Scheidung nach 04/2...
 
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Scheidung nach 04/2007?

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 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,
mich treibt eine Frage um, ich würde gerne mal ein paar Meinungen hören.

Folgender Fall: Ich bin seit 6 Jahren verheiratet und habe 2 Kinder (3/6). Ich bin berufstätig und meine Frau ist zuhause. Mein Trennungsjahr läuft seit 02/2006, d.h ich könnte im Herbst meinen Scheidungsantrag einreichen und im Februar 2007 geschieden werden.

Ich überlege ob es von Vorteil ist den Scheidungsantrag etwas später einzureichen um nach der neuen Unterhaltsreform (04/2007) geschieden zu werden. In dem Entwurf steht sinngemäß das ein Zuverdienst der Ex zumutbar ist wenn entsprechende Kinderbetreuungsmöglichkeiten gegeben sind. Das wäre in meinem Fall so. Ein Ganztageskindergarten mit Betreuung für Schulkinder ist quasi um die Ecke. Die Ex stellt sich auf den Standpunkt sie muß nicht arbeiten, also macht sie es nicht. :exclam:

Gruß Bart


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2006 18:00
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo lieber Bart,

schön mal wieder was von Dir zu lesen 🙂

Mich würde die Thematik auch interessieren.

Leider kann ich Dir also nicht wirklich helfen.
Aber ist es nicht so, dass auch die Ehen die davor geschieden werden von der Reform quasi nachträglich profitieren?? Sonst würden wir die Scheidung evtl auch noch ein wenig verzögern.. wobei wir das evtl nicht mal müssen.
Dauert ja alles ewig.

Ich hoffe hier findet sich noch eine Antwort.

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 18:17
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Barth,

ich würde warten. Wenn du dir was von der Scheidungsreform versprichst, kommt es auf ein paar Monate nicht an.

Bedenke auch dass du im Jahr 2007 nach Steuerklasse 1 besteuert wirst und nicht mehr nach Steuerklasse 3. Wenn du den Scheidungsantrag schon im Jahr 2006 stellst, kann die Gegenseite versuchen, einen nachehelichen Unterhalt mit den Steuerabzügen nach Steuerklasse 3 zu beantragen. Wenn du da nicht aufpasst, musst du dann schon kurz nach der Scheidung eine Abänderungsklage stellen.

Falls ihr den Unterhalt ohne Klage regeln könnt (was natürlich zu bevorzugen ist), dann hast du halt eine bessere Verhandlungsposition, wenn die Rechtslage bis 04/2007 geändert wurde.

Wobei niemand weiß, was am Ende in der Unterhaltsreform wirklich drinsteht.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 18:22
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Bart,

unabhängig davon, was bereits geschrieben wurde, solltest Du auch beachten: Vermutlich wird für den "Switch" der Reform nicht entscheidend sein, wann die Ehe schlussendlich geschieden wird, sondern wann der Scheidungsantrag gestellt wird. Wobei Du wissen solltest, dass auch Deine Ex diesen Antrag (frühzeitig) stellen kann, wenn sie sich von einer Scheidung nach "altem" Recht Vorteile verspricht.

Also: Halte sie noch ein Weilchen bei Laune... 😉

Faktisch muss Deine Ex bislang tatsächlich nicht arbeiten, nicht einmal stundenweise. Es könnte allerdings hilfreich sein, wenn Du vor der Scheidung ein Betreuungskonzept erarbeitest, in dem Du selbst (wäre eine 50/50-Betreuung möglich?), die Ganztagsbetreuung und nicht zuletzt auch deren Finanzierung vorkommen.

Es ist jedenfalls KEIN Naturgesetz, dass Kinder nach einer Scheidung bei ihren Müttern bleiben und die Väter nur zum Zahlen und für gelegentlich grosszügig erlaubte Besuche oder Babysitting-Dienste da sind. Aber alles andere als diese "übliche" Regelung hängt von Deinem aktiven Einsatz dafür ab (und sag jetzt nicht gleich "ich muss doch arbeiten...").

Die Alternative könnte sonst heissen: "Ja, jetzt sind die Kinder zwar alt genug, aber jetzt bin ich auch 10 Jahre aus dem Berufsleben raus und finde keine Arbeit mehr." Und dann zahlst Du bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag für Deine Ex. Du hast also gute Gründe, Deiner Ex den baldigen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 18:38
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab ich das jetzt wrichtig verstanden??

Also wenn die Scheidung noch dieses Jahr eingereicht wird, dann greift die Reform nicht nachträglich, sondern sofern die Scheidung vor April 2007 eingereicht wird muss grundsätzlich eine Abänderungsklage eingereicht werden?

Danke für eure Hilfe.. ich steh aufm Schlauch..

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 18:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Merrow,

üblicherweise geht es darum, wann ein Vorgang "gerichtshängig" geworden ist und nicht, wann ein Urteil gesprochen wurde. Sonst könnte ja jemand (zu recht) einwenden, er habe einen Schaden dadurch erlitten, dass eine neue und für ihn ungünstigere Rechtssprechung zur Anwendung kam, weil das Gericht sein Verfahren verbaselt hat.

Wenn man dagegen den Stichtag auf das Einreichen einer Scheidung legt, hat es jeder selbst in der Hand, den für ihn günstigeren Zeitpunkt zu wählen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 19:18
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

danke für Deine Aufschlüsselung..

Wenn also sie die Scheidung einreicht, sowie es vereinbart ist haben wir also keinen Einfluss wenn sie das noch im alten Jahr macht.. wenn ich das richtig verstanden habe..

Ich glaub ich muss unbedingt mal Urlaub von diesem ganzen verkorksten Zeugs machen und scheiden lass ich mich gewiss nie.. ich krieg ja vom Zusehen schon beinah graue Haare.

Merrow


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 19:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Merrow,

ja, wer die Scheidung einreicht, bestimmt das Verfahren in wesentlichen Teilen. Es hat also schon gewisse taktische Vorteile, das selbst zu tun - man ist dann Antragsteller und der andere der Antragsgegner. In jedem Fall beginnt das Verfahren zu laufen, sobald ein Scheidungsantrag bei Gericht eingeht. Als "Gegenseite" kann man es dann auch nicht mehr aufhalten.

Es gibt natürlich ein paar Möglichkeiten, das zu verzögern - im vorliegenden Fall kann es durchaus Sinn machen, bis 4.2007 zu warten. Beispielsweise, indem man zuvor alle aussergerichtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen versucht (was tatsächlich Vorteile hat - alles, was nicht gerichtlich geklärt werden muss, vermindert den Streitwert und damit die Kosten). Aber wenn die Gegenseite einem mit einem Scheidungsantrag zuvorkommt, ist das alles hinfällig.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 19:38
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Martin,

ich hoffe dass das nicht zu off topic ist..

Wir hatten das eigentlich so geplant, dass sie die Scheidung einreichen soll, weil es dazu eine Vereinbarung wegen der Kosten gibt.
Alles was zu klären war hat mein LG geklärt. Das Haus wurde verkauft und sämtliche Einigungen erzielt. Das einzige was nicht zu klären war.. Sorgerecht. Aber ich glaube da wird sich sowieso nichts ändern.
Mein LG ist nicht bereit das in dem Scheidungsverfahren zu klären, weil ihm sonst womöglich das gemeinsame Sorgerecht entzogen wird.
Mir ists halt grad nur so flau, weil es wohl im August "losgeht" .. ich hoffe es wird nicht zu heiß.

Danke aber für Deine schnelle und verständliche Reaktion. Ich bin schlichtweg begeistert.

Liebe Grüsse
Merrow, die mal wieder mehr weiß als morgens 😉


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AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 19:46
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

danke erstmal für die schnellen Antworten. Ich denke ich werde erst mal auf Zeit spielen. Mit Ausnahme des Versorgungsausgleiches habe ich keine Nachteile wenn die Ehe einige Monate länger besteht als nötig.

@Brille: Das Thema 50:50 habe ich auch schon angedacht. Von seiten meines AG wäre es auch machbar. Aber was bringt es mir wenn die Ex, während ich die Kinder betreue  zu Hause sitzt und sich die Fingernägel lackiert.....
Will heißen eine Arbeit hält sie für unzumutbar. Außerdem hat sie mir in dem Zug noch unterstellt ich wolle ihr die Kinder wegnehmen. Was ja so nicht stimmt. Ein stimmiges Betreuungskonzept von meiner Seite sollte auch ihre Zustimmung finden, und daran hapert es.

