Hallo Leidensgenossen 🙂
Obwohl schon seit 2,5 Jahren Vater mit Unterhaltspflicht bin ich erst heute auf diese Forum gestoßen und würde mich riesig freuen, wenn einer der Cracks mal seine Meinung posten könnte 🙂
Die Fakten:
Ich
wohne in Bayern
netto 3900
KV 600
Werbungskosten für Sprit 100
Kindsmutter
wohnt in Baden-Wü
netto vor Geburt 1600
Tochter
Geb 02/2009
Nach der Geburt hat KM 1 Jahr noch alleine Gewohnt -> Unterhalt nach Absprache ohne Amt o. Anwalt: 540 mtl
2010: Zusammenzug um Geld zu sparen -> 1000 Euro mtl "Haushaltsgeld" und klar habe ich ALLE Nebenkosten und Miete voll übernommen
Aktuell: KM wohnt alleine mit Tochter -> Unterhalt 1400 mtl
KM Kosten mtl. 770 Euro Miete, ca. 200 Euro Versicherungen, Strom, Telefon
Im Februar wird die Kleine 3 und somit könnte KM wieder arbeiten (LEitung Einzelhandelsfiliale einer Kette mit Ladenöffnungszeiten 9-20h) , sie findet aber keinen KIGA Platz, erst ab September wenn die Schule anfängt. Ich soll also bis September weiter auch KM Unterhalt zahlen.
Nachdem ich Sie gefragt habe, ob Sie nicht wenigstens versuchen mag, ein bisschen Geld zusätzlich zu verdienen (Heimarbeit, Inventur am WE für 4 h etc.) weil Ihr die 1400 nicht reichen und sie sich schon Geld von Ihrem Bruder für Grundnahrungsmittel leihen musste (aber die 150 Euro Geburtstageld von Oma gleich ma in ein paar neue Pradaschuhe investieren...) meint sie, das würde ich ihr ja eh abziehen, aber ab März wäre sie bereit 400 Euro mtl. dazuzusteuern und ich müsste nur noch 1000 Euro bis Sept. zahlen. Dann gesteht sie, dass sie bereits seit ein paar wochen einen 400 Euro Job hat.
Nun meine Fragen:
1. Habe ich in der Vergangeheit und bis heute eurer Meinung nach ausreichend oder zuviel Unterhalt für beide gezahlt?
2. Muss ich ihr bis September weiterhin Unterhalt zahlen oder kann ich erwarten, dass sie sich einen anderen Job und/oder eine Tagesmutter sucht?
3. Darf ich Ihr bereits jetzt 400 Euro mtl Abziehen, als den Betrag, den sie durch einen Nebenjob einnimmt?
Ich möchte nochbetonen, dass ich immer da war und bin, habe beide Umzüge organierst und gezahlt, Küche neu gekauft und eingebaut etc. also prinzipiell verstehen wir uns, nur wenn es ums Geld geht, aber das kennt Ihr sicher.. 🙂
Viele Grüße
Nic
Hallo Nic und ein herzliches Willkommen - allerdings hab' ich aus deiner Antwort im Thema von Biberpapa lieber ein eigenes Thema gemacht: Bitte Forenregel Nr. 5 beachten. Danke und viele liebe Grüße, Malachit.
Moin Nic,
1. Habe ich in der Vergangeheit und bis heute eurer Meinung nach ausreichend oder zuviel Unterhalt für beide gezahlt?
Auf Basis Deiner Angaben (aus denen ich nicht zu 100% schlau wurde) ...
Es gelten die Süddeutschen Leidlinien.
3.900 EUR
- 600 EUR (bist Du selbstständig, dass die im Netto noch nicht abgezogen wurde)
- 100 EUR (berufsbedingter Aufwand, darfst Du pauschal 5 % vom Brutto absetzen, vermutlich also höherer Betrag)
- x EUR (Altersvorsorge, wenn selbständig bis 24%, so nachgewiesen - ansonsten 4% bis Beitragsbemessungsgrenze, 24% des darüber liegenden EKs)
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3.200 EUR bereinigtes Einkommen für KU, gem. DDT Einkommensgruppe 6, da zwei Unterhaltsberechtigte keine Herab-/Heraufstufung
- 314 EUR Kindesunterhalt
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2.886 EUR
- 289 EUR (1/10 Erwerbsbonus)
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2.597 EUR bereinigtes EK für BU
BU steht KM grundsätzlich bis zur Höhe des EK´s vor der Geburt zu (bis zum 3. Geburtstag), begrenzt durch den Halbteilungsgrundsatz, in Deinem Falle also 1.298 EUR.
Es hätte also auch ein höherer Betrag sein können (314 + 1.298 = 1.612 EUR).
2. Muss ich ihr bis September weiterhin Unterhalt zahlen oder kann ich erwarten, dass sie sich einen anderen Job und/oder eine Tagesmutter sucht?
Wie oben gesagt: Ein grundsätzlicher Anspruch besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
Danach nur (wobei dieses nur ziemlich relativ ist), bei Vorliegen eltern- oder kindbezogener Verlängerungsgründe (ein fehlender KiTa-Platz könnte als solcher angesehen werden).
3. Darf ich Ihr bereits jetzt 400 Euro mtl Abziehen, als den Betrag, den sie durch einen Nebenjob einnimmt?
Ein Richter könnte dieses Einkommen als überobligatorisch (und damit nicht vorhanden) betrachten.
Ich möchte nochbetonen, dass ich immer da war und bin, habe beide Umzüge organierst und gezahlt, Küche neu gekauft und eingebaut etc. also prinzipiell verstehen wir uns, nur wenn es ums Geld geht, aber das kennt Ihr sicher.. 🙂
Aufgrund Eures guten Verhältnisses (und Deiner finanziellen Situation) würde ich in Deinem Falle von einer nervenaufreibenden Schlacht absehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sowieso, ab 3. Geburtstag kannst Du nochmal drüber nachdenken, ob sich´s wirklich lohnt ...
Besten Gruß
United
Hallo zusammen,
(berufsbedingter Aufwand, darfst Du pauschal 5 % vom Brutto absetzen, vermutlich also höherer Betrag)
Korrektur: Es sind 5% vom Netto. Für die Altersvorsorge ist das Brutto die Berechnungsgrundlage, bei den berufsbedingten Kosten ist's das Netto.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Servus!
Ergänzend zu United und Malachit:
Sollten die berufsbedingten Aufwendungen die 5% überschreiten, kannst Du versuchen, dies mit entsprechenden Belegen in Ansatz zu bringen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!