Hallo,
ich mal eine Frage bezüglich Rentenausgleich und Witwenrente.
Wenn man sich jetzt scheiden läßt, so kommt es in der Regel zu einem Rentenausgleich. Wie sieht es jetzt eigendlich aus, mit der Witwenrente? Angenommen, einer der der geschiedenen Eheleute springt in die Kiste...bekommt der andere dann Witwenrente?
Desweiteren wie sieht es aus, wenn man sich neu vermählt und dann der/die Ex ins Jenseits schreitet?
Danke für Eure Hilfe 😎
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Desweiteren wie sieht es aus, wenn man sich neu vermählt und dann der/die Ex ins Jenseits schreitet?
Wenn man wieder heiratet ist der neue Partner zu Unterhalt verpflichtet. Stirbt er wird die Frau auch "seine" Witwenrente kassieren". Der Ex ist dann nicht zu Unterhalt und auch zu keiner Witwenrente.
Ich kenne einige älter Leute die als Verwitwete nicht mehr heiraten, weil sie sonst auf die Witwenrente verzichten müssen.
Bleibt man unverheiratet müßte es so sein ,das einem ein Teil der Witwenrente zusteht.. zumindest wenn der Verstorbene Unterhalt zahlen musste.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo midnightwish
Danke für Deine schnelle Antwort.
Mfg
Papi 74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
@Papi.....also man kann schon wieder heiraten, die Rentenversicherung zahlt da wohl ne Art Abfindung.
Aber bezüglich einer neuen Heirat und Witwenrente, will ich was zu schreiben.
Heiratet man heute, muß man klar wissen, daß Frau/Mann nicht einfach mal so abgesichert sind.
Man muß bei der gesetzlichen Rentenversicherung schon mindestens nen Jahr verheiratet sein und es muß klar ersichtlich sein, daß es keine Versorgungsehe ist.
Heißt also, beide Partner müssen gesund sein.
Auch gibt es keine große Witwenrente mehr, die kleine Witwenrente greift jetzt.
Aber dazu kann man beim Rentenversicherungsträger einiges nachlesen.
Hängen viele Faktoren von ab.
Übrigens kann eine Witwenrente wieder aufleben, sollte die Frau sich vom neuen Partner scheiden lassen.
Gruß
Melly
PS: hab was übelresen...also sollten die Eheleute bereits geschieden sein, steht dem Ex-Ehegatten/in natürlich keine Witwenrente mehr zu.
Dafür wurde ja Versorgungsausgleich gemacht.
Stirbt aber der Partner im Scheidungsverfahren, steht dem Ex-Partner/in auch ne Rente zu.
Ich hoffe nur, da kommt jetzt keiner auf doofe Ideen.
[Editiert am 13/7/2005 von Melly]
Hallo Melly,
keine dumme Ideen??? Schade 😉
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.