Hallo Klaus,
Die Steur.Bescheide sind noch "Verheiratet".
Das heißt, die vom Anwalt verwendeten Beträge für die Steuer beziehen noch den Steuervorteil durch das Ehegattensplitting mit ein?!? Dann muss das in der Berechnung unbedingt korrigiert werden, denn sonst hast du real zwar die (hohe) Steuerlast eines Geschiedenen - zahlst aber Unterhalt anhand einer Berechnung, die so tut, als hättest du nach wie vor die (niedrigere) Steuerlast eines Verheirateten.
Also: Brutto-Einkommen der jeweiligen Jahre hernehmen und mit irgendeinem Online-Steuerrechner ermitteln, wie hoch dafür aktuell die Steuerlast in Steuerklasse I ist. Mit dem sich daraus ergebenden rechnerischen Netto kannst du dann die Unterhaltsberechnung noch einmal starten - ich denke, das könnte durchaus eine oder sogar zwei Zeilen weniger in der Düsseldorfer Tabelle bedeuten ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Tag ,
@ Malachit, danke für deine Zeilen
JA , RAtte fordert nach Berechnung des Vorteil durch Eheg.Spliting.
Nicht auf "Geschieden" mit 0,5 (halbes Kind) umgerechnet.
Bitte zurück zu einer Ausgangsfrage.
Ggn.RA fordert z.b. 520 € KU zu betiteln . Ich betitele aber z.b. 420€ = Streitwert von 100€ bei Gerichtl.Auseinandersetzung ?
Oder berechnet sich der Streitwert auf 36 Monate , Töchterchen dann 18 Jahre ist , ergibt dann 3600€ Streitwt. ?
Oder wird Streitwert auf eine Forderung für 12 Monate hochgerechnet = Swt. von 1200€?
Inwieweit ist dann auch der Termin "Verzug gesetzt" relevant, das wäre bei mir der Juni´12. Diese Diffderenz rechnet RAtte dann zum Stwt. dazu?
Wer kann etwas dazu tippen - Danke im Voraus
VG nach D
KL
pavater
Hi,
Die Steur.Bescheide sind noch "Verheiratet".
Mir ist so nicht klar ob ich so besser fahre, klar versteure ich nun nach 1 .
Du schriebst ganz oben, Du seist seit drei Jahren geschieden. Die Trennung ist also noch ein Jahr länger her. Wie kann das sein, dass auf heute vorzulegenden Unterlagen immer noch Ehegattensplitting auftaucht?
Der Streitwert wäre mit 1.200,- plus die bereits aufgelaufenen Rückstände korrekt bestimmt.
Gruss von der Insel
Guten Abend auf die Insel,
Trennungsj. getrennt usw. Nee klar , bin 2009 geschieden.
Und im Jahr der Scheidung kann man gemeinsam veranlagen, was kann daran nicht sein?
Wie berechnet man den STwt. ?
Da addieren sich die falsch geforderten Beträge zum STwt. aus der falschen Berechnung von RAtte ?
VG nach D
Kl
pavater
Und im Jahr der Scheidung kann man gemeinsam veranlagen, was kann daran nicht sein?
weil es sehr ungewöhnlich ist, im Jahr der Scheidung gemeinsam veranlagen zu können. Dazu müsste man im Jahr der Scheidung (also mitten im Trennungsjahr) noch zusammengelebt haben. Das klappt praktisch nur dann, wenn das Getrenntleben durch einen Versöhnungsversuch unterbrochen wurde (was in gefühlten 95% der Fälle ein reines Steuersparmodell sein dürfte).
Wie berechnet man den STwt. ?
12 x laufend monatlich geforderter Unterhalt + Rückstände bei Antragstellung. Es zählt, was beantragt ist, und wenn die Berechnung noch so falsch ist.
Bei einem Änderungsantrag zählt nur die Änderung. Wenn 520,- gefordert sind aber schon 420,- tituliert, ist die Änderung 100,-.
Gruss von der Insel
Trennungsj. getrennt usw. Nee klar , bin 2009 geschieden.
Und im Jahr der Scheidung kann man gemeinsam veranlagen, was kann daran nicht sein?
Nein! In dem Jahr, in dem die Trennung (!!) erfolgte, kann man gemeinsam veranlagen. Im darauf folgenden Kalenderjahr hat man ja nicht mehr zusammengelebt, also gibt es keine Zusammenveranlagung mehr.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Gemeinde ,
ganz so ist es LBM :thumbup:
Im Jahr der Scheidung habe ich gemeinsam veranlagt.
Bescheide von 2007-08-09 sind also im Vorteil des Ehegattensplitting.Diese hat RAtte nun als Basis zum errechnen KU benutzt.
Diese werde ich nun wie o.g. am WE umrechnen. Und nach G/V Rechnung die Einkstr. errechnen. Zinsbelastung und Altersvorsorge oder KV sind in der G/V mit drin.
Dann meinen errechneten KU anwenden und einen evtl. Differenz auch gleich anweisen bzw. nachzahlen.
Dann werde ich freiwillige Betiteln,klar wird RAtte mich vor Gericht bringen wollen, er hat doch nicht für umsonst den falschen Betrag (=künftiger Streitwert.)so hoch gerechnet.....
RAtte weiß wie man Geld druckt!
@ Inselreif, bitte zerflettert mir nicht diesen Thread mit Ehegattensplitting im Trennungsjahr
VG nach D
KL
pavater
Hallo Gemeinde ,
habe nun G/V Rechnung 2007-08-09
Gewinn aus Gewerbe , dann die Privaten Ausgaben abgerechnet (Versicherg. etc.) Summe dann im Einkommenssteuerrechner eingetippt =
das Ergebnis dient zur Berechnung KU
Mit 2008 und 2009 ebenso verfahren , dann durch 36 Monate = Monatseinkommen , jetzt den Wohnwertvorteil ( im Monat) addieren - DAS Ergebnis in Düsseldorfertabelle abgleichen , nun habe ich mich eine Stufe hochgesetzt, da nur ein Unterhaltsberechtigter .....
Ich werde Stufe 6 betiteln .
PS. Ich bitte um Verständnis, das ich meine kompletten persönlichen Daten nicht hier Online präsentieren kann, denke, dies kann jeder nachvollziehen.
Danke dafür!
Als PN kann ich sicher weiteres erläutern.
Allen noch ein schönes Rest-WE
Gruß KL
pavater
Guten Morgen Gemeinde,
möchte euch gern zu meinem Anliegen auf dem laufenden Halten.
Habe nun allerdings auf "5" der DDT freiwillig Tituliert.Und auf das 18.Lebensjahr befristet.
Werde nun weiter Schreiben von ggn. RA ignorieren und auf eine künftige(?) Aufforderung vom Amtsgericht warten....
An ALLE Ratgeber nochmals vielen Dank.
Gruß KL
pavater
Ein Update:
Sache liegt im Amtsgericht, RAtte hat ein schriftl. Verfahren eingeleitet.
Will nun den SW hochsetzen, da freiwilliges Betiteln erst nachträglich erfolgte.... :question:
Läuft nun dsbzgl. eine Anfrage an das AmG.
Habe einen RA beauftragt, ggn.RAtte hat Amtsgericht falschen Anwalt genannt und an diesen die Klage zugestellt......was es alles so gibt.....Zufälle aber auch......
Ziel sollte wohl eine Fristversäumnis meinerseits sein ?
Schaun mer mal, steht dann gleich im neuen Jahr was an.....
VG Klaus
pavater
den SW
Sonderwagen der Bundespolizei?
an das AmG.
Arzneimittelgesetz?
Das ist alles reichlich wirr, was Du da schreibst.
Gabst Du Anlass zur Klage, weil Du den Titel nicht rechtzeitig beigebracht hast, dann wirst Du die Kosten des Verfahrens nach Erledigung / Rücknahme (je nachdem wie man die verkorkste Zustellung wertet und wann der Titel genau errichtet wurde) tragen müssen. Schaue ich mir den Zeitraum hier im Forum an, so liegt das durchaus nahe.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
schon klar....Sonderwagen der Polizei
SW = Streitwert
AmG = Amtsgericht
Wieso sollte der Titel zu spät sein ?
Wurde so wie gefordert freiwillig erbracht , zu meiner Berechnung....
Gruß Kl
pavater
Guten Abend Gemeinde,
Es soll hier einzigst um die Bestimmung des Streitwert gehen.
Was geschah bisher......
Ohne jedes Vorgespräche (über Jugendamt oder von EX) wurde ich über RA zum Einkommensnachweis aufgefordert zur neuen Einstufung des KU..........
Titel lag keiner vor. KU wird stets pünktlich beglichen.
Was natürlich ihr gutes Recht ist und i.o.
Ggn. RA hat auf Grund einer falschen Berechnung (Ehegattensplitting) einen Betrag von 520 € gefordert (Fälligkeit Juni´12) . Ich habe danach den KU betiteln lassen auf 420€ .
Es bleibt nun die Differenz von einem Zahlbetrag von 100 € .
Mm. , Differenz von 100€ mal 12 = Streitwert , also 1200 € .
