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Schreiben vom Jobcenter - bissel ratlos

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(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bevor ich hier meine Probleme darlege - möchte ich mich kurz vorstellen. 42 Jahre alt. Männlich. Ich habe 3 Kinder  20, 16 und 10. Die beiden großen leben bzw. lebten bei meiner Exfrau. Dort läuft alles easy. Wir hatten Unterhalt von 300 € ausgemacht für die beiden. Meine Große verdient seit diesem Monat eigenes Geld. Also zahle ich jetzt für meinen Sohn (16) noch 200,- €. Immer alles schön selber geklärt mit Exfrau.

Die Kleinste (10 Jahre) lebt bei ihrer Mutter. Nach Trennung Anfang 2008 hatten wir uns auf einen Unterhalt von 150 € geeinigt. Sie hatte damals noch einen Laden. Den hat sie gegen die Wand gefahren. Dann noch so bissel gearbeitet. 06/2012 bekam ich das erste Mal ein Schreiben vom Jobcenter wegen nackig machen. Dies habe ich natürlich getan.

Damals wurden meine beiden großen Kinder berücksichtigt. Auch habe ich als Altersvorsorge mir 2009 eine Eigentumswohnung bei Leipzig gekauft. Die Miete ist etwas niedriger als die Kreditrate. Dies wurde auch berücksichtigt. Die Berechnung sagte ich muss nur 135,- € bezahlen. Den Rest zahlen die als Vorschuss. Da wir (meine LG mit) aber keine Schulden auflaufen lassen wollten, habe ich seit Juli 2012 ordentlich die 180,- € bezahlt. Im Juli 2014 kam neuer Zettel. Wieder ausgefüllt. Ergab 1413,95 € als Einkommen. Seitdem war Ruhe und ich überwies weiterhin 180,- € und die 300,- € für meine beiden Großen. Also lag ich damit schon unter dem Selbstbehalt.

Bis letzten Freitag. Ich habe ein Schreiben vom Jobcenter bekommen. Jetzt habe ich eine neue Bearbeiterin. Diese schreibt ihre Prüfungen hätten ergeben das ich jetzt 272,00 € bezahlen muss und das rückwirkend zum Juli 2013. Die hat zu dem monatlichen Einkommen die Mieteinnahmen von monatlich 280,- € dazu gerechnet.
Aber (im Gegensatz zu der ersten Bearbeiterin) nicht die Ausgaben für den Kredit (ist ja als Altersvorsorge gedacht) die ja höher sind, beachtet.

Jetzt meine Fragen.

1. dürfen die das nachfordern so lange???
2. ist es richtig das der Kredit mit berücksichtigt werden muss da er ja vor der Bedürftigkeit der KM aufgenommen wurde.

Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen gut ausdrücken. Wenn es Fragen gibt oder weitere Zahlen, dann gebe ich die noch gern.

Abschließend möchte ich noch schreiben, ich habe wenigstens Glück meine Kinder jederzeit sehen zu können. Gerade bei der Kleinen - mit der KM ist zwar nicht wirklich vernünftig zu reden, aber die Umgangsregelung klappt und auch zusätzliche Termine und wöchentliches Sehen ist auch kein Problem. Ich weiß das es vielen hier ganz anders geht.

In diesem Sinne noch einen schönen Sonntag und vielen Dank schon im Vorraus

Jens

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 17:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Jiet.

Ich vermute mal, du hast dich damals vom JA über den Tisch ziehen lassen.

Sie haben dir vermutlich "großzügig" eine Stundung angeboten, deine eigentliche Schuld aber über das, was du eigentlich geschuldet hättest hinaus festgelegt und dich das dann unterschreiben lassen.
Bei allen Anderen würde man von verbotenen Überrumpelunggeschäften, bzw. Betrug sprechen und von Institutionen, die so etwas in solchem Umfang betreiben von krimineller Vereinigung.

Hol mal die Zettel von damals raus und schaue nach, was du genau unterschrieben hast oder lasse dir die Anspruchsgrundlage vom JA schicken.

Da steht vermutlich die Antwort auf deine Fragen drauf.

Das was du da unterschrieben hast, hast du jetzt als Schulden an der Backe und wird von den Betrügern jetzt eingetrieben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 18:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also ich verstehe das ganze nicht wirklich.
Soweit ich es sehe ist der Unterhalt in Höhe des Unterhaltvorschusses bezahlt worden, so dass daraus keine Schulden aufgelaufen sind.

