Hallo liebe Forum´ler :wink:,
hab mal ne Fräge :redhead:!
Also mein Mann ist unterhaltpflichtig für 2 Kinder, 13 und 9 Jahre alt und zahlt auch immer pünktlich.
Wir denken nun über gemeinsamen Nachwuchs nach....!
Wenn dies "eintreten" sollte, würden wir für die beiden nichtehelichen Kinder eine Neuberechnung bzw. neue Unterhaltstitel "erwirken", da mein Mann ja dann theoretisch für 3 Kinder unterhaltspflichtig wäre.
Sollte sich aus dieser Neuberechnung bzw. aus den 2 neuen Titeln ergeben, daß mein Mann dann unter dem Zahlbetrag des Mindesunterhaltes liegt...wie verzhält sich das dann?
Unterhaltvorschuss kommt ja für das 13jährige Kind schon jetzt nicht mehr in Frage aber für das 2. Kind wäre dies dann bis zum 12. Lebensjahr möglich und die UVK würde den Differenzbetrag bis zum Mindesunterhalt zahlen, oder?
Und in welcher Form würden diese Zahlungen dann vom KV zurückgefordert werden?
Danke für Eure Antworten....!
VG skyirl237
Moin,
ohne Kenntnis der genauen Werte wie Einkommen etc. kannman nur sehr generell antworten. Alle Kinder sind gleichberechtigt, d.h. es wird die entsprechende Tabelle angewandt (Düsseldorfer oder Berliner Tabelle), die Summen des Unterhaltes zusammengezählt, die Kinderanzahl berücksichtigt, und dann geschaut, ob man auf dem Selbstbehalt aufschlägt. Wenn das passiert, wird gequotelt.
LG Xe
Moin.
Unter den Mindestunterhalt kommt man nicht einfach durch den "Zählvorteil" eines neuen Kindes, sondern nur, wenn der SB unterschritten wird.
Und selbst dann hat die Justiz genug Rechentricks im Köcher um den Mangelfall weg zu rechnen.
Und sei es nur die Aufforderung, doch einfach mehr zu verdienen.
Ich würde also nicht zu fest einplanen, dass die ersten Kinder weniger als den Mindest-KU bekommen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ja, wir schlagen ja nun mit 2 mal Kindesunterhalt schon fast auf den Selbstbehalt auf....demnach denke ich, daß dann der Zahlbetrag für die ersten beiden Kinder unter dem MU liegen würde...eine generelle Aussage bzgl. den Rückzahlungen von eventuellem UV würde mir ausreichen.
VG skygiel237
Vor der Frage nach dem UVG und damit der Rückzahlung steht ein Gericht, dass den Titel unter 100% senken muss und das tun die so gut wie nie.
Und selbst wenn, müsste die Senkung signifikant sein, damit UVG gewährt wird, denn der Vorschuss ist deutlich niedriger als der Mindest-KU.
Auch wenn der bisherige Betrag durch 3 statt durch 2 geteilt würde, gäbe es noch keinen Vorschuss.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin skygirl,
Ja, wir schlagen ja nun mit 2 mal Kindesunterhalt schon fast auf den Selbstbehalt auf....
es muss nicht zwingend eine gute Idee sein, in der Nähe des Selbstbehalts über weiteren Nachwuchs nachzudenken. Auch wenn manche es nicht gerne hören: Kinder muss man sich leisten können; sie sind haushaltstechnisch nicht anders zu bewerten als eine grosse Wohnung oder ein Auto. Familiengerichte reagieren (nicht zu Unrecht) nicht unbedingt positiv, wenn dadurch der Mindestunterhalt unterschritten werden soll.
Möglicherweise lässt sich der Kinderwunsch realisieren, wenn Du selbst möglichst bald nach der Geburt wieder ins Erwerbsleben einsteigst. Auf den Selbstbehalt würde ich mich jedenfalls nicht verlassen; der ist vor allem eine rechnerische Grösse und kann mit der Begründung "Haushaltsersparnis durch Zusammenleben" oder durch die Unterstellung fiktiver Einkünfte auch abgesenkt werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke erstmal...naja wir hatten letztens Post von der Vorschusskasse wg. dem jüngeren Kind. Da wurde uns mitgeteilt, daß die KM monatl. 5€ (!) UV bentragt hat.
Die Vorschusskasse (so ist dies dem Schreiben zu entnehmen und wurde uns dies auch mündlich erklärt) zahlt immer die Differenz zw. Zahlbetrag und dem tatsächlichen Mindesunterhalt der jew. Altersstufe. Und das waren bei uns eben statt 180,00 € Mindesunterhalt 175 € Zahlbetrag.
Wir sind jetzt mit beiden Zahlbeträgen fast schon am SB ran, ohne jegl. Berücksichtigung von eventueller Altersvorsorge, beruflich bedingten Aufwendungen oder sonst irgendwas.
Also würde sich doch bei nem 3. Kind nen Mangelfall ergeben müssen oder??? Bin ich auf nem falschen (gedanklichen) Weg :puzz:?
skygirl237
Wie gesagt, sind dies erste vorsichtige Überlegungen!!! Eine längere Babypause kommt für mich eh nicht wirklich in Betracht, aus beruflichen Gründen.
Wir möchten auf keinen Fall ein Kind bekommen, um den Unterhalt für die beiden ersten Kinder zu senken!!!! Das sei hier ausdrücklich erwähnt!!!
Wir möchten nur alles bedenken soweit es mgl. ist. und nicht blindlings ein Kind in die Welt setzen und das kann doch auch nicht sooo verkehrt sein oder? Denn uns ist sehr klar, daß dies auch finanziell "abzustützen sein muss.
Skygirl237
Also würde sich doch bei nem 3. Kind nen Mangelfall ergeben müssen oder???
Finde ich auch.
Nützt euch aber nichts, weil ihr einen Richter haben müsst, der das auch findet und die sind selten.
Die sind alle noch in der Ideologie erzogen worden, dass der Unterhaltspflichtige alles zu unterlassen hat, was den Unterhalt mindern könnte.
Die haben noch nicht mal richtig verdaut, dass seit einigen Jahren KU für das neue Kind vor dem EU der ersten Mutter steht.
Bei denen brauchen Veränderungen immer ca. 1.000 Jahre.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin skygirl,
das war nicht als persönliche Kritik gedacht; auch ein "ganz normales" Ehepaar, das bereits zwei Kinder hat, muss sich gut überlegen, ob es sich noch ein drittes leisten kann. Bei einem "gebrauchten Mann" ist die Rechnung kein bisschen anders.
Wenn die Antwort lautet "das ist nur mit staatlicher Unterstützung zu schaffen" sollte man es lassen, denn das bedeutet finanziell für viele Jahre eine Balance auf dem Rand des Vulkans. So ähnlich wie bei den Leuten, die sich auf das Abenteuer "wir bauen ein Haus" einlassen, wenn sich das Ganze nur mit der daraus resultierenden Steuerersparnis rechnen lässt: Dann reicht schon eine grössere Autoreparatur, eine kaputte Waschmaschine oder ein Schaden am Haus, um das ganze Finanzierungsgebäude einstürzen zu lassen. Und ich behaupte mal: Das Glück, das aus einem gemeinsamen Kind resultiert, wird nicht aufgewogen dadurch, dass Geld jahrzehntelang das beherrschende Thema der Partnerschaft ist.
Meine "Grob-Rechnung" an Eurer Stelle wäre: "Könnte ich, die Mutter, meinen Lebensunterhalt und den dieses weiteren Kindes durch meine eigenen Einkünfte auch allein finanzieren, ohne vom Vater oder vom Staat Geld zu bekommen?" Wenn die Antwort "ja" ist, kann man es rechnen; sonst eher nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Skygirl,
Da wurde uns mitgeteilt, daß die KM monatl. 5€ (!) UV bentragt hat.
Die Vorschusskasse (so ist dies dem Schreiben zu entnehmen und wurde uns dies auch mündlich erklärt) zahlt immer die Differenz zw. Zahlbetrag und dem tatsächlichen Mindesunterhalt der jew. Altersstufe. Und das waren bei uns eben statt 180,00 € Mindesunterhalt 175 € Zahlbetrag.
was zahlt denn dein Mann derzeit je Kind?
Der derzeitige Mindestunterhalt beträgt beim 13-järhigen 272 € und beim 9-jährigen 334 €
Beides ist weit weg von 175 €. Also scheint dein Mann ja auch jetzt schon ein Mangelfall zu sein.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Skygirl,
du hast da vermutlich einen Denkfehler.
Wie Tina schon richtig erklärt hat beträgt der Unterhalt deutlich mehr als 175€ für ein Kind dieses Alters.
Die Unterhaltsvorschusskasse ergänzt immer nur die Differenz zwischen tatächlichem Zahlbetrag und dem UVG das bei 180€ für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren liegt.
Nun ist aber UVG etwas ganz anderes als Unterhalt, es ist einfach bedeutend weniger!
UVG ist quasi der Minimallebensbedarf eines Kindes den der Staat festlegt und hat mit dem Mindestunterhalt den ein Elternteil zu bezahlen hat nur wenig zu tun.
LG
Nadda
... denn ganz logischer Weise hängt der Mindestbedarf eines Kindes davon ab WER ihn bezahlen muss, genauso wie es ganz selbstverständlich völlig unterschiedliche Kriterien gibt welcher Tätigkeitsumfang für eine Alleinerziehende (und entsprechend wieviel Fremdbetreuung der Kinder) zumutbar ist ...
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