Hallo Zusammen,
mein Kind lebt in Skandinavien, ich konnte den Wegzug der Kindsmutter aus Deutschland nicht verhindern.
Ich zahle den Mindestunterhalt, bin Unternehmer.
Bin seit 5 Jahren fast jeden Monat da hoch gefahren und habe den Umgang gepflegt.
Dadurch sind mir erhebliche Kosten entstanden.
jetzt ist es so dass ich 1000 Euro im Rückstand bin mit den Unterhaltszahlungen, da die letzten Beiden Reisen ebensoviel gekostet haben und mir ein Geschäft geplatzt ist, sprich ich muss erst ein Darlehen abwarten
Nun droht die Kindsmutter mit Rechtsanwalt, die letzten Jahre hat sie aber akzeptiert dass ich ab und zu im Rückstand lag weil ich erst die Reisen zu meinem Kind bezahlt habe.
manches Jahr lag ich deswegen auch unter dem Existenzminimum, habe nie den Staat um Hilfe gefragt sondern lieber Schulden gemacht.
Natürlich den Betrag den ich im Rückstand bin aufbringen so schnell wie möglich.
Aber.. gibt es eine Möglichkeit wenn tatsächlich das Jugendamt oder ein RA kommt mich zu wehren?
Sprich ich habe den Umgang gepflegt, ich bin meinem Kind ein Vater
Weiss jemand da was?
Gruss
Nordlandfahrer
hi,
wenn es es einen Titel gibt hast du keine Chance, außer dich mit der Mutter zu einigen oder zu zahlen. Notfalls musst du dir das Geld vorübergehend leihen.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hey!
Danke für die Antwort!
wahrscheinlich dumme Frage:
wenn ich z.b. 2016 unter dem Existenzminimum gelegen bin bekomme ich Rückwirkend nichts zurück vom Staat?
Hallo,
gibt es einen Titel oder ein Urteil eines deutschen Gerichts über den Titel oder lief bisher alles auf freiwilliger Basis?
Es gilt nämlich folgendes <a href="https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/kindesunterhalt-im-ausland/09/#kind>KU" im Ausland</a>
Erster Fall: In Deutschland wurde über den Unterhalt bereits entschieden, es liegt ein rechtskräftiges Urteil, eine Jugendamtsurkunde oder ein notarielles Schuldanerkenntnis vor. Erst danach ist das Kind ins Ausland umgezogen. Diese Situation ist relativ unproblematisch, denn wenn ein deutscher Unterhaltstitel in Deutschland vollstreckt werden soll, bestehen zunächst keine Unterschiede zu einem Unterhaltsverfahren, das sich ausschließlich in Deutschland abspielt. Die Unterhaltszahlungen erfolgen dann eben ins Ausland. Geklärt werden muss dann nur, wie die Vollstreckung genau ablaufen soll, ob vom Ausland aus oder direkt in Deutschland (z.B. durch einen Anwalt in Deutschland).
Zweiter Fall: Es wurde noch kein Titel in Deutschland erwirkt. Dann muss sich das Kind (bzw. dessen Erziehungsberechtigter) um eine gerichtliche Unterhaltsentscheidung im Ausland bemühen. Lebt das Kind dauerhaft im Ausland, so ist regelmäßig die Rechtsordnung dieses Staates anzuwenden. Das bedeutet, dass die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Unterhaltsverpflichteten im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden müssen. Anschließend muss dieses ausländische Urteil in Deutschland vollstreckt werden, was sich wieder nach den bestehenden zwischenstaatlichen Abkommen richtet.
Was gilt bei Dir?
Das Du Geld vom deutschen Staat für 2016 bekommst kannst Du aus meiner Sicht vergessen. Etwas anderes ist es, wenn Du nicht in der Lage bist den Unterhalt zu bezahlen, dann könnte es über das JC über eine Aufstockung laufen. Das ist aber auch kein Selbstläufer.
VG Susi
Liebe Susi,
haben vielen Dank für Deine Zeilen!
Es gibt einen Titel hier in Deutschland der vor dem "Auswandern" festgelegt wurde
Ich muss halt sehen wie ich meinen Kopf über Wasser halte.
Skandinavien ist weit weg und der Umgang kostet viel, eben zusätzlich zum Unterhalt und teilweise mehr als dieser.
wenn mir nicht ein Auftrag geplatz wäre könnte ich alles stemmen aber nun muss ich schauen wie ich das überbrücke.
Wie sieht das mit Vorschuss vom Staat aus?