Außerdem fordert nicht das JA, auch nicht die KM sondern das Jobcenter, was darauf schliessen lässt, dass es um die Bedarfsgeinschaft von KM (ist das auch die Mutter der großen Kinder?, ich denke nicht?)  und kleinster Tochter, wo das JC Unterhaltsgeld verrechnen will.
Im Prinzip steckt dahinter, dass die KM zumindest den Mindestunterhalt zu fordern hat, ansonsten wird halt so gerechnet als ob sie den Mindestunterhalt erhalten hätte und sie bekommt eben weniger Leistung vom JC.

Da es keinen Titel gibt können die meiner Meinung nach nicht rückwirkend fordern. Problematisch ist, dass Du weniger als den Mindestunterhalt zahlst und wenn ich es richtig sehe ein Mangelfall bist, da eben im Mangelfall die Anrechnung betimmter Dinge nicht unbedingt erfolgt.

Was stimmt und was nicht?

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 18:25
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

also erstmal Danke für die schnelle Antwort. Beim JA musste ich mich glücklicherweise kaum blicken lassen. Dort waren wir nur damals zur Geburt. Wegen Vaterschaft bzw gemeinsames Sorgerecht.

Bis die KM einen auf Hartz macht (hat sich ja bis heute nicht geändert und wird wahrscheinlich auch nicht mehr anders) ging ja alles unter uns zu klären.

Ich habe zweimal diesen lustigen Bogen bekommen. Einmal 2012 und im Juli 2014. Die Berechnung von 2012 sagte ich muss 135,- € bezahlen und die den Rest auf 180,- was die Kurze ja haben muss. Da ich keine Schulden wollte haben wir komplett die 180,- selber bezahlt - so das keine Rückstände entstehen konnten.

Aber warum berücksichtigt die gute Frau jetzt nicht mehr diese Wohnungskosten? Gegen 280,-  € Mieteinnahmen stehen 235,-€ Kredit + 104,- € Bausparer (der für die Wohnung ist) + ca 100 € Hausgeld. Also habe ich nicht wirklich Einnahmen die in den KU einfließen können. Meiner Meinung nach zumindest. Vielleicht liege ich ja auch falsch

Gruß Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 18:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist jetzt wirklich kurios.

Bist du denn tatsächlich sicher, weder einen Titel unterschrieben zu haben, noch eine Stundung über die 180,- hinaus?

In dem Falle würde ich meine Behauptungen gegen dieses Ja zurück nehmen.

Aber dann solltest du das Jobcenter mal nach ihrer Anspruchsgrundlage fragen.
Und zwar sowohl dem Grunde, als auch der Höhe nach.
Und natürlich nach der Rückwirkung bis zum Juli 2013.

Bitte mehr Licht!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 18:35
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Susi,

Danke auch dir erstmal vorweg.

Genau - ich habe keine Schulden beim JC gemacht.

Es geht nur um die KM mit der Kleinen (10). Lt. der schönen Tabelle und dem anzurechnenden EK von 1413,- € müsste ich 272,- € bezahlen. Allerdings ist da ja noch mein Sohn (16). Lt. Tabelle und EK müsste er 334,- € bekommen. Also theoretisch 606,- € insgesamt. Das geht ja bei dem EK nicht. Deswegen rechnen die jetzt schön die Mieteinnahmen der Wohnung dazu (280,- €). ABER - die wurde vor der Bedürftigkeit der KM als Altersvorsorge angeschafft.

Das ist jetzt bei mir die große Frage. Dürfen die die Wohnung mit anrechnen???  Die Einnahmen decken ja nicht die Kosten der Wohnung bei weitem nicht.

LG
Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 18:41
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Beppo,

ich hab nur Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht unterschrieben. Keine Stundung - keinen Titel.  Titel habe ich nur bei den beiden Großen über 300,- €. Meine LG hat immer gesagt, dass ich versuchen soll das bei der Kleinen zu umgehen wenn es möglich ist. Eben wegen der Schulden die anlaufen könnten weil ich ja eigentlich unter dem SB liege. Ich kann das auch nur zahlen weil ich mit meiner LG zusammen lebe.

An dem Schreiben für das JC arbeite ich schon. Aber immer noch ist die Frage wegen der Wohnung. Ich würde der das gern auch schreiben - bin mir aber eben nicht sicher ob ich richtig liege.

Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 18:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Wohnung lässt immer wieder viel Luft für Ermessensspielräume.
Die liegen allerdings nicht in Händen des JA oder des JC sondern ausschließlich in Händen eines Richters.

Insofern bleibe ich bei meiner Antwort von oben an das JC mit der Aufforderung, ihre Forderung zu begründen.

Lass uns nochmal drüber schauen, bevor du es abschickst und gib uns vor Allem die Antwort zu lesen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 18:59
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so wie ich es verstehe sind erstens nur tatsächliche Zahlungen anrechenbar, also die 200 Euro an Deinen Sohn und nicht mehr. Zum anderen ist es bei einem Mangelfall so, dass Du einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegst um zumindest den Mindestunterhalt zu erwirtschaften. Dabei wird z.B. stärker geprüft ob die Schulden nötig waren. In Deinem Fall sind die Schulden/Kredit erst nach der Trennung entstanden und müssen deshalb nicht berücksichtigt werden. Genau wird das aber erst ein Gericht entscheiden können.
Zumindest kannst Du fragen auf welcher Grundlage der Kredit nicht berücksichtigt wird. Mehr kann ich leider dazu auch nicht sagen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 19:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich glaube hier werden auch Begrifflichkeiten durcheinander gewürfelt ...

Den Unterhaltsvorschuß (UHV) in der Höhe von 180,00 Euro kommt vom Jugendamt, nicht von der ARGE.

Rückwirkend kann die ARGE nur Dinge verlangen, die auch aufgefordert wurden. Wenn diese aber schriftlich entschieden hat, dass 135,00 Euro zu zahlen sind, dann ist diesr Vorgang abgeschlossen. Er mit der erneuten Aufforderung und Berechnung (07/2014) kann eine Nachzahlungsplficht eintreten.

Zur Berechnung würde ich tatsächlich die ARGE fragen, wie denn die Zahlen zustande kommen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 19:04




(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle,

gut - ich danke erstmal allen für die Info´s. Werde mich jetzt mal weiter mit dem Schreiben befassen und dieses dann hier einstellen zum drüber lesen.

In diesem Sinne - allen noch einen ruhigen Sonntag Abend.

Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 19:12
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

ich hab es kurz gehalten

Sehr geehrte Frau ...,

bezüglich Ihres Schreibens zur Unterhaltsberechnung meiner Tochter ... vom 12. Januar 2015 gehe ich in Widerspruch.

Sie legen mir Einnahmen aus einer Wohnung von monatlich 280,-€ zugrunde. Diese Wohnung habe ich weit vor einer Bedürftigkeit der Kindsmutter als Altersvorsorge gekauft. Die Ausgaben für Kredit (235,00), Bausparer (104,-) und Hausgeld (111,-) liegen über der Einnahme der Miete.

Diese Ausgaben wurden bei der ersten Berechnung vom 05.06.2012 auch berücksichtigt.
Daher erschließt es sich mir nicht auf welcher Grundlage Ihre Berechnungen erfolgen?

Mit freundlichen Grüßen

Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 19:26
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ist der Kredit (235,00) die reine Zinsbelastung? Oder ist hier auch eine Tilgung enthalten?

Ich würde dies auch nicht Widerspruch nennen ... Die ARGE kann keine rechtsverbindlichen Zahlungsbescheide erstellen.

Mein Vorschlag:

Sehr geehrte Frau ...,

ich danke Ihnen für die Übersendung Ihrer Berechnung vom 12. Januar 2015.

Leider erschließen sich mir Ihre Ausführungen nicht, da diese - mit vergleichbaren Zahlen - unterschiedlich zu denen Ihrer Kollegin aus dem Jahr 2012 stehen. Insbesondere geht es um die Verrechnung der Altersvorsorge aus Immobilienvermögen.

Ich bitte um Konkretisierung Ihrer Berechnung, bitte möglichst mit nachvollziehbaren Quellenangaben der Rechtsgrundlage.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Man sollte denen auch ein wenig Denksportaufgaben geben und vielleicht will man selber ja noch einmal nachfragen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 19:39
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Kasper,

ok - ich hab es in "Einwendung gegen die Unterhaltsberechnung" geändert. So hat die das dort auch genannt.

Die 235,- € sind reine Zinsen ohne Tilgung.

