......uppss, vergessen....
Dazu kommt, mein St.Bescheid 2009 ist im Einspruch. (10k € Kosten falsch berechnet, + Ex verweigert Unterschrift zum Erhalt des TU) Famt erkennt Kontoauszüge die beweisen dass Geld geflossen ist NICHT an.
St.Bescheid 2010 ist ebenfalls schon Monate im Famt, liegt mir auch nicht fertig vor. Die o.g. Steur.Nachzlg. haben wir klar schon so errechnet.
Nun, kann ich doch also nur St.Bescheide 2006-2007-2009 vorlegen ?
Wie siehst Du das, in Verbindung mit meiner 24 monatigen Auskunftspflicht als Unterhaltspflichtiger?
Gute N8 Pavater
pavater
Moin Pavater,
meine Sicht der Dinge:
Ein Anspruch auf Auskunft besteht alle zwei Jahre. Demzufolge bringt es nichts, sich diesem entgegen zu stellen. (Eine Auskunftsklage wirst Du bei Verweigerung der Auskunft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlieren und die verfahrenskosten zu tragen haben)
Entscheidend für die Ermittlung des relevanten Einkommens sind bei Selbstständigen die Einkünfte der letzten drei Jahre (das wären 2009-2011).
Du könntest dem RA 2006-2008 zukommen lassen und darauf hinweisen, dass Du die aktuelleren Auskünfte selbstverständlich unverzüglich erteilst, sobald für
- 2009 Deine Ex die Unterschrift zur Anlage U geleistet hat (die Du durchaus einzuklagen bereit bist)
- 2010 der Bescheid des Finanzamts vorliegt (auf den Du seit x Monaten wartest)
- 2011 eine Steuererklärung erstellt wurde (was in Kürze geschieht)
Habe ich danach noch Zeit zum betiteln oder zählt der Termin(Datum) vom RA zur Erhöhung des KU als Frist ?
- Ein Rechtsanwalt kann nicht hochstufen, das kann lediglich ein Gericht. Fordern kann er, was er will.
- Mit der Aufforderung zur Auskunftserteilung bist Du in aller Regel "in Verzug" gesetzt, d.h. höheren KU kann er frühestens ab diesem Zeitpunkt fordern.
- Sobald Du einen Titel erstellt hast, gilt lediglich der Differenzbetrag als strittig, d.h. der Streiwert wäre ggf. marginal und somit nicht lukrativ für die RAtte.
- Es ist einfacher eine Unterhaltsberechnung auseinander zu pflücken als diese selbst zu erstellen. Deshalb lass ihn rechnen (auf Kosten Deiner Ex).
Zahlst Du aktuell auch Nachehelichen Unterhalt ?
Besten Gruß
United
Hallo United,
Nee , ich zahle keinen Nachehelichen U .
Ist in einer Notariellen Scheidungsvereinbarung geregelt.....bis jetzt jedenfalls. Dazu war von damaligen ggn. RA auch keine Gegenrede.
Nun taucht allerdings eine neue RAtte auf. Bisher ist es ruhig um das Thema NU.
Was anderes,wie konkret setzt Du ein Aktiendepot an?
Klar,Verkauf oder Divi ist Einkommen und dient dem KU zur berechnung.
Aber wie verhält es sich mit dem Gesamt- Depotwert, dieser schwankt auch ohne jegliches Handeln.
Einmal liegt man z.b. bei 50k € , dann in 24h steht man bei 41k € usw. Und wenn es crasht stehen wir bei 20€ . Ich bevorzuge spekulative Werte, da ist eine extreme Schwankung drin.
Für mich ist ohne Handeln ein Aktiendepot nichts Wert, Gewinne sind erst Gewinne wenn man diese auch realisiert.
Wie setze ich den inneren(!) Wert eines Aktiendepot an -- Mit 0,00 €?
Vg
pavater
Hi,
Klar,Verkauf oder Divi ist Einkommen und dient dem KU zur berechnung.
