Re: Wer hat lust zu...
 
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Re: Wer hat lust zu rechnen ?

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(@pavater)
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Guten Abend,

möchte mich als bisher stillen Mitleser outen . Konnte schon viel wissenswertes erfahren , super HP !

Nun, bin seit drei Jahren geschieden u. selbständig. Industriemechaniker und europaweit tätig. Und Vater einer Tochter , 15 jahre.

Einigten uns damals über die Anwältin der EX ,unter Vorlage der letzten drei Steuerklg.,auf einen KU von 377,00€ /Bar -Monat.

GSR wurde auch vereinbart im Scheidungsurteil .

Hypothek übernahm ich komplett, EX bekam Auto und so einigen Hausrat. War auch ziemlich kompliziert sie bei der Bank aus der Haftung zu nehmen.....

Dafür zahle ich 1500,00€ Hyp.-Rate an die Bank. Schulden sind in der Ehe entstanden. Na ja , was solls. Es soll hier nur um den KU gehen.

Anfängliches GSR war problemlos möglich , dann später wurde ich  von KM mies verleumdet und ständig wurde mir klar gemacht, dass es nur ausschließlich ihre Tochter ist, da nur sie das Kind geboren hat......

JA , so was gibt es auch, eine  Kinderbesitzerin!

Tochter kam immer sehr gern zu ihrem Vater, fand es immer richtig toll. Wurde mit neuer LG vieles gemeinsam unternommen.

Bekam letzte Woche Schreiben vom Anwalt, dass ab sofort die Tochter jeden Kontakt zum KV für nicht erwünscht erklärt. Sorgerechtsklage werde ich mich nicht verwickeln lassen, Anwalt meint, das Kind ist 15 und da zählt auch deren Wille vor dem Richter.

Alle Freunde schütteln nur noch mit dem Kopf, verstehen kann es keiner. Seit her wird mir jeder Kontakt versagt,einfach sooooooooo.

Anrufe , mails etc. über all werde ich geblockt. Unbegreiflich , die Kindbesitzerin leistet tolle Arbeit    ;(

Gleichzeitig wurde ich per RA Aufgefordert meinen KU neu zu berechnen. Eine Einstufung von JA o.ä. hatte ich bisher nicht.

Ihr Anwalt fordert einsicht in Aktiendepot , letzte drei Steuerklg. und alles Mögliche. Mieteinnahmen , Altersvorsorge etc. , Ihr wisst schon. ....

Habe nun mit Sekretariat eines Notar telefoniert , dort erhielt ich die Auskunft(Sekretärin)das man den Unterhalt so nicht berechnen kann , man sollte dann gemeinsam mit der KM erscheinen. Dies ist hier als unmöglich einzustufen.

Gut , näheres wußte die Dame so auch nicht . Habe mir trotzdem einen Termin in drei Wochen geben lassen .

Frage : Wie verhalte ich mich nun dort richtig ? Was kann ich vom Notar erwarten?

Wie ich erfahren habe, hat Ex auch schon im Feb.12 im JA vorgesprochen ...... Dort aber offenbar nicht so auf "offene Ohren" gestoßen. Keine Ahnung, daher jetzt also über einen Anwalt.....

Kostet ja nichts, sie baut auf PKH.

Ich zahle stets pünktlich den KU , wurde von mir seit März auf 390,00€ erhöht.  Außerdem übernehme ich ein Private Unfallversg. (200€ jährlich) + private Kranken- Zusatzversichg. (150€ jährlich) +  Taschengeld 20,oo€ (Monat)

Frage: Mein Umsatz  in 2008 bei ca. 65k € ; in 2009 bei 60k € und 2010 bei 100k € .

Gewinn in 2010 liegt bei 65k € ,  die Basiszahl für eine  KU Einstufung ?

Umsatz konnte sehr schön erhöht werden, momentan brummt mein Laden.

Frage: Wie wird bei Bemessung des KU dieses schwankende Einkommensentwicklung bewertet ?

