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Re: Unterhalt -Jobcenter und Ihre Anschreiben -

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(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Moin,

ich habe da mal eine Frage zu den berücksichtigungsfähigen Schulden.

Zum Hintergrund. Schon seit mehreren Jahren geschieden. Es existieren keine Titel. Kinder sind schon über 10. Weder Trennungsunterhalt,
noch nachehelicher Unterhalt mussten gezahlt werden.

Verdienst 2018 je Monat (inkl. Sonderzahlungen und Steuerrückzahlung) = 2.488,-- €
abzüglich 5 % (124,40 €) und Kreditrate (stammt aus Ehe) (104,60 €) = 2.259,-- € bereinigt.
Ich zahle also brav Stufe 2 der DDT.

Für 2019 werde ich voraussichtlich auf 2.535,-- € kommen. Bereinigt auf 2.303,65 €.
Somit würde ich wegen Rund 4 € mehr im Monat je 2 x 24 € mehr Unterhalt zahlen.

Da meine Ex im Laufe des Jahres Hartz 4 beantragen wird, klopft sicherlich demnächst das Jobcenter an meine Tür und verlangt Auskunft.
Wenn ich nun ein weiteren Kredit aufnehme und dann eine Gesamtbelastung von ca. 200,00 € (statt 104,60 €) habe, müsste dies bei der
Bereinigung berücksichtigt werden?

Grüße

_____________________________
Mod: von Uralt-Thema abgetrennt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2019 10:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ein weiterer Kredit wäre nicht ehebedingt und deshalb von Dir alleine zu tragen, d.h. der neue Kredit wäre nicht anrechenbar.

Was mir auffällt ist, dass Du für berufsbedingte Aufwendungen die 5% Pauschale nimmst. In vielen Fällen ist eine konkrete Auflistung der Fahrkosten (Kilometer Arbeitsweg) vorteilhafter.
Außerdem schreibst Du nichts zur Altersvorsorge. Nachgewiesene Altersvorsorge (z.B. Riester) ist bis zu 4% vom Brutto anrechenbar.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 10:52
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was ist mit zusätzlicher Altersvorsorge - wie Susi auch schon schrieb.

Und sind die aktuellen Zahlbeträge bei deiner Rechnung schon berücksichtigt?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 10:54
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke für die prompte Antwort. Einfache Fahrt zur Arbeit wären 16 KM.
Zuständig ist das OLG Düsseldorf. Das wären dann doch einfach gerechnet 30 KM x 0,30 € X 220 Tage / 12 Monate = 165,00 €?
Zusätzliche Altersvorsorge habe ich doch glatt vergessen. Das sind 10,70 € im Monat.
(Ausgehend davon, dass ich die Rente wohl nie erreichen werde).

Damit sollte doch in der Tat 2019 gerettet sein.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2019 11:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, berufsbedingte Aufwendungen würden sich von 124,40 --> 165 Euro erhöhen und dazu kämen noch die 10 Euro Riester, damit verringert sich Dein bereinigtes Einkommen um ca. 50 Euro. Du musst das nur entsprechend auch angeben.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 11:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du hast insgesamt 32 km zur Arbeit. Die ersten 30x0,30 € plus 2*0,20 €

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 11:19
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

na Klasse. Allerdings dachte ich in der DDT was von max. 150,00 € gelesen zu haben.

Aber selbst dann würde es ja noch zumindest in 2019 passen.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2019 11:23
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die max. 150 Euro beziehen sich auf die Pauschale von 5%.

Unterhaltsleitlinien OLG Düsseldorf (von 2015)

10.2.1 Düsseldorfer Tabelle A3
3.Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunk-ten  eine  Pauschale  von  5  %  des  Nettoeinkommens -mindestens  50  EUR,  bei  geringfügiger  Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 EUR monatlich-geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen.

10.2.2
Als  notwendige  Kosten  der  berufsbedingten  Nutzung  eines  Kraftfahrzeugs  können  0,30EUR pro  gefahrenem  Kilometer  (§5  Abs.2  Nr.2  JVEG)  angesetzt  werden. Ab  dem  31.  Entfernungskilometer  kommt  in  der  Regel  eine  Kürzung  der  Kilometerpauschale  auf  0,20  EUR  in Betracht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 12:18
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo,

danke, dann bin ich ja jetzt mal aufgeklärt.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2019 12:26
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,

Hallo,
[...]
Außerdem schreibst Du nichts zur Altersvorsorge. Nachgewiesene Altersvorsorge (z.B. Riester) ist bis zu 4% vom Brutto anrechenbar.