Äh, wieso ist Verkauf gleich Einkommen? Wenn überhaupt, dann wäre allenfalls "Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Nebenkosten" als Einkommen zu werten - und schon mal viel Spass, wenn du versuchst, mit dieser Argumentation ein Verlustgeschäft als "negatives Einkommen" berücksichtigt zu bekommen ...
Was die Frage nach dem Depotwert betrifft, die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien sagen üblicherweise so etwas wie: "Einkommen aus (...) Kapitalvermögen ist der Überschuss der Bruttoeinkünfte über die Werbungskosten." Ich würde daraus folgern: Der aktuelle Buchwert des Aktiendepots ist somit schnurzegal, denn Einkünfte werden schließlich erst in dem Moment generiert, wo tatsächlich Wertpapiere verkauft und somit in Geld zurückverwandelt werden - aber eben weil es so logisch ist, kann es natürlich sein, dass unsere schwarzberobten Bluthunde das ganz anders sehen: Denn wo ein Depot ist, da müssen nach dem Verständnis unserer samariterverseuchten Justiz schließlich auch Fantastilliarden von Talern zu holen sein ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malochit,
als Einkommen meinte ich besonders die Divi. Bei Gewinnermittlung muss Eingesetztes Kapital von Verkauf abgezogen werden.
Danke für deinen Tipp zum Buchwert.
Ein Buchwert ist m.M. nicht verwertbar zum Errechnen des KU.
Erfolgreichen Tag
pavater
Zum Aktiendepot;
Lege die entsprechenden Jahreserträgnisaufstellungen vor. Muss ausreichen.
Zum Notar;
Komme gerade von einem, erst wollte er es gar nicht kapieren......Er meinte: "KU ?Da gehen sie besser zum JA"
Gut, wenn es dann gewünscht wird macht er es doch, freiwillige Zahlungsunterwerfung.
Für 100€ kann ich es bekommen, eine 20€ Schreibgebühr für erstellen von KU Titel ist ihm völlig unbekannt. Und was da unter Google steht entspricht nicht der Wahrheit.. :rofl2: :rofl2:
Bin ruhig geblieben, wenn dann später die Re. kommt , werde ich auf die Notar/ Gebührenordnung 55a Kosten beurkdg. §62 beurkg. ABs.1 verweisen.
Schaun mer mal.........
pavater
Hallo Gemeinde,
komme gerade nach hause ins Wochenende und Post ist auch schon da.
Habe wie o.g. Um Aufschub gebeten zur Auskunftspflicht.
RA hat die letzten drei Jahre gefordert , da er nun offenbar bemerkt , dass EX zur Anlage U die Unterschrift verweigert....... Möchte er nun die letzten drei Jahre mit abgeschlossenen Steuerbescheid .
D.h. Er fordert nun 2007-2008-2009 .
Ich habe damaligen Ggn.RA (ist heute ein anderer) zur Scheidung schon 2006-07-08 vorgelegt.
Kann er überhaupt soweit zurück fordern?
Ich sehe mich zur Auskunftspflicht verpflichtet , auf die letzten drei Jahre.
Wo enden bzw. beginnen diese berühmten drei JAHRE ?
Auf mein Schreiben mit bitte um Aufschub ist er nicht eingegangen , er stellt mir eine Nachfrist zum 10.08. , komme ich nicht nach , beginnt er sofort die prozessuale Auseinandersetzung.
Bin momentan voll im Projekt , komme nur alle drei Wochen heim.
Irre , absolut wenig Zeit.
Dies interessiert ggn.RAtte aber nicht im geringsten , ich soll den Auskunftsanspruch meiner Tochter erfüllen. Ob ich dabei auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Verlust von Aufträgen verzichten müsse, würde ihn so nicht interessieren.
Auch das geltend Machen von Schulden aus der Gestaltung der Ehe gäbe es so nicht und entsprechen nicht den Gesetzlichen Bestimmungen.
Hm, das habe ich aber schon andres gehört.