Aktiendepot(ca. 50k €) liegt vor , allerdings ist dies als Altersvorsorge gedacht. Überhaupt , was geht der Ggn.Seite ein Depot an ? Ist doch kein Barvermögen, nur virtuell vorhanden.

Finanzamt  fordert 11,5 k € Steuernachzahlg. und 5k € Gewerbesteuer Nachzahlung.

Mit der Firma erwirtschafte ich den KU , es ist  kein weiteres Nebeneinkommen vorhanden.
Altersvorsorge ca. 400€/monat

Wie gesagt, fahre im Monat ca. 4 k  km geschäftlich  und jeden Monat ca. 600€ für Hotel.  Geschäftswagen ist finanziert , 350 € /monat. + 500€ Benzin +350€ Rücklage für Restrate (2014 von 14k €) .
An KM wird kein Unterhalt gezahlt, sie arbeitet ca. 1400€ netto/Monat.

Endfrage :

Wer hat Lust zu rechnen ?

Dafür besten Dank im voraus.

pavater

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2012 00:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Was mir auffällt:

Hast du eine Berechnung vom gegnerischen RA bekommen oder ihm schlicht geglaubt?
GSR ist bei Eheleuten kein Zugeständnis sondern Gesetz.
Wer wohnt denn jetzt in dem Haus? Wer steht im Grundbuch?

Sorgerechtsklage werde ich mich nicht verwickeln lassen

Was meinst du damit?
Einsicht in das Aktiendepot gibts nicht. Nur in die Erträge.Die Forderungen das RA sind ansonsten Korrekt.
Hast du eine Altersvorsorge?
Für selbstständige sind 24% vom Brutto zugelassen!
Dem Notar solltest du genau vorgeben, wie der Titel abgeändert werden soll. Deine Ex hat da nichts zu suchen.
Und du musst darauf achten, dass er dir nicht mehr als die Schreibgebühr von rund 20,-€ in Rechnung stellen darf.
Sie versuchen gerne mehr.
Gerade wenn sie keine Ahnung von der Materie haben.
Wenn mir jemand so kommt, würde ich die freiwilligen Zahlungen sofort einstellen.
Das (Zusatz)Taschengeld kann sie sich bei dir in Bar am UngangsWE abholen. Ansonsten ist Taschengeld im KU enthalten.

Zur Berechnung wird der Mittelwert der letzten 3 Gewinne benötigt 2010 reicht dafür nicht.
Die Kosten für das Auto und sonstiges sollten dann aber schon abgezogen sein.

Bei 1.400,- / Monat halte ich VKH für unwahrscheinlich.

Die Steuern solltest du zügig nachzahlen, sonst fallen die unter den Tisch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 09:56
(@pavater)
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Hallo Beppo;
klar hatte ich damls der ggn. Seite geglaubt,wollte doch auch das es der kleinen zugute kommt.
Extra Zahlungen an To habe ich eingestellt.
Haus u.Grundstück sind mir,wurden in die Ehe eingebracht.
Ex steht daher nicht im Grundbuch.
Allerdings wurde während der Ehe die Hypo. aufgestockt...
Wo ich sie dann per Scheidungsvereinbarung über Notar entbunden habe.
Von Scheidungsanwalt und ihrem neuen Anwalt für den KU ,habe ich keine Re. erhalten.
Muss ich das zahlen wenn er den KU errechnet?

Zum GSR;

mein RA meint,man kann nun per Gericht den Umgang mit der To bestimmen.
Aber ,es liegt uns eine schriftl. Erklärung vor,das die To jeden Umgang zum Vater ablehnt .Da hätte ich nun wirklich keine grossen Aussichten,denn vor dem Richter wird dann das selbe gesagt....
Klar,die Kindbesitzerin überlässt nix dem Zufall.
To wird in 36 monaten 18, habe jetzt keine Kraft mich da noch ewig mit Gericht u.RA zu bemühen.Meine Tochter muss nun auch bisschen mitarbeiten.
Vom Umsatz 2008/2009 bitte je 20k abziehen.
=Gewinn.

