Hallo zusammen!
Erst mal zu meiner Situation:
- Seit 2004 geschieden.
- Habe einen 6jährigen Sohn (gemeinsames Sorgerecht), der bei der Mutter im Nachbarort (20 km Entfernung) lebt.
- Ich leiste von Anfang an vollen Unterhalt für´s Kind.
- Umgang wird immer mehr gekürzt
Und hier meine Frage:
Wie oben erwähnt, leiste ich von Anfang an vollen Unterhalt (im Moment 247 Euro) für den gemeinsamen Sohn. Durch Arbeitslosigkeit liegt mein Einkommen bei ca. 800 Euro im Monat. Bisher habe ich aus guten Willen den Unterhalt aus meinen Ersparnissen (aus besseren Zeiten) bezahlt. Da aber der Mutter und dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht und der regelmäßige Umgang zwischen meinem Sohn und mir nur verwehrt wird, sehe ich darin keinen Grund mehr nur der "Zahlpapa" zu sein.
Steht mir nun Unterhaltsvorschuss zu, oder muss (bei einem bestehenden Titel) weiterhin aus Ersparnissen der Unterhalt für´s Kind gezahlt werden?
Und wie sieht es bei dieser Situation aus mit der Rückzahlung?
Grüße
Bitmapbrother
Hallo bitmapbrother,
herzlich willkommen auch für Brüder des nicht komprimierten Bildformats...*g*
Da aber der Mutter und dem Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht und der regelmäßige Umgang zwischen meinem Sohn und mir nur verwehrt wird, sehe ich darin keinen Grund mehr nur der "Zahlpapa" zu sein.
Hm...schwer zu verstehen....
Verstehe ich es soo richtig:
Dir wird der Umgang verwehrt. Du hast mit der Mutter das (gemeinsame) Sorgerecht.
Du kannst nicht mehr KU zahlen.
Also...Unterhalt hat nix mit Sorgerecht...und auch nix mit dem Umgang zu tun...alles andere Baustellen.
Unterhaltsvorschuss steht dem Kind zu (wie eben auch der KU).
..und wird auch von der KM beantrag (?)
Das mit der Rückzahlung hatten wir vor kurzem schon mal...finds aber nicht...sorry *unfähig bin*
Versuch wieder Umgang zu bekommen, red mit einem Anwalt..bei deinem Verdienst müsstest du PKH (Prozesskostenhilfe) bekommen.
Besteht denn eine Vereinbarung bzw. Gerichtsbeschluss über die Umgangszeiten??
Wie sah die Vereinbarung aus...und wie kürzt die KM den Umgang?
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hi, BM RK !
Hab´ mich da vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. Natürlich wird der Umgang durch die Kindesmutter verwehrt. Das Jugendamt hatte eine recht gute Vereinbarung getroffen, die aber von der Kindesmutter nicht eingehalten wird. Bin da auch schon aktiv, aber das ist eigentlich ein anderes Thema.
Kannst Du mir denn was dazu sagen, wie es mit dem Unterhaltsvorschuss in dieser Situation abläuft.
Grüße
Bitmapbrother
Hi!
Also da kenn ich mich nicht wirklich aus. Aber ich glaube der Unterhaltsvorschuss muss von dem betreuenden Elternteil beantragt werden.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Hallo,
Unterhaltsvorschussleistung kann nur vom betreuenden Elternteil beantragt werden, absolut richtig.Und auch als Arbeitsloser hast du einen Selbstbehalt, also einen Betrag der dir selbst verbleiben muss. KU aus Ersparnissen zu zahlen ist zwar nett, aber dazu bist du nicht verpflichtet. Weiß nicht genau wie hoch der SB bei Arbeitslosigkeit ist, könnte mir aber vorstellen dass du mit 800€ nicht grad noch KU zahlungsfähig sein dürftest......
Vielleicht gehst du mal mit deinem ALGBescheid zum Jugendamt und lässt dir errechnen was genau du momentan überhaupt zahlen müsstest, sollten die dir eigentlich sagen können.
Panther
Hi,
zunächst einmal besteht kein Zusammenhang zwischen dem Umgangsrecht und der Verpflichtung, den Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
Meine Ex hat hier beim Jugendamt eine "Beistandschaft" erwirkt, weil es dann einfacher war aus der Unterhaltsvorschusskasse bedient zu werden.
Ich musste dann dem JA meine Finanzen offenlegen und dann wurde gepfändet bis zum Selbstbehalt eines Beziehers von Sozialleistungen (damals ALHI)
Nach Aufnahme einer Tätigkeit galt für mich eine höhere Selbstbehalt-Grenze die aber beim Gerichtstermin mit einer "Gesteigerten Obliegenheitspflicht" (sie müssen alle Möglichkeiten, den gesetzlichen Unterhalt zu zahlen, nutzen) gewischt wurde.
Eine "Abänderungsklage", den Unterhalt zu senken, war erfolglos.
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis