Scheiden lassen ode...
 
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Scheiden lassen oder warten?

 
(@bluemoon)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

nach längerer Abwesenheit melde ich mich auch mal wieder.

Kurz zur Auffrischung: Trennung Mitte 2005, zwei Kinder ( jetzt 18 und 14 ), leben beide bei mir, KM arbeitet seit Anfang 2006 und zahlt KU ( ca. 160 Euro in Summe - bis zum Erreichen ihres SB ), Scheidungstermin Mitte 12/2007.

Versuche gerade mich durch die sich ergebenden Änderungen durch die Unterhaltsrechtsreform zu arbeiten, wobei mich ein Punkt natürlich besonders interessiert:

Was passiert wenn die KM ihre Arbeit verlieren sollte? Sie lebt seit der Trennung mit ihrer neuen Partnerin zusammen. Allerdings weiß ich nicht, ob man bei einem gleichgeschlechtlichen Verhältnis auch von einer gefestigten Beziehung reden kann, so dass ein Anspruch an mich nicht mehr gegeben wäre.

Habe ich, wenn ich die Scheidung auf einen Termin nach Inkrafttreten der Reform verschiebe, diesbezüglich Vorteile, oder wird sich der Staat dann auch an mich wenden? Stichwort: Grundsatz der Eigenverantwortung und Entfall? § 1573 ( Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt )

Danke für eure Antworten und Gruß

Blue


Es geht immer irgendwie weiter !!!!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2007 15:12
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Blue,

also Du bist AE Vater und Exchen zahlt € 160 für 2 Kids – nicht gerade viel aber als AE Vater kann man ja froh sein überhaupt etwas zu bekommen.

Ich bin gerade in einer ähnlichen Situation (AE Vater 1 Kind Mutter zahlt € 0).

Nun zu Deiner Frage die wohl den Fall betrifft was passieren würde wenn Exchen z.B. in Hartz 4 rutscht (warum auch immer).

Rechtssicherheit gibt es im Hinblick auf die angeblich gestärkte Eigenverantwortung durch die Unterhaltsrechtsreform (voraussichtlich Anfang nächstes Jahr) keine. Das Gesetz ist zu schwammig formuliert und die Gerichte müssen selbst sehen was sie daraus machen. Es kann Jahre dauern bis es hierzu ein höchstrichterliches Urteil gibt und somit relative Rechtsicherheit.
Daher hilft es im Moment wenig aus dieser Blickrichtung zu argumentieren.

Deine Strategie kann höchstens sein Dein unterhaltsrelevantes Einkommen entsprechend zu reduzieren:

Dein unterhaltsrelevantes Einkommen reduziert sich auf jeden Fall um den Unterhalt für die Kids. Sollte die Reform durchgehen wären dass € 365 * 2 = 730 minus die € 160 von Exe = € 570 um die dein Nettoeinkommen bereinigt werden muss, denn der Unterhalt der Kids muss an erster Stelle sichergestellt werden!

Ich weiß nicht was Du sonst noch anrechnen kannst (vielleicht ehebedingte Schulden?).

Ich denke jedoch dass Deine einzigste Sicherheit keinen Unterhalt zahen zu müssen darauf beruht den Status „nicht leistungsfähig“ zu erhalten.

Kleiner Tip am Rande – abwarten und keinen Kopf über ungelegte Eier machen (Exchen benötigt ja keinen Unterhalt und hat diesen ja auch bisher nicht eingefordert!)

LG

Grapfruit


AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2007 16:40