Danke für´s lesen.
pavater
Moin Pavater,
D.h. Er fordert nun 2007-2008-2009.
Nun ja, man muss zwar nicht über jedes Stöckchen springen, aber ...
... in Anbetracht Deiner Einkommensentwicklung würde ich diese Einladung annehmen.
Gruß
United
Einen Guten Morgen,
in Anbetracht der Umsatzentwicklung ist 2007-2009 ein Vorteil.
Gut - Nur wenn er den Einblick bekommen hat, dann will er dann im September eben doch die letzten(!) drei Jahre.
Sprich 2009-11, wie kann ich dies dann unterbinden ? Die erste Aufforderung war im Juli´12 und da hieß es: Die letzten drei Jahre .
???
Diese zwei Jährige Auskunftspflicht kann RA dann willkürlich bestimmen ; d.h. Er entscheidet dann was ausreicht ?
VG pavater
pavater
Moin nochmal,
grundsätzlich bin auch ich kein Freund davon, freiwillig zu viele Informationen Preis zu geben ...
... in diesem Fall ist aber die Frage, was Du zu verlieren hast.
2007 und 2008 hast Du Ex ohnehin schon zur Verfügung gestellt.
2009 ist so oder so offenzulegen (und da Du ja mit einem Mehr an Erstattung rechnest, soll er doch den derzeitigen Stand nehmen).
... wenn er tatsächlich zweimal rechnen möchte, dann kostet es seine Zeit und Exileins Geld.
Aus meiner Sicht hast Du nix zu verlieren.
Die zwei Jahre kann er nicht willkürlich setzen. Ob er mit einer Nachforderung von Unterlagen im September durchkäme, ist schwer zu beurteilen (ist aber denkbar) ...
... für Deine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt kann das aber m.E. eine untergeordnete Rolle spielen.
Besten Gruß
United
Hallo liebes Forum, bin im Lande und die Post ist auch schon da. Schnell ist die RAtte und er hat gerechnet.
NAtürlich alles gar nicht ausreichend, habe ihm 2007-08-09 St.erklg. zukommrn lassen. Und auf meine Altersvorsorge hingewiesen. Das Haus z.b. und jeden Monat 600€ an einen privaten Fond.
Aber .........er rechnet so........
Sehr geehrter XYX,
in vorstehender Angelegenheit kommen wir zurück auf die bisherige Korrespondenz:
1.
Die von Ihnen erteilten Auskünfte sind völlig ungenügend, da nicht erkennbar ist, was Sie
zahlen bzw. nicht zahlen.
2.
Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen ist deshalb mitzuteilen, dass wir nur mit den
Unterlagen rechnen können, die uns überlassen werden, weshalb wir folgende Rechnung
vornehmen:
Einkommen 2007
Einkommen 2008
Einkommen 2009
Summe:
41.886,00 EUR
47.749,00 EUR
59.806,00 EUR
149.441,00 EUR.
Steuerlast 2007 3.894,00 EUR
abzügl. Steuerlast 2008 3.365,00 EUR
abzügl. Steuerlast 2009 4.137,00 EUR 11.396,00 EUR
138.045,00 EUR
hiervon 1/36= 3.834,58 EUR
Hinzuzuaddieren ist der Wohnwert Ihres Hauses,
wobei wir von einem Betrag von 600,0 EUR ausgehen,
sodass unterhaltsrelevant ein Betrag von 4.434,58 EUR ist.
Sie haben es nicht für notwendig erachtet, qualifiziert Nachweise zu erbringen bezüglich der
von Ihnen zu zahlenden Verbindlichkeiten, sei es Krankenversicherung, Altersvorsorge
usw. Wir schätzen hier einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.000,00 EUR, so dass sich ein
unterhaltsrelevantes Einkommen von 3.434, 58 EUR errechnet.
Danach haben Sie grundsätzlich Unterhalt nach der 7. Einkommensgruppe zu zahlen. Da
Sie jedoch nur Ihrer Tochter zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, ist eine Höherstufung
in die Gruppe 8 der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen, so dass festzuhalten bleibt, dass Sie
Mindestunterhalt in Höhe von 144 %, d.h. 522,00 EUR an Unterhalt schulden.
3.
Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen haben wir Sie unter Fristsetzung auf den
7. September 2012
aufzufordern, mittels einer Jugendamtsurkunde den Kindesunterhalt nach der 8. Einkommesstufe
in Höhe von 144 % des Mindestunterhalts ab der Zeit ab Juli titulieren zu lassen.
Desweiteren haben wir Sie aufzufordern, beginnend ab September 2012 einen laufenden
Kindesunterhalt in Höhe von 522,00 EUR auf das bekannte Konto der Kindesmutter zu zahlen.
Schließlich haben wir Sie unter Fristsetzung auf den
7. September 2012
aufzufordern, den Unterhaltsrückstand in Höhe von 264,00 EUR für die Monate Juli und
August auf das bekannte Konto der Kindesmutter anzuweisen.
--------------------------------------------------------------------
Man beachte , er Schätzt für drei Jahre einen Gesamtbetrag von 1000€ für KKV / Altersvorsorge /PflegeV / Solid.Zu. ,
wer kann etwas von den Freaks hier schreiben.
Wie antworte ich ihm auf diese ehrliche :rofl2: Rechnerei.
Er will offenbar seinen künftigen Streitwert hochrechnen , damit zum Prozess entsprechend mehr Kohle fließt......
Seine Strategie ist klar , meine Gegenwehr dazu ist ein freiwilliger Titel ...
Mit herzlichen Dank Klaus
pavater
Hallo Klaus,
hm, ich hab's jetzt nur überflogen, aber ...
Man beachte , er Schätzt für drei Jahre einen Gesamtbetrag von 1000€ für KKV / Altersvorsorge /PflegeV / Solid.Zu. ,
... ich kann dir hier nicht ganz folgen. Nämlich:
sodass unterhaltsrelevant ein Betrag von 4.434,58 EUR ist.
Sie haben es nicht für notwendig erachtet, qualifiziert Nachweise zu erbringen bezüglich der
von Ihnen zu zahlenden Verbindlichkeiten, sei es Krankenversicherung, Altersvorsorge
usw. Wir schätzen hier einen Gesamtbetrag in Höhe von 1.000,00 EUR, so dass sich ein
unterhaltsrelevantes Einkommen von 3.434, 58 EUR errechnet.
Er kommt zunächst auf einen monatlichen Betrag von 4.434 Euro, und zieht dann diese 1.000 Euro ab, um auf einen unterhaltsrelevanten monatlichen Betrag von 3.434 Euro zu kommen. Die 1.000 Euro sind also mitnichten der Gesamtbetrag für drei Jahre, sondern gelten monatlich. Oder stehe ich gerade auf dem Schlauch?
Kann natürlich sehr gut sein, dass diese 1.000 Euro deutlich zu niedrig sind; als Selbstständiger kannst du z.B. bis zu 24% deines Einkommens allein für Altersvorsorge geltend machen (und bereits damit sind wir schon in der Gegend von 1.000 Euro) - aber das ist keine Pauschale, sondern die Zahlungen für die Altervorsorge müssen tatsächlich durch entsprechende Belege nachgewiesen werden. Wenn du solche Nachweise nicht erbracht hast, kannst du nicht erwarten, dass der gegnerische Anwalt eine für dich "freundliche" Berechnung aufstellt - da muss du schon selbst dagegenhalten!
Insbesondere: Wenn du noch keine Belege über die Beiträge zur Krankenversicherung/Pflegeversicherung abgeliefert hast, würde ich das an deiner Stelle auf alle Fälle noch tun, denn dieser Punkt sollte nun wirklich unstrittig sein. Warum der RA allerdings den Solidaritätszuschlag hier mit reinmauschelt ist mir völlig unklar - ist das denn nicht auf den Steuerbescheiden ausgewiesen?!?