DANKE

Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 19:52
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Berechnung von 2012 sagte ich muss 135,- € bezahlen und die den Rest auf 180,- was die Kurze ja haben muss. Da ich keine Schulden wollte haben wir komplett die 180,- selber bezahlt - so das keine Rückstände entstehen konnten.

Wie um alles auf der Welt bist du denn auf das schmale Brett gekommen?
Von dieser freiwilligen Zahlung hat jetzt nur die UHV-Kasse profitiert - sonst niemand, und am wenigsten du selber.
Wie kommst du auf die Idee es würden irgendwelche "Schulden" auflaufen? Wenn die UHV-Kasse festgestellt hat das du nur mit 135€ leistungsfähig bist, dann ist das schlicht so - und der Rest wird von denen aufgestockt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 21:06
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Tja - den Fehler hab ich heute auch schon bemerkt :exclam:

Ich hab es einfach mit dem Titel den ich bei meinen zwei Großen habe vermehrt.  Aber das kann ich nicht mehr ändern und muss ich wohl verarbeiten mit viel Ärger über meine Blödheit

Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2015 21:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So, jetzt nochmal etwas detaillierter.

Du verdienst 1.414,-€. (Wie setzt sich das zusammen?)

Bezahlen müsstest du 334,- und 272,- nach DT1, in Summe 606,-

Die Wohnung, von der ich erst jetzt mitbekomme, dass sie fremd vermietet ist, hat höhere Zinskosten als Einnahmen. Richtig?
Wenn ja, wird sie tatsächlich mit 0,- bewertet.
Nur Gewinne werden berücksichtigt.
Verluste musst du alleine tragen.

Dein SB beträgt 1.080,- oberhalb davon bleiben also 330,-€ zu verteilende Masse.

330/606=0,54 =54%

330,- * 0,54 = 178,-

Du liegst mit deinen 180,-€ also schon ziemlich richtig.

Und genau das kannst du der JC Tante auch so mitteilen und dass du sogar so nett bist, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, weiterhin auf 180,-€ aufzurunden.
Wenn ihr das nicht reicht, soll sie dich verklagen.

Am besten aber erst nach dem obigen Schreiben von Kasper.
Wir wollen es ihr ja nicht zu leicht machen gelle!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2015 23:03
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Danke Beppo,

Genau so werde ich es tun und der guten Frau mitteilen.

Tolles Forum

Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2015 08:54
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jens,

möchte nur ne kleine Anpassung vorschlagen:

Leider erschließen sich mir Ihre Ausführungen nicht, da diese - mit vergleichbaren Zahlen - unterschiedlich zu denen Ihrer Kollegin aus dem Jahr 2012 stehen. Insbesondere geht es um die Verrechnung der Altersvorsorge aus Immobilienvermögen.
Ferner scheint die Berücksichtigung meines ebenfalls unterhaltsberechtigten Sohnes (16) zu fehlen.

Die Berücksichtigung von Altersvorsorge wird im Mangelfall regelmäßig gecancelt, insofern würde ich das schlicht weglassen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2015 11:23
(@der_jiet)
Schon was gesagt Registriert

Hallo United,

meinen Sohn hat sie berücksichtigt. Sonst wäre ich in der Einkommensgruppe 2 wie sie mir so nett geschrieben hat.

Zum besseren Verständnis tippe ich mal hier rein was im Schreiben steht.

Der zu leistende Unterhalt aus Fragebogen entspricht monatlich 1.413,95 seit Juli 2013.
Weiterhin haben Sie angegebene Mieteinnahmen in Höhe von 3.360 €. Monatlicher zu berücksichtigender Betrag 280,-.

Einkommenssteuer von 2012 ist mit 55,11 € anrechenbar. Gesamteinkommen 1.749,06 €. Zuschuss VWL durchschnittlich 4,43 € abziehen. Mein Arbeitnehmeranteil an Winterbauumlage durchschnittlich 15,70 € abziehen.

Vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen wurde pauschaler Betrag von 121,00 € abgesetzt.

Ist von einem bereinigten Einkommen in Höhe von 1.607,93 € auszugehen. Damit in Entgeltgruppe 2 einzuordnen. Aber weil noch zweiter Berechtigter da ist (Sohn 16) wurde in Einkommensgruppe 1 eingeordnet.

Ich hab den Text mal bissel eingekürzt.

Sieht für meine Laienaugen ok aus, ABER eben diese 280,- € Mieteinnahmen welche ja mit den Kosten draufgehen - die tun in meinen Augen weh.

Gruß

Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2015 20:04




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