Klar Beppo zahle ich pktl.die Steur.nachzlgn.
Dann wird natürlich auch entsprechend die Vorsteur. in gl.Höhe anstehen.

Wie wirkt sich dies auf die Berechng.KU aus?

vg

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2012 15:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du solltest überlegen, ob die KM nicht Miete zahlen sollte oder ob du das Haus nicht evtl verkaufen oder selbst nutzen willst. Wenn ich es richtig verstanden habe zahlst du für dein Haus und lässt die KM kostenfrei darin wohnen. Warum?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 15:27
(@pavater)
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Sorry , vll. etwas unklar ausgedrückt.

EX ist seit drei Jahren ausgezogen,ich nutze das Haus allein.Büro u. Firmensitz ist im Haus.
Es liegt dazu eine Notarielle Scheidungsvereinbarung vor u. darum geht es nicht. Es ist ausschließlich der KU und dessen Berechnung meine Anfrage.

Wer kann bitte erklären wie eine Betitelung des KU über Notar abläuft.

Kann ich den RA der Gegenpartei selbst nun paroli bieten, oder muss es unbedingt ein eigener RA sein.
Möchte diesen derzeit noch raushalten, und evtl. später mit "zuschalten".

Was passiert mit der Ggn. Seite , ich reagiere nicht auf deren Forderungen und betitele parallel über Notar den KU.

Muss ich dazu die ggn.Seite informieren ?

VG

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2012 21:37
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pavater!

Wer kann bitte erklären wie eine Betitelung des KU über Notar abläuft.

Nun ja, der Notar hat sicherlich auch Standardtexte zur Beurkundung des Kindesunterhaltes. Er tituliert das, was Du ihm vorgibst ... wenn irgend ein Passus nicht in Ordnung wäre, weist Dich ein achkundiger Notar darauf hin..

Kann ich den RA der Gegenpartei selbst nun paroli bieten, oder muss es unbedingt ein eigener RA sein.
Möchte diesen derzeit noch raushalten, und evtl. später mit "zuschalten".

Was passiert mit der Ggn. Seite , ich reagiere nicht auf deren Forderungen und betitele parallel über Notar den KU.

Zunächst mal: gegnerische Anwälte dürfen zwar im Auftrag ihrer Mandantschaft fordern, Du musst diesen Forderungen aber nicht nachkommen (nicht ein mal zurückschreiben) ... erst wenn ein Gericht eingeschaltet ist und was anordnet, solltest Du einen bereits eigenen RAan der Hand haben bzw. beauftragen.

Nichtsdestotrotz empfiehlt es sich, vorbereitet zu sein, sprich: mache Dich über Deinen potentiellen RA schlau, führe ggfls. ein Beratungsgespräch, um rauszufinden, ob die Chemie zwische Euch passt, damit im  Bedarfsfall schnell und kompetetnt (re)agiert werden kann.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2012 12:14
(@pavater)
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Hallo Marco,

irgendwo habe ich hier gelesen,die EX kann regelmäßig alle 24 Monate eine Neue Einstufung zum KU fordern.

Meinen KU werde ich so im Notariat beurkunden lassen,dauert aber noch drei Wochen.

Nun,diese Beurkundung sende ich zum ggn.RA und warte dann ab?

Wenn er weiterhin zur Prüfung Unterlagen fordert reagiere ich dann nicht ?

Habe ich dich so richtig verstanden?  Wie gesagt, mich wundert es überhaupt das EX einen  RA arbeiten läßt. Muss ich dessen Kosten am Ende sogar übernehmen?
Oder die Gerichtskosten zur Einstufung zum KU -- , wird bestimmt 1 Jahr benötigen.Oder gar länger, sind doch hoffnungslos überfordert.
Am Rande;Auf Scheidungsurteil in schriftlicher Form musste ich damals über 10 Wochen warten.

Vll. kann ein Rechenfuchs mir mit den weiter o.g. Angaben meinen KU ausrechnen?

Mich interessiert, wie wirken sich meine Kosten bzw. Steur. Nachzahlg. bzw. Vorauszhlg. aus , oder Beitrag zur DIHK ?

