Moin,
Dennoch muss er erstmal aufgefordert werden, d.h. Ihn die Post erreichen.
Haben die eine Adresse von Dir?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Community,
ich melde mich mit einem Update zurück: ich habe der Unterhaltsvorschusskasse meine Einkünfte dargelegt, aus denen meiner Meinung nach hervorgeht, dass ich im vergangenen Jahr leistungsunfähig war (besteuerbares Einkommen (in Deutschland = 0) und in den USA unter 1.160 Euro im Monat).
Die Unterhaltsvorschusskasse hat der KM nun ein Jahr lang Unterhaltsvorschuss gezahlt.
Nun möchten sie, dass ich den Unterhalt freiwillig titulieren lasse bzw. wenn ich das nicht tue, haben sie angekündigt, den Unterhaltitel im vereinfachten Verfahren festzusetzen.
Können sie das machen, auch wenn ich nachweislich leistungsunfähig war/bin? Muss meine Leistungsfähigkeit nicht vorab geprüft werden?!
Zu meinen eingereichten Unterlagen hat sich die Unterhaltsvorschusskasse bisher nicht geäußert. Ich glaube, dass sie sie nicht einmal geprüft haben!
Ich danke Euch für Eure Einschätzung!
Theoretisch können die das im vereinfachten Verfahren machen. Aushebeln kannst du das aber, indem du einen Unterhaltstitel bei einem Notar erstellst und diesen ans Jugendamt schickst. Eine Abänderung bestehender Titel ist im vereinfachten Verfahren nicht möglich.
Die Frage ist: bist du wirklich nicht leistungsfähig. Wieso wäre dein Einkommen in Deutschland nicht besteuerbar, in den USA hast du 1160 EUR. Das erschließt sich mir und wahrscheinlich dem Jugendamt nicht.
Wieviel solltest du denn anerkennen? Mindestunterhalt?
Ansonsten ist das vereinfachte Verfahren relativ risikoreich für dich als Unterhaltsschuldner, weil die Einwände, die du tätigen kannst, stark beschränkt sind. Es ist anzuraten sich einen Anwalt zu nehmen, der sich mit diesem Verfahren auskennt. Ich weiß aber gar nicht, ob die Verfahrenkostenhilfe bekommen würdest als Ausländer.
Ich würde vermutlich versuchen einen kleinen Betrag aufzubringen und diesen titulieren zu lassen. Dass müsste das vereinfachte Verfahren vom Tisch sein und dem JA stände nur ein normales Verfahren offen. Ob die das auf dieser Basis betreiben werden, glaube ich nicht. Müssen sich andere zu äußern.
Weder die Unterhaltsvorschusskasse noch ein Deutsches Familiengericht werden einen in den USA lebenden Vater schon allein aufgrund vorgelegter Einkommensnachweise/Steuerbescheide für leistungsunfähig erklären. Auch für ihn gilt die gesteigerte Erwerbsobliegenheit mit all seinen "Spielregeln".
Im vereinfachte Verfahren besteht Formularzwang. Die Formulare und die extrem wichtigen Hinweise/Erläuterungen stehen auf den Internetseiten des BMJ zum Download bereit. Es ist sehr zu empfehlen, sich schon vor amtlicher Zustellung genauestens damit zu beschäftigen.
Jugendämter nutzen damit die für sie bequemste Möglichkeit zur Schaffung eines Titels (max. 120%). Schneller als manch einer glaubt, hat er auf diese Art und Weise einen gerichtlichen Beschluss, also einen Titel, am Hals. Der ist immer unbefristet... Und wenn es im vereinfachten Verfahren nicht richtig klappt, bleibt dem Jugendamt immer noch das streitige Verfahren. Wenn lediglich 100% des Mindestunterhalts verlangt wird, trägt der Unterhaltspflichtige allein die Beweislast. Er muss also nachweisen, dass er alles Erdenkliche getan hat...(§ 1603 Abs. 2 BGB "alle verfügbaren Mittel")
Wenn dann später Zahlungsrückstände auflaufen, vielleicht auch Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung erstattet wird, könnte eine Einreise problematisch werden.