Hallo ins Forum,
es geht um eine Tochter, zu der kein Kontakt besteht.
Sie ist im vergangenem Jahr 18 geworden und an einem schulischen Gymnasium voraussichtlich wird sie 2014 fertig mit der Schule.
Nun hat das neue Schuljahr begonnen und wir wissen nicht, ob sie noch zur Schule geht oder nicht - vermutlich mal: ja, sie ist noch dort.
Ist es sinnvoll, dies durch eine neue Schulbescheinigung bestätigen lassen?
Danke!
Pat
Klar,warum nicht.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Moin,
wenn gemeinsames Sorgerecht bestand bis zur Volljährigkeit, kennt einen das Schulsekretariat noch und gibt evtl. vorab Auskunft.
Ansonsten geht es um Volljährigenunterhalt und um die Haftungsquote, da müssen unsere Kinder dann nicht nur an ihre Rechte als Volljährige, sondern auch an ihre Pflichten erinnert werden.
Ich würde sie nett anschreiben mit der Bitte, diese Schulbescheinigung ausstellen zu lassen und euch zukommen zu lassen.
Gruß Fischkopf
Dankesehr,
werden wir so machen.
Es gab kein GSR, auch haben die beiden (Vater und Tochter) nur einmal ein Jahr lang etwas Kontakt miteinander gehabt. Dieser ist jedoch abgebrochen, als Papa nicht so wollte wie die Tochter (teure Geschenke zum 18ten und Bürgschaft für eigene Wohnung der Tochter).
Seitdem ist er wieder nur Zahlvater.
Wir warten einfach noch ein paar Jahre, ob sich die Tochter wenn sie eigenständiger ist wieder etwas milder darstellt was ihren Vater angeht.
Dazwischen ist der Kontakt um benötigte Formulare der Einzige.
Ich kann auch nachvollziehen, dass es für beide Seiten schwierig ist sich in den anderen hineinzuversetzen. Jede Medaille hat zwei Seiten. Und was in den vergangenen 19 Jahre passiert/ nicht passiert ist, kann niemand ungeschehen machen.
Danke ins Forum!
Pat
Servus Patricia!
Wir warten einfach noch ein paar Jahre, ob sich die Tochter wenn sie eigenständiger ist wieder etwas milder darstellt was ihren Vater angeht.
Nun ja, eigentlich will Tochter KU ... insofern muss sie ab und an schon den Beweis (z.B. mit einer Schulbescheinigung) antreten, dass ihre KU-Forderung nach wie vor berechtgt ist.
Grüssung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!