechtssprechung". In ihrer ersten "Berechnung" hatte meine Madame mit diesen "ehelichen Lebensverhältnissen" vor Augen damals auch Positionen wie "Friseur", "Putzhilfe", "Urlaub" fein säuberlich aufgelistet, um ihre unverschämten Forderungen zu rechtfertigen. Nicht vergessen: Sie wollte - wie viele andere - ja "nur, was ihr zusteht". (Bekommen hat sie es nicht...)
Leider nehmen (zu) viele Unterhaltszahler das als gegeben hin (vor allem, wenn tatsächlich ein bisschen was zu verteilen ist) - und genauso das Schicksal, selbst in Zukunft mit dem Selbstbehalt auskommen zu müssen. Und da beisst sich die Katze in den Schwanz: Was bitte entspricht beim Selbstbehalt noch den "ehelichen Lebensverhältnissen"? Und warum soll dieses Privileg nur für Unterhaltsempfänger gelten, aber nicht für die, die diesen Unterhalt überhaupt erst erwirtschaften?
Ich kann jedem in dieser Situation nur raten, auf die Hinterbeine zu stehen und bei dieser Argumentation diese "Lebensverhältnisse" auch für sich selbst zu reklamieren. Sehr schnell stellt sich dann heraus, dass das nicht zu gewährleisten ist - und dass eben beide den Gürtel enger schnallen müssen. Trennung und Scheidung sind tiefe und teure Einschnitte - da kann man nicht einfach so tun, als müsse sich für einen von beiden nichts ändern - es ändert sich bekanntlich (fast) alles!
Fakt ist: Familiengerichte wollen nicht Recht sprechen, sondern Fälle vom Tisch haben. Wenn auf der "Forderer-Seite" also das Argument mit den "ehelichen Lebensverhältnissen" kommt, würde ich diesen Ball als angehender Unterhaltszahler ganz schnell aufgreifen und "Fein, will ich auch!" sagen.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.