Hallo an alle.
Folgende schwierige Situation:
Vor 2 Jahren geheiratet, meine Frau zu dem Zeitpunkt im Mutterschaftsurlaub. Vorher war Sie berufstätig (Vollzeit). Während der Mutterschaft ist Sie einer Nebentätigkeit nachgegangen (Maniküre in unserer Wohnung).
Nun wurde vor 2 Wochen der Mutterschaftsurlaub beendet, die Firma konnte Ihr keine neue Stelle anbieten und hat Ihr eine Abfindung in Höhe von Eur 3.000,-- zugesprochen.
[ERSTE FRAGE]
Ist diese Abfindung auf uns in Trennung Lebende aufzuteilen?
Meine Frau führt über Ihre Nebentätigkeit Buch. Sie macht recht Konstant 1.200,- Eur / Monat Umsatz abzüglich Material wohl immer noch um die 1.000,-. Wie in vielen Branchen üblich gibt Sie natürlich nicht alles an was Sie einnimmt...auf der Steuerabrechnung erscheinen also immer negative Einkünfte.
Nun behauptet meine Frau, da Sie ja Verluste laut Steuer macht verdient Sie null und ich soll mal schön bluten. Nun die Bücher sagen etwas anderes.
[ZWEITE FRAGE]
Wie komme ich hier weiter? Ihre handgeschriebene Buchführung mit der Kundenkartei als Druckmittel nutzen?
Wir haben ein Auto gekauft, ich habe einen Kredit aufgenommen und zahle unser Auto ab. In erster Linie dient es dem Weg in den Kindergarten und Einkäufen.
[DRITTE FRAGE]
Diese Kreditrate die ich zahle ist doch von meinem Netto abzuziehen um Unterhalt zu errechnen, oder nicht?
Lieben Dank für Hilfe
[ZUSATZFRAGE]
Man nimmt den Durchschnitt der letzten 12 Gehälter. Was aber wenn es eine drastische Geahltskürzung gibt ? Wäre der Durchschnitt des letzten Jahres nicht unfair oder kann ich jetzt jeden Monat einen neuen Durchschnitt errechnen?
Danke
[Editiert am 24/2/2005 von MrTrustme]
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Danke für Deine Antwort.
Das mit der Abfindung ist doch auch schon mal etwas positives.
Laut Nachweisen hat Sie ja leider negative Einkünfte...da werde ich wohl nicht weiterkommen.
Die Rate für das Auto werde ich natürlich erst einmal weiterzahlen, ausser jemand kauft es mir/uns ab.
Vielleicht hat noch jemand einen Rat hinsichtlich meiner Zusatzfrage?
Und einen RA einzuschalten, klaro, Termin nächsten Mittwoch.
Vielen Dank erst einmal für die Infos.
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]
Danke Ramsch,
das das Gehalt für längere Zeit feststeht, kann nachgewiesen werden.
Meine durch Recherche ermittelte Berechnung würde so aussehen:
1.500,- Netto-Einkommen
abzüglich KU von 241,- abzüglich Hälfte Kindergeld = aber mindestens 192,-
abzüglich 5% pauschal
abzüglich Kreditrate
ergibt das bereinigte Nettoeinkommen
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840,- Euro müssen mir aber bleiben
Wenn also knapp 1.000,- übrig bleiben wären 160,- Euro mit 3/7 an die Frau abzugeben, oder die ganzen 160,-?
Vielen Dank für weitere Hilfe 😉
Wenn also knapp 1.000,- übrig bleiben wären 160,- Euro mit 3/7 an die Frau abzugeben, oder die ganzen 160,-?
Es würden wohl 69 Euro für sie bleiben, reicht doch auch, oder 😉
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Man, wenn das keine Nachricht war auf die ich am Wochenende ein Bier trinken kann.
Danke für eure Hilfe !!!
Klingt gut!!! :prost:
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Entschuldigung - eine kleine weitere Frage hat sich aufgetan.
Mein Arbeitsverhältnis wurde durch die Leistungs meiner Abteilung reduziert, heisst mein Arbeitsvertrag wurde geändert: von 8 Stunden auf 5 Stunden / Tag und natürlich einer reduzierung meines Gehalts.
Gibt diese Situation Angriffsfläche im Falle des TU oder EU?
Zur Info: Ich habe für meinen Beruf (EDV) weder Ausbildung noch Studium genossen und kann von Glück sagen diese Arbeit bekommen zu haben. Auf dem Arbeitsmarkt habe ich ohne jegliche Ausbildung überhaupt keine möglichkeit auf einen anderen Arbeitsplatz.
Danke für einen weitern Tipp 😉
Meist wird dabei auf die Verschuldensfrage abgestellt. Sofern du also nicht maßgeblich an dem geringeren Verdienst bzw. der wenigeren Arbeit Einfluss hattest, kann dir keiner dein geringeres Netto ankreiden. Solltest du aber selbst oder als Mehrheit der Beteiligten die Verantwortung tragen, so kann dir der Richter dein früheres (höheres) Netto unterstellen, mit Recht wie ich meine.
Vielleicht hilft dir es weiter...
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Okay danke, ne da habe ich keine Aktien im Spiel.
Bereich Internet, Design und Programmierung. Auf die Auftragslage habe ich keinen Einfluß.
Danke für die Info