rückständiger Kinde...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

rückständiger Kindesunterhalt

 
(@kingkong)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe mich jetzt hier und im Internet versucht ein bisschen schlau zu machen, aber so ganz steige ich doch noch nicht dahinter, deshalb hier mal die Kurzfassung meiner Geschichte 🙂

Also im März 2002 ist meine uneheliche Tochter auf die Welt gekommen, seit Dezember 2002 besteht eine Jugendamtsurkunde über den zu zahlenden Unterhalt der Stufe 1 nach der DDT. Ich konnte bis vor kurzem den Unterhalt nicht regelmäßig aufbringen, da ich gerade mal den Selbstbehalt verdient habe, bzw. auch eine Umschulung in der Zeit gemacht habe sowie auch ALO war. Das war auch alles mit dem damals zuständigen Jugendamt abgesprochen. Von 2002 bis 2008 war ein anderes Jugendamt zuständig (zwischenzeitlich ist die KM umgezogen), meine Frage, dieses Jugendamt hat den rückständigen Kindesunterhalt nie titulieren lassen, kann es jetzt noch passieren, dass irgendetwas kommt, dass ich noch Nachzahlungen leisten muss? Oder gilt hier die Verwirkung?
Ich habe mich, wie schon gesagt, ein bisschen versucht mit dem Thema auseinanderzusetzen, dieses ist aber im Internet nicht immer ganz so einfach 🙂

Ich hoffe hier eine Antwort zu bekommen 🙂

Danke im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2012 23:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Sofern das JA Unterhaltsvorschuss geleistet hat, können sie das von dir zurück fordern.
Allerdings müssten sie dir das mitgeteilt haben.

Darüber hinaus gehende Forderungen der Mutter, die älter als 1-3 Jahre dürften sich vermutlich erledigt haben.

Bei welchem JA der Unterhaltstitel erstellt wurde ist ohne Belang.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 23:58