Richterin voreingen...
 
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Richterin voreingenom. Willkürliche Festlegung d KU bei Selbstständigen möglich?

 
(@max121)
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Hallo Zusammen,

ich hatte heute einen Termin beim Familiengericht und die Begegnung mit einer höchst pissigen Richterin. Moment, das stimmt nicht ganz. Sie konnte auch freundlich sein - zur Gegenseite. Ich fühlte mich von vornherein wie auf der Anklagebank, obwohl ich seit ca. 4 Jahren KU zahle und zwar mehr als ich hätte müssen.

Zu den Fakten:
Ich zahle 100% vom Mindestunterhalt für 2 Kinder
Ich habe mir darüber vor rund 2 Jahren einen Titel beim Jugendamt besorgt.
Ich bin Selbständig und habe alle möglichen Gehaltsnachweise (Gewinnermittlung) dargelegt, die man nur erbringen kann. Aus denen ergibt sich, dass ich auf keinen Fall mehr zahlen muss, eher weniger.
Die Gegenseite klagt nun seit rund 2 Jahren. Die KM will mehr KU haben und behauptet über ihre Anwältin, ich hätte nebenbei noch eine gut laufende Firma, die ich über meine neue Partnerin abrechne. Dies ist erstunken und erlogen und macht schon deshalb keinen Sinn, weil meine neue Partnerin eine "Babypause" hat und aufgrund des Elterngeldes gar nichts nebenbei verdienen darf. Als angeblicher Beweis für unsere "Geheimfirma" wird eine Homepage genommen, auf der ich und meine neue Partnerin abgebildet sind. Darin bezeichnen wir uns als Köpfe des Unternehmens. Das Unternehmen ist aber gar keine Firma im eigentlichen Sinn, sondern nur eine Internetpräsenz. (aus klein mach groß) Wir arbeiten aus dem Keller unserer kleinen Mietwohnung und versuchen über diese Homepage an größere Aufträge zu kommen, was bisher nur zu einigen unlukrativen Referenzprojekten geführt hat. Alle Einkünfte die daraus entstanden sind, habe ich ganz normal angegeben und versteuert. Dies wollte ich der Richterin heute erklären. Hat sie aber alles nicht interessiert. Sie hat sich darauf eingeschossen, dass ich hier wohl der böse Bube bin und mich verdonnert eine Eidesstattliche Versicherung abzugeben bzw. ich habe das dann bereit willig angeboten, weil ich nichts zu verbergen habe und mir davon erhoffe, dass alles schneller entschieden wird. (Meine Anwältin wollte mich dann steinigen, weil sie meinte, es lägen keine Grunde für eine Eidesstattl Versicherung vor, aber irgendwie scheint das eher ihr Privatkrieg mit der anderen Anwältin zu sein, mir hat sie vorher davon nichts erzählt und ich mache alles, damit die Sache endlich entschieden wird)

Das ganze wird von der Gegenseite noch dadurch untermauert, dass ich vor unserer Trennung sehr gut verdient habe und mit der Trennung plötzlich fast gar nichts mehr. Dies ist tatsächlich so, weil ich durch die Trennung/ schmerzhaften Zerfall der Familie an einer Depression erkrankt war und aufgrund meiner Kontaktängste und Antriebsschwäche fast alle Auftraggeber verprellt habe. Daraus bastelt die Gegenseite nun die Geschichte, ich würde seit dem Trennungszeitpunkt, Gelder bei Seite schaffen. Tatsächlich haben Selbständige ja die Möglichkeit ihre Bilanzen zu frisieren. In meinem Fall ist dies aber nicht so. Ich hätte auch gar nicht die Möglichkeit von meinem geringen Einkommen einen höheren Unterhalt zu zahlen.

Meine Frage(n):
Kann die Richterin, die mich offenbar "vorverurteilt" hat, einfach dieses fiktive Einkommen festlegen und mich verdonnern mehr Unterhalt zu zahlen?
Was kann man dann tun? Nächste Instanz? Wieder viel Geld für einen Anwalt + Gerichtskosten raus hauen?
Erschwerend kommt hinzu, dass ich inzwischen ein drittes Kind (also das erste mit meiner neuen Partnerin) habe und der KU ja sowieso diesbezüglich angepasst werden müsste.

