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Hallo Leute,
bin bei der Suche zum Thema "Mehrbedarf" auf diesen Beitrag gestoßen.
Stimmt das so, wie es Axel beschrieben hat:
a) dass der Mehrbedarf, den ich für Kindergarten anteilig übernehmen muss, vom Netto-EK abgezogen werden kann
b) dass für die Ermittlung der Anteile zwischen KV und KM zum Einkommen der Mutter auch das Kindergeld und der Unterhalt für die Mutter reingerechnet wird ?
Hintergrund meiner Frage:
Meine Nochfrau hat selbst ein Netto-EK von 710 Euro (vor Bereinigung). Dazu noch das Kindergeld von 184 und Trennungsunterhalt in Höhe von 970 Euro.
Ich selbst habe Netto-EK (vor Bereinigung) von ca. 3.000 Euro
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ich den Kindergartenbeitrag alleine bezahlen muss und sich das auch nicht auf den Trennungsunterhalt auswirkt.
Wie ist das nun ?
Grüße
koala
Hi
Ich verstehe Frage a) nicht. Wofür soll der KiTa-Beitrag vom Netto abgezogen werden?
KiTa- Kosten, welche nach höchstrichterlicher Rechtssprechung Mehrbedarf darstellen, welcher widerum dem KU gleichgestellt ist, sind vorrangig zu bedienen. Was spricht dagegen, diese auch vorrangig abzuziehen?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldi,
auch wenn Du die Frage a) nicht so recht verstanden hast, hast Du mir doch die passende Antwort geliefert. 😉
Rechentechnisch behandle ich den Mehraufwand für Kindergarten wohl genauso wie KU selbst - oder ?
D.h. KU wird davon nicht tangiert aber der TU bzw EU ?
Ich bin mir deshalb nicht sicher, weil es ja die Aussage gibt, dass der KU selbst den Kindergartenbeitrag nicht beinhaltet. Wenn das Motiv ist, den Geldbeutel der Mutter zu schonen, dann macht es doch wenig Sinn, dass ich den Kindergartenbeitrag bei der Ermittlung des berinigten Nettoeinkommens abziehe, denn dann bekommt Mutti doch weniger TU bzw. EU.
Oder geht es hier nur ums Kind (dass eben die Mittel wirklich zum "Leben" dienen) und die Mutti muss sich damit abfinden, dass sie über die Unterhaltsberechnung selbst weniger herausbekommt ?
Wie sieht es aber mit Frage b) aus ?
Wass muss in das Einkommen meiner Frau hineingerechnet werden, bevor die Aufteilungsrechnung beginnen kann? Wirklich auch Kindergeld und TU/EU?
koala
Hallo koala,
zu a: KiTa-Kosten werden von deinem Netto abgezogen, d.h. sie werden an der geleichen Stelle wie "berufsbedingte Aufwendungen" abgezogen.
zu b: Wenn du, wie oben beschreiben, KiTa-Kosten von deinem Netto abziehst, erfolgt die Aufteillungsrechnung automatisch bei der Berechnung des TU's.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo Koala,
Wenn das Motiv ist, den Geldbeutel der Mutter zu schonen, dann macht es doch wenig Sinn, dass ich den Kindergartenbeitrag bei der Ermittlung des berinigten Nettoeinkommens abziehe, denn dann bekommt Mutti doch weniger TU bzw. EU.
Die Rechnung ist nicht ganz so einfach. Wie du selbst sagst, du kannst den Kindergartenbeitrag ja nicht direkt vom TU/EU abziehen, sondern berücksichtigst ihn bei der Berechnungsgrundlage. In der Praxis bedeutet das: In dem Moment, wo du 100 Euro Kindergartenbeitrag zusätzlich übernehmen musst, reduziert dies den TU/EU um z.B. 45 Euro. Madame wird also zwar irgendwie doch an den Kindergartenkosten beteiligt, aber der größere Teil der Kosten für die Fremdbetreuung bleibt halt doch an dem Elternteil kleben, der nicht für die Betreuung zuständig ist. Danke, lieber BGH, für dieses Musterbeispiel an Juristenlogik ;-(
Im übrigen gibt es ja noch die Fälle, wo kein TU/EU mehr fällig ist. In diesen Fällen ist es tatsächlich eine 100%-Entlastung des mütterlichen Geldbeutels. Ein Schelm, wer sich was dabei denkt: Denn generell ist ja inzwischen im deutschen Familienunrecht die Tendenz da, zwar pro forma auf Eigenverantwortung zu setzen - in Wirklichkeit aber die Unterhaltszahlung an den Expartner trotzdem beizubehalten, und zwar durch überhöhte Zahlungsverpflichtungen unter der falschen Flagge "Bedarf des Kindes".
