Rückständiger Unter...
 
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Rückständiger Unterhalt Klage und Urteil, uvg -----viele viele Fragen

 
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin momentan mal weider ein wenig verzweifelt und fühle mich von meinem Anwalt im Stich gelassen.

Ich versuche es kurz zu machen:

Scheidung 10/2009, 2 Kinder, Trennung in 2008

Unterhalt bei Jugendamt tituliert, unterschrieben dann beistandschaft von jugenamt an Anwältin der EXE und die haben dann eine Unterhaltsklage eingereicht.

In der zeit von juni 2008 bis september 2009 habe ich keinen Unterhalt bezahtl bzw. ab Dezember 2008 direkt an das Jugendamt gezahlt in Höhe des Unterhaltsvorschusses.
Exe hat von Juni 2008 UVG erhalten.

Ab Oktober 2009 habe ich den vollen Mindestunterhalts für beide Kinder laut meinem  Gehalt, d.h. stufe 1 Düsseldorfer TAbelle bis 150 Euro nett und nach den Alterstufen der Kinder abzüglich Halbe Kindergeld gezahlt.

Unterhaltsklage ging wie folgt aus: Ursrpungsstreitwert war ca 6000 Euro, nach der Verhandlung bzw im Urteil wurde der Streitwert runtergesetzt da es ja bereits eine Titulierung gab:

Ich muss nun 2000 Euro rückständigen Unterhalt an die Klägerin zahlen für den Zeitraum von Juni 2008 bis September 2009.

Meine Frage:

1. Ist hiermit nun alles erledigt und kann nun sonst noch was auf mich zu kommen?

2. EXe hat mit dem Jugendamt für UVG zahlung eine Rückführung vereinbart. Das Jugendamt fordert mich nun auf nicht an die EXE sonder an das Jugendamt zu zahlen.

Ist die Rückzahlung vom UVG mit in dem Urteil enthalten?????? Oder kann es sein das dies noch dazu kommt.

Meine EXE will das GEld gar nicht sondern sagt ich soll sofort an das Jugendamt zahlen.............von den beiden Anwäten kommt hier irgendwie leider gar nichts mehr............

Ach ich bin total verunsichert, möchte endlich mit deiesem ganzen Thema abschliessen, habe mir extra einen Kredit aufgenommen damit ich zahlen kann.

Und nun das ganze zieht sich schon ein dreiviertel JArh hin und ich bekomme keinerlei antwort.

Meine EXE meinte am #Telefon das sie ein recht auf 30 jahre lohnpfändung hat und das es in sachen unterhalt noch mehr auf mich zu kommen kann.

Desweiteren meinte meine EXE wir sollten vorsichtig sein mit meiner neuen Lebensgefährtin, die könnete zu zahlungen herangezogen werden bzw. das der unterhalt sich dadurch erhöht.
Lebensgefährtin heist nicht das wir zusammen wohnen, wir haben beide noch eine eigene Wohnung.

Was ist hier richtig was ist falsch?

ICh zahle doch den Mindestunterhalt pünktlich und regelmässig also kann mir doch keiner was.

Ja und was den rückstand betrifft werde ich nun wohl hingehen und das geld an das jugenamt zahlen und ide differenz zu dem urteil an meine exe, damit sollte doch alles erledigt sein, oder???????????

Wann kann exe eigentlich eine neue Unterhaltsberechnung fordern????????? Brauche ich dafür wieder einen Anwalt oder kann man sich da auch anders einien.

und woran erkenne ich ob es ein dynamischer tiel ist oder wie das heist? Was ist hier der unterschied

Bin einfach nur traurig das ich hier so alleine gelassen werde und alles selber in die hand nehmen muss.

irgendwie kommen immer mehr kosten auf mich zu.

hoffentlich kann mir jemand hier weiterhelfen.

Falls es zu verworren ist dann bitte melde und ich versuche einzelne fragen zu beantworten.ch ue,wredgiren eseneie .tre kje n Mitt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2010 15:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

stelle bitte das Urteil / den Beschluss / den Vergleich im Tenor hier ein. Nicht sinngemäß, sondern abtippen!

ch ue,wredgiren eseneie .tre kje n Mitt

  :question:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2010 19:12