Ich mag nicht dran denken nur wenn ich pleite gehe kann ich den Umgang auch nicht pflegen und ich muss sehen was ich tun kann bis ich wieder Boden unter den Füssen habe
Danke Dir
Nordlandfahrer
Hallo,
Unterhaltsvorschuß kann man nur erhalten, wenn man in Deutschland mit seinem Kind lebt.
Du kannst Unterhaltsvorschuß nicht beantragen, da das Kind nicht bei Dir lebt und die KM kann den UHV nicht beantragen, da sie und das Kind nicht in Deutschland leben.
Ich sehe nichts, was Dir schnell helfen könnte, außer einem (privaten) Kredit.
VG Susi
Moin
Wenn die KM die Entfernung geschaffen hat, wie sieht es dann mit einer Beteiligung ihrerseits an den Umgangskosten aus? Wurde da nichts festgelegt/geregelt? Hast Du das überhaupt schon einmal in Betracht gezogen?
Dies dürfte Deine Ausgaben für den Umgang dämpfen, und im Gegenzug könntest Du mehr (bzw. vielleicht sogar den Mindest-)UH leisten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie,
nach 5 Jahren damit anzukommen, dass sich die Mutter an den Umgangskosten beteiligen soll (nachdem man das all die Jahre klaglos selber gestemmt hat) wird nicht auf fruchtbaren Boden stoßen.
Zumal ja bei der Mutter erstmal was zu holen sein muss, da muss man dann übers Gericht gehen, eine Einkommensauskunft müsste angeordnet werdet... kann ich mit nicht vorstellen.
WF
nicht mein Zoo
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Hi Wasserfee
Warum sollte ein Zeitraum maßgeblich sein, wenn es bisher auch so funktionierte, nun aber nicht mehr? M.E. spielt hier nicht der Zeitmoment eine Rolle, sondern der Fakt, dass andersweitig (wegen geänderter Umstände/Finanzen?) kein Umgang bzw. deutl. eingeschränkt wahrgenommen werden kann. Primär ist also nicht der Zeitmoment, sondern das Kindeswohl in Betrachtung zu ziehen. Dinge ändern sich, so wie es u.a. auch die dynamische DT es vorlebt - vollautomatisch. Wieso nicht auch bei Umgang, wenn dieser (anscheinend) ein wesentlicher Kostenfaktor ist?
MZumal ja bei der Mutter erstmal was zu holen sein muss, ...
Weißt Du da genaueres, oder ist das lediglich ein Schuss ins Blaue?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@Oldie
hör doch einfach auf, dem TO Phantommöhren vor die Nase zu halten.
Damit die KM sich an den Umgangskosten beteiligt müsste der TO erstmal ein Gerichtsverfahren anstrengen. In diesem müsste das Einkommen der Mutter offen gelegt werden (respektive diese dazu verpflichtet). Das wird nicht passieren.
Zudem trifft die KM keine Erwerbsobliegenheit, sie kann auch einfach weniger arbeiten oder ganz aufhören.
Deine Vorschläge führen den TO in eine Sackgasse.
Aber ist ja dann nicht dein Problem, wenn der PfÜB eintrudelt, gelle?
WF
nicht mein Zoo
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Hi Wasserfee
Ich zeige lediglich Möglichkeiten auf, und frage selbstverständlich beim user erst einmal nach. Mehr nicht. Wenn Dir das nicht passt, dann ist mir das egal ob Deiner ... . Nur verdumme nicht andere, indem Du Unmöglichkeiten formulierst, die schon längst gängige dt. Rechtssprechung sind. Die Erfolgswahrscheinlichkeit einzuschätzen obliegt immer dem betroffen user. Nur sollte dieser auch wissen, dass es sie überhaupt gibt.
Deine Voreingenommenheit von mangelnder Erfolgsausicht halte ich daher für - nun ja - voreingenommen. Lasse es doch den user selber einschätzen, ob er damit sich was erhoffen kann. Frage einfach nach, und urteile nicht kategorisch.
Liebste Grüße
oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Liebe Wasserfee, Lieber Oldie
habt vielen Dank für Eure Antworten und Gedankenanstösse.
Ich bin gerade an der Steuererklärung 2018 und gehe davon aus dass mir umgerechnet weniger als 1000 Euro im Monat bleibt.
kann sein dass die Zahlen für 2019 besser aussehen, aber es werden ja 2018er zahlen herangezogen.
Wenn ich den Mindestunterhalt nicht bestreiten kann, zumindest zeitweise, kann ich dann den Staat um Hilfe bitten?
Wenn ich diesen Reiseaufwand nicht treiben würde oder betrieben hätte könnte ich "locker" den Unterhalt zahlen und würde nicht unter Druck gesetzt wie jetzt.
NATÜRLICH will ich mein Kind sehen und werde das so aufrechterhalten, aber gibt es eventuell Möglichkeiten die ich nicht sehe?
Eine Alterssicherung ist mir im Moment so nicht möglich
Lieber Gruss
Nordlandfahrer
Hi nordlandfahrer
Deine mangelnde Leistungsfähigkeit besteht nach dt. Recht nicht beim KU, sondern bei der Ausgestaltung Deines Umgangs. Das solltest Du Dir zwingend ins Gedächtnis rufen (Deinen netten Verweis auf eine Alterssicherung ignoriere ich bei dieser Thematik mal sarkastisch grinsend).
Vergiss den Staat. Was ist meinen Fragen zu einer Kostenbeteiligung der KM beim Umgang? Ist das ein 'no go' für Dich? Oder warum gehst Du darauf nicht ein?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Lieber Oldie,
mir sagte mein RA als um das anteilige Sorgerecht ging ( welches ich bekommen habe ) ich könne den Wegzug der KM ins Ausland nicht verhindern.
Meiner Meinung ist das Kindeswohl schon beeinträchtigt worden, sprich aus der gewohnten Umgebung rausgerissen usw.
Es benachteiligt mich was den Umgang angeht und ich kann es nicht bei der Steuer geltend machen.
Aber das soll nicht das Thema sein.
Danke für den Hinweiss dass ich zwischen Unterhalt und Umgang stärker unterscheiden muss.
Der Hinweiss mit der Kostenbeteiligung ist vielleicht hilfreich wenn ich das als Gegenargument in den Ring werfe um mich aus der Schusslinie zu bekommen.
Bisher ist nichts passiert als ein böser Anruf mit Drohungen.
Ich muss vorsichtig sein mit dem was ich tue, die KM ist labil und es kann das Kindeswohl beeinträchtigen.
Der Hintergrund ist das die KM wohl seit Monaten nicht arbeitet und entsprechend Geld braucht.
Lieber Gruss
Hi
Ok. Anscheinend fehlt Dir das Basiswissen. Kindesunterhalt ist eine elementare und wohldefinierte Regelung im dt. Unterhaltsrecht (BGB, FamR, etc). Umgang hingegen ist da erst einmal völlig außen vor und per Grundgesetz (GG) ein selbstverständliches Recht von Kind und Eltern, Kontakt miteinander wahrzunehmen. Diese Unterscheidung ist wichtig.
Von daher wurde die dt. Rechtssprechung gezwungen, die materiellen Vorraussetzungen für den Kindesumganmg zu regeln.Eine Regelung besagt dabei, dass der betreuende Elternteil, welcher die Entfernung geschaffen hat, in vollem Umfang für die die dadurch entstehenden Kosten des nicht betreuenden Elternteils erst einaml aufzukommen hat. Soweit die Theorie.
Das Unterhaltsrecht wird Dir ständig vor Augen gehalten und um die Ohren gehauen. Vom Umgangsrecht hingegen wird Dir gar nichts mitgeteilt, von einer Kostenbeteiligung oider gar alleinigen Kostendeckung des betreuenden ET wird Dir nichts mitgeteilt. DAS ist dt. Rechtsauslegung. U.a. genau daher existiert dieses Forum, aus dieser Ungleichbehandlung.
Bisher ist nichts passiert als ein böser Anruf mit Drohungen.
Ich muss vorsichtig sein mit dem was ich tue, die KM ist labil und es kann das Kindeswohl beeinträchtigen.
Gibt es da belastbare Anzeichen, oder entspricht das eher Deinem gespaltenen Verhältnis zur KM?
Wieso geht(ging) die KM mit Kind nach Skandinavien (welches Land dort), wenn sie jetzt Geld braucht? Was gibt es hier an eventuellen Hintergründen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
"Der Hintergrund ist das die KM wohl seit Monaten nicht arbeitet und entsprechend Geld braucht"
dann kann auch niemand die KM an irgendwelchen Kisten beteiligen. Da brauchst du dann auch nix in den Ring zu werfen, du hast schlicht nix zum Werfen.
