... wenn nächstes Jahr die Grenzen für den Bezug des KG auf "bis Ende des 25. LJ" begrenzt wird, gilt das dann auch für den KU?
Und noch ne Frage: Gibt es eigentlich die Möglichkeit, zum JA zu marschieren und zu sagen: Ich erhöhe meinen Titel von 130,9 auf 133% (zB) mit dem Ziel, DIESEN dann auf "bis zum 18.LJ" zu begrenzen? Weil einfach hindackeln und sagen: ich will n neuen Titel, nur um den zu begrenzen, das wird ja kaum gehen.
*hmmmm*
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das ist ne gute Frage LBM, aber ich hab darauf auch keine Antwort. Das mit dem Titel und dem JA ist aber so ne Sache. Egal ob der Titel zeitlich begrenzt erniedrigt oder erhöht werden soll, die KM muß doch auch zustimmen, sonst kann der KV titulieren lassen was er immer will. Wenn die KM nicht will muß doch immer Abänderungsklage eingereicht werden.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen