Scheidung vor 2 Mon...
 
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Scheidung vor 2 Monaten - Post vom Anwalt - jetzt will sie UNTERHALT !

 
(@burnburn)
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So nun bin seit 2 Monaten glücklich geschieden und dachte jetzt kehrt Ruhe ein doch dann bekam ich vor 10 Tagen ein Schreiben vom Anwalt meiner Ex – sie will nachehelichen Ehegattenunterhalt – und ich soll sämtliche Verdienste der letzten 2 Jahre angeben.
Mein Problem ist – ich war die ersten 6 Monate des Jahres arbeitslos mit ca. 1400 Euro im Monat und bekomm seit Juli Überbrückungsgeld in Höhe von 2.200 Euro – aber damit ist jetzt zum Dezember Schluss. Meine Einnahmen aus der Selbstständigkeit reichen nicht zum leben aus und ich werde mich zum 01.Dezember wieder arbeitslos melden und das Gewerbe nebenher laufen lassen (max 5 Stunden Woche ) meine Ex denkt nun ich habe ja ein fettes Einkommen und ich habe Angst dass die jetzt das Überbrückungsgeld anrechnen.

Ich schreibe mal kurz alle Fakten:

2 Kinder – 8 und 17 Jahre
( eins lebt bei der Mutter, ein bei der Oma ( für die Arge aber nicht !!!)
Ich zahle Kindesunterhalt in Höhe von knapp 600 Euro
Mutter lebt seit einem Jahr in einer neuen Beziehung – aber nicht mir Ihrem neuen zusammen sondern hat genau nebenan ihre Wohnung angemietet.

Ich lebe mit seit 2 Jahren mit meiner neuen Freundin und wir erwarten im Sommer ein gemeinsames Kind
Einkommen meiner Freundin = 750
Mein Einkommen – durch die Selbstständigkeit ( abzüglich der Kosten ca. 200 Euro)
Und dann ab Dez. wieder ca. 1400 Euro Arbeitslosengeld für noch 6 Monate.
Meine Ex hat eine Umschulung abgebrochen und arbeitet „schwarz“ nebenher.
Durch die Scheidung / Hausverkauf habe ich ca. oder wir so um die 70.000 Euro schulden und ich werde wohl Anfang 2007 die EV abgeben und in die private Insolvenz gehen.

Was bleibt mir ? – Wird sie Unterhalt von mir bekommen ? Muss ich meine Einnahmen für die letzten 2 Jahre angeben ?
Ist meine neue Freundin mit unterhaltspflichtig ??? Wie sieht es aus wenn das neue Kind da ist ???
Meine Ex ist bereits Insolvent und sie muss ihren Anwalt nicht zahlen – ich schon !!!

Ich danke Euch für die Hilfe !!!

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 12:28
(@papi74)
Registriert

Hallo,

bei normaler Arbeit musst du soweit ich weiss den Verdienst über die letzten 12 Monate offen legen bei Selbstständigkeit die letzten 3 Jahre.

Ich gehe mal davon aus, dass Du den Regelunterhalt für Deine Kinder zahlst.

Bei den Ehehgattenunterhalt wird neben Deinem SB auch die ehebedingten Schulden mitberücksichtigt.

Sprich:

2200€ Einkommen
- berufdbedingte Aufwendungen (200€)
- SB von 890€ (west)
- 600€ KU
= 710€ Verteilungsmasse

Von dieser Verteilungsmasse werden dann noch die ehelichen Schulden mit abgezogen soweit es sich um gemeinsame Schulden handelt.

Der Rest wird dann sicherlich aufgeteilt werden.

Ich würde an Deiner Stelle sofort die Selbstständigkeit aufgeben und versuchen in "abhängiger" Arbeit zu kommen.

Die Beziehung Deiner Ex müßtest Du beweisen können.

Schwarzarbeit müsstest Du ebenfalls beweisen können.

Dann ist noch zu klären, welches Kind von der Oma versorgt wird (das Kleine oder das Große).

Wenn es sich um das Kleine handelt, so kannst du sicherlich auf ein fiktives Einkommen plädieren, da die Ex Vollzeit arbeiten gehen kann.

Wenn dann Dein 3. Kind zur Welt kommt, dann werden die Karten sicherlich nochmal neugemischt, da Du dem Kind ja ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet bist.

