Hallo, ich bin neu hier und möchte meinen Fall schildern:
Ich habe einen ehelichen Sohn (volljährig), bin 2003 geschieden worden und habe die ganze Zeit eine Menge gezahlt (für Ex und Sohn). Meine Ex hat nach Einreichen der Scheidung ein Kind von einem anderen bekommen. Es war nie streitig, dass das Kind von ihm ist, er hat auch die Vaterschaft anerkannt. Jetzt kommt meine Unwissenheit/Naivität ins Spiel: Ich wusste nicht, dass man innerhalb eines Jahres der Vaterschaftserklärung zustimmen muss, da sonst der Erzeuger seine Anerkennung zurückziehen kann (genaugenommen wusste ich ja gar nicht, wann er die Vaterschaft anerkannt hat, offensichtlich ist es nicht üblich, dass der rechtliche Vater darüber informiert wird). Genau das ist passiert: In konzertierter Aktion zwischen Erzeuger und Mutter hat er letztes Jahr die Vaterschaftsanerkennung widerrufen. Als ich jetzt meine Zustimmung erklärt habe, kam das raus.
Mein Anwalt hat mir schon klargemacht, dass ich aus der Nummer mit dem Kindesunterhalt wohl nicht mehr rauskomme, gestritten wird noch um den Betreuungsunterhalt, den er für unbillig hält.
Meine Fragen: Kennt einer einen ähnlichen Fall? Habe ich wenigstens Chancen auf Scheinvaterregress? Irgendeinen guten Tipp?
Beste Grüße
Der LordVater
Moin.
Nein.
Nein.
Nein.
Das ist extrem blöd gelaufen für dich.
Du bist voll in eine der zahlreichen Tretminen gelatscht, die das deutsche Familien"recht" für Väter zu bieten hat.
Für die Aberkennung des Status als rechtlicher Vater hast du genau 2 Jahre nach der zur Kenntnisnahme zeit.
Die dürfte jetzt abgelaufen sein. Können die anderen beweisen, dass du bescheid wusstest?
Dass der Vater aber nach 9 Jahren die Vaterschaft zu seinem Kind verleugnet finde ich schon recht heftig.
Vielleicht solltest du mal auf Umgang mit deinem rechtlichen Sohn klagen um ein wenig Musik ins Spiel zu bringen.
Aber zumindest Exenunterhalt sollte nun auch Geschichte sein.
Leben die beiden Herzchen noch zusammen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
aber auf jeden Fall würde ich eine Beratung bei einem sehr versiertem Anwalt empfehlen.
Denn § 1600b BGB - Anfechtungsfristen: Abs (2) Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist.
Da sind also diverse Fristen zu beachten. Eine genaue Aufstellung, wer wann anerkannt hat, ob damals die Mutter zugestimmt hat, und ob die Anerkennung beim Standesamt eingetragen wurde, hilft bestimmt auch weiter. Dh es muss juristisch geprüft werden, ob und wann die Vaterschaftanerkennung des leibl. Vaters wirksam wurde, denn wenn das der Fall ist, siehts doch evtl. schon ganz anders aus? Oder wenigstens ob du (aus welchen Gründen auch immer) nach Treu und Glauben davon ausgehen konnntest dass sie wirksam wurde. Der Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen, hat sie das damals nicht getan?
Obs hilft, weiß ich aber natürlich nicht. Denn eins ist ja auch klar, wenn das Kind damals vor der Scheidung geboren wurde, dann hättest du schon irgendwie tätig werden müssen, bzw. dich absichern müssen, damit es nicht als ehelich gilt. Hat denn der Anwalt den du damals hattest, gar nichts dazu gesagt? Wurde im Scheidungsurteil evtl. darauf eingegangen? (zB dass es nur um Sohn Nr 1 ging und stand da irgendwas drin zur Vaterschaft bezüglich des 2. Kindes?)
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist