Hallo Zusammen,
ich hätte da ein paar Fragen, bei denen ihr mir bestimmt weiter helfen könnt. Ich habe schon etliche Posts gelesen, bin aber nicht richtig schlau geworden.
Meine Situation ist folgende:
Ich bin geschieden (seit 2000, war 2.5 Jahre verheirat) und habe ein Kind aus dieser Ehe. Ich lebe und arbeite in der Schweiz und zahle Geschiedenenunterhalt und Kindesunterhalt (zusammen 800.-Euro). Da ich ca. 2800-3000.- Euro netto verdiene kann und will ich auch nicht klagen.
Jetzt ist es so, dass ich wieder geheiratet habe und mit meiner Frau zusammen ein gemeinsames Kind habe (sie hat noch eines aus erster Ehe, für das sie aber keinen Unterhalt erhält, Vater Kanadier, Aufenthalt unbekannt). Meine Frau geht zur Zeit nicht arbeiten.
Meine Exfrau macht eine Integrationsmassnahme mit (Verdienst ca. 400.- Euro) (sie ist immer wieder alle 1-2 Jahre für 4-6 Wochen in stationärer psychiatrischer Behandlung), unser gemeinsames Kind (im August 10 Jahre) lebt bei ihr und wird zeitweise von der Oma die im gleichen Haus wohnt, mitbetreut.
Jetzt meine Fragen:
1. Ich würde evtl. gerne berufsbegleitend ein Studium (Fachhochschule Abschluss Bachelor Degree) in der Schweiz beginnen (um meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern), und kann deshalb voraussichtlich nur noch 50-60 Prozent arbeiten. Mein Einkommen läge dann in etwa auf gleicher Höhe wie das eheprägende Einkommen in Deutschland (ca. 1700.- Euro). Kann ich den Unterhalt wieder auf das frühere Niveau (588.- Euro) reduzieren, also am Ehegattenunterhalt streichen?
2. Wenn ich wieder nach Deutschland ginge (Heimweh) und weniger verdienen würde, weil ich z.B. nur 70% Prozent arbeiten würde, wäre es dann korrekt, entweder den Unterhalt von 588.- Euro zu bezahlen, oder wenn das mehr wäre, die Differenz aus Gehalt - 890.-Euro Selbstbehalt. Ich will meine Ex-Frau nicht über den Tisch ziehen, ich möchte nur wissen, ob ich mir das leisten könnte, mit Zweitfamilie und so.
Vielen Dank für Eure Hilfe bereits im voraus
