Re: Ex fordert Neub...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Re: Ex fordert Neuberechnung des Kinderunterhaltes, weil Zusammenzug mit neuem LG?

Seite 3 / 3
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ klagga,

wie ich schon sagte: Das wird nichts werden, wenn Du hier ständig nur Bröckchen ins Forum wirfst. Hier sitzen Menschen, die keine Ahnung von Deinem persönlichen Fall haben. In die solltest Du Dich schon etwas hineinversetzen, wenn Du wirklich Hilfestellung von ihnen haben möchtest. "Kinder von unterschiedlichen Partnern" ist beispielsweise ein Hinweis auf unterschiedliche Väter; ansonsten würde man "mit zwei Partnerinnen" oder "von zwei Müttern" schreiben. Und hier mal eine Zahl und dort ein Betrag sucht sich niemand aus unterschiedlichen Postings und Threads zusammen, bevor er eine fundierte Antwort gibt. Faustregel also: Je besser die Info, desto besser die Antworten. Oder andersrum: Bei lückenhaften Infos gibt's auch nur lückenhafte Antworten.

Und was die eheliche Solidarität angeht: Das sollte Deine Ehefrau sich schleunigst Arbeit suchen und Dich finanziell unterstützen, wenn Du derzeit krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Dass es bei Euch beim Geld klemmt, ist nämlich nicht die Schuld Deiner (zu Recht) unterhaltsbegehrenden Ex, sondern des Umstandes, dass Deine Frau ebenfalls untätig zuhause hockt und Du von Deinem Krankengeld 5 Leute füttern willst. Und das ist eine blöde Idee.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 17:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

@Oldie: Gegenüber der Mutter gilt in aller Regel als SB 1.100 EUR.

Richtig. Und da @klagga zudem auch noch Krankengeld bezieht, verringert sich der SB vermutlich auf 1000€.

@klagga
Das würde für Dich bedeuten, dass der BU theoretisch auf 468€ steigen könnte (bzw. gefordert wird). Wichtig für Dich ist zu konstatieren, dass hier durchaus was auf Dich zukommen könnte. Zumal dann, wenn auf der anderen Seite ein RA oder die Arge agiert.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 17:25
(@psoidonuem)
Registriert

Naja von 1000€ kann man durchaus leben - wenn man die Frau arbeiten schickt.

Wenn die allerdings auch noch schwanger wird, dann bist Du im Arsch. Und dann muss man ganz klar sagen, dann hat nicht das ungerechte System versagt, sondern Dein Hirn und dann hast Du es auch nicht besser verdient.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 17:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Klagga,

das Hauptproblem sehe ich darin, dass Du keine Verantwortung übernehmen willst und diese auf die Allgemeinheit schieben willst. Du hast ein Kind in die Welt gesetzt. Auf dieses Kind muss jemand aufpassen, der dadurch vorerst gehindert ist, für sich selbst zu sorgen. Die Mutter dieses Kindes.

Momentan sorgt die Allgemeinheit durch Sozialleistungen für die Mutter. Wir alle können nichts dafür, dass sie Mutter geworden ist. Du schon, denn Du hast scheinbar keine Verhütungsarbeit übernommen.

Du hast keine Lust, für sie zu zahlen. Ich, Brille, Oldie und die anderen User hier aber auch nicht. Denn sie ist die Mutter Deines Kindes und nicht unserers Kindes. Das ist es aber, worauf Du hinaus willst.

Deine neue Frau ist in der Lage für sich selbst zu sorgen. Trotzdem willst Du für sie sorgen, obwohl sie in der Lage ist es selbst zu tun. Unterhaltsrecht richtet sich nicht nach Deiner Gefühlslage, sondern nach der Bedürftigkeit der Personen, die in einem rechtlichen Verhältnis zu Dir stehen. Und das eben in einer Rangfolge:
1. minderjähriges Kind: Kann nicht für sich sorgen.
2. Mutter eines betreuungsbedürftigen Kindes: kann nicht für sich sorgen bzw. muss es in den ersten drei Jahren nicht.
3. Ehefrau ohne betreuungsbedürftige Kinder: Es hindert sie nichts am eigenen Broterwerb.

Versuch das Ganze von einer rationalen Seite zu sehen. Nicht "wie kann ich mich drehen und wenden um keinen Cent für die Ex springen zu lassen" sondern "was liegt in meiner Verantwortung und wie bewältige ich das".

Auch Deine Ehefrau sollte mal darüber nachdenken, dass SIE genauso in ein paar Jahren Deine Ex sein kann und möglicherweise euer Kind versorgt. Ob sie dann will, dass Du Dich genauso vor Deinen Pflichten drückst? Da Du jetzt schon in die "Vollversorgerrolle" Deiner derzeitigen Herzdame einsteigst, wo keine Not besteht, gehe ich davon aus, dass sie auch als Mutter in Vollzeit zu Hause bliebe. Ich hoffe, Du weißt, welche Unterhaltspflichten daraus generiert werden können.

Also mein Rat: Pobacken zusammen kneifen, Dich den Gegebenheiten stellen und Deiner Frau sagen, dass sie mit ran muss, um EUCH zu versorgen. So ist das nämlich in einer Ehe...

LG LBM

_______
Edit: Fehler (Ex statt Ehefrau) korrigiert.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 17:43
(@psoidonuem)
Registriert

... und wenn sie das nicht möchte, sieh zu dass Du sie los wirst, bevor Du in ein paar Jahren in die Insolvenz gehst. Und geh auf keinen Fall nicht nochmal ungeschützt mit ihr in die Kiste, nachdem Du Schluss gemacht hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2014 18:00
Seite 3 / 3