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Hallo zusammen,
ich würde gerne dieses Thema noch einmal konkret aufnehmen. Folgende Situation: 18 jähriges ("Kind") noch bei mir (Mutter) wohnhaft, hat gerade mit dem Abi angefangen. Noch keine 14 Tage volljährig schon kommt vom Gericht die Aufforderung zur Stellungnahme, denn der KV möchte für sie nur noch 44,-!! Euro Unterhalt zahlen (bislang über 300,-) . Er ist neu verheiratet und hat ein weiteres Kind, wegen dem er sich mit seiner Frau die Elternzeit teilt (beide arbeiten Halbtags). Deshalb minimiert sich sein Gehalt.
Nun meine Frage an Romy, du hast geschrieben, das UHG müsste er nach seinem fiktiven Gehalt weiter zahlen, hast du da Erfahrungen bzw. diesbe
züglich prozessiert? 18 jähriges kind ist sauer auf KV, wollte sie sich doch bald eine eigene Wohnung nehmen, was nun nicht möglich wäre, würde der KV so seinen Unterhalt minimieren dürfen.
Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar.
PS: KM des volljährigen arbeitet auch nur Teilzeit, da weitere Kinder vorhanden (von Lebensgefährten)
Hi Tiptop,
da spielt ein weiterer Faktor eine Rolle. Da das Kind volljährig ist, ist auch die KM Barunterhaltspflichtig und muß sich am KU beteiligen. Im Prinzip unterliegen beide der gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Also kann es durchaus sein, das sowohl Vater als auch Mutter fiktives Einkommen in einer Höhe unterstellt wird, das den Midnestunterhalt bei 18jährigen von 304 € sicherstellt.
Würde sie zuhause ausziehen, dann hätte sie einen Anspruch von 670 € - 184 € KG, wäre aber nicht mehr privilegiert und müßte hinnehmen ,wenn eben wegen der Vorrangigkeit anderer BEdürftigen nichts mehr übrigbleibt.
Zahlt denn die KM ihr Barunterhalt und wenn nein, warum ist sie dann nicht auch auf die KM sauer? Wenn diese ihr Einkommen minimal hält, weil sie Kinder mit dem LG hat, warum solte das nicht auch der KV dürfen?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Vielen Dank für die schnelle Antwort,
ja sauer vorallem deshalb, weil gerade erst 18 geworden und schon gibts wieder Probleme mit Zahlungen (war bisher schon mehrfach der Fall) und nun muss 18j. handeln.
Das die KM auch zum Barunterhalt verpflichtet ist steht außer Frage und es wurde zwischen KM und 18 vereinbart, dass ein Haushaltsgeld zu bezahlen ist. Dieses kann nun aber nicht gezahlt werden. Also kommt KM ihrer Pflicht zum Unterhalt nach (in viel höherem Maße und dies bei weiteren Kindern, davon 1 mit Behinderung, weshalb eine gesteigerte Erwerbstätigkeit nicht geleistet werden kann. (KM arbeitet übrigens mehr als nun der KV in Elternzeit).
Die Frage ist, würde hier in diesem speziellen Fall nach dem Hausmannsrecht Recht gesprochen?
PS: KV hat leider auch noch vergessen, dass er Wohneigentum hat und seine Schwiegermutter u.a. eine Wohnung bewohnt und sicherlich nicht mietfrei...
Besten Dank schon einmal für deine Antwort
GLG
tiptop
hallo,
so wie ich das mal gehört habe (in unserem fall waren die kinder 10und 11) wird zwar aufgrund der volljährigkeit neu gerechnet, und weil ein weiteres kind hinzu gekommen ist, aber es wird von dem einkommen ausgegangen, das vor der elternzeit erzielt wurde.
eigentlich sollte man es fast drauf anlegen, jedoch ist die km ebenfalls zur auskunft verpflichtet. ob sie letztlich zahlen "muss", auch aufgrund der geschilderten umstände, entscheidet dann ein richter...
lg romy
danke romy,
ja, sowohl von KM als auch vom Volljährigem "Kind" wird nun eine Neuberechnung angestrebt. KM hat die Einkünfte bereits offengelegt, warten jetzt nur noch auf die Einkünfte des KV damit das UHG berechnet werden kann. Bislang hat er nur mal eben die Einkünfte (Halbtags) auf ein weißes Blatt Papier geschrieben...nichts offizielles.
Also abwarten, werden berichten, wie es ausgegangen ist. 🙂
LG
tiptop
Hallo,
Zahlt denn die KM ihr Barunterhalt und wenn nein, warum ist sie dann nicht auch auf die KM sauer? Wenn diese ihr Einkommen minimal hält, weil sie Kinder mit dem LG hat, warum sollte das nicht auch der KV dürfen?
Eine Antwort auf Tinas Frage?
ja sauer vorallem deshalb, weil gerade erst 18 geworden und schon gibts wieder Probleme mit Zahlungen (war bisher schon mehrfach der Fall) und nun muss 18j. handeln.
Das die KM auch zum Barunterhalt verpflichtet ist steht außer Frage und es wurde zwischen KM und 18 vereinbart, dass ein Haushaltsgeld zu bezahlen ist. Dieses kann nun aber nicht gezahlt werden. Also kommt KM ihrer Pflicht zum Unterhalt nach
Äußerst verwirrend. Wer soll wem ein Haushaltsgeld zahlen? Die Tochter, oder? Warum kann es nicht gezahlt werden? Weil der Vater zu wenig zahlt? Und weil der Vater zu wenig zahlt, so dass die Tochter nix als Haushaltsgeld an die Mutter zahlen kann, deswegen kommt sie ihrer Unterhaltspflicht nach. Hä? Das heißt, wenn der Vater mehr zahlen würde, würde sie ihrer Barunterhaltspflicht nicht nachkommen. Hä. Ich verstehs nicht.
Gruß
E.
das macht nichts, dass es für dich etwas verwirrend scheint
vielleicht noch mal in ruhe lesen und sich mit der materie, auch mit den Pflichten Volljähriger auseinandersetzen, vielleicht erschließt es sich dann für dich etwas...
Hallo,
wenn ich so etwas schreibe wie in meinem letzten Posting, kannst du getrost davon ausgehen, dass ich sehr genau gelesen habe.
Und mit der Problematik des Volljährigenunterhalts bin ich gut vertraut.
Der von mir zitierten Stelle fehlt es an Logik. Entweder hast du einen logischen Zusammenhang nur unlogisch formuliert oder oder dein Blick auf die Sache selbst hat einen Knick. Das würde ich gerne beurteilen können.
Versuche doch bitte, klar zu formulieren, wie es gemeint ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich der einzige bin, der hier Verständnisprobleme hat.
Gruß
E.
Hi
Hört sich nach dem klassischen Fall an, das Väter nur dann in Elternzeit gehen dürfen, wenn sie ihren anderen Unterhaltspflichten nachkommen. Fordert das irgendwer bei Müttern? Nee, die dürfen weiter Kinder bekommen und dies "geniessen".
Ich hasse diese Verlogenheit, vor allem dann, wenn mal wieder über Gleichberechtigung und Chancengleichheit diskutiert wird. Irgendwie ist solch eine Auffassung plakativ.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.