Rückzahlung Unterha...
 
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Rückzahlung Unterhaltsvorschuss??

 
 Olga
(@olga)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe mich mal durchs Forum gelesen, bin aber trotzdem nicht ganz sicher, wie die Sache nun ist. :question:
Die Exfrau meines LG hat Unterhaltsvorschuss für das jüngere Kind bewilligt bekommen. Das JA zahlt die Diff. zu dem von meinem LG gezahlten KU zur DT in Höhe von z.Zt. 53 EUR /Monat.

Wie so viele ist mein LG ein "Mangelfall". Er zahlt KU für zwei Kinder und EU für die EX.
Das JA sagte auf telefonische Anfrage, dass er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen muss.
Ist das so? Habe eine Antwort von Deep gefunden auf einen anderen Beitrag.

Wer leistungswillig aber nicht leistungsfähig ist, muss i.A. nicht zurückzahlen.

Ok, aber irgendwann wird er ja mal keinen Unterhalt mehr zahlen müssen. Dann wäre das Geld ja theoretisch wieder "frei". Kommt man dann spätestens nicht auf ihn zu?
Sollte man sich die Aussage des JA besser schriftlich geben lassen?

Wer weiß da Bescheid?

Vielen Dank schon mal für Antworten.

LG
Olga


Das Leben ist wie ein Duschvorhang.... Kann schimmeln, muss aber nicht! =)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2005 14:30
(@paulina)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo olga,

also mir wurde gesagt, das die zeit des unterhaltsanspruches gilt ( also jetzt ).
wenn er jetzt nachweislich (unverschuldet?)nicht leistungsfähig ist, dann braucht er später nichts zurückzahlen.

übrigens würde ich mir das vom JA nochmal schriftlich bestätigen lassen...am telefon kann man ja vieles sagen 😉

grüße,
paulina

bitte berichtigen, wenn meine info nicht korrekt ist


„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“  ---  Dieter Nuhr

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2005 14:51