Guten Abend Zusammen,
mein Sohn, welcher bei der KM lebt, wird ab nächstem Schuljahr auf die Realschule wechseln. Ich lebe seit ca. 2 Jahren getrennt und in Scheidung.
1)
Ich bezahle den Kindesunterhalt. Die Realschule hat mir ein Schreiben gesendet, mit der Auflistung der Bücher nebst Bücherkosten im Überblick der Bücher von Klasse 5 bis 10. Natürlich ist dies keine Zahlungsaufforderung und Bücher können ja auch gebraucht ausgeliehen werden oder von den oberen Klassen gebraucht kostengünstig beschafft werden. Ganz Allgemein gefragt oder im speziellen, muss ich trotz Kindesunterhalt mich an der Zahlung der Schulbücher zusätzlich beteiligen? Ich meine nein?
2)
Wohl nicht relevant für meine obige Frage, und ich werden diese Frage in einer anderen Forum-Rubrik stellen, aber nebenbei bemerkt, die Kindesmutter hat den Sohn, ohne meine Einverständniss oder Frage, an der Realschule angemeldet.
Vielen herzlichen Dank für interessante Informationen diesbezüglich
papaaufpapier
Hallo papaaufpapier,
Zu 1)
Nein, du musst dich nicht beteiligen. Dies ist durch den KU gedeckt.
Nimm es als gute Botschaft, dass die Schule deine Existenz als Vater wahrgenommen hat.
Zu 2)
Du hast zwar keine Frage gestellt aber ich antworte trotzdem:
Du hast jetzt das Recht, mit den Füssen zu stampfen, die Fäuste zu ballen und 2 Minuten die Luft anzuhalten.
So ist das bei allen Ge- und Verboten, die mit keinerlei Sanktion bewehrt sind.
Was wäre denn jetzt deine Wunschreaktion?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ich habe noch eine Tochter (insgesamt 3 Kinder die bei der KM leben) diese Tocher geht zur Zeit auf die Grundschule, und ich würde gerne bei der nächsten Schulartentscheidung gerne nach meiner Einschätzung ein Schulart durchsetzen möchten, bzw. mitwirken möchten. Meine Noch-Ehefrau wird wie bisher dies mit mir nicht gemeinsam entscheiden möchten. Welche Möglichkeiten habe ich für Kind 3 zukünftig in dieser Sache mitwirken zu können? Verpflichtung der Schule mir die laufenden Zeugnisse zuzusenden? Bzw. ist die neue Schule verpflichtet den Aufnahmeantrag von beiden Elternteilen unterschrieben anzunehmen, oder genügt es, wenn nur die KM unterschreibt?
Hallo Papaaufpapier,
Verpflichtung der Schule mir die laufenden Zeugnisse zuzusenden?
Jein. Die Schule ist verpflichtet einen Elternteil über die schulischen Belange zu informieren. Dieser wiederum ist bei geschiedenen Eltern verpflichtet diese Informationen an den anderen Elternteil weiterzugeben (§ 1686 BGB, wenn ich mich nicht irre). Allerdings kann die Schule durchaus bei GSR und Anfrage des anderen Elternteils diese Informationen weitergeben, meistens wird es aber nicht gemacht.
Welche Möglichkeiten habe ich für Kind 3 zukünftig in dieser Sache mitwirken zu können?
Sie dazu aufforden diese Entscheidungen nicht alleine zu treffen, Vermittlungsgespräch beim JA, zur Not eine Klage.
Bzw. ist die neue Schule verpflichtet den Aufnahmeantrag von beiden Elternteilen unterschrieben anzunehmen, oder genügt es, wenn nur die KM unterschreibt
Bei GSR müssen rein theoretisch beide Elternteil unterschreiben. Steht da nur eine Unterschrift ist die Schule verpflichtet sich nachweisen zu lassen das die unterschreibende Person das ASR innehat. In der Praxis wird das nur äußerst selten gemacht. Ich habe inzwischen sogar Anträge und Zeugnisse gesehen bei denen Unterschrift eines Sorgeberechtigten steht....
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
moin, papaaufpapier,
ich unterstreiche beppo's satz mit der 'guten botschaft'. diesen ansatz gilt es jetzt auszubauen.
deshalb mein ratschlag an dich bezgl. der schulen:
1. schreib' deiner ex, sie möge dich regelmässig über die fortschritte der kinder an der schule, über termine (elternabend, projekttage ...) etc. informieren sowie dir zeitnah eine kopie der zeugnisse übergeben. wird vielleicht funktionieren, wahrscheinlich aber nicht.
2. geh' zur leitung der realschule und sag' denen, dass sie eigentlich die anmeldung deines kindes ohne deine zustimmung nicht hätten annehmen dürfen. und frag' die mal nach der 'erklärung bezgl. des sorgerechts bei getrennt lebenden eltern' (oder so ähnlich; gibt es zumindest in niedersachsen) - das hätte die KM ausfüllen müssen, wenn denn die schule gewusst hätte, dass ihr getrennt/geschieden seid.
da du als vater mit gemeinsamem sorgerecht für ... aber sehr kooperativ bist und dir nur das wohl deines kindes wichtig ist, gibst du hiermit nachträglich deine zustimmung und bittest gleichzeitig darum, direkt mit dem klassenlehrer lockeren (tel.-)kontakt zu halten, weil: die infos über die KM zu erhalten hast du ja versucht (siehe pkt. 1), aber da spielt sie nicht mit (wofür du ja nix kannst) (siehe die sache mit der anmeldung).
3. sprich die grundschule genauso an: du willst nix blockieren und niemanden in euren privaten zwist reinziehen, sondern nur, dass es den kindern gut geht! und dafür, dass jemand anders (= KM) da 'nicht mitspielt', kannst du ja nix. also bittest du auch hier um lockeren kontakt (einmal im quartal sollte reichen). dann solltest du beim nächsten kind auch rechtzeitig über die schulempfehlung informiert sein und der KM deine meinung sagen können, erst recht, wenn die o.a. realschule wieder involviert sein wird.
gruss und gutes gelingen
ulli
@tina:
Ich habe inzwischen sogar Anträge und Zeugnisse gesehen bei denen Unterschrift eines Sorgeberechtigten steht....
. eine solche formulierung habe ich am hiesigen gymnasium unter allgem. hinweis auf AEs sowie die vergangenheit als auch meine AE-situation erfolgreich angeregt.
sag selbst: sind deine eigenen zeugnisse (= die von vor 11 - 12 jahren 😉 ) immer von beiden eltern unterschrieben?? meine (aus den 60ern) nicht, obwohl auch dort steht 'unterschrift der eltern').
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
sag selbst: sind deine eigenen zeugnisse (= die von vor 11 - 12 jahren 😉 ) immer von beiden eltern unterschrieben?? meine (aus den 60ern) nicht, obwohl auch dort steht 'unterschrift der eltern').
Mh, gute Frage. Ich müßte nachgucken. Generell finde ich die Formulierung ja auch nicht schlecht. Trotzdem macht sie mir Bauchschmerzen, wenn die Schule nicht bei der Anmeldung überprüft hat, ob das ASR vorliegt.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen