Regelung für den To...
 
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Regelung für den Todesfall

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(@mrxks18)
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Moin!

Ich bin geschieden und zahle Unterhalt für meine beiden Kinder (12 und 16 Jahre, Stufe 8 lt. DDT) an die Kindesmutter.  

Ich möchte Vorsorge treffen für mein eigenes potentielles Ableben, solange meine Kinder noch nicht volljährig sind. Die KM ist berufstätig, wieder verheiratet (ihr Mann ist ebenfalls berufstätig) und lebt in wirtschaftlich sicheren Verhältnissen. Ich gehe daher davon aus, dass selbst im Fall meines Ablebens und bei Wegfall der Unterhaltszahlungen den Kindern keine wirtschaftlichen Nachteile entstünden.

Mein vorhanden Vermögen soll im wesentlichen an die Kinder gehen. Meine Ex-Frau würde ich im Testament von der Vermögensverwaltung explizit ausschließen und eine 3. Person dafür benennen. Ich möchte sicherstellen, dass die Kinder ihr Erbe mit der Volljährigkeit nutzen können und es grundsätzlich erstmal nicht von der KM als "Unterhaltsersatz" herangezogen werden kann. Sie möge sich zunächst selbst an anderer Stelle einschränken.

Gleichwohl möchte ich auf Nummer sicher gehen und der KM gewissermaßen zugestehen, einen Betrag X als monatlichen Unterhalt für die Kinder zu verwenden. Am liebsten dadurch, dass die 3. Person diesen monatlich quasi als Unterhalszuschuss an die KM überweist (aus dem Erbteil des jeweiligen Kindes, bis zu dessen Volljährigkeit). Dies allerdings in eigenem Ermessen, also nicht durch die KM einforderbar. (Unterstellt sei hier, dass die 3. Person voll und ganz im Interesse der Kinder agieren wird).

Ist ein solches Konstrukt denkbar und wie könnte dieses aussehen?

Vielen Dank für eine Einschätzung!

 

Nachtrag: Nein, mit der KM kann ich das weder besprechen noch klären. Allgemeine und spezielle Kommunikationsgründe 😉

Dieses Thema wurde geändert Vor 2 Monaten 2 mal von mrxks18
 
Geschrieben : 28.05.2024 13:02
82Marco
(@82marco)
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Servus und willkommen hier!

Meiner Meinung nach endet mit Deinem Ableben die UH-Pflicht, insofern kann der Vermögensverwalter Deines Vertrauens an "KM vorbei" Euren Kids auszahlen, was er -auch nach Deinen Vorgaben- für richtig hält (oder die Kids benötigen).

Ich würde dazu evtl. Girokonten ohne Dispo mit Verwalter als Inhaber (aber Kids haben Zugriff darauf) einrichten, sodass die Zahlungen ohne KM als Zwischenstation fließen können. Sobald die Volljährigkeit erreicht wird, werden die Konten auf die Namen der Kids "umgeschrieben".

Das Konstrukt hätte auch den positiven Nebeneffekt, dass der Umgang mit Geld gelernt wird, wenn an dessen Ende noch so viel Monat übrig ist 😉.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

 
Geschrieben : 28.05.2024 14:03
(@zebra)
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Hallo 82 Marco,

 bin mir nicht sicher, ob man einem Minderjährigen ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten einen Kontozugriff eintragen lassen kann. 

Außerdem ist es ja die Intention des TO, d a s s die KM einen Zuschuss zum Unterhalt erhält.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten 2 mal von Zebra
 
Geschrieben : 28.05.2024 14:14
(@zebra)
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Hallo mrks,

weshalb so kompliziert? Ich würde einfach den Unterhaltsbetrag bis zum Abschluss der allgemeinen Schule hochrechnen (ggf. die zu erwartende Waisenrente abziehen) und die KM mit diesem Betrag im Testament berücksichtigen. Einteilen wird sie sich das Ganze ja wohl können (wenn sie im Voraus alles in ein neues Auto investiert, muss sie eben später die Klassenfahrten, die Anziehsachen und so weiter von ihren aktuellen Einnahmen bezahlen). 

Das Testament dann jedes Jahr anpassen (d.h. den „Erbteil“ an die KM verringern).

 
Geschrieben : 28.05.2024 14:25
mrxks18, mrxks18 and mrxks18 reacted
(@annasophie)
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Hallo,

 

sofern du als Vater sozialversicherungsrechtlich beschäftigt bist erhalten die Kids, sofern du vor deren 25. Lebensjahr verstirbst eine halbwaisenrente. Diese ist logischerweise dazu gedacht, die Kids finanziell zu unterhalten. Insofern würde ich da kein weiteres Geld zur Verfügung stellen.