So, kürzer ging´s leider nicht, vermutlich fehlen auch noch ein paar Angaben, damit die Wissenden Auskunkft geben können, aber erstmal so weit...   ... vielen Dank schon einmal für die Antworten!

Viele Grüße
Max


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 19:26
(@Inselreif)

Hi Max,

ohne Zahlen und weitere Details zu kennen ist es reichlich schwierig, Ratschläge zu geben.

Nur so viel: Wenn Du es nicht schaffst, den Mindestunterhalt für Dein erstes Kind zu verdienen und dann noch ein zweites Kind bekommst, musst Du Dich über diese Reaktion nicht wundern.
Dass Du Mindestunterhalt zahlst und einen Titel dazu errichtet hast, ist zunächst einmal selbstverständlich und Du hast alles dafür zu unternehmen, um das sicherzustellen. Auch gegen die Interessen von Dir oder Deiner neuen Partnerin. Wenn Du das nötige Geld mit einer Selbständigkeit nicht zuverdienst, dann musst Du Dir eben in der Zeit einen anderen Zuverdienst suchen, wo man es bekommen kann.
Erst wenn das trotz aller Bemühungen ausgeschlossen ist, kann man von "mehr als ich hätte müssen" oder "anpassen müssen" reden.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2013 19:57
(@max121)
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Hallo Inselreif,

ich bringe den Mindestunterhalt für meine ersten beiden Kinder auf und das seit fast vieren Jahren!!! Deshalb kann ich Deine Antwort nicht ganz nachvollziehen. Offenbar störst Du Dich an dem Satz, "ich habe mehr bezahlt als ich hätte zahlen müssen". Gut dann streich den einfach.

Meine Frage war: Können Richter einfach irgendwelchen Phantasie-Kindesunterhalt festlegen, weil die Gegenseite sehr geschickt lügt und verleumnet und - in meinem Fall die Richterin - überhaupt nicht wissen will, was ich zu diesen ganzen Anschuldigungen (ich würde nebenbei noch Geschäfte über meine Partnerin abwickeln) denke. Und was mache ich, wenn ich plötzlich mit so einem Phantsie-Urteil konfrontiert bin?

VG Max


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2013 20:19
(@Inselreif)

Hi Max,

nein. So "einfach" aufgrund von irgendwelchen dahergeredeten Behauptungen geht das nicht.
Das Gericht muss davon überzeugt sein, dass Du Einkommen verschweigst. Gegen Deine eidesstattliche Versicherung müssen da schon gewichtige Anhaltspunkte vorliegen aber - nichts ist unmöglich. Wenn dieses Einkommen dann eine Unterhaltserhöhung rechtfertigt, kann das Gericht die beschliessen. Dagegen kannst Du dann Beschwerde einlegen und das OLG Deines Vertrauens schaut über die Sache drüber.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 04:46
(@max121)
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Ist es denn ein Nachteil, dass ich mich sofort bereit erklärt habe, eine Eidesstattliche Versicherung leisten zu wollen? Meine Anwältin hat im Gerichtssaal die Augen verdreht und mir hinterher gesagt, dafür würden gar keine Gründe vorliegen und wir hätten es angeblich abwenden können. Wäre schön gewesen, wenn sie mir das vor der mündlichen Verhandlung so gesagt hätte. Aber ist es denn überhaupt ein Nachteil? Ich bin wie gesagt bereit alles zu tun, damit die Sache endlich voran geht und das Gericht nach zwei Jahren sinnlosen Schriftwechsel voller unwahrheitsgemässer Anschuldigungen der Gegenseite nun doch mal die Höhe des Kindesunterhaltes festlegt (den ich ja ohnehin seit fast 4 Jahren zahle)

Und wenn es tatsächlich ein fragwürdiges Urteil zu meinen Ungunsten gibt und ich in die nächste Instanz gehe, folgende Fragen zu Kosten und Anwaltswechsel:
Was entstehen dann für Kosten, eine neue Verfahrensgebühr? Ein neues Anwaltshonorar? Ich frage vor allen vor dem Hintergrund eines Anwaltswechsels. Ich habe immer gehört, dass ein Anwaltswechsel zu Folge hätte, dass ich die Anwaltsgebühren noch einmal zahlen muss, diese also doppelt gezahlt hätte. Ist dem auch so, wenn ich dieses Anwaltswechsel mache, wenn es zur nächsten Instanz geht? Oder halten sich dann die Mehrgühren durch den Wechsel in Grenzen?
(Für den Anwaltswechsel gibt es eine ganze Reihe von Gründe, wie schlechte Erreichbarkeit und Rückmeldung, verspätete Reaktionen, so dass dem Gericht wichtige Dinge nicht vorliegen, Unvermögen den Stand der Dinge und eine handlungsstrategie darzulegen! wechselnde Ansichten je nach Tagesform, macht zwar laut Homepage Familienrecht, ist aber gar keine ausgereifte Fachanwältin, wie mir erst im Nachhinein klar wurde)

VG Max


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.11.2013 10:32
 Mux
(@mux)
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Hi Max,

der optimale Zeitpunkt für einen Wechsel der Anwältin liegt natürlich nach Abschluss eines Verfahrens, im Gegensatz zum Anwaltswechsel mitten im Verfahren. Wenn Deine Verhandlung
war, wartest Du doch nur noch auf ein Urteil, oder? Ich seh auch nicht, wo hier irgendwo doppelte Gebühren anfallen. Das stimmt so pauschal sowieso nicht. Kein Anwalt kann z.B. eine Termins-
gebühr abrechnen ohne diesen Termin wahrgenommen zu haben. Für Leistungen, die ein Anwalt erbracht hat, musst Du natürlich bezahlen. Die Verfahrensgebühr nebst Pauschalen fällt natürlich sofort an,
sobald Du einen weiteren Anwalt mit dem Fall beauftragst.

Das OLG-Verfahren ist ein selbstständiges Verfahren, da gibt es nichts zu sparen.

Zur parteiischen Richterin: Erstmal Urteil abwarten, mehr kannst Du zurzeit sowieso nicht tun.

LG,
Mux


AntwortZitat
Geschrieben : 21.11.2013 17:40
(@max121)
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Hallo Mux, Inselreif und alle Leser,

danke erstmal für die Einschätzungen, die einem helfen, das Wirr-Warr für sich einzuordnen.

Was mich besonders aufregt, ist dass die Lügen und Verleumnungen der Gegenseite offenbar das einzige sind, was ins Hirn der Richterin vorgedrungen ist. Nun habe ich gehört, das Richter teilweise dazu neigen, die Papiermassen insofern zu vereinfachen, dass sie nur das letzte Schreiben vor der Verhandlung lesen. Schön dass meine Anwältin mir am Tag vor der mündlichen Verhandlung mitteilte, dass sie jetzt das Schreiben fertig habe. Dieses Antwort auf die Lügenmärchen der Gegenseite würde sie dann am Tag der Richterin persönlich überreichen. Kam mir suspekt vor, war auch so, sie hat es nämlich nicht getan. Das kann man doch
als extrem schlechte Anwaltsleistung bezeichnen, oder!?

Kein Wunder, dass die Richterin mich automatisch "auf die Anklagebank" gesetzt hat. Nun habe ich mich ja sofort bereit erklärt eine Eidesstattliche Versicherung abzulegen und die ganze Verhandlung war nach zwei Minuten beendet und wir konnten nicht mal die ganzen Anschuldigungen der Gegenseite Stellung zu nehmen.

Meine finale Frage: worin kann der Nachteil liegen, wenn ich diese eidesstattliche Versicherung abgebe. Ich habe keine Leichen im Keller und alles wahrheitsgemäß angegeben.

LG Max


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.11.2013 12:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Max,

ich könnte mir verschiedene Gründe vorstellen von denen ich allerdings nicht weiss ob sie überhaupt relevant sind.
Z.B. die EV muss abgegeben werden, dass kostet Zeit,
die EV macht aus Deinen Angaben nicht unbedingt die Wahrheit, d.h. die Richterin kann trotzdem anders entscheiden,
die EV kann von der Gegenseite angegriffen werden, was zumindest eine weitere zeitliche Verzögerung mit sich bringen wird,
die Richterin ist froh nichts entscheiden zu müssen, da es ja nun erst einmal um die EV geht.

