Hallo lieber Leidensgemeinschaft,
ich habe seit 2 Wochen meine Scheidung hinter mir. Wie ich hier bereits einmal mitteilte, bin ich im Bereich der Unterhaltszahlungen sehr gut weggekommen. Ich zahlte seit der Trennung in 2008 kaum Trennungsunterhalt (KU wurde gezahlt). In 2008 unter Steuerklasse 3 noch einen beachtlichen Betrag, ab Steuerklassenwechsel auf 1 in 2009 jedoch nichts mehr. Dieses behagte der Ex natürlich nicht udn sie strengte 2 einstweilige Anordnungsverfahren auf Unterhalt an, welche vom Gericht abgelehnt wurden (keine Ahnung, warum keine richtige Verhandlung durch ihren Anwalt beantragt wurde). Seit August 2009 ist die Arge an mir dran, da Ex Hartz4 beantragte. Die Arge ist noch immer nicht mit der Berechnung fertig (hatte schonmal einen Betrag mitgeteilt, meine Anwältin hat hier jedoch Berechnungsfehler erkannt), wird mir die nächsten Tage aber a) den Betrag mitteilen, welchen ich an Hartz4 zurückerstatten darf (mit Berechnung des eigentlichen Trennungsunterhalts)(seit August) und b) mir den nachehelichen Unterhalt aufgeben.
Kann Ex daraus folgern, dass ich auch einen Unterhalt Januar bis August 2009 an sie nachzuzahlen habe? Hätte Sie damit vor gericht erfolg? Sie hat mich bei Ternnung im September 2009 schriftlich darauf hingewiesen, dass ich Unterhalt zu zahlen habe. Dieses habe ich ihr gegengezeichnet und wie gesagt ja auch bis zur Steuierklassenänderung 2009 gezahlt.
Sie hat mich bei Ternnung im September 2009 schriftlich darauf hingewiesen, dass ich Unterhalt zu zahlen habe. Dieses habe ich ihr gegengezeichnet und wie gesagt ja auch bis zur Steuierklassenänderung 2009 gezahlt.
kannst Du das noch etwas genauer erzählen? Du hast ihr was unterschrieben, was sie selbst aufgesetzt hat?
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ja, genau. Im August 2008 habe ich ihr unterschrieben, dass ich bereit bin ihr Unterhalt zu zahlen. Ohne Betragsangabe, durch Sie selbst aufgesetzt.
Hi
Seit August 2009 ist die Arge an mir dran, da Ex Hartz4 beantragte.
Auf welcher Grundlage will die Arge denn hier UH für Deine jetzige Ex fordern? Gilt/galt es ein unter 3-jähriges Kind zu versorgen? Ansonsten kann auch die Arge hier nichts grundsätzlich fordern, zumal schon zweimal ein Gericht das Ansinnen der Ex abgelehnt hat.
Kann Ex daraus folgern, dass ich auch einen Unterhalt Januar bis August 2009 an sie nachzuzahlen habe? Hätte Sie damit vor gericht erfolg? Sie hat mich bei Ternnung im September 2009 schriftlich darauf hingewiesen, dass ich Unterhalt zu zahlen habe. Dieses habe ich ihr gegengezeichnet und wie gesagt ja auch bis zur Steuierklassenänderung 2009 gezahlt.
Ohne Detailkenntnis lässt sich nichts sagen ausser, dass Du rechtswirksam in Verzug gesetzt wurdest. Allerdings die entscheidenden Fragen, ob sie überhaupt berechtigt und Du leistungsfähig bist, sollten zuerst geklärt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ja, ich habe eine zweieinhalbjährige Tochter für die ich auch KU zahle (habe ich selbst durchs JA betiteln lassen).
Leistungsfähig bin ich ja nach neuester Berechnung der Arge. Spielt es eine Rolle bezüglich der rückwirkenden Forderung, dass das Gericht in 2009 zweimal ihr Unterhaltsansinnen abgewiegelt hat.
