rückständiger KU an...
 
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rückständiger KU an wen?

 
(@riviera)

Hi zusammen,

an wen wird rückständiger KU gezahlt, wenn das Kind volljährig ist.?

Geht der an die Mutter, weil sie es ausgelegt hat (sozusagen)? Oder an den Sohn direkt?

Danke für Aufklärung.

Gruß riviera


Zitat
Geschrieben : 04.09.2006 11:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Unterhalt ist doch ein Anspruch des Kindes, der bis zur Volljährigkeit von der Km nur sozusagen verwaltet wird.

Also müßten die Rückstände an das Kind gehen, da es ja sein Anspruch ist und nicht der der Mutter (ausgelegt hat sie das ja eher nicht)

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2006 11:45
 Uli
(@Uli)

Ich würde aus dem Bauch heraus auch mal denken, dass der Rückstand jetzt an den Sohn auszukehren ist. Sollten noch offene Ansprüche der Mutter bestehen, so wären diese wohl im Innenverhältnis zwischen Mutter und Sohn zu klären.

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2006 12:32
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo,

grundsätzlich gilt:

Steht im Titel "zu Händen der Kindesmutter", sind ab Volljährigkeit auch Rückstände an das Kind zu zahlen. Die Kindesmutter hat u.U. aus übergegangenen Rechten einen Anspruch gegen das Kind.

Hat die Kindesmutter im eigenen Namen Kindesunterhalt durchgesetzt, muss auch an sie der Rückstand gezahlt werden.

Die Frage ist also: Was (genau!) steht im Titel?

Gruss
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2006 15:35
(@riviera)

:thumbup:Vielen Dank erstmal.

Im Namen der Kinder! Mutter ist "nur" die gesetzliche Vertreterin.

EU kriegt sie nicht, hat sie nie beansprucht.

Das würde dann bedeuten, er zahlt an den Volljährigen und wenn sie Kohle haben will, dann muss sie sich die vom Sohn holen? Was wenn der aber sagt, zum Vater, nö, den Rückstand behalt mal. (hat Gründe)

Danke riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2006 20:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dann ist das etwas was nut den vater und den sohn angeht. der sohn als gläubiger kann und darf nicht daran gehindert werden dem schuldner die schulden zu erlassen. das ist allein seine sache (sofern er eben volljährig ist)

Ob im Innenverhältnis die Mutter Ansprüche an den Sohne stellen kann, da bin ich überfragt, wüßte aber aus dem Bauch heraus auch nicht wirklich warum. Dann müßte es ja theoretisch auch möglich sein ,das der Sohn, wenn er verdient, der Mutter den "entgangenen" KU zahlen müßte....


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2006 20:15