Oder Kosten für Heizung/Warmwasser (Heizöl 2500€/ p.a. )

Ich möchte auf jedenfall künftig für geforderten KU gerade stehen, dies ist mir auch eine Pflicht.

Wo in etwa meine Zahlgrenze liegt.

Wer hat Lust zu rechnen ?

Danke !

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2012 01:16
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus pavater!

Meinen KU werde ich so im Notariat beurkunden lassen,dauert aber noch drei Wochen.

Zur Ermittlung des Zahlbetrages brauchen unsere Rechencracks Dein durchschnittliches Netto-Einkommen (nach Steuern), Kosten für arbeitsbedingte Aufwendungen (z.B. Fahrten zur Arbeitsstelle) und für private Altersvorsorge, falls vorhanden.

Wenn er weiterhin zur Prüfung Unterlagen fordert reagiere ich dann nicht ?

Bittest höflich um Aufschub...

Wie gesagt, mich wundert es überhaupt das EX einen  RA arbeiten läßt. Muss ich dessen Kosten am Ende sogar übernehmen?

Solange ein Gericht nichts anderes ausurteilt, zahlt derjenige, der die Musik bestellt.

Oder die Gerichtskosten zur Einstufung zum KU -- , wird bestimmt 1 Jahr benötigen.Oder gar länger, sind doch hoffnungslos überfordert.

Da würde ich mich nicht darauf verlassen: bei Unterhaltssachen sind die Gerichte relativ schnell.

Oder Kosten für Heizung/Warmwasser (Heizöl 2500€/ p.a. )

Die musst Du meines Wissens aus Deinem Selbstbehalt (SB) EUR 950/Monat bestreiten.

irgendwo habe ich hier gelesen,die EX kann regelmäßig alle 24 Monate eine Neue Einstufung zum KU fordern.

Das ist richtig: sie darf alle zwei Jahre Deine Einkommenssituation überprüfen, um einen möglichen neuen Zahlbetrag zu ermitteln.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2012 11:03
(@pavater)
Zeigt sich öfters Registriert

Dann fasse ich  für die Rechencracks zusammen:

Gewinn  in 2008 bei ca. 50k € ; in 2009 bei 50k € und 2010 bei 65k € .

Zahle 1500€/ monat für Hypo. aus Ehe übernommen-siehe 1.Posting.

Finanzamt  fordert 11,5 k € Steuernachzahlg. und 5k € Gewerbesteuer Nachzahlung für 2010 , diese sind aktuell gefordert , Zahlungsziel ist der 10.08.12.

Bitte die gleichen Summen ansetzen = geforderte Vorsteur.

Anmerkung; Steurerklg.  2011 liegt nicht vor, aber eine vorläufige Berechng.Steur.Berater, da sollte ein Gewinn bei ca. 73k € liegen. Kann dies nun trotzdem eine Basiszahl für neue Berechnung KU sein?Ich meine Nein,ist ja noch gar nicht fertig...

Mit der Firma erwirtschafte ich den KU , es ist  kein weiteres Nebeneinkommen vorhanden.
Altersvorsorge ca. 400€/monat , private Vorsorge (Agrar-Rohstoff-Fonds); allerdings an Bank verpfändet,bis 2025. Dort ist o.g. Hypothek abgelöst. Parallel wird dann der Fond "frei".

Fahre im Monat ca. 4 k  km geschäftlich  und jeden Monat ca. 600€ für Hotel.  Geschäftswagen ist finanziert , 350 € /monat. + 500€ Benzin +350€ Rücklage für Restrate (2014 von 14k €)

Oh , vll. bisschen zu kompliziert ?

Wer hat Lust zu re......

Danke!

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2012 23:34
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hi pavater,

deine geschäftlichen ausgaben (dienstwagen, hotel etc.) sollten in der ea-berechnung deines steuerberaters bereits enthalten sein.
ebenfalls die kosten für deinen firmensitz. da du die 73 k bzw. 65 k p.a. als netto nennst sollte dein steuerberater wissen ob in der netto berechnung die vorsteuer und die nachzahlung bereits enthalten sind.
wenn er nicht weiß wie das geht solltest du dringend den berater wechseln!!!

