Scheidung/Unterhalt...
 
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Scheidung/Unterhalt ? - Frau arbeitet jetzt...

 
(@ele34)
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Hallo an alle Unterhaltsbewanderten...Grins

Hat jemand einen Plan, wie die Unterhaltsberechnung bei der Scheidungs-
verhandlung ungefähr abläuft?

Vielleicht erstmal zu meiner derzeitigen Lage. Bin seit Nov. 2003 dauerned getrennt,
alleinstehend lebend und zahle nach Düsseldorfer Tabelle für meine Kids (10/12)
zusammen 498,-Eur KU, für die Mutter meiner Kinder sinds 259,- TU. Sie hatte Mini-
jobs die wurden aber nicht angerechnet. Ausserdem bezieht sie das Kindergeld
308.- Eur für beide (sie leben ja auch bei ihr) und Wohngeld, und was weiss ich noch...
Den Kredit für ihre EBK zahl ich auch noch mit ab (50,-Eur). hilft ja nix....
und bis vor kurzem habe ich deren KV mit 115,-Eur gelöhnt....

PKH wurde mir jetzt bewilligt.

Während der 12jährigen Ehezeit war sie nicht berufstätig.

Jetzt habe ich von meiner Anwältin erfahren, dass sie einen neuen Job mit
1.575,-Eur Brutto LStKl 2 (seit März 05) hat, befristet für ein Jahr, und im Sommer
steht endlich die Scheidungsverhandlung vor der Türe.

Ja, jetzt meine eigentliche Frage....

Bei der Scheidung wird ja wohl der Unterhalt neu berechnet.

Muss ich ihr dann noch weiterhin soviel Ehegattenunterhalt zahlen?

Oder würde es bei dem Mindestbehalt von 840,-Eur für einen
alleinstehenden berufstätigen Mann wie mich bleiben?

Kann es ein, daß der Unterhalt für die Kinder heraufgesetzt wird, wenn
ich ihr keinen Unterhalt mehr leisten muss, da ich dann ja wieder durch
dessen Wegfall mehr hätte?

Ich peil das nicht so ganz...

Vielleicht hat ja jemand von Euch da Erfahrung gesammelt, oder
einen Tipp wo ich es nachlesen kann....

PS: Für die Kinder zahl ich gerne

Vielen Dank..... :red:

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2005 03:35
(@Melly)

Hallo,

hast aber erstmal Glück gehabt, daß die gute FRau ne Arbeit gefunden hat, wo sie so schön verdient 😀
Die Kinder sind alt genug, daß sie sich jetzt ne Arbeit suchen kann und es zeigt sich ja, daß sie jetzt auch arbeiten gehen kann, ohne daß die Kids zu kurz kommen.
Der Verdienst Deiner Fast-Ex wird jetzt natürlich mit in die Unterhaltsberechnungen einfliesen. Denk bitte dran, daß Du auch jetzt keinen TU mehr zahlen müßtest, da die Frau ja jetzt selbst Geld hat.
Wie es dann in nem Jahr aussieht, lassen wir mal im Raum stehen, da könnte sie evtl wieder damit ankommen.
Aber wenn sie selbst sieht, daß mehr Geld auch mehr Lebensqualität bietet, wird sie wohl weiter arbeiten gehen oder schlicht den Arbeitsvertrag verlängert bekommen.

Der KU wird sich nicht erhöhen, da der sich nach DT richtet und sollte es keine Mangelfallberechnung sein, Du auch nur das zahlst, was die DT vorschreibt.

Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
Genieße einfach das Gefühl, daß Deine Ex auch wirklich Geld verdient und Du erstmal mehr Luft zum Leben hast.
LG
MElly

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 14:01
(@ele34)
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Hallo Melly, Danke das baut auf....Grins 🙂

Meine Fast-Ex (auch nicht schlecht!, ich sag immer Mutter meiner Kinder=MmK),
hatte schon zwei Jobs, ist jedoch jedesmal während der Probezeit ge-
kündigt worden, deswegen halt ich den Ball mal lieber flach...
aber man soll die Flinte ja nicht gleich....
:yltype:

Muss ich ihr denn nicht, wenn ich ihr keinen TU mehr zahle, auch
automatisch mehr gemäß DT bezahlen? Mein Restbehalt (z.Zt. 840,-) steigt dann
ja deutlich, weil ich mehr überhab?

Sollte ich den TU jetzt mit dem Vermerk unter Vorbehalt überweisen?
Ich trau mich nicht, jetzt einfach den TU einzustellen! Nachher hab ich
vor Gericht die Hosen unten...ne da hab ich kein Bock drauf!

Wie ist das denn so beim Gericht, mit der Berechnung? Lege ich dann meine
Belege / Auszüge auf den Tisch? Oder berechnet die Richterin das schon
vor der Verhandlung, und teilt dann ihre Entscheidung mit?

Bin gerade mal wieder im Ausland, und kann kaum mit meiner Anwältin Verbindung
aufnehmen. ( Sie berät auch nicht so doll diesbezüglich...na ja...)

Habe festgestellt, dass es tauend Scheidungsratgeber und Psycho-Bücher gibt,
aber was bei der Gerichtsverhandlung geschieht...Fehlanzeige.

Ist halt meine erste Scheidung, und wohl auch die letzte...Grins. :heu:

Gruß ele34

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2005 22:38
(@Melly)

Hallo Ele,

liegt denn bei Dir ein Mangelfall vor?
Wenn nicht, wird der KU weiter nach DT berechnet, wie jetzt auch.
Mal als Beispiel:
Du hast Netto 1600 Euro im Monat, da guckt man dann in die DT und da steht dann auch, was Du für die Kids an Unterhalt zahlen mußt.
Das ist Fakt.
Solltest Du dann mehr Kohle in der Tasche haben, da der Tu wegfällt, hast ja trotzdem nicht mehr Netto auf dem Lohnzettel stehen und zahlst also das Selbe wie zur Zeit, als Du TU zu zahlen hattest.
Ich würde den Unterhalt auf jeden Fall unter Vorbehalt zahlen.
Hast Du für den TU denn einen Titel unterschrieben?

Die Frau muß ja angeben, daß sie jetzt Geld verdient, das wird ihr dann mit dem TU verrechnet.

Also der nacheheliche Unterhalt wird ja ersmal von den Anwälten berechnet, wäre immer gut, wenn man sich da auch einig ist, dann erspart man sich das vor Gericht.
Sollte die Frau bei der Scheidung den EU anhängig machen, wird der Richter schon vorher alle Zahlen auf dem Tisch haben, da man ja verpflichtet ist, Auskünfte über Einkommen zu erteilen.

Der Richter legt ja auch vorher schon den Versorgungsausgleich fest und rechnet da nicht bei der Verhandlung rum.

LG
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2005 22:55
(@Micky)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2005 01:40
(@ele34)
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Hallo Melly und Micky, 😮

Ihr habt mir ganz gut geholfen, jetzt versteh ich das Prozedre erstmals so
einigermassen, insbesondere mit der Düsseldorfer Tabelle.

Verdiene jetzt 1.950,- Netto (mit allen möglichen Zulagen) und meine
Kids sind 10 und 12 Jahre alt. Werd mal gucken was DT sagt...?

Belege und Lohnabrechnungen habe ich schon x-fach in den ver-
gangenen Monaten vorlegen müssen, hoffe das meine Anwältin :knockout:
das beste daraus macht. ...

Ein Mangelfall liegt bei mir nicht (mehr) vor. Habe den TU nicht
titulieren lassen, jedoch den KU für beide Kinderauf Anreten der
Juristen....

Na ja, vielleicht wirds ja wirklich besser....brauch nen neuen Herd...Grins

Vielen Dank Euch... 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.03.2005 02:00