Jedenfalls, ich schlage vor, dass du selbst eine Variante dieser Berechnung aufstellst, so wie du's haben willst; das kannst du gerne zur Kontrolle hier einstellen. Wenn's in deinem Sinne korrekt ist, kannst du (a) einen entsprechenden Titel über den sich ergebenden, niedrigeren KU erstellen lassen und wenn du magst (b) dem Anwältlein deine Version der Wahrheit (nebst Belegen) zuschicken.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Guten Abend Malachit und danke für deine Zeilen,
ich habe natürlich alle Unterlagen zur Berechnung vorgelegt.
Die RAtte verdreht es natürlich , meine jährlich gezahlte private Unfall und Krankenzusatzvsg. für die Kleine hat er auch vorliegen, es sind ca. 50€ /Monat.
Meine priv. Altersvorsorge zahle ich 600€ /Monat
Meine KKV / Pflg./Soli zahle ich 700€/Monat
Dies weiß er !!!!!!!!!!!!
Er will nun sofort innerhalb von 14 Tagen den kompletten Nachweis über die Beiträge .
Klar habe ich KK angeschrieben , aber es dauert ..........
Er will unbedingt den Prozess , die Termine sind so viel zu kurz gesetzt.
Die Bitte um Aussetzung beantwortet er mit 7 Tagen Frist Verlängerung ,
Dabei weiß RAtte genau , dass ich nur aller 12 Tage Daheim sein kann.
Dazu ;
Mich Interessiert auch, muss man von einer priv. Altesvorsge. auch Prozentpunkte abgeben (ähnlich wie bei gesetzl.Rentenvsg.)?
Auch wichtig , habe in 2008 genau 4000€ TU an EX gezahlt , ist dies relevant zur KU- Berechnung ?
Wie verhält es sich mit den Scheidungskosten in ´09 von 5000€ ?
Wie kann ich eine eigene Rechnung ansetzen ?
Danke im Voraus,
KL
pavater
Hallo Klaus,
zuallererst: lass dich nicht nervös machen, und schon gar nicht von Rattenpost.
Zur Sache selber:
Meine priv. Altersvorsorge zahle ich 600€ /Monat
Meine KKV / Pflg./Soli zahle ich 700€/Monat
Gut. Das sind dann 1.300 Euro statt der 1.000 Euro, die der Anwalt angesetzt hat. Statt 3.434 Euro dürften es also korrekterweise nur 3.134 Euro sein, aber Überraschung - beides ist Zeile 6 der Düsseldorfer Tabelle, denn die reicht von 3.101 Euro bis 3.500 Euro, d.h. mit dieser Ergänzung allein ändert sich am KU genau gar nichts.
Wobei mir gerade erst auffällt, dass der saubere Herr Anwalt sich beim Nachschlagen der Einkommensgruppe "geirrt" hat - der wollte dich nämlich mal eben in Zeile 7 sehen und dann nach Zeile 8 hochstufen. Korrekt wäre aber (und das schon nach seiner eigenen Berechnung!) eine rechnerische Einstufung in Zeile 6 und dann die Hochstufung nach Zeile 7. Netter Versuch, Herr Anwalt ...
Übrigens, du hast gerade etwas von Trennungsunterhalt geschrieben. Sind die Unterhaltszahlungen an die Ex inzwischen Geschichte? Denn solange du neben der Tochter auch noch für die Ex unterhaltspflichtig bist, gibt's beim KU keine Hochstufung!
Und dann noch was: Mit deine Zahlen zur Altersvorsorge, Krankenversicherung usw. liegst du mit 3.134 Euro nur noch knapp oberhalb der Grenze von Zeile 6 - denn 34 Euro weniger, und es wäre "nur" noch Zeile 5 (mit Hochstufung dann halt Zeile 6). Vielleicht schaust du dir alle Daten nochmal an, ob du da nicht doch noch was vergessen hast. Zum Beispiel, ist der Wohnwert korrekt berechnet - insbesondere, wenn noch Schulden auf der Immobilie lasten, sind dann die Schuldzinsen korrekt abgezogen und die Tilgung als zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigt worden?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
Danke für das Erkennen der falschen Einstufung......Super, das habe ich noch gar nicht geschnallt. :thumbup:
Hatte im Beitrag zu vor etwas Angefragt , eine M dazu ?