Das einzige wozu ich sie eventuell überreden könnte wäre sich Arbeitslos zu melden. Mir ist aber selbst nicht ganz klar was das für Auswirkungen auf den nachehelichen Unterhalt hat.

Gruß Bart


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2006 19:57




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Bart,

Du bist nicht auf der Welt, um die Anforderungen und Wünsche Deiner Ex-Frau zu erfüllen. Vielleicht war das mal Deine Einstellung, aber mit Eurer Trennung ist es damit definitiv vorbei. Also lass es.

Es sind EURE Kinder, und sie brauchen Euch beide. Eine 50:50-Betreuung ist dafür das Optimum - aber natürlich ist dafür Kommunikation zwischen Euch notwendig. Wenn das für Dich technisch machbar ist: Nimm es in die Hand.

Manchmal hilft auch der "Gegenvorschlag", dass Madame allein arbeiten geht, Du die Kinder zu 100% betreust und sie Unterhalt für Euch drei bezahlt - warum auch nicht? Alles ausser Stillen kannst Du schliesslich genauso gut wie sie. Einen solchen Vorschlag wird sie natürlich entrüstet von sich weisen - aber warum sollst Du etwas tun, was sie für sich selbst kategorisch ausschliesst? Was ist der Unterschied zwischen Euch - ausser dass sie Röcke trägt und gelegentlich ihre Tage kriegt?

Zumindest könnte das die Basis für weitere Gespräche sein - in denen Du beispielsweise auch die Frage stellst, wovon sie leben will, wenn Du als Ernährer zeitweise oder dauerhaft ausfällst. Dann ist sie nämlich ein Sozialfall. Fakt ist: Ein "Recht", nach erfolgreich absolvierter Schwangerschaft auf Dauer jede Erwerbstätigkeit zu verweigern, gibt es nicht. Auch wenn nicht wenige Frauen sich das nach erfolgter Eheschliessung auch heute noch so "ausrechnen".

Auch die Flucht in die Arbeitslosigkeit löst das Problem nicht, sondern vertagt es bestenfalls. In Eurem Fall (Ganztagsbetreuung in der Schule) wären tolle Modelle zu finden. Also konstruiere sie - und halte Dir immer vor Augen, dass es EURE Kinder sind und nicht IHRE. Und dass die anzustrebende, wirtschaftliche Eigenständigkeit Deiner Noch-Ehefrau darüber entscheidet, ob Du möglicherweise ein Leben lang wesentliche Teile Deines Gehalts an sie abdrückst.

Ich fand das jedenfalls ein sehr starkes Motiv, meiner Ex klarzumachen, dass unsere Kinder nicht ihr persönlicher Besitz und auch nicht ihre Unterhaltsgeiseln sind...

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2006 20:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

erstmal muss man/frau abwarten wie genau sich das entwickelt mit der Reform.

Wichtigste Änderung ist dass alle Kinder gleichgestellt werden. Und die kindererziehende Frau gleichgestellt der kindererziehenden Exfrau wird.

Vermutlich wird es drauf hinauslaufen, dass die betreuenden Elternteile ab Schulbeginn Teilzeit arbeiten sollen/müssen. Vorher macht das vermutlich keinen Sinn weil Kindergartenkinder häufiger krank sind und das macht kein Arbeitgeber lange mit. Und der betreuende Elternteil kann einen Betreuungsbonus geltend machen, das sind ca. 100 - 150 € pro Kind.

Bei uns entscheiden die Gerichte aber schon in Richtung neue Unterhaltsgesetze, so meine Anwältin, die ich zufällig mal getroffen habe.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 13:42
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Martin,

das mit der 50/50-Betreuung ist eine feine Sache. Aber da müssen die Eltern gut zusammen arbeiten und die Frage ist dann ist das möglich?

