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Rückwirkend Kindesunterhalt möglich?

 
 Emil
(@emil)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

ich stehe kurz vor einer Trennung mit meiner Lebensabschnittsbegleiterin.
Wir haben zwei Kinder. Sie möchte sich eine eigene Wohnung suchen und die Kinder mitnehmen.
Sie will aber keinen Kindesunterhalt von mir, dafür möchte sie weiter in meiner Firma arbeiten.
Das wäre mir auch recht so.

Aber kann sie später rückwirkend für vergangene Monate den KA doch noch einfordern?

Meiner Kinder bedeuten mir alles, würde auch KA zahlen, wenn es nötig wird. Will nur nicht rückwirkend eine Riesensumme aufgebrummt bekommen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2013 23:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, kann es nicht.

Unterhalt kann nur bis zu dem Zeitpunkt zurück gefordert werden, zu dem zur Zahlung aufgefordert wurde.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 00:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Emil
Herzlich Willkommen

Solange Du nicht (formfrei, aber nachprüfbar) aufgefordert wurdest, KU zu zahlen oder zur Auskunft über Deine Einkommensverhältnisse zu erteilen, kann theoretisch auch nichts für die Vergangenheit gefordert werden. Maßgeblich ist hier der Auskunftsparagraph §1605 BGB. Allerdings sehe ich die potentielle Möglichkeit der Behauptung, dass eben wegen dem Versprechen auf Weiterbeschäftigung hier ein unsittlicher Druck geherrscht hat, weshalb auf eine KU-Forderung verzichtet wurde. Da hilft auch keine einfache schriftl. Abmachung, eventuell eine notarielle Erklärung auf Freistellung von der UH-Pflicht. Und wenn es ganz ungünstig läuft, könnten damit sogar die Kinder bei Eintritt in die Volljährigkeit u.U. erfolgreich sein.

Wenn Du die Beiden so gern hast, wieso zahlst Du nicht einfach z.B. den Mindestunterhalt? Wenn die KM als Deine Beschäftigte das stemmen kann, wieso nicht Du?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 00:10
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Emil,

in Ergänzung zu den Vorschreibern: Jetzt ist der Zeitpunkt, eventuelle Versäumnisse aus der Vergangenheit so einzutüten, dass Ihr auch in Zukunft gut miteinander auskommt.

Sie arbeitet weiter in Deiner Firma? Schafft nicht jeder, aber wenn das ohne Verwicklungen klappt - warum nicht? Du musst eben sicher sein, dass Du auch in Zukunft nicht aus der Haut fährst, wenn sie irgendwann nen neuen Mann hat, der sie auf Arbeit abholt oder mal da anruft.

Bist Du mitsorgeberechtigt? Falls nein: Jetzt nachholen. Argumentativ nicht, weil es "Dein Recht ist", sondern einfach um Eure gemeinsamen Kinder verantwortungsvoll gegen alle Eventualitäten abzusichern. Da sollte das gemeinsame Sorgerecht eine Selbstverständlichkeit sein.

Jetzt ist auch die Zeit, gute Umgangsregelungen zu finden. Wenn Deine Demnächst-Expartnerin arbeitet, wird sie sich über Entlastung freuen. Du kannst Dich also durchaus mehr in die Kinderbetreuung einbringen als nur jedes zweite Wochenende mal. Und klar kannst Du ihr auch zusätzliche Geldleistungen für die Kinder anbieten. Das könnte nicht nur fair, sondern auch politisch klug sein: Weil klar ist "wenn ich rumzicke, kommt auch diese Kohle nicht mehr".

Unterm Strich habt Ihr gute Voraussetzungen, eine saubere und geräuschlose Trennung ohne Verlierer hinzukriegen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 00:25
 Emil
(@emil)
Schon was gesagt Registriert

Danke erstmal.

Die Kinder werden wahrscheinlich sehr häufig bei mir im Haus sein und übernachten, da sie auch noch eine andere Arbeitsstelle hat und das auch meist am Wochenende.

Da die Firma bei mir im Haus ist, können die Kinder auch oft in der gewohnten Umgebung bleiben, wenn die KM noch was arbeiten muss.

Im Prinzip ist es so: Wenn ich die Kinder nicht mehr beauftsichtigen würde, sie dann gar keiner Beschäftigung nachgehen könnte.

Den Unterhalt "freiwillig" zu bezahlen geht nicht so einfach, wenn überhaupt, da ich noch massig Hauskredit bezahlen muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2013 13:09
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Den Unterhalt "freiwillig" zu bezahlen geht nicht so einfach, wenn überhaupt, da ich noch massig Hauskredit bezahlen muss.

Tach Emil,

stell dir das mal nicht zu einfach vor.

Du kannst dir sicher sein, dass wenn ein freiwillig nicht so ganz funktioniert, ein MUSS schneller durchsetzbar ist, als du gucken kannst. Deine Hauskredit wird keinen Richter interessieren, solange du nicht minimum den Mindestunterhalt zahlen kannst. Und ich gehe davon aus, dass wenn man eine Firma mit Angestellten hat, sehr schnell über ein eigenes Gehalt von 1000€ drüber kommt. Das wäre der Selbstbehalt, der dir im Zweifel, Kredit hin oder her bleiben würde.

Du müsstest deiner Ex eigentlich die Füße küssen. Du ermöglichst ihr sich den Unterhalt bei dir sauer zu verdienen und erhältst dafür auch noch Dienstleistungen. Die Frau könnte dich auch ausnehmen wie eine Weihnachtsgans und dann sei dir sicher, meistens sieht man seine Kinder dann auch nicht mehr so oft weil man nämlich keine Zeit mehr hat diese zu betreuen, sondern das dann die Frau Mama erledigt und du in der Zeit deiner Erwerbsobliegenheitspflicht nachkommen darfst um den Unterhlt zu zahlen.

Also überlege dir im Zweifel immer gut was du freiwillig tun kannst bevor du es auf eine Härtefallregelung auskommen lassen musst.

Gruß
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2013 13:27