über den selbstbehalt von 950 p.m. musst du dir jedenfalls keine sorgen machen.

mit knapp 60 k p.a. (gemittelt aus 9,10 und 11) und nur einem uh-berechtigten kannst du den obersten tabellbetrag titulieren lassen und der ex damit für alle zeiten den wind aus den segeln nehmen.
wenn sie selbst auch uh bekommt kannst du versuchen in die vorletzte stufe der ddt zu gehen. kostet aber ggf. in zukunft wieder zeit und nerven.

einen zum 18 geburtstag befristeten ku-titel nach stufe 10 der ddt wird kein gericht der welt angreifen.

gruss horst 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.07.2012 10:44




(@pavater)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für deine Antwort Howi64,

ich denke das Schulden (Hypo. waren damals zur gestaltung der EHE) sozial Beiträge (KV;PFV;RV) den Nettobetrag zur Berechng. KU bei Selbständigen reduzieren.
Auch Steuerzahlungen (Eink.steur.) mindern den Basisbetrag zum KU meine ich.

Aber wissen tue ich es NICHT. Daher meine Frage an einen Rechencrack.

Mein Notartermin bringt mir dann vll. etwas Aufklärung.

VG

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2012 03:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pavater,

KU berechnt sich immer nach dem unterhaltsrelevanten Netto. Als Selbständiger nimmst Du dafür die Steuerbescheide der vergangenen drei Jahre, in denen sowohl Deine Betriebskosten wie Fahrt- und Reisekosten, Geschäftsraummiete sowie Krankenversicherung und Altersvorsorge etc. berücksichtigt wurden, bevor Deine Einkommensteuer berechnet und das Netto ausgewiesen wurde. Aus diesen drei Jahren wird das Mittel gebildet, das die Basis für die KU-Einstufung ergibt. Das ist schon eine ganz brauchbare Hausnummer, wenngleich man natürlich auch dann noch um jeden Euro streiten kann, wenn man entsprechend gepolt ist.

Wie weit ehebedingte Schulden Berücksichtigung finden, ist oft Ermessenssache. Vor allem, wenn es um Hypothekenkredite für Immobilien geht, die sich noch im Besitz (mindestens) eines Ehepartners befinden, denn dann steht den Schulden - wie in Deinem Fall - ja auch ein kapitalisierbarer Wert gegenüber.

Insgesamt ist das Ganze aber einfacher als man denkt und mit einem halbwegs fähigen Steuerberater keine grosse Sache. Zumal es meist sowieso nur um eine oder zwei Stufen hin oder her geht; das sind 20 bis 40 EUR pro Monat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2012 03:52
(@pavater)
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Hallo brill07,

danke für deine Antwort.
Sicher geht es mir nicht um 20 o. 40€ mehr oder weniger.Vielmehr möchte ich gern die Berechnung nachvollziehen können.

Da ist die fällige Einkommens- Steuernachzlg. 2010 von ca.12 k € in Abzug zu bringen , wie wird die Eink.Steur.Vorauszahlg. angesetzt? Dieser Wert wird vom Famt neu mitgeteilt.. Gehe von eben falls 12k € , allerdings geviertelt/ Quartal aus.

Es ist nicht einfach, zu mal ggn. den Steuerbescheid 2009 ein Einspruch läuft. Das Famt ist bis heute nicht in der Lage mir diesen zu bearbeiten .
Es liegt also für 2009 überhaupt kein gültiger Bescheid vor.
Außerdem habe ich heute erfahren, die EX verweigert noch dazu die schriftl. Bestätigung von erhaltenem TU. Bankkontoauszüge sind vorgelegt, alles klipp und klar belegt. Aber.........
Famt meint; wenn keine Unterschrift dann keine steuerliche Anerkennung.
Irre ist das alles , aber wehe ich als Fa vergesse nur einmal die Gewerbesteur. nicht zu bedienen oder um 5€ zu kürzen.........oh weh .

