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Moin,
habe eine Frage zu diesem Thema:
Situation:
• Bin nun offiziell geschieden, Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt geregelt – beim OLG-, darin heisst es:
o Sollte sie mit ihrem neuen Partner zusammenbleiben, dann müsste ich noch ca 12 Monate Unterhalt zahlen
o Sollte sie nicht mit ihm in dieser Zeit zusammen sein, dann wäre weitere 6 Monate voller und danach 11 Monate ½ Unterhalt fällig.
• Somit natürlich für mich von großem Interesse, dass die beiden ‚nachweislich’ zusammen sind.
1. Hier nun meine Frage:
• Warte ich nun einfach 1 Jahr ab und sollten sie noch immer zusammen wohnen, zahle ich einfach nicht mehr? Und lasse mich ggfls wieder auf einen gerichtliche Auseinandersetzung ein, wenn sie dann doch weiter Unterhalt verlangt?
• Was könnte ich innerhalb des Jahres unternehmen um einen Nachweis über ihre Partnerschaft zu haben – ohne sie unnötig darauf aufmerksam zu machen?
PS: Ich befürchte – nach meinen bisherigen Erfahrungen hat sie und ihre Anwältin alle Register gezogen um das maximale herauszuholen – dass ihr Partner einfach 1-2 Monate vor Ablauf der Frist oder zwischenzeitlich kurzfristig auszieht….und ich dann doch die volle Zeit zahlen muss.
Edit: Es wäre nett von Dir, die Beiträge anderer Forenbenutzer nicht durch eigene Fragestellung zu verfremden. oldie
Moin,
Ganz ehrlich, Du hast jetzt zwei Baustellen zugemacht, Scheidung und Unterhalt, und anstatt Dich jetzt erstmal zurück zu lehnen, machst Du gleich die nächste auf, bist Du Workaholic, oder leicht masochistisch veranlagt?? 😉
Scherz, aber im Ernst, das erste Jahr ist doch jetzt geregelt, das heißt innerhalb dieses Zeitraumes braucht es Dich genau Nüsse zu interessieren, was Deine Ex tut oder lässt.
Schau, das Du Dein Zeug geregelt bekommst.
Sich schon jetzt Gedanken und Pläne über und für alle denkbaren Eventualitäten zu machen ist verschwendete Lebenszeit.
Und selbst wenn, mit scheinbaren Ein-, Aus- und Umzügen seitens deiner Ex versucht wird den Unterhalt zu strecken, dann würde ich es DANN prüfen lassen.
Ich vermute ganz stark, das Richter oder Gerichte sich nicht gerne veräppeln lassen.
Grüsse!
JB
Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!
Dem ist nichts hinzuzufügen. Du kannst weder jetzt, noch in den 12 Monaten, noch in den 17 Monaten danach etwas tun, was vor Gericht beweiskräftig ist. Ohne Mitwirkung Deiner Ex zahlst Du jetzt genau 23,5 Monate Unterhalt.