Such Dir auf alle Fälle einen guten RA...sicherlich kostet das jetzt Geld...aber lieber jetzt eine kleine Summe als auf die dauer gesehen ein Großer.

Ebenfalls spielt das Einkommen Deiner neuen LG keine Bedeutung.

Du solltest weiterhin versuchen den Regelunterhalt für Deine "Großen" zu bezahlen.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 15:35
(@burnburn)
Schon was gesagt Registriert

Danke für Deine Hilfe !!! Der 17 - jährige lebt bei der Oma und ist noch Schüler. Nur mein Überbrückungsgeld (6 Monate ) fällt doch jetzt zum Dezember weg - sprich ich habe nur noch die Einnahmen aus der Selbsständigkeit die so ca. 1000 - 1.500 Euro im Monat sind - dann kommen noch die Kosten wie Krankenvs, Betreibsausgaben etc ...
wie wollen die das verrechnen ???

Die Beziehung kann ich beweisen durch Zeugen !

Danke + liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 15:45
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo burnburn,

sicherlich kannst du jetzt alle Einkünfte der letzten 2 Jahre angeben, so wie gefordert. Nur hast du vermutlich letztes Jahr mehr verdient, da du damals ja noch nicht arbeitslos warst.

Die Unterhaltsberechnung sollte aber eigentlich in die Zukunft gerichtet sein und auf deine aktuellen Einkünfte abgestellt sein. Daher würde ich diese angeben mit einer "Vorschau" auf die Zukunft. Ob die Nachweise ausreichend sind entscheidet letztendlich nur das Gericht.

Vermutlich wird das Gericht aber von Einkünften in Höhe von 2200 € ausgehen. Arbeitslosigkeit wird von den Gerichten gerne als "vorübergehender Zustand" gesehen, so dass eine Reduzierung des Unterhaltsanspruches erst nach 6 Monaten Arbeitslosigkeit üblich ist. Das Gericht kann dich aber dazu verpflichten, dich "angemessen" um eine Vollzeitbeschäftigung zu kümmern, d.h. 10 - 30 Bewerbungen / Monat verlangen.

Sofern die 70.000 € Schulden ehebedingt bzw. sogar ehegemeinschaftlich sind, besteht eine gewisse Chance die Zinsen + Tilgung als einkommensmindernd anerkannt zu bekommen.

Hinzu kommt bei dir noch die drohende EV sowie (bald) ein weiteres Kind der neuen LG. In deinem Fall gibt es viele Parameter, die teilweise nicht 100 % klar sind bzw. bei denen eine Bewertung schwerfällt. Unter diesen Umständen ist der Gang zu einem Fachanwalt für Familienrecht (der im Idealfall auch noch Spezialist für Privatinsolvenzen ist) wahrscheinlich der beste Weg.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 15:54
(@burnburn)
Schon was gesagt Registriert

Hi - ich habe doch die 2.200 Euro Überbrückungsgeld für den Aufbau der Selbstständigkeit erhalten und in dieser Zeit
noch nicht viele Aufträge erhalten - das kann ich doch nachweisen - und die Einnahmen werden in Zkunft nicht die 1.500 Grenze übersteigen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2006 16:16
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Selbstständigkeit muss man sich leisten können...(so wird auch das Gericht argumentieren).

Ich empfehle Dir dringends den Gang zum guten RA.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 18:43
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo burnburn,

Hi - ich habe doch die 2.200 Euro Überbrückungsgeld für den Aufbau der Selbstständigkeit erhalten und in dieser Zeit
noch nicht viele Aufträge erhalten - das kann ich doch nachweisen - und die Einnahmen werden in Zkunft nicht die 1.500 Grenze übersteigen.

das ist prinzipiell richtig. Unklar ist jedoch, wie das Gericht diese Einnahmen wertet. Zudem hast du ja auch Ausgaben, die mit der Selbständigkeit zusammenhängen. Wie das alles jedoch einkommenstechnisch bewertet wird, weiß sicherlich ein Anwalt besser.

Ich empfehle Dir dringends den Gang zum guten RA.

Das empfehle ich dir auch. Dein Fall ist reichlich komplex - Arbeitslos mit Überbrückungsgeld, zukünftiges Einkommen unklar, Schulden wg. Hauskauf und -verkauf, Privatinsolvenz droht, ein weiteres Kind ist unterwegs...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2006 23:22