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Bekomme nun letzte Woche von meinem RA folgende Info:
Der Gegenstandswert für das Verfahren wird nicht die Differenz in der angefertigten notariellen Urkunde anerkannten Betrages zu dem von der Gegenseite geforderten Betrag angesetzt werden,
sondern der insgesamt geforderte Unterhalt als Jahresbetrag ........
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Daraus folgt , der Streitwert liegt nun bei 6240 € .
Wie verhalte ich mich richtig ??
EX als Vertreterin meiner To hat PKH bewilligt bekommen.
Danke fürs lesen .
Gruß K
pavater
Hi pavater,
der Gegenstandswert bestimmt sich wesentlich aus dem Antrag.
Die Differenz zählt nur dann, wenn die Abänderung der notariellen Urkunde beantragt wurde. Ansonsten der volle Wert, was bei Dir ja offenbar der Fall ist.
Allerdings - wenn der volle Wert eingeklagt wurde und schon eine Urkunde existierte, ist der Antrag in Höhe der Urkunde unbegründet und das wiederum wird bei der Kostenverteilung berücksichtigt (wo allerdings dann auch Dinge wie Rechtzeitigkeit der Urkundenerstellung eine Rolle spielen).
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif , Danke für deine Zeilen.
Nach dem Ggn.Standswert habe ich dann noch Glück gehabt ? Ggn. RAtte könnte auch mal schnell 900€ KU fordern, weil er xy Luft- Einkommen addiert....?
Dann liegen wir bei 10800€ im GGnStandswert.(12x900)
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Ich wurde von ggn. RAtte zum betiteln aufgefordert, seiner Meinung sollte ich mich dazu im Jugendamt melden .
Gut ;wurde dann von mir auch freiwillig erledigt, allerdings Notar.
Titel liegt der KM danach sofort vor.
Erst danach wurde die Klage vorbereitet bzw. zum Jahresende beantragt.
Nun,dann sollte bei mir in den nächsten Tagen eine Klage mit dem Gegenstandswert zur Erhöhung eines bestehenden Titels um 100€ eingehen ? ODER ?
Aber offenbar bleibt es ein reiner Wunschgedanke. Wie weiter o.g.
Kann über Google keine Aussagekräftigen Urteile zur Festsetzung eines Streitwert finden.
Kann hier jemand helfen ?
pavater
Kann über Google keine Aussagekräftigen Urteile zur Festsetzung eines Streitwert finden.
auch hier wieder einmal der Hinweis, dass wir in Deutschland kein Fallrecht ("case-law" wie im angloamerikanischen Raum) sondern grundsätzlich kodifiziertes Recht mit nur ausnahmsweiser richterlicher Rechtsfortbildung haben.
Wozu sollten solch triviale Dinge wie ein Beschluss über den Gegenstandswert veröffentlicht werden? Lies das GKG, insbesondere Abschnitt 7.
Zum Rest müssten wir hier genau untersuchen, wann wer was gefordert und getan hat. Wenn ich mich recht entsinne, hast Du sehr lange mit der freiwilligen Titelerstellung hingewartet.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
habe mich nun zu meinem Termin und den hochgesetzten GGn.Standswert schlau gemacht.
Es liegt der Titel vor , da die Forderung der ggn.RA höher ist , und davon ausgeht, das er zu Recht den erhöhten KU fordert , ist dies auch der Ggn.Standswert .
Weil dann eben ein neuer Titel daraus folgt........, bzw. der Anspruch darauf.
Ja , ich habs auch nicht so geschnallt. Aber das Gericht will eine Klare Sachlage schaffen.
EX hat PKH , da passiert nichts . Ggn.RAtte bekommt seine Kosten darüber abgerechnet . Völlig egal dabei , wie falsch seine Berechnungen sind.
Irre , bin quasi eine seiner Gelddruckmaschinen und die Landeskasse natürlich auch.
Allerdings; ich gewinne vor dem Richter , dann kommt der bestehende Titel zur Geltung. Dann wir davon ausgegangen das 420€ stets gezahlt sind und somit zahlt EX
gequotet die Gerichtskosten und Kosten für meinen RA an mich. Falls sie es wirtschaftlich nicht kann , erwirke ich ggn. EX einen Titel.
Keine Abstriche am KU , dieser ist nicht Pfändbar. Dient dem Kind --Logisch.
Und dieser ganze Zirkus wegen einer Falschen Unterhaltsberechnung eines Reeeeeeechtsanwalts .
Ich weiß , drum prüfe wer sich ewig bindet ..
Gruß Kl
pavater