 

ich weiß ja nicht, um welche Summen es bei dir geht, aber ggf. Könntest du auch Geld festlegen, dass die Kids erst nach ihrem 18, erhalten, da lange Laufzeit. Denn sie müssen irgendwann über das Geld verfügen, da sie ja ggf. Probleme mit staatlichen Leistungen bekommen könnten, z.b. Bafög.

manche würden vermutlich auch vorschlagen, Goldbarren in versicherten Schließfächern aufzubewahren und festzulegen, wann dein Nachlassverwalter den Kinder. Zugriff auf diese Schließfächer erlaubt. Hier ist aber die Frage, ist das überhaupt etwas, was infrage kommt, oder geht es um deutlich geringere Beträge.

 

sophie

 
Geschrieben : 28.05.2024 15:13
(@mrxks18)
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@annasophie Also, es geht hier um kein Vermögen, sondern um ein halbwegs vernünftiges Startkapital ins eigene Leben. Goldbarren oder ähnliches kommt nicht in Frage und auch keine sonstigen "Reichen-Konstruktionen" wie Stiftungen o.ä. Das ist mir auch zu aufwendig. Aber z.B. könnte ja eine Risikolebensversicherung zahlen und das sind dann schon einige Euros.

Sehr gut war der Hinweis auf die Halbwaisenrente. Die kenne ich natürlich, hatte ich bei meinen Überlegungen aber völlig ignoriert. Ich bin sozialversicherungspflichtig und die 20% des Monatseinkommens für jedes Kind sind völlig ausreichend und kompensieren ca. die wegfallenden Unterhaltszahlungen. Insofern müsste ich mir um das leibliche Wohl der Kids keine Gedanken machen.

Dann reicht es also aus, dafür zu sorgen, dass das sonstige vererbte "Vermögen" erst mit Erreichen der Volljährigkeit an die Kinder geht und dann können sie es verprassen ;-). Ich glaube, da kommt dann das Thema Testamentsvollstreckung ins Spiel - damit werde ich mich mal befassen.

 

 
Geschrieben : 28.05.2024 16:01
(@mrxks18)
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Korrektur: Halbwaisenrente sind 10%, nicht 20% wie oben geschrieben. Reicht trotzdem.

 
Geschrieben : 28.05.2024 16:20
DeepThought
(@deepthought)
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Moin,

bekanntlich kann man nie so dumm denken wie es dann doch kommt.

Aus diesem Grunde hatte ich in meinem Testament folgenden Passus:  "Sollte für den einzelnen Erben das Erbe durch diesen oder einen Berechtigten das Erbe ausgeschlagen werden, so wächst dieser Erb-Anteil nicht den verbleibenden Erben zu. Vielmehr ist dieser Erb-Anteil durch einen Nachlassverwalter bis zur Volljährigkeit des ausschlagenden Erben zu verwalten und bei Erreichen der Volljährigkeit erneut dem ausschlagenden Erben anzubieten. Wird auch zu diesem Zeitpunkt der verwaltete Erb-Anteil ausgeschlagen und/oder abgelehnt, so wird dieser Erb-Anteil an die zu diesem Zeitpunkt lebenden Erben verteilt."

Hintergrund ist, dass bis zur Volljährigkeit der Sorgeberechtigte auch die finanzielle Sorge innehat und damit über die Annahme oder Ablehnung des Erbes entscheidet. Diese Regelung war in meinem Fall wegen der verteilt lebenden Kinder notwendig. Für das bei mir lebende Kind hätte die Ex mit Sicherheit das Erbe ausgeschlagen, wodurch dieser Anteil den bei ihr lebenden Kindern zugefallen wäre und die Ex darüber hätte leicht verfügen können und dies in ihrem Sinne und nicht dem der Kinder.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

 
Geschrieben : 29.05.2024 10:03
(@mrxks18)
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@deepthought Krass, dass Du sogar für so einen Fall Vorsorge zu treffen musst. Also, dass die KM für eines ihrer Kinder das Erbe ausschlägt. Allerdings habe ich gerade gefunden, dass im Falle einer Ablehnung auch das Familiengericht zustimmen müsste. ( https://www.wf-frank.com/publikationen/detail/minderjaehriges-kind-als-erbe-vermoegenssorge-vormundschaft-und-testamentsvollstreckung-4435.html ) . Würde es vermutlich ja nicht tun, weil das eindeutig nicht im Sinne des Kindes wäre...

 
Geschrieben : 29.05.2024 10:29
(@mrxks18)
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@zebra Ja, das wäre einfach. Aber genau das will ich nicht. Zum einen nicht das Testament regelmäßig anpassen zu müssen (müsste ja, streng genommen, monatlich passieren). Zum anderen will ich ganz sicher nicht der KM selbst irgendwas direkt vererben. Ich unterstelle zwar, dass sie durchaus voll im Interesse der Kids handeln würde. Aber man weiß ja nicht, auf welche Ideen oder in welche Situationen sie zukünftig noch gerät.

Zumindest formal soll daher alles an die Kinder gehen inkl. Benennung eines Vermögenspflegers und Ausschluss der KM von der Vermögensverwaltung.

 
Geschrieben : 29.05.2024 10:34