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Schulgeld

 
(@thomas1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo , Hätte eine Frage : Mein Sohn geht auf eine private Schule weil meine Ex das so wollte .
Sie wollte nicht das er auf die normale Schule im Ort geht !! Ich hatte zwar Schulgeld bezahlt aber da  jetzt
die Erhöhung dieses Jahr gekommen ist wird es echt knapp . Muß ich eigentlich Schulgeld bezahlen oder nicht ??

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2010 08:48
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

eigentlich zahlst du das Schulgeld ja in Form von Unterhalt. Wenn es nach der Erhöhung knapp wird, würde
ich als erstes versuchen, mit der Ex zu reden.

Gibt es eine verbindliche Regelung, oder etwas schriftliches? Über welche Höhe des Schulgeldes reden wir?

Sie kann es ja faktisch (oder du bei Zusammenveranlagung) als Sonderausgabenabzug geltend machen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 09:39
(@thomas1234)
Schon was gesagt Registriert

Also reden geht nicht mehr !! In der Steuer habe ich bisher nichts angegeben , aber sie mit Sicherheit !! Tja grundsätzlich
müßte ich rechtlich wissen - zahlen oder nicht ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2010 09:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Thomas

Na auf welcher Grundlage zahlst Du KU bzw. das Schulgeld? Gibt es einen Titel, eine Vereinbarung oder sonst was Schriftliches?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2010 12:53
(@thomas1234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie , nein es gibt nichts schriftliches . Meine Ex wollte das mein Sohn auf die
Schule geht , ich war erst dagegen .Aber sie hat nun mal das Sorgerecht weil wir nicht verheiratet waren .
Also stimmte ich zu . Bis Dezember hatte ich noch gezahlt -sprich die Hälfte ! Aber jetzt kann ich das nicht mehr
, wird mir zu viel . Also wenn man mit Kindergeld 534 Euro im Monat zur Verfügung hat sollte man doch auskommen !!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.03.2010 09:35
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Thomas,

die Grundlage für die Schulgeldzahlung ist ja der Vertrag zwischen ihr und der Schule. Hast du den Vertrag auch unterschrieben?
Wenn nicht haftest du gegenüber der Schule ja auch nicht für das Schulgeld.
Hast du denn schriftlich der Einschulung in die Privatschule zugestimmt, oder eine Vereinbarung mit der Ex geschlossen, dass du die Hälfte des Schulgeldes zahlst?
(dazu zählt auch eine mündliche Zusagen die Hälfte zahlen zu wollen)

Da es keinen Titel über das Schulgeld gibt, wäre es ja auch ohne weiteres machbar, dieses nicht mehr zu zahlen. Allerdings sollte man sich an Absprachen vernünftigerweise immer halten, bzw. wenn sich so gravierende Änderungen wie die DDT 2010 ergeben, neu "verhandeln" und nciht einfach den eigenen Weg durchziehen. Vernünftige KM haben dann auch ein Ohr und Verständnis dafür.

Ich weiß nicht, ob die Ex neben dem KU das Schulgeld einklagen kann (Sonderbedarf??) und sich darauf berufen kann, dass du ja zugestimmt hast. Das wissen andere vielleicht besser. Ich denke aber da es überall staatliche Schulen gibt, ist es Luxus den sich die KM mit deiner freiwilligen Unterstützung leisten kann, aber nicht MUSS. Und wenn du die Schulbildung unterstützt, soll sie froh sein. Auch Familien die nicht getrennt sind, müssen sich Privatschulen leisten können...

Mein Vorschlag:
Kannst du mit deiner Ex vielleicht reden, dass du die bisherige Gesamtsumme die du bis Dezember gezahlt hast (KU plus Schulgeld) weiterzahlst, jedoch anders aufgeteilt: das was nun seit Januar mehr KU ist, zahlst du dann weniger Schulgeld? das wäre doch eine faire Lösung. Wenn du es dir leisten kannst, legst du noch einen Zwanziger an Schulgeld drauf, damit Mutter und Kind auch was vom Wirtschaftswachstum haben   😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.03.2010 12:12