{....Mich Interessiert auch, muss man von einer priv. Altesvorsge. auch Prozentpunkte abgeben (ähnlich wie bei gesetzl.Rentenvsg.)?
Auch wichtig , habe in 2008 genau 4000€ TU an EX gezahlt , ist dies relevant zur KU- Berechnung ?
Wie verhält es sich mit den Scheidungskosten in ´09 von 5000€ ?.....}
?
Nein , zahle keinen TU mehr. Seit 1.10.10 ausgelaufen.
Dank disesem Super tollen Forum lasse ich mich nicht von der RAtte nervös machen!
Gibt es hier in der Gemeinde eigentlich auch ein geplantes Jahrestreffen ?
Vll. würde der ein oder andere auch mal persönlich Erscheinen wollen...
VG KL
pavater
Moin,
ich kenne mich zugegebnermaßen weder mit der Unterhaltsberechnung bei Selbständigen aus noch habe ich diesen Thread gerade vollständig vor Augen. Aber:
Einkommen 2007
Einkommen 2008
Einkommen 2009
Summe:
41.886,00 EUR
47.749,00 EUR
59.806,00 EUR
149.441,00 EUR.Steuerlast 2007 3.894,00 EUR
abzügl. Steuerlast 2008 3.365,00 EUR
abzügl. Steuerlast 2009 4.137,00 EUR 11.396,00 EUR
138.045,00 EUR
In welchem Land kann diese Steuerquote erzielt werden???
Neugieriger Gruss, Toto
Hallo Toto , danke für deinen Beitrag.
@ Malachit
Konnte nicht früher meine Zahlen reinstellen. Muss nebenher ein Projekt ankurbeln , und morgen bin ich für 12 Tage außer Haus.
RAtte hat einfach Umsatz angesetzt und Sonderausgaben/Versicherungen vergessern .
Die RAttenpost hat einfach die Sonderausgb.u. VS-Beiträge vergessen, wie kann man nur so rechnen , was denkt er sich ........ :thumbdown:
An ALLE , prüft unbedingt mindest drei mal jede RAttenpost !!!!!!
Auch Vorauszahlgn. bereinigen mein Netto , (bitte korrektur wenn ich falsch liege).
Wohnwert ist mit 400€ anzusetzen, Mietspiegel .
Dazu kommt wie o.g. meine 600€ priv. Altersvorsorge und Zinslast von 200€
ICH bitte darum , wer hat noch mal Lust ..........
MEINE ZAHLEN
2007
Umsatz : 41886 €
Sonderausgbn.+Versicherungen : 6957€
NETTO 34857€
Vorauszhlg.´08 : 2800€
2008
Umsatz : 47749€
Sonderausgbn.+Versicherungen : 8156 €
Netto: 39521€
Vorauszhlg.´09 : 3018€
2009
Umsatz : 59806€
Sonderausgbn.+Versicherungen: 8156€
Netto: 50332€
Vorauszhlg.´10 : 3960€
VG und einen guten Wochenstart!
KL
An ALLE , lasst jede RAttenpost mindestens drei mal gegenlesen !!!!!!
pavater
Moin Pavater,
es geht hier um eine Einkommensprognose auf Basis der Vergangenheitszahlen, d.h. Scheidungskosten und Trennungsunterhalt sind Geschichte und bringen Dir nix.
Die Gegenüberstellung Umsatz zu Netto erklärt jetzt jedenfalls die seitens Toto angemerkte freundliche Steuerquote ...
... wie´s ausschaut hat der gute Mann vermutlich - analog der seinerzeitigen Steuerbescheide - mit Splittingtabelle gerechnet.