Hi
Kannst Du vielleicht sagen, weshalb das Gericht die EA's abgelehnt hat?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja, na klar doch Oldie.
Also die erste EA wurde abgelehnt, da das Gericht befand, dass ich ausreichend Unterhalt zahle und der Antrag auch zahlreiche Formfehler enthielt. Die Entscheidung basierte noch zur Unterhaltszahlung in 2008 unter Steuerklasse 3. Dann fielen bei Wechsel in Steuerklasse 1 EUR 500,-- netto weg, so dass ich auch den TU (EUR 480,--) um diesen Betrag minderte und Ex somit nichts mehr bekam. Hierfür erhielt Ex auch noch PKH.
Die nächste EA kam dann im Juni 2009. Hier forderte der Anwalt meiner Ex wegen existenzbedrohender Eilbedürftigkeit, dass die Unterhaltszahlung durch mich erfolgen soll. Das Gericht wiegelte gleich ab, da 1. der Antrag nach Gerichtsentscheidung im Februar nicht korrigiert wurde und seit Februar auch nichts geschah und somit auch nicht von einer Bedrohung der Existenz und einer Eilbedürftigkeit gesprochen werden kann. PKH wurde auch gleich durch das Gericht verwehrt.
Für mich ist es jetzt richtig wichtig, ob nun bei einer eventuellen Verhandlung (denke schon, dass Ex das jetzt nach der Scheidung startet) rückwirkend für Januar bis August 2009 Unterhalt gefordert werden kann. Das könnte mir nämlich ein wenig das Genick brechen. Dadurch, dass ich keine PKH erhalte haben mich meine Anwaltskosten (musste auch meinen Umgang vor Gericht regeln lassen, die Auseinandersetzung mit der Arge läuft auch über den Anwalt, dazu noch die blöden EA´s der Ex und natürlich die Scheidung) schon tief in die Miesen gebracht. Viel geht nicht mehr. Also eigentlich geht jetzt schon nichts mehr.
Hi
Nun ja, die Entscheidungsgründe zur ersten EA sind hinfällig, die zweite hingegend basiert wohl auf massive Formfehler und Unstimmigkeiten, worüber das Gericht etwas ungehalten war. Alles keine tatsächlichen Dinge, die im jetzigen Fall eine Bedeutung haben.
Leistungsfähig bin ich ja nach neuester Berechnung der Arge.
Von den Rechenkünsten der Arge bin ich absolut nicht überzeugt. Wenn Du magst stelle Deine Zahlen und die Rechnung der Arge mal hier ein - dann kann rüber geschaut werden.
Spielt es eine Rolle bezüglich der rückwirkenden Forderung, dass das Gericht in 2009 zweimal ihr Unterhaltsansinnen abgewiegelt hat.
Was heisst rückwirkend? Ab wann fordert denn die Arge, seit wann zahlt sie Unterstützung an die KM? Und zu guter letzt - wann hat die Arge sich das erste mal an Dich gewandt, Dich darauf hingewiesen, dass sie was von Dir zwecks BU will?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke Oldie,
die rückwirkende Forderung der Arge geht ja in Ordnung. Die haben sich im August wegen Offenlegung an mich gewandt und dürfen somit auch seit August fordern. Sobald ich die neuste Berechnung vorliegen habe werde ich sie hier einstellen. Die alte Berechnung war schon falsch und die Arge hat ein nettes Schreiben meiner Anwältin erhalten.
Lettztendlich geht mir der A.... auf Grundeis, weil Ex nun mit einem Verfahren wegen der Unterhaltszahlungen vor Anforderung der Arge, also Januar bis August 2009, kommen will. Dort will Sie dann für die 7 Monate den Betrag nachfordern, den die Arge ab August monatlich berechnet. Die Frage ist: Kann/Darf sie das?
