Hallo,
mein Kind wohnt 900 Km entfernt, wenn ich die Maus sehen will muß ich mich auf den Weg machen selbst in Berlin selber wo ich mich mal null auskenne wird mir die kleine keinen Milimeter entgegengebracht können diese Kosten bei der Unterhaltsberechnung geltend gemacht werden? Meine Ex hat mir ja ne SMS geschrieben das es Ihr nicht ums Geld geht sondern ums Prinzip.
Ich reise nach Berlin und in Berlin immer mit öffentlichen und da geht immer Zeit drauf die ich mit meiner Tochter anders nutzen könnte kann ich von meiner Ex verlangen das sie mir die kleine entgegenbringt? Und Sie verlangt das meine neue Frau bei diesen Treffen immer dabei ist damit L... sich daran gewöhnt. Umgekehrt haben wir Ihren neuen noch nie zu Gesicht bekommen. Kann Sie das überhaupt verlangen? Es geht nur darum das Sie mal wieder ansagt und wir springen! Meine Neue Frau versteht sich zum Glück supergenial Mit meiner kleinen was meiner Ex natürlich stinkt.
Anm. Admin: Forenregeln beachten (Nr. 2).
Hallo,
normalerweise müssen die Umgangskosten von Dir getragen werden.
Wie kommt es, dass Dein Kind soweit weg ist von Dir?
Bist du umgezogen so hast du den schwarzen Peter...ist allerdings die KM umgezogen so kannst du versuchen, dass ein Entgegenkommen erwirkt wird.
Die KM kann nicht von Dir verlangen, dass Deine neue Frau mit zum Umgang erscheint...das ist alleine Deine Sache.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
hallo ich wäre nie von meiner Tochter weggezogen das habe ich meiner Ex zu verdanken erst ist sie nach Cottbus und dann zu ihrem neuen nach Berlin also mittlerweile 900 Km. Und um Mein Kind nicht zu verlieren reise ich halt durch Deutschland was meine Ex ein Sch.... interessiert die Lacht sich höchstens schlapp 😡