VG Susi

Riester???Ist für den gesetzlich Krankenversicherten wegen der Doppelbsteuerung (Sozialbeiträge) so ziemlich die schlechteste Altersvorsorge die es gibt .
Meine Empfehlung: Finger weg

Hallo,
ja, berufsbedingte Aufwendungen würden sich von 124,40 --> 165 Euro erhöhen und dazu kämen noch die 10 Euro Riester, [...]
VG Susi

wie gesagt, ich hoffe (für Dich) nicht, dass es ein Riestervertrag ist...
Im Übrigen: warum investierst Du nicht ein paar Euro mehr in Deine Altersvorsorge? Bietet Deine Firma sowas nicht an?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 13:44




(@der-frosch)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Pegasus
Bei der Bereinigung des Einkommens nicht die Reinigung von Arbeitskleidung vergessen( wenn Du welche tragen musst und vom Arbeitgeber bescheinigen lassen das er diese Kosten nicht trägt), das bringt wenn Du Sie selber wäscht und trocknest bis zu 460 € im Jahr und sind auch noch mal 38 € weniger am Netto. Ebenso die Kosten für Fachliteratur wenn diese Gebraucht wird. Man muss auch beachten wenn die Steuererstattung zum Einkommen gezählt wird und die berufsbedingten Werbungskosten bei der Bereinigung nicht angerechnet werden, das diese Summe dann von der Steuererstattung abgezogen wird.

LG der Frosch

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2019 14:42
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

danke für die weiteren Hinweise. Ich bin, ehrlich geschrieben, gerade (auf der Arbeit) überfragt ob es Riester, Rürup oder
ein anderer Mist ist. Natürlich könnte ich wohl mehr machen, gehe aber davon aus, dass ich die Rente nur schwerlich erreiche
und des somit völlig Latte ist.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2019 18:41
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

so langsam rollt die Maschinerie an. Zunächst hätte das Jobcenter gerne ein Schreiben von meiner
Ex und mir, dass wir uns auf den Unterhalt geeinigt haben.

Gibt es hierfür eine vernünftige Vorlage?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2019 12:22
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Pegasus!
Ich denke, eine formlose Bestätigung mit allen relevanten Angaben sollte ausreichen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2019 12:36
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo Marco,

dann schauen wir mal.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2019 16:08
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

nun geht es weiter. Jobcenter verlangt Unterhalt für Ex. Zwar im überschaubaren Rahmen, aber Tendenz natürlich steigend.

Ich gehe mal davon aus, dass hier auch wieder mal Anwaltszwang herrscht, wenn ich es darauf ankommen lasse?

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2019 17:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nun geht es weiter. Jobcenter verlangt Unterhalt für Ex. Zwar im überschaubaren Rahmen, aber Tendenz natürlich steigend.

Wielange ist die Scheidung her?

Wenn es länger wie (ich glaube) drei Jahre her ist, dann ist die Unterhaltskette gerissen und für di eEx können sie nicht mehr verlangen. Was sie aber verlangen können, ist ob der KU richtig berechnet wurde, da die Kinder mit ihr in einer Bedarfsgemeinschaft sind und sich das ganze dann auch quersubventioniert ...

Gruß
Kasper

PS: Meiner Ex sind mit der Scheidung Arme udn Beine abgefallen und ich habe genau ein einziges Mal Auskunft erteilt. Danach haben die mich nie wieder angeschrieben ....

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2019 17:47
(@pegasus)
Rege dabei Registriert

Hallo Kaspar,

Anfang 2017 war die Scheidung. Unterhalt wurde zwar auch nie gefordert. Sie machen da aber eine Unterhaltskette auf über Kinder und
Arbeitsunfähigkeit während der Trennung bis laufend.

Meine RS würde zwar Streitigkeiten vor dem SG abdecken. Aber natürlich ist Unterhalt wieder mal eine Familienrechtssache.

Das Kindergeld wird ohnehin schon wegen meiner Unterhaltszahlung eingekürzt. Nun versuchen sie halt auch noch für Ex was rauszupressen.

Daher meine Anwaltsfrage.

Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.11.2019 18:04
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ist es denn korrekt, dass deine Ex während der Ehe erkrankt ist, diese Erkrankung zur Aurbeisunfähigkeit führte und diese schon während der Trennung bestand?

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2019 18:26
(@herzebubbel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, meine Erfahrung ist diese,ich bekam Brustkrebs während meine Ehe,ich bekam trotz Erwerbsminderung und Erwerbsminderungsrente keinen Unterhalt,

Es gab aber keine Kinder in dieser Ehe lg

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2019 19:06




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