Hi
Lettztendlich geht mir der A.... auf Grundeis, weil Ex nun mit einem Verfahren wegen der Unterhaltszahlungen vor Anforderung der Arge, also Januar bis August 2009, kommen will. Dort will Sie dann für die 7 Monate den Betrag nachfordern, den die Arge ab August monatlich berechnet. Die Frage ist: Kann/Darf sie das?
Ich weiss weder, warum das Gericht die 480€ BU/TU gutgeheissen hat noch warum bei Steuerklassenwechsel diese hinfällig wurden. Denn es fehlen schlicht und ergreifend Zahlen von Dir. Fordern kann sie natürlich und verbieten tut ihr das niemand - doch ob sie damit durchkommen würde vor Gericht ist die Frage? Bei einer Gerichtsverhandlung wird unter anderem entscheidend sein, ob sie anspruchsberechtigt/bedürftig war und Du leistungsfähig.
Ich kann bei bestem Willen nicht nachvollziehen, was da vor Gericht abgegangen ist. Wenn die Arge berechtigter Weise zu einer Zahlungspflicht von Dir kommt kann ich mir nicht erklären, warum das Gericht es anders sah.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du Oldie,
hier liefen die von mir geleisteten Zahlungen in 2008 aufgrund Berechnung meiner Anwältin. Auch die Einstellung in 2009 gem. Berechnung meiner Anwältin (wozu gesagt werden muss, dass ich bis April noch mtl. EUR 70,-- zahlte, ab diesem Zeitpunkt hatte meine Ex einen Haltagsjob).
Tja, warum das Gericht ablehnte... Das Gericht kannte meine Ex und Ihren Anwalt aus dem Umgangsrechtsverfahren. Meine Ex ist psychisch krank (und ihr Anwalt anscheinend auch). Die Anträge enthielten lauter Formfehler und waren unbegründet (nach Meinung des Gerichts).
Wäre für mich halt nur wichtig, ob für vergangene Zeiten von Ex (nicht von Arge) noch etwas gefordert werden kann. Ok, Du sagst Sie kann alles... Ob sie damit durchkommen wird. Vorausgesetzt ich wäre damals zu mehr leistungsfähig/-verpflichtet gewesen.
Vielleicht darf ich Dich dann gleich noch etwas fragen... Am 02.07. wird meine Maus 3. Soll ich dann die Zahlung BU wieder einstellen und abwarten ob sie erneut kalgt oder vor Gericht gleich eine Befristung bis Juli festsetzen lassen?
Hi
Falls Deine Ex damals nach Ansicht des Gerichts nicht weiter bedürftig war so ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass auch im nächsten Prozess das Gleiche herauskommt. Denn um eine solche Forderung durchzusetzen bedarf es einer Gerichtsverhandlung.
Am 02.07. wird meine Maus 3. Soll ich dann die Zahlung BU wieder einstellen und abwarten ob sie erneut kalgt oder vor Gericht gleich eine Befristung bis Juli festsetzen lassen?
Genau. Es gibt für Dich keinen Grund, weiterhin zu zahlen. Auch der Arge sind die Hände gebunden. Die schreien dann bestimmt Mord und Totschlag, aber klagen können/dürfen sie nicht. Das muss Deine Ex schon selber tun. Damit sind wir dann wider am Anfang. 🙂
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen, vielen Dank Oldie. Das macht zumindest Mut.
Darf ich Dich noch nach Deiner Beurteilung der Lage fragen, ob Ex überhaupt grosse Ansprüche auf einen Unterhalt nach dem 3. Lebensjahr der Maus hätte.
Folgende Fakten:
Kennegelernt 05/2006, geheiratet 12/2006, zusammen gezogen 05/2007 (bis dahin machte sie Ihre Ausbildung 200 km entfernt in Bielefeld), Tochter 07/2009, 1. Trennung 03/2008, wieder zusammen gezogen 06/2008, endgültige Trennung 09/2008, Scheidungsantrag durch mich 08/2009, rechtsgültige Scheidung 02/2010.
