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Rechtsgrundlage für 5% Pauschale für Arbeitsaufwand bei Unterhaltsberechnung

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(@Platt)

Hi,

nicht ägern. Aber OLG Celle fehlt in Deiner Liste. 😉

Nein Spass bei seite. Versuche über die DT zu argumentieren. Da steht bei der Unterhaltsberechnung auch das mit den 5%.
Versuch denen klar zu machen, dass wenn sie den KU nach DT festsetzen wollen, dass sie dann bitte schön auch die anderen Regeln genauso zu beachten haben.

Gruß

Platt


AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2006 18:10
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