Es steht jedem frei seine Meinung/Einschätzung dazu einzubringen.

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2013 12:21
(@Inselreif)

Hi Max,

ich sehe keine wirklich relevanten Nachteile. Vielmehr hat die Richterin damit genug in der Hand um die ganze Diskussion und das Streitpotential mit der Gegenseite auszuknipsen. Damit steht Dein derzeitiges Einkommen fest und basta. Wer was anderes behauptet, muss es schon sehr gut beweisen können.
Wichtig ist aber auch, dass Deine Anwältin zu den darüber hinaus erheblichen Punkten (früherer Verdienst, Möglichkeiten von Zuverdienst) ausreichend vorträgt.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 22.11.2013 14:51
(@max121)
Zeigt sich öfters Registriert

Vielen Dank auch an Susi,
Allerdings würde ich lieber der Darstellung von Inselreif folgen und davon ausgehen, dass eine EV die Chance bietet, dass dieses zwei Jahre währende Hin und her voller Anschuldigungen, ich hätte nebenbei noch ein Wahnsinns Firmenemperium, endlich ein Ende hat.

Wie ist es eigentlich mit einer anerkannten Berufsunfähigkeitsrente und einen Gutachten über einer so genannten "Doppel-Depression". Beeindruckt so etwas eine Richterin oder wird mir dann wieder vorgehalten, das ist aber komisch, dass sie 2009 mal so viel verdient haben und jetzt nicht mehr? Außerdem habe ich eine Homepage, da suggeriere ich, mein Ein-Mann-Unternehmen mit Laptop und Handy und Büro im Keller meiner Wohnung sei ne ganz große Bude. Also so wie es jeder Zweite macht im Internetzeitalter. Kann dann diese Richterin wieder sagen, das ist aber alles seltsam, was sie da schildern? Oder kann ich sie dann mit ihrem Kopf auf das Gutachten und die bewilligte berufsunfähigkeitsrente stoßen und sagen: lies und sage mir, wie ich in einem am Boden liegenden Markt und einer beeinträchtigten Gesundheit mehr Geld verdienen soll! Sorry, aber ich bin so abgegessen von diesem pauschalen (verlassenen) Frauen Mitleid. Frauen, die die Kinder instrumentalisieren, Umgangsverweigeung betreiben, schwerste psychische Schäden bei den Kindern auslösen, sie seelisch misshandeln. Und alle Welt setzt sich nur für das Schicksal dieser armen Frauen ein. In meinem Fall hat sie sogar ein abbezahltes Haus, welches ich mit meinem gesamten Vermögen und dem meiner Mutter saniert habe, alleinig geerbt. Ist ja auch ok, dass die Kinder in einem tollen Haus aufwachsen und sie nie wieder in ihrem Leben Miete zahlen muss. Aber dann zu behaupten, es ginge ihr und den Kindern so schlecht, weil ich so wenig Zahlen würde, ist einfach bodenlos. Die Kinder bekommen rund 600 Euro Unterhalt. Das macht plus 2x Kindergeld und der Tatsache dass sie von ihrem recht guten Festanstellungsgehalt (mehr als ich) ja auch die Kinder unterstützen könnte, rund 1.550 Euro. Das heißt, für die Kinder stehen monatlich 1.550 Euro zur Verfügung und das soll zu wenig sein!?

Sorry jetzt ist es mit mir durch gegangen zumal meine Tochter noch von meiner Ex dahin gehend instrumentalisiert wird, dass sie der Lehrerin erzählt, sie könne sich bestimmte Ausflüge nicht leisten, weil Papa nur Mindestunterhalt bezahlt. Damit hatte mich dann wiederum die Lehrerin konfrontiert.

Also, Ihr merkt schon, es hat sich bei mir, wie bei vielen von Euch eine Menge angestaut. Ich renne seit Jahren zu Jugendämtern, Familienbaratungen, Anwälten, Lehrern, Senatsverwaltungen f Schule USW um meine Kinder reelmäßig und unbeschwert sehen zu können und egal wo man hin kommt, eilt immer der Ruf vom Bösen Mann voraus, der sich nicht um seine Kinder kümmert und nicht oder nicht genug zahlt. So eine Bemerkung viel dann sogar noch von der Richterin, in unserer zwei Minuten Verhandlung, dass man sich ja als Vater nicht nur finanziell angagiere müsse. Auch hier hat die Gegenseite ganze Arbeit geleistet und unter anderem behauptet, ich wäre Trinker und die Kinder würden deshalb nicht gerne kommen. Komplette Lüge, da mein Alkoholkonsum gegen Null gut und die Kinder extrem gerne mit mir zusammen sind. Auch weil sie sich bei mir frei entfalten dürfen und ih ihnen nicht einimpfe, was sie dem anderen Elternteil gegenüber zu empfinden haben.

So, jetzt ist es wirklich mit mir durch gegangen.
Finale Frage:
Sollte man der Richterin die gerade attestierte berufsunfähigkeit noch unter die Nase halten? Meine Anwältin Sgt sein. Aber ich habe wie beschrieben kein Vertrauen in ihre Kompetenz mehr.

LG max


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2013 12:33




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Max.

Es gibt Richter, bei denen ist es völlig egal was du sagst.
Jede Verhandlung wird dazu benutzt, noch etwas mehr aus dir raus zu pressen.
Mehr ist besser und noch mehr ist noch besser!

Nach meiner persönlichen Erfahrung trifft das auf ungefähr 100% der Richter zu.
Und deine scheint auch dazu zu gehören.

Gib deine EV ab und alles was dir noch einfällt und warte ab, was passiert.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2013 13:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mann, Mann, Mann, da hat sich einiges angestaut. Egal wieviel Wahrheit da dran ist, hoffe ich, dass Du mit dieser Emotionalität nicht vor Gericht, Ämtern usw auftrittst - das ist in der Regel Deinem Anliegen nämlich nicht förderlich!

Was das inhaltliche betrifft, solltest Du mE zwei Sachen von einander trennen:
1. Dein jetziges Einkommen: hier kann es nicht darauf ankommen, was irgendjmd glaubt dass Du verdienst oder was Deine Homepage suggeriert. Deine Nachweise, Deine Steuererklärungen sollten hier ausreichen - eine EV kann natürlich hilfreich sein, darf aber eigentl nicht notwendig sein.

2. Inwiefern Du jetzt durch mehr/ andere Arbeit mehr Geld verdienen könntest, das steht auf einem anderen Blatt. und erst wenn Dir Auflagen gemacht werden sollten, eben mehr berufliches Engagement an den Tag zu legen, dann wären ggf. die Atteste hilfreich. Aber letztlich auch nur, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung noch akut ist!

Alles andere wie Einkommen der KM, eig. Haus, Umgangsverweigerung und was sie Dir sonst noch angetan hat, zählt bei der Festlegung des KU nicht.

Gruss und genieß das We, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2013 13:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

lass die gute Dame in schwarz ihren Beschluss fällen und gut ist.

Wenn sie dabei irgendetwas Fiktives ansetzt, gehst Du halt vor´s OLG ...

... Du leistest Mindest-KU und damit gibt es keinen Zwang für irgendeine Nebentätigkeit.

Um welchen Wahnsinnsstreitwert geht es denn eigentlich ?

Du bist zwei Kindern ggü. unterhaltspflichtig , wenn KM 1 Dir ein deutlich höheres Gehalt andichtet, dann dürfte ein deutlich höherer KU an der Bedürftigkeit von KM 2 (und folglich am Bedarfskontrollbetrag) scheitern ...

Lass Dich nicht in einen faulen Kompromiss drängen.

Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2013 20:24
(@dakika35)
Schon was gesagt Registriert

Moin zusammen

Mein Verfahren hat fast 1,5 Jahre am Amtsgericht gedauert und der dritte Richter hat mir dann auch versucht, fiktives Einkommen zu unterstellen.
Wurde am OLG (Hamm) aufgehoben und letztendlich zu meinen Gunsten entschieden.
Wichtig ist hier ruhig zu bleiben und zu verstehen, dass solche Verfahren der ZPO unterliegen. Das bedeutet, die beiden Parteien bestimmen größtenteils den Inhalt und müssen entsprechend substantiiert vortragen und wenn erforderlich substantiiert beschreiten oder wenigstens Stellung nehmen.

Wenn die Gegenseite also etwas behauptet, dann müsst ihr das bestreiten und erklären warum dem nicht so ist. Sollte der Anwalt eigentlich wissen, aber auch das gibt es Ausfälle.
Meien Erfahrung: Keine langen Geschichten erzählen oder Emotionen zeigen, nüchtern an den Themen arbeiten und Beweise sammeln. Ich selber habe das ganz als Wettbewerb gesehen, die schreiben was, wir schreiben was Besseres und haben Beweise gesammelt (Urteile, Bücher etc…)

Wenn du mit deinem Anwalt unzufrieden bist, Wechsel diesen nach dem Beschluss vom AG.
Jetzt kannst du nur warten bis der Beschluss kommt und dann reagieren. Denn spätestens im Beschluss muss der Richter seine Entscheidungen begründen.
Gruss

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu


AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2013 10:32
(@max121)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die vielen hilfreichen Einschätzungen!

Was die Emotionalität angeht, die habe ich nur hier mal raus gelassen. Aber was tatsächlich der Schwachpunkt bei meiner Strategie mit meiner Anwältin ist, ist die Tatsache, dass wir keine Strategie haben. "Beweise sammeln", sich besprechen, etc. gibt es gar nicht. Nach jedem Telefonat habe ich mehr Fragezeichen als vorher und so bin ich bei dieser mündlichen Verhandlung auch schön ins offene Messer gelaufen. Also, gut zu wissen, dass es RichterInnen gibt, die aufs "Männer ausnehmen" spezialisiert sind. Da bin ich zu naiv ran gegangen. Ich dachte, sie sucht nach sowas wie "Wahrheit und Gerechtigkeit". Dass man da wie vorverurteilt sitzt und man gar nicht angehört wird, war mir neu. Aber ich stell mich dann mal auf die nächste Runde mit neuem Anwalt ein.

Apropos, kennt Jemand einen guten Familienrechtler in/ um Berlin?

Beste Grüße Max


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2013 17:54
(@diskurso)
Registriert

Ich dachte, sie sucht nach sowas wie "Wahrheit und Gerechtigkeit".

Zur Aufklärung dieser tatsächlich sehr naiven Weltsicht empfehle ich Jörg & Miriam Kachelmann: Recht und Gerechtigkeit ...


AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2013 21:35
(@jamal1234)
Schon was gesagt Registriert

Aber auch Richter müssen sich an geltendes Recht halten.
Ich hab mich da mal ein wenig *Werbelink entfernt*. Sie können nicht einfach die BU-Rente einfach umrechnen oder ähnliches.

Man(n) ist oft in den Gerichten unterlegen. Denn immer häufiger werden auch Frauen als Richter eingesetzt. Das ist nicht fair. Denn in meinen Augen kann sie nicht Objektiv sein.
Meist werden die Fakten so dargestellt das der Mann der "Böse" ist und so viel Geld hat. Die FRau leidet unter dem weinigem Unterhalt und kann ihrem Kind nichts zu Essen kaufen. Es ist immer das gleiche.

Und wie ist es wirklich. Der Vater schuftet sich fast zu Tode und die Ex-Frau macht sich ein schönes einfaches Leben zu Hauuse. Die wenigsten Frauen gehen dann noch arbeiten(Ausnahmen bestätigen die Regel).

Es gibt sicherlich auch Männer die ihren Ex-Frauen nichts zahlen, könnten es aber.....ist halt der Regelfalll

Anm.: Wenn du nichts konstruktives zu einzelnen Threats beizutragen hst, dann wäre esnett, sie nicht durch Allgemeinplätze aufzublähen. Komm doch erstmal hier an, schau dich um,les ein wenig und erzähldann mal deine Geschichte oder stell deine Fragen


AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2013 11:14