Hallo,
vor einiger Zeit schrieb ich,dass das JA mich aufforderte einen Titel u.a. auch für vergangene Monate (in der Höhe des gezahlten KU) zu erstellen. Ich war nun mit der Notarvorlage beim hiesigen JA.Die weigern sich das so auszustellen. Es gibt doch einen §§ wonach sie beurkunden müssen oder? Wie lautet der oder wo kann ich ihn finden?
Ich rief auch die SB an,die den Titel für die Vergangenheit forderte und fragte nach dem Grund,weil ja an sich sinnlos (aus ihm pfänden wäre ja nicht möglich,da bereits bezahlt). Antwort: Das Kind habe den Leistungsanspruch.
Ja,der wurde ja auch bereits erfüllt. Sie solle doch erklären,was sie mit einem rückwirkenden Titel wolle oder die rechtliche Grundlage nennen. SB war sichtlich "unerfreut" und meinte es gäbe ein Urteil,wonach ein rückwirkender Titel gefordert werden könne. Sie werde mir etwas zukommen lassen.
Da bin ich mal gespannt. Höre ich zum ersten mal. Selbst wenn,kann ich mich doch darauf berufen,dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt,die jeder Richter anders ausurteilen könnte,solange sie keinen gescheiten § ,der das regelt, benennnen kann,oder? Ich habe einfach keinen Bock mehr nach deren Pfeife zu tanzen,wenn ich nicht muss. Man steht als Unterhaltspflichtiger eh schon mit heruntergelassener Hose da,da lasse ich mir nicht noch die Hände fesseln!!
... Das wird so kein Richter ausurteilen da es schlicht keine Rechtsgrundlage dafür gibt.
Vielleicht hat die 'kompetente' Dame aber auch nur Begriffe wie "dynamisch" und "unbefristet" mit "rückwirkend" verwechselt.
Und trotzdem: Selbst wenn es in der Tat so ist das ein Kind einen Rechtsanspruch auf einen dynamischen, unbefristeten Titel hat, so steht es dem JA nicht zu die Beurkundung eines anderslautenden Titels zu verweigern.
Ich hätte mich mit der Vorlage nicht wegschicken lassen sondern die nette Sachbearbeitering aufgefordert umgehend ihren Vorgesetzten zur Diskussion der Angelegenheit hinzuzuziehen.
Moin Herr Limbach,
Die weigern sich das so auszustellen.
In solchen Fällen wird in diesem Forum in der Regel empfohlen, zum Notar zu gehen (kostet um die 20 EUR) ...
... einen Paragraphen, mit dem Du das JA zwingen kannst, kenne ich nicht.
Besten Gruß
United
Moin
Immer daran denken, dass der Titel ab dem Monat verlangt werden kann, in welchem zur Auskunft bzw. zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert wurde. Ansonsten:
Es gibt doch einen §§ wonach sie beurkunden müssen oder? Wie lautet der oder wo kann ich ihn finden?
Bundesnotarordnung §15 Abs.1
Abs.2 regelt die Beschwerde. Gem. §14 Abs.1 darf ein Notar nicht Partei für einen Beteiligten ergreifen, das ist hier aber (theoretisch) geschehen. Nur, ein Titel ist eine einseitige Verpflichtungserklärung. Da gibt es keine weiteren Beteiligten. Die gibt es nur bei Vergleichen oder Gerichtsbeschlüssen. Selbst die Ausstellung eines falschlautenden Titels ist weder unredlich noch ungesetzlich. Daher greift auch §14 Abs.2 nicht.
Für Urkundspersonen gelten (fast) die gleichen Vorschriften wie für Notare. Ebenso kann das Beurkundungsgesetz herangezogen werden. Dieses ist aber m.E. nicht so ausführlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also ich versuche auch seit einiger Zeit vergeblich, vom JA einen Titel über Unterhalt für meine entfernt lebende Tochter beurkunden zu lassen.
Wo lebt das Kind?
In Bayern.
Dann sind wir nicht zuständig
Wer denn sonst? Muss ich dafür wirklich nach Bayern fahren? (600 Km)
Nein. Das können sie überall.
Gut, dann möchte ich das bei ihnen machen.
Aber ich bin nicht zuständig.
Wer denn sonst?
Fragen Sie mal in Wandsbek nach
Ich in Wandsbek angerufen, gleicher Dialog wie oben.
Nach einer Weile fragt sie nach dem Nachnamen des Kindes.
"S."
Für S. bin ich nicht zuständig
Wer denn sonst?
Mein Kollege Mayer
Gut, wie erreiche ich den?
Der ist nicht da.
Kann ich seinen Stellvertreter sprechen?
Nein. hat er nicht.
Und wenn Herr Mayer nun mal 6 Monate krank sein sollte?
Dann hat er eine Vertretung.
An der Stelle hab ich aufgegeben. :gunman: :knockout:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.