VG

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2012 18:37
(@pavater)
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Zu meiner zweiten Baustelle:

Hallo midnightwish

Wie o.g. möchte ich Notariellen Titel zum KU

Wie bewertest du diesen :

http://www.trennungsfaq.de/downloads.html#gericht

Ziemlich unten klicken -->> Mustertext Kindesunterhalt......

Hätte bitte gern deine M. dazu gelesen : ".......mit meinem gesamten Vermögen......"

Würde dies so zeichnen , da ein "Vollstrecker" im Ernstfall eh auf das gesamte Vermögen zu greift.
Stimmst du mir so zu?

VG

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.07.2012 23:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pavater,

Einigten uns damals über die Anwältin der EX ,unter Vorlage der letzten drei Steuerklg.,auf einen KU von 377,00€ /Bar -Monat.

Wurde das irgendwo tituliert (Jugendamt/Notar oder gerichtlicher Vergleich/Beschluss) ?
Sollte ich diese Information übersehen haben, bitte ich um Nachsicht ...

ich denke das Schulden (Hypo. waren damals zur gestaltung der EHE) sozial Beiträge (KV;PFV;RV) den Nettobetrag zur Berechng. KU bei Selbständigen reduzieren.
Auch Steuerzahlungen (Eink.steur.) mindern den Basisbetrag zum KU meine ich.

Mit dem Abzug von Steuer (ob Vorauszahlung oder Nachzahlung ist dabei völlig unerheblich) und Kranken-/Pflegeversicherung hast Du grundsätzlich Recht.

EX ist seit drei Jahren ausgezogen,ich nutze das Haus allein.Büro u. Firmensitz ist im Haus.

Dieses macht Deinen Fall etwas komplexer ...

Welchen Anteil der Immobilie nutzt Du zu Wohnzwecken, welchen geschäftlich ?
Ich gehe davon aus, dass Du den geschäftlichen Anteil der Darlehensbelsatung im Rahmen der Gewinnermittlung in Ansatz gebracht hast.

Für den bewohnten Teil musst Du Dir als Einkünfte einen Wohnvorteil (Mietwert) anrechnen lassen (dem Du die verbleibende Zinslast entgegenstellst).

Die Tilgung ist als Altersvorsorge abzusetzen (wie von Beppo geschrieben sind bis zu 24% vom Brutto abziehbar - in Deinem Fall Summe RV, Fonds und Tilgung Hypothek).

Wenn Du mal nach "unterhaltsrechtlichen Leitlinien" gockelst, wirst Du in puncto Einkommensermittlung vermutlich schlauer als bei nem Notarbesuch ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 13:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hätte bitte gern deine M. dazu gelesen : ".......mit meinem gesamten Vermögen......"

Würde dies so zeichnen , da ein "Vollstrecker" im Ernstfall eh auf das gesamte Vermögen zu greift.
Stimmst du mir so zu?

Wenn man reinschreibt "mit meinem gesamten Vermögen", dann haftet man auch mit dem gesamten Vermögen. Deshlab steht in den JA-Urkunden nur "mit der Unterzeichnung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung..."

Da ist es schon schwieriger eine Hypothek auf das Haus eitnragen zu lassen oder eine Zwangsversteigerung anzuleiern.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 13:24
(@Inselreif)

Na ja, die Zwangsvollstreckung richtet sich aber auch gegen das ganze Vermögen.
Zwangshypothek, Zwangsversteigerung oder auch Zwangsverwaltung sind letztlich auch nur Massnahmen der Zwangsvollstreckung und mit der anderen Formulierung kein bisschen leichter oder schwieriger.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 14:13
(@pavater)
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Hallo United

Moin Pavater,
Wurde das irgendwo tituliert (Jugendamt/Notar oder gerichtlicher Vergleich/Beschluss) ?
Sollte ich diese Information übersehen haben, bitte ich um Nachsicht ...

