Riester Rente nach ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Riester Rente nach Pfändung abschliessen?

 
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen, meine aktuelle Frage:
Kann ich nach einem erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Lohnpfändung) eine Altersvorsorge nach Riester abschliessen und wird diese akzeptiert? Da ich meine private Altersvorsorge bereits auflösen durfte um TU zu befriedigen und meine Ex schön Ihre LV weiterlaufen lassen darf wäre ich natürlich an einer Möglichkeit der Altersvorsorge interessiert, die mir nicht wieder "weggenommen" wird.

Dazu eine weitere Frage, welche ich bisher nicht klären konnte:
Wird der Beitrag für die Riesterrente direkt vom Gehalt abgezogen und "direkt" eingezahlt oder muss ich die Zahlung vornehmen?

Danke für weitere Infos und eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 12:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dazu eine weitere Frage, welche ich bisher nicht klären konnte:
Wird der Beitrag für die Riesterrente direkt vom Gehalt abgezogen und "direkt" eingezahlt oder muss ich die Zahlung vornehmen?

Nein, einen Riestervertrag bedienst Du selbst, der Arbeitgeber hat damit nichts zu tun. Was Du eventuell meinst ist eine betriebliche Direktversicherung, da ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, und das geht auch per Gehaltsumwandlung.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 12:54
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Hm, okay. Dann funktioniert es also nicht 🙁
Da mein Gehalt ja gepfändet wird müsste ichja vom Restbetrag selber die Rente zahlen. Ich gin davon aus, dass eine Riester Rente den pfändbaren Anteil senkt. Ich muss also damit leben, dass ich keine weitere Altersvorsorge habe und meine Ex mit LV und Riester gut dasteht.

Weitere Infos sind willkommen 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 13:01
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo MrTrustme,

weshalb wählst Du, wenn Dir Deine Altersvorsorge so am Herzen liegt, nicht den Weg über die Betriebliche Altersvorsorge? Es gibt da fünf Durchführungswege; und Du hast gegenüber Deinem Arbeitgeber ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet zwar nicht zwingend, daß der AG einen finanziellen Beitrag dazu beisteuert, aber Du kannst Dein Gehalt umwandeln. Welchen Weg der Betrieblichen Altersvorsorge Dein AG wählt, liegt allein in seiner Entscheidung. Die Beträge, die Du umwandelst, werden vom AG an den jeweiligen Anbieter überwiesen; Dir also (so wie auch VWL) vom Netto abgezogen. Frag mal in der Personalabteilung nach, welchen Weg Dein Unternehmen anbietet.

Ob und in welcher Höhe dies allerdings pfändungssicher ist, müssen Dir andere sagen. Zur Betrieblichen Altersversorgung allerdings kannst Du mich gern fragen.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 13:23
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Das ist doch ein toller Hinweis!

Und ja, eine alternative zur gesetzlichen Altersvorsorge liegt mir schon am Herzen.
Natürlich bin ich nicht in der Lage Unsummen zu investieren, aber warum sollte nur einer der Trennungspartner dazu in der Lage sein eine kleine Vorsorge fürs Alter zu treffen!?

Aber natürlich gilt es vorher zu klären, ob dies bei einer laufenden Pfändung überhaupt möglich ist!?
ALSO WER KANN DIES BEANTWORTEN - HILFEEEE !!!

Sofern dies der Fall ist wäre ich dir für weitere Hinweise sehr dankbar pueppi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 13:35
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

in der Ansparphase sind die Beiträge (auch bei Riester Rente) nicht pfändbar. M.E. stellt der Abschluss der Versicherung nach Zustellung des PfÜB auch keine Einkommensverschleierung dar.

Allerdings - und das kann ich mir grad nicht verkneifen - würde ich als Gläubigerin an eine Pfändung der angeblich künftigen Ansprüche (Auszahlungsphase: Wobei auch dann die Pfändungsfreigrenzen zu beachten sind) nachdenken.

Aber ich bin ja nicht das "Original".

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 21:19
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo sky, da hast du normalerweise recht.
Da ich aber dabei bin meine private Insolvenz in Angriff zu nehmen sind die Ansprüche der Gläubigerin - wenn alles gut geht - nach 6 jahren passé.

Aber da eine Lohnpfändung vorliegt muss ich also sehen, dass Beiträge bereits vor Auszahlung verwendet werden. Es kommt somit nicht wirklich die Riester Rente in Betracht sondern eher die Betriebsrente, die direkt vor Auszahlung direkt abfliesst. Wenn ich hier puebbie richtig verstanden habe.

Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 21:34
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Da ich aber dabei bin meine private Insolvenz in Angriff zu nehmen sind die Ansprüche der Gläubigerin - wenn alles gut geht - nach 6 jahren passé.

so ganz kapiere ich das nicht.

Unerhaltsrückstände fallen in die Insolvenz. Nach Insolvenzeröffnung fällig werdender Unterhalt fällt nicht in die Insolvenz.

Ob Riester Rente oder Betriebsrente ist übrigens egal. In der Ansparphase unpfändbar, in der Auszahlphase pfändbar.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 21:49
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Nun sky, vielleicht hast du noch ein Mandat frei!? Du scheinst mehr zu wissen als mein Anwalt *grrr*
Also, die Idee ist natürlich private Insolvenz einzuleiten und die bisher aufgelaufenen Unterhaltsrückstände loszuwerden.
Nach Aussage meines Anwaltes kämen während dieser 6 Jahre keine weiteren Unterhaltsforderungen dazu.

Nach 6 Jahren wäre mein Sohn in einem Alter, dass es der KM schwer fallen dürfte sich weiter auszuruhen.
Wenn  nun aber während der 6 Jahre weiterhin pro Monat ca. 700,- Euro dazukommen bin ich danach so weit wie vorher 🙁

Hinsichtlich der Altersvorsorge sind vielleicht beide Varianten nicht pfändbar, nur müsste ich ja bei der Riester Variante nach erfolgter Lohnpfändung selber zahlen, das kann ich natürlich nicht mehr. Wenn puebbis Ansatz stimmt wird bei der Betriebsrente ja bereits vor der Lohnpfändung der Betrag abgeführt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 22:32
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

Nach Aussage meines Anwaltes kämen während dieser 6 Jahre keine weiteren Unterhaltsforderungen dazu.

Warum der RA das so einschätzt, kann ich momentan nicht nachvollziehen.

Lies bitte mal >HIER< besonders I ab Absatz 4.

Was steht denn im Urteil zum Ehegattenunterhalt? Das ist ja nu nicht ganz unwichtig.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2006 22:58




(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Okay, Link lese ich gleich.

Aber vorab: EU gibt es noch nicht, da die Scheidung läuft. Bisher nur TU.
Was da genau steht? Müsste ich morgen nachschlagen... alles im Büro, ist aber umfangreich 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 23:01
(@mrtrustme)
Zeigt sich öfters Registriert

Hm, tja... das mit deinem Link ist ja wenig vielversprechend.
Sieht ja aktuell so aus als könnte ich mir die Inso sparen, zumindest solange bis die KM verpflichtet ist zu arbeiten und von mir keine Unterhaltszahlungen mehr verlangt werden können. Dann die Inso und ich bin 50.

Leute überlegt euch gut wann ihr zu jemandem "JA" sagt !!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2006 23:06