Reduzierter Kindesu...
 
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Reduzierter Kindesunterhalt - Forderung Sozialamt

 
 Mux
(@mux)
Registriert

Hallo, alle zusammen.
Zunächst einmal herzliche Grüße an die vielen fleißigen Poster dieses Forums.
Habe hier schon länger gelesen, habe aber so ein kleines Problem, dass ich trotz aller Recherchen nicht gelöst kriege. Vielleicht kann hier ja wer weiterhelfen.

Bin unverheiratet, getrennt lebend und habe einen kleinen süßen Sohn, der inzwischen schon 16 Monate alt ist. Habe von Anbeginn den Kindesunterhalt an die Mutter gezahlt (waren da noch zusammen, zwei Wohnungen, gleiches Haus). Sie wollte es so. Ich fand es etwas befremdlich, habe aber die ca. 245 € gezahlt (seit Sep. 2003), die ich laut Düsseldorfer Tabelle angeblich zahlen musste. Nachdem wir uns dann getrennt haben, und mir vom Sozialamt diverse Forderungen in schöner Regelmäßigkeit ins Haus flatterten (z.B. Unterhalt für die KM), habe ich den Kindesunterhalt auf die Summe von 192 € gekürzt (seit Juni 2004), da die mir genannte Summe das hälftige Kindergeld nicht berücksichtigte und daher zu hoch war. Also ich zahle jetzt, was ich zahlen muss, vorher war zuviel.
Dadurch ist offensichtlich eine Notsituation entstanden, denn man Sohn erhält seit 06/2004 Sozialhilfe, die das Sozialamt nun von mir über §90 BSHG von mir zurückfordert.

Ich bin der Auffassung, dass die Zahlung an sich erst mal zweifelhaft ist (ich lebe im selben Haus, mein Sohn wohnt am Wochenende bei mir, hat alles in doppelter Ausführung etc...also ich wüsste, wenn das Geld knapp wäre...Mutter unterhält trotz Sozialhilfe Auto etc), aber geht wahrscheinlich wieder laut Gesetz, und zweitens der Übergang natürlich zweifelhaft, da ja die Unterhaltszahlung nicht ausgeblieben ist, sondern nur an die zu zahlende Summe angepasst wurde.

Hat jemand damit Erfahrung? Es wird jetzt wieder die komplette Offenlegung meiner finanziellen Situation gefordert. Ist glaube, dass ist das vierte Mal. Ich erhalte zwar gerne Post, aber nicht dauernd von meiner neuen Freundin vom Sozialamt. Grrrr...

Für Tipps, Tricks und Antworten schon mal vielen Dank.

Mux

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2005 16:40
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HAllo Mux,

wenn du richtig nach DT gezahlt hast, hast du nichts zu befürchten. Das Sozialamt will halt wissen, ob es zu viel gezahlt hat.

Mein LG bekam das Schreiben vor 3 Jahren auch. Als wir dem Sozialamt die finaziellen Verhältnisse offenlegten und eine detaillierte Aufrechnung aller Unkosten geschickt hatten, kam kurze Zeit später der Bescheid, daß die Sache erledigt ist und die Ex weiterhin die Beihilfe bekommt.

Das Auto darf sie nicht unterhalten. Wenn es auf ihren Namen läuft, solltest du das dem Sozialamt mitteilen. Oft ist es aber so, daß das Auto auf einen anderen Namen läuft und somit ist deine Ex aus dem Schneider.
Ich kenne bisher nur einen Fall indem das Auto berücksichtigt/gestattet wurde. Da lebte derjenige aber in einer ländlicheren Gegend und das Auto war wichtig für seinen Beruf bzw. in seinem Beruf wieder einen Job zu finden.

So wie es sich liest habt ihr die Unterhaltsangelegenheit unter euch geregelt. Wenn der Briefkasten ständig mit Zahlungsforderungen gefüllt ist, solltest du überlegen die Angelegenheit einem Anwalt zu übergeben.
Dann gibt es eine Unterhaltsberechnung und damit sollte Ruhe einkehren.

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2005 16:52
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mux!

Mit dem Auto kann ich Tina nur Recht geben: Heißes Eisen, wenn man mit der Limosine vorm Sozialamt vorfährt. 😉

Du schreibst, dass du den KU gekürzt hast. Gibt es dazu ein Dokument, oder hast du es einfach so gemacht. Dann erntest du erst einmal Minuspunkte. Wenn mir eines bei den vielen Beiträgen hier klar geworden ist, dann ist es die Kürzung des Unterhaltes. Da gibt es Menschen, die etwas allergisch reagieren. Wenn alles aber korrekt abgelaufen ist, hast du nichts zu befürchten. Den Unterhaltsanspruch hast du sicher ganz offiziell (DT etc.) gerechnet, mehr als diesen Anspruch dürfte sie nicht geltend machen können.

Die getrennte Wohnung könnte dir jetzt sicher helfen. Ihr habt nicht (oder nie?) zusammen gewohnt, sollte es also einen Anspruch auf TU o.ä. geben, wäre ich auf die Begründung gespannt.

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2005 16:58
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wir schreiben das Jahr 2005 und seit Inkrafttreten von Hartz IV darf jeder Arbeitslose ein Auto haben. 😉

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2005 17:17
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Eskima,

das wusste ich nicht.
Nicht zu fassen. Und wer bezahlt mir ein Auto???? Frage mich langsam echt warum ich arbeiten gehe und täglich versuche alles unter einen Hut zu bekommen.

Du schreibst Arbeitslose.
Gilt das auch für Sozialhilfeempfängerinnen, die auf Grund des Alters der Kinder gar nicht nach Arbeit suchen????

Gruß
Tina *kopfschüttel

[Editiert am 3/1/2005 von DieMystiks]

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2005 17:26
 Mux
(@mux)
Registriert

Wow, Ihr seid ja schnell...

@DieMystiks

Befürchten hab ich schon was…da ich das Prozedere schon mehrmals durch habe und ich die Berechnungsweise kenne (Leistungsfähigkeit ist bei mir mit etwa 700 € angesetzt) kann ich natürlich auf dieser Grundlage herangezogen werden. Abgesehen davon, dass es nicht zu meiner Lieblingsbeschäftigung gehört, dauernd Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, und sonstige vertrauliche Informationen an diverse Ämter zu schicken (Anfangs melde sich die Abteilung Jugend und Sport??, jetzt das Sozialamt).

Mich beschäftigt die Frage: Ist es rechtmäßig neben dem geleisteten Kindesunterhalt zusätzlich für Sozialhilfe (für das Kind, für die Mutter ja sowieso) herangezogen zu werden, und zwar auf der Grundlage zuviel! gezahlten Kindesunterhalt bzw. Kürzung desselben.

Anwalt ist ne gute Idee, hab auch einen, aber ein guter muss her. Von meinem kriege ich nur so allgemeine Äußerungen, wie „Die versuchen es erst mal“ oder „Schicken Sie denen doch irgendwas“. Auch besticht er immer wieder durch grandiose Unkenntnis der Sachlage.

@Papa Nico

Naja, ich hab versucht ne schriftliche Einigung hinzukriegen, wo drinstand im gegenseitigen Einverständnis, wollte sie mir nicht unterschreiben (Wieso soll ich dem zustimmen?). Ich sollte ihr dann eine Erklärung für das Sozialamt unterschreiben, wo einfach nur drinstand, dass ich weniger zahle, hab ich dann auch nicht gemacht, insofern gibt´s nix Schriftliches. Die üblich einvernehmlich Einigung unter Getrenntlebenden halt :-).

Ich weiß, Reduzierung KU ist heiß, wollte es mal drauf ankommen lassen. Hätte ich von Anfang an weniger gezahlt, hätte ich jetzt diesen Ärger nicht. Aber welcher glückliche Vater zieht sich Tabellenwerk nach der Geburt seines Kindes rein????

Offiziell zusammengewohnt haben wir nie...Sorry, was ist TU (mit manchen Abkürzungen komme ich nicht klar (Teilunterhalt?)

Auto ist nicht auf sie zugelassen, will da auch nix machen (nur ne gutgelaunte Mutter lässt auch den geprügelten Vater lächeln), hab ich nur angeführt wegen der angegeblichen Notlage unseres Sohnes, wenn der Kindesunterhalt mal wieder an den Kfz-Meister geht.

Danke für Euere Antworten,
Mux

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2005 18:32
(@antoniettast)
Schon was gesagt Registriert

ich wusste garnicht, das Frauen so biestig sein können, ich habe nichts dagegen, dass man Unterhalt vom Vater erhält, aber son falsches Spiel find ich beschissen...

😡

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2005 19:09