Rückstände Arge § 3...
 
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Rückstände Arge § 33SGB II

 
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich hab da schon wieder so ein Problem, es nennt sich ARGE und die wollen Geld sehen und berufen sich in Ihrer Rechtswahrungsanzeige die ich am 16.3 2010 bekommen auf deren Recht alleinig berechtigt zu sein die Ansprüche von der KM und meiner Tochter geltend zu machen nach § 33SGB II.

Daten:
Kind gebornen im September 2009, Vaterschaftstest wurde gemacht im Dezember 2009
Anerkennung durch mich im Januar 2010, Zustimmung durch Mutter März 2010

Bereinigtes Einkommen von  1299 €
Titulierter Unterhalt von          257 €

ARGE möchte nach §1615l BGB Geld haben sowie auch  §1613 BGB für die KM

KM war bis August 2009 rechtskräftig verheiratet gewesen, in wie weit sind die Forderungen dann eingeschränkt der ARGE ?

Ich habe mit der Beistandschaft vereinbart, dass diese die Verteilung des Unterhaltes an alle Berechtigen vornimmt und bin davon auch ausgegangen dass die Beistandschaft die Rückübertragung hierzu auch macht (was eigentlich üblich wäre)

Ich habe am 1.4.2010 den Unterhalt titulieren (unabhängig von der Berechnung der Beistandschaft ) lassen für mein Kind, Original des Titels ist bei der Beistandschaft, beglaubigte Abschrift bei mir. 
Die ARGE möchte nun eine Kopie des Titels haben zwecks Berechnung, soll ich denen eine Kopie ausfertigen oder nicht? Nachweis zwecks Zahlungen vom Unterhalt müssten ausreichen, oder? Reicht ein Querverweis auf die Urkundsnummer und das dieser der Beistandschaft vorliegt?

Rückständehabe ich nur noch aus dem Jahr 2009, habe aber Ratenzahlung mit der Beistandschaft vereinbart.
Meine Frage hierzu, kann ich die Raten die ich zum Abtragen der Unterhaltsschulden monatlich leiste geltend machen bei der ARGE wenn die den Unterhalt für die KM berechnen ?

So wie es aussieht ist bei mir nix mehr da für KM, was kann die ARGE noch fordern , bzw. worauf ist zu achten , kann sie vollstrecken oder bzw. irgendwas titulieren lassen um langfristig ihr Geld zu bekommen

Wie soll ich mich Verhalten betreffend eventueller Rückforderungen wenn die ARGE zuviel an die KM gezahlt hat

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.05.2010 14:46