Du hast nichts überlesen, wir haben es damals so vereinbart. Der ggn.RA hatte es auch so "abgenickt" .
War alles bisher Problemlos. Das ist allerdings nun auch Geschichte, hätte damals so einiges anders angehen können. Diese HP kannte ich nicht......

Nun will ich baldigst den KU betiteln lassen.
Sicherlich hast Du es weiter oben schon gelesen.

Das Wohnhaus nutze ich  zu 70% PRIVAT.

@ midnightwish

Danke für den Beitrag

@ Inselreif

Ist der Mustertext wie o.g. link dann plausibel ?
Will mal sehen, komme vll. schon am Freitag an einen Notartermin zum betiteln KU.
Das Thema Zwangsvtg. ist nur Theoretisch genannt, der Titel soll nur 36 monate (To=18j) gelten.
Denke und Hoffe das bis dahin alles geregelt wird,klar, Gesund muss man bleiben.

VG

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2012 23:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Pavater,

mal ´ne schematische Berechnung (mit einigen Annahmen):
Steuerl. Gewinn          62.000 (Durchschnitt 2009-2011)
Est/Soli/KiSt              20.000 (angenommen)
Jahres-Einkommen      42.000

Erträge aus KapitalV    1.200 (angenommen Dividende aus Depot)
Wohnvorteil                2.400 (Annahme: Mietwert 500 EUR abzgl. Zinsanteil privat 300 EUR)

ergibt (gesamt):        45.600
Kranken-/PflegeV        3.600 (Annahme)
Altersvorsorge          14.000 (Fonds + Tilgung Hypothek)

Bereinigtes EK          28.000

Dieses entspricht monatl. ca. 2.300 EUR und liegt auf der Grenze  zwischen Einkommensgruppe 3+4 der DDT. Aufgrund lediglich eines Unterhaltsberechtigten wäre eine Höherstufung um eine Gruppe legitim (d.h. Zahlbetrag 398 oder 420 EUR).

Meine Meinung:
Bevor Du Deinerseits eine freiwillige Titulierung vornimmst, solltest Du den Gegenanwalt durchaus rechnen lassen (und die Berechnung ggf. hier einstellen).
D.h. Unterlagen zur Verfügung stellen (irrelevante Informationen ggf. "schwärzen" - z.B. Depotwert) und abwarten.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2012 13:01
(@pavater)
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Guten Abend United,

danke für deine Hilfe- freut mich.
Mein erster Gedanke war; soll er doch mal rechnen...
Dann habe ich hier im Forum gelesen und fand die Möglichkeit zum betiteln des KU.

Habe auch an den Betrag 420€ gedacht.

Wenn ich es nun betitele muss der ggn.RA handeln.

Dazu wollte ich Ihm ein paar Zeilen schreiben wo ich meinen Rechenschritt zum KU erkläre."Frißt" er es nicht , dann muss er arbeiten.
Wird EX sicher etwas kosten...  (ihre PKH ist m.m.  nicht so sicher.)
Das wird ihr dann vll. eine Lehre sein, und ich habe die nächsten Jahre mal bisschen Ruhe.
Nimmt er den Weg zum Gericht dann lege ich natürlich alles vor, und nur was man fordert.

Mein RA steht mir im "Notfall" zur Seite. Vorerst will ich es aber alleine durch ziehen.
Nochmals danke dafür United.

Werde es mal überschlafen, im Prinzip stimme ich Dir zu.
Nur was mache falls er sich verrechnet , und Stuft mich zu hoch ?
Habe ich danach noch Zeit zum betiteln oder zählt der Termin(Datum) vom RA zur Erhöhung des KU als Frist ?

Meine Vorstellung:
Ggn. RA verlangt zu viel KU  z.b. + 80€- Ich betitele dann meine errechnete Summe- nun muss er klagen ; differenz ist dann der Streitwert und dies wird er sich dann überlegen ob er dafür schaffen möchte....
Die EX muss ihn zahlen .. :thumbup:

Klingt bisschen kompliziert, du weißt sicher was ich meine.

VG Pavater

pavater

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2012 00:34




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