Ein freundlicher Hinweis, dass Du mit der Dame nicht mehr verheiratet bist, wäre angebracht ...
Für 2007 entsprechen 3.894 EUR Steuern einem Steuer-EK von 33.191 EUR (ist in der jetzt ausgewiesenen Region) ... das sind nach Grundtabelle aber 6.848 EUR.
Was steckt hinter den Abzugsposten (Sonderausgaben/Versicherungen) - auch TU/Scheidungskosten ?
Was ist mit Werbungskosten, sind die genannten Zahlen tatsächlich Umsatz oder Überschuss ?
Die Geschichte mit dem Soli verstehe auch ich nicht ... ebenso ist mir schleierhaft, wieso Du Deine KK für die Mitteilung von KV-Beiträgen benötigst (hast Du keinen Kontoauszug?).
Zahle 1500/ monat für Hypo. aus Ehe übernommen-siehe 1.Posting. [...] Altersvorsorge ca. 400/monat , private Vorsorge (Agrar-Rohstoff-Fonds)
Drösel bitte nochmal auf ...
Kleines Schema:
Überschuss
- Steuerlast (ESt, Soli, KiSt - nach Grundtabelle)
+ 70% Wohnwert (da 30% gewerblich genutzt)
- 70% Zinsen (bzw. den nicht bei der Überschussrechnung abgesetzten Zinsteil - letzter Jahresauszug zur Hypothek)
- 100% Tilgung
- Fonds
- KV / PV
Besten Gruß
United
Moin.
Ich bleib dabei: Hier gehen Umsatz und Überschuss kreuz und quer durcheinander!
Steuerlich relevant kann nur ein irgendwie gearteter Überschuss sein (ggf. noch "Entnahmen" in Form eines GF-Gehalts).
Und nach Abzug der hierauf berechneten EE-Steuern verbleibt das dann noch entsprechend Richtlinien o.Ä. zu bereinigende Netto und ergibt die Bemessungsgrundlage für den KU.
Vielleicht lohnt es sich nochmal die Zahlen zu ordnen!
Gruß, toto
An ALLE , lasst jede RAttenpost mindestens drei mal gegenlesen !!!!!!
Achja, Post vom gegnerischen Anwalt braucht man gar nicht so oft lesen. Er ist Parteivertreter und wird regelmäßig nur Teile der Wahrheit oder eine "großzügige" Berechnung für seinen Mandaten berücksichtigen. Das einzige was Du aus dieser Post entnehmen kannst, ist deren Startpunkt für etwaige "Verhandlungen". Rechnen musst Du schon selber. Und reicht das der Gegenseite nicht, dann müssen sie halt klagen! Wie gesagt, einmal lesen reicht, man muss sich nciht dreimal drüber ärgern!
Hallo Toto u. United ,
kann mich leider erst heute melden. Bin im Ausland....
Sehr kompliziert hier mit dem online.
Klar habe ich Kontoauszüge zu KK und etc.
RAtte hat doch schon alles vorliegen.
Die Steur.Bescheide sind noch "Verheiratet".
Mir ist so nicht klar ob ich so besser fahre, klar versteure ich nun nach 1 .
Nach m.M. kann zur Berechnung des KU die G/V Aussage zur Fa herangezogen werden, denn dort ist ALLES drin.
Gewinn aus Gewerbe = mein Netto , dort ist der gesamte Geldfluß abgebildet.
Zinsen , AV und und ....
Ich nehme die G/V Zahlen und rechne dann mal sobald ich diese habe, komme an meine Unterlagen von hier nicht ran (eine Cloud kann schon ein Vorteil sein).
Bin erst in 7 Tagen in D.
Ich muss .....morgen 5.00h bimmelt der Wachmacher.
Allen noch eine erfolgreiche Restwoche!
@Toto
.......stimmt so auch wieder , RAttenpost :thumbdown: ist immer NERVIG
VG Klaus
pavater