Ihre Ausbildung hat sie in 2007 nicht bestanden, Mitte 2009 die Prüfung wiederholt und mit ach und krach bestanden. Verdiente in der Ausbildung etwas über 400 Euro. Ihr Ausbilder hat ihr nichtmals Mutterschaftsgeld bezahlt. Den haben wir dann verklagt. Er ist in den ganzen Sachen jetzt übrigens ihr Anwalt *lach*.
Heisst es nicht, dass ein Unterhalt den ehelichen oder auch vorehelichen Lebensverhältnissen angemessen sein muss? Von grossen ehelichen Lebensverhältnissen kann man hier ja nicht sprechen... Was meinst Du?
Hi Chris
Ehebedingte Nachteile kann ich nicht erkennen. 2006 geheiratet, 2007 hat sie die Ausbildung vergeigt, 07/2009 kam erst das Kind auf die Welt, praktisch gleichzeitig dazu die Ausbildung abgeschlossen, 02/2010 die Scheidung. Vom berufl. Werdegang her sind meines Erachtens keine Nachteile vorhanden, ja nicht einmal erkennbar.
Eine andere Sache, welche heutzutage (seit der UH-Reform 2008) deutlich häufiger ausgeurteilt wird, ist der Betreuungsunterhalt. Warum und weshalb BU fällig wird ist mit Logik nicht erklärbar. Selbst scheinbar gleichgelagerte Fälle führen zu entgegenstehenden Urteilsfindungen. Du wirst abwarten müssen, wie das Kind sich entwickelt und die ganze Sache dann am 3.Geburtstag des Kindes aussieht. Grundsätzlich geht die Eigenverantwortung zwar vor, allerdings gibt es Hintertüren wie kind- oder elternbezogende Gründe, die eine Fortschreibung von BU ermöglichen. Und von der Einstellung des Richters zu BU hängt es auch entscheidend ab.
Bereits heute hier eine Prognose zu wagen halte ich für nicht möglich, es kann sich einfach viel zu viel ändern.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja, es ist verständlich, dass eine Prognose schwer fällt.
Aber rein theoretisch dürfte mein BU an Sie ja nicht höher sein als ihr vorheriges Einkommen bz. das Einkommen, welches Sie jetzt in dem Beruf erzielen könnte abzüglich einer halbtagstätigkeit in diesem Job?
Hi
Nein, ihr derzeitiges oder zukünftiges EK spielt da eher eine untergeordnete Rolle. Der Mindest-BU lt. URL der OLG's beträgt derzeit 770€. Mehr kann ich mir auch nicht vorstellen, weniger aber auch nicht so richtig.
Aber warum machst Du Dich bereits heute kirre, wo das doch erst in 2,5 Jahren zum Tragen kommen könnte? Willst Du jetzt die ganze Zeit darüber grübeln, was alles so passieren könnte? Das lässt keine Lebensqualität zu. Grübel mal lieber darüber, wie Du Dir das Leben angenehmer gestalten kannst - das lohnt sich wenigstens. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Du Oldie,
es kommt ja jetzt zum Tragen. Letzten Monat war die Scheidung und in 4 Monaten wird meine Kleine 3....
Ich warte täglich auf die Mitteilung der Arge was ich nun zahlen soll und täglich auf den Eingang der EA oder eine Klage auf Unterhaltsnachzahlung und Neuberechnung...
@ Chris,
Tochter 07/2009,
in 4 Monaten wird meine Kleine 3....
ja was denn nun? Spielen wir hier Zahlenraten? Wenn Du substantiierte Hilfe erwartest, wäre ein wenig mehr Sorgfalt bei den Fakten nicht schlecht.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Entschuldige bitte,
beim tippen der Zahlenkolonnen ist einer meiner Finger wohl falsch gelandet. 07/2007