Und bei mir würde sich die Frage stellen ob mein Exmann bereit wäre die Kinder nicht nur nachmittags zu betreuen sondern auch für die Schule zu üben, zum Sport zu bringen etc. Das alles hat er während der Ehe nicht gemacht und auch in den letzten Jahren nicht. Wenn ich meinen Ex bitte übers Wochenende mit den Kindern wegen einer Arbeit zu üben schreiben sie 4en. Üben sie mit mir schreiben sie 2en. Und auf Dauer wäre das keine gute Lösung für uns. Obwohl ich ihm die Kinder gerne mal für ein halbes Jahr geben würde, dann merken sie nämlich das bespassen nicht alles ist und er, dass er im Prinzip kaum Freizeit nach Arbeitsschluss hat.

Insofern hängt das von jeder Familie selbst ab. Ich kenne einen alleinerziehenden Vater der all das macht. Ich weiss aber nicht ob er das auch schon zu Ehezeiten gemacht hat. Da die Frau ohne Kind ausgezogen ist war er in der Pflicht, arbeitet jetzt nur noch Teilzeit weil es anders nicht machbar ist.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 13:47
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hoffe, ich bin nicht zu sehr OT:

War/Ist es nicht so, dass wenn einer die Scheidung einreicht, der andere dies bis zu 3 Jahren verweigern/rauszögern kann, da dessen Zustimmung - eben innerhalb der ersten 3 Jahre -  erforderlich ist? Erst dann sei offensichtlich, dass die Ehe nicht mehr "aufgenommen" wird (oder hab ich das jetzt falsch im Kopf?).

Frage ist dann natürlich, ob der Zeitpunkt des Eingangs des Scheidungsantrags (der dann eben vom anderen Partner abgelehnt wird) maßgeblich für die spätere Rechtssprechung ist oder eben der Tag der "Zustimmung".

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 13:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Anna-Sophie,

das mit der 50/50-Betreuung ist eine feine Sache. Aber da müssen die Eltern gut zusammen arbeiten und die Frage ist dann ist das möglich?

Das muss immer im Einzelfall ausprobiert werden. Trennung und Scheidung sind Stressituationen für alle Beteiligten - und nicht jeder macht von Anfang an alles richtig. Auch Mütter nicht - obwohl sie meist behaupten, sie wüssten am besten oder gar allein, was für die Kinder das beste ist...

Und bei mir würde sich die Frage stellen ob mein Exmann bereit wäre die Kinder nicht nur nachmittags zu betreuen sondern auch für die Schule zu üben, zum Sport zu bringen etc. Das alles hat er während der Ehe nicht gemacht und auch in den letzten Jahren nicht.

Auch wenn es gefährlich ist, vom eigenen Fall auf andere zu schliessen: Dann müsste Dein Ex-Mann eben die Gelegenheit bekommen, das herauszufinden und auszuprobieren. Nach der Trennung werden die Karten nun einmal neu gemischt - und der Mensch ist lernfähig...

Wenn ich meinen Ex bitte übers Wochenende mit den Kindern wegen einer Arbeit zu üben schreiben sie 4en. Üben sie mit mir schreiben sie 2en. Und auf Dauer wäre das keine gute Lösung für uns.

Das hört sich an, als hättest Du das sicherheitshalber mal gleich für Deinen Ex so beschlossen. Aber mal ehrlich: Wie oft hast Du ihm denn "erlaubt", mit den Kindern zu lernen? Musste er das gleich beim ersten Mal können? Abgesehen davon: Schulnoten sind nicht alles - es ist viel wichtiger, dass Kinder glücklich sind. Gerade nach einer Trennung der Eltern.
BTW: Was machst Du, wenn die Kids irgendwann - trotz Lernens mit Mutti - ebenfalls Vieren schreiben?

Obwohl ich ihm die Kinder gerne mal für ein halbes Jahr geben würde, dann merken sie nämlich das bespassen nicht alles ist und er, dass er im Prinzip kaum Freizeit nach Arbeitsschluss hat.

Auch da wäre es vielleicht mal eine Überlegung, dass Du Deine Erwerbstätigkeit intensivierst; dann hätte er vielleicht die Möglichkeit, seine eigene zurückzufahren und mehr Zeit für die Kinder zu haben. Schon mal darüber nachgedacht, Deinen Kindern auf diese Weise "mehr Papa" zu ermöglichen?

Hint: Es geht nicht um Wochenendspass in Form von Eisdiele oder Fernsehen, sondern um ganz normalen Alltag. Das können Männer so gut wie Frauen - wenn man sie lässt. Es gibt allerdings genügend Mütter, die ihre Kinder gleich beim ersten "Fehler" an sich zurückreissen mit der Begründung "Das kannst du nicht". Vor solchen selbsternannten und angeblich fehlerfreien Übermüttern graut mir...