WF
P.S. Eine Regelung besagt dabei, dass der betreuende Elternteil, welcher die Entfernung geschaffen hat, in vollem Umfang für die die dadurch entstehenden Kosten des nicht betreuenden Elternteils erst einaml aufzukommen hat. Soweit die Theorie.
Diese Regelung gibt es einfach nicht
"Bundesverfassungsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Mutter war mit dem Kind von Berlin nach München weggezogen. Der noch in Berlin lebende Vater musste aus Zeitgründen mit dem Flugzeug nach München fliegen, um sein Kind abzuholen. Das Gericht entschied, dass die Mutter verpflichtet ist, das Kind zum Flughafen zu bringen und auch wieder dort abzuholen (Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00)."
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Diese Regelung gibt es einfach nicht
"Bundesverfassungsgericht hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Die Mutter war mit dem Kind von Berlin nach München weggezogen. Der noch in Berlin lebende Vater musste aus Zeitgründen mit dem Flugzeug nach München fliegen, um sein Kind abzuholen. Das Gericht entschied, dass die Mutter verpflichtet ist, das Kind zum Flughafen zu bringen und auch wieder dort abzuholen (Beschluss vom 5.2.2002 -1 BvR 2029/00)."
Zumindest im Detail hast Du hier erst einmal einen Beleg geliefert, dass sich der betreuende ET nicht um Umgangskosten herausreden kann. Danke.
04.08.2019
Beteiligung der Kindesmutter an den Umgangskosten
§ 1684 BGBIn besonderen Fällen kann der betreuende Elternteil im Rahmen der Umgangsregelung verpflichtet werden, sich an dem zeitlichen und organisatorischen Mehraufwand zu beteiligen, der dadurch entstanden ist, dass er eine erhebliche räumliche Distanz zwischen den Eltern geschaffen hat. Dies gilt etwa dann, wenn die Ausübung des Umgangsrechts aufgrund der räumlichen Distanz mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand für den Umgangsberechtigten verbunden ist und es diesem angesichts eingeschränkter finanzieller Möglichkeiten nur unter erheblichen Einschränkungen überhaupt möglich ist, den Umgang regelmäßig auszuüben, während es dem betreuenden Elternteil möglich wäre, eine Übernahme mit dem Umgang für ihn verbundener Fahrtkosten durch das Jobcenter zu erreichen.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.2.2019 – 6 UF 145/18
(knapp 20 Jahre jünger. Wie gesagt, Dinge ändern sich)
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Der Artikel war von Oktober 2019. Aktuelle Urteile beziehen sich eben immer noch auf ältere Urteile.
In dem Beispiel ist die Mutter verpflichtet worden, dass Kind zum Flughafen zu bringen. Nichts weiter.
Das hat mit dem Auferlegen der Umgangskosten herzlich wenig gemein.
In deinem Beispiel zahlt nicht die KM sondern das Jobcenter. Also du und ich. Aber das ist mir Sicherheit nicht usus
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
Hi Wasserfee
Der Artikel war von Oktober 2019. Aktuelle Urteile beziehen sich eben immer noch auf ältere Urteile.
Wenn Du das begrüssen solltest - was machst Du hier im Forum?
In dem Beispiel ist die Mutter verpflichtet worden, dass Kind zum Flughafen zu bringen. Nichts weiter.
Das hat mit dem Auferlegen der Umgangskosten herzlich wenig gemein.
Natürlich hat das was mit den Umgangskosten zu tun. Andernfalls müsste der nichtbetreuende ET erst zur Wohnung des Kindes fahren und dafür die Kosten übernehmen. Es mag jetzt der Phantasie überlassen sein, was das jeweils bedeuten könnte. Nur wäre das rein spekulativ. Grundsätzlich wäre allerdings ferstzuhalten, dass durch die Bringung des Kindes zum Flughafen durch den betreuenden ET Kosten für den nichtbetreuenden ET entfallen. Und eines wäre noch ganz wesentlich festzustellen: dem Umgangselternteil würde eine (mitunter erhebliche) Zeitersparnis offeriert werden. Wird gerne vergessen.
In deinem Beispiel zahlt nicht die KM sondern das Jobcenter. Also du und ich. Aber das ist mir Sicherheit nicht usus
Was bitte, willst Du damit aussagen? Eine Spaltung der Gesellschaft? Schon allein von dieser Deiner Aussage her kann ich für mich (ethisch und moralisch) begründen, weshalb Du mir irgendwie suspekt bist. Das Du dies schon allein in Erwägung ziehst - agrumentativ betrachtet. War hoffentlich ein Fehltritt - würde ich begrüßen.
LG oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.