Grüssles
Martin


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 14:12
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Martin,

alles was die Kinder betrifft boykottiert mein Exmann. Ob es um einen Schultest geht, eine geplante Operation etc. all das will er nicht. Obwohl die Kinder das möchten.

Kinder waren und sind meine Aufgabe. Obwohl wir bis vor kurzem im gleichen Ort gewohnt haben musste ich ihm sagen wenn Termine - die nachzulesen waren im Internet - anstanden. Kinder zum Sport bringen geht mal gar nicht. Da wird die geplante Woche so geändert, dass das Kind keine Möglichkeit hat daran teilzunehmen.

Sie schreiben dann 4en weil Ex sagt, ja wir üben und das nicht tut (lt. Aussage der Kinder). Leider ist es schulisch manchmal zu kurz das vor oder nach dem Wochenende zu machen. Das ist auch seit 2 Jahren so. Also nicht erst seit kurzem.

Da Ex jetzt 600 km weit weg wohnt können die Kinder nicht für ein paar Monate zu ihm gehen. 2 Bundesländer, 2 verschiedene Schulsysteme und einen Job der eine 50-70 Stundenwoche beinhaltet.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 16:31
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

@AnnaSophie

Das ist ja aber ein ganz anderes Thema.

Bei Bart besteht die Möglichkeit und er will sich kümmern.

Ist schade, dass es bei euch nicht klappt.
Die Kinder werden es schon mitgekriegt haben...

Aber hilft dem Topic nicht so ganz weiter 😉

@Bart
wegen dem Versorgungsausgleich sind ein paar Monate gewiss nicht die Welt.
Am Besten Du wartest es ab, weil Dus in der Hand hast.. und versuchst in der Zeit die Kinder öfter zu haben und 50/50 anzustreben.

Ich wünsch Dir alle Glück  :dauendrueck:
Merrow


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AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 16:49
(@annasophie)
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Hallo Merrow,

ist das denn so, dass er dann weniger Eu zahlen muss ab April 2007?

Bis jetzt habe ich das so verstanden das die Rangfolge sich ändert und die Stufen der Düsseldorfer Tabelle durch andere Berechnungen ersetzt/ergänzt werden.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 16:52
(@merrow)
Nicht wegzudenken Registriert

@AnnaSophie

Lies doch mal im Topic weiter oben. Da steht was für eine Reform geplant ist.

Es ist ja nicht sicher, dass es so wird. Aber für den Fall dass.. würde er sich wohl eine Abänderungsklage sparen. Darum gehts grade.

Also kommt es eigentlich allen zugute, die eine/n Ex haben, der nicht ab einem gewissen Alter der Kinder Arbeiten möchte. Nur können es diejenigen, die nach dem Eintreten der Reform die Scheidung einreichen gleich anwenden.

Ich hoffe ich konnte Dir jetzt helfen  :redhead:

Merrow


Zweifle nicht an dem, der Dir sagt er hat Angst. Aber hab Angst vor dem, der Dir sagt, er kennt keine Zweifel. (Erich Fried)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 16:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Anna-Sophie,

nach Deinen bisherigen Einlassungen zähle ich Dich durchaus zu den Müttern, die schon von vornherein alles besser wissen und können als der Vater der Kinder. Auch Deine "Unterstützung" bei der Umsetzung der Besuche der Kinder beim Vater fand ich recht befremdlich und in jedem Fall nicht im Sinne der Kinder. Sei's drum.

Fakt ist: Deine persönlichen Erfahrungen und Erlebnisse sollten hier ausdrücklich NICHT die Rolle spielen; hier geht es ausschliesslich um Bart und nicht um Dich. Dort scheinen die Möglichkeiten für ein Wechselmodell durchaus gegeben. Ich möchte Dich daher bitten, Bart's Thread nicht weiter zu zerflededern. Wenn Du unbedingt ein Podium brauchst, auf dem Du die vorgebliche Unfähigkeit Deines Ex sezieren möchtest, mach bitte einen eigenen Thread auf.

Gruss
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2006 17:01




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