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo koala,
Da fällt mir noch was auf. Wenn du ein Netto von 3000 hast und Ex ein Netto von 710 Euro hat, dann kommen mir die 970 TU ein bischen viel vor. Was zahlts du an KU und wie viel soll die KiTa kosten ? Welche Methode kommt bei euch für eine Berechnung des Unterhalts zur Anwendung ?
Nach der Differenzmethode und angenommen du zahlst eienen KU von 345 (437-92 (1/2 KG)) solltes du, ohne Berücksichtigung der KiTa-Kosten, 824 Euro an TU zahlen. Angenommen du zahlst auch KiTa-Kosten von 100 Euro, dann müsstest die einen TU von 779 Euro zahlen.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo nullkommanix,
ich kann Deine Berechnung nachvollziehen (unter Berücksichtigung der berufsbedingten Aufwendungen und dem Erwerbstätigenbonus von 10%).
Die von mir genannten Zahlen waren nicht genau und sollten eigentlich eher Beispielswerte sein, falls doch eine einkommensabhängige Aufteilung der Kindergartenkosten notwendig gewesen wäre.
Aber dem ist ja wohl nicht so !
Für welche Fälle kommt aber dann (falls es mal relevant wird, denn Mutti versucht mich immer wieder als "Bankautomat" zu nutzen) die einkommensabhänige Aufteilung zum Zug?
Und müssten dann Kindergeld und EU bzw. TU bei Mutti mit berücksichtigt werden. Denn mit ihren 710 Euro könnte sie ja sicher sein, dass alles, was als "Mehraufwand" gewertet wird, zu 100% von mir übernommen wird.
Mutti hat jetzt erst eine Musikfrühförderung für 20 Euro/Monat gekauft und jetzt soll die Tochter evtl. noch für 50 Euro/Monat eine Englischschule für kleine Kinder besuchen! Hey, die Kleine ist gerade mal 4 Jahre alt und kann doch Fremdsprachen von mit mir lernen! Mutti wird es bestimmt wieder versuchen, mich an den Kosten zu beteiligen.
Dabei bekommt sie den vollen KU lt. Dü.Tabelle, obwohl ich einen Betreuungsanteil von 60-70% habe. Momentan halte ich aber diesbezüglich noch still, bis das Wechselmodell in trockenen Tüchern ist.
Spätenstens aber, wenn der EU in evtl. 5-6 Jahren wegfällt werde ich Mutti damit konfrontieren, dass mein Betreuungsanteil (als Naturalleistung) stärker berücksichtigt werden muss.
Aber bis dahin ist es ja noch eine Weile 😉
koala
Hallo koala,
Musikfrühförderung und Englischschule in diesem Alter sind kein Mehrbedarf. An den Kosten kannst du, aber mußt du dich nicht beiteiligen.
Dabei bekommt sie den vollen KU lt. Dü.Tabelle, obwohl ich einen Betreuungsanteil von 60-70% habe. Momentan halte ich aber diesbezüglich noch still, bis das Wechselmodell in trockenen Tüchern ist.
Wie bekommt man das Wechselmodell in "trockenen Tüchern" :question: Laut Gesetz gibt es so etwas gar nicht, d.h. du könntest dich mit deiner Ex darüber nur im Guten einigen. Das wird nicht einfach wenn noch um Unterhalt gestritten wird, außer ihr schafft es wirklich beide Angelenheiten gut zu trennen.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi nullkommanix,
meine Frau steckt da ein wenig in der Zwickmühle.
Auf der einen Seite wollte sie nicht wirklich ein "gleichberechtigtes Wechselmodell", weil es für das Kind nicht gut wäre (ohne weitere Begründungen). Auf der anderen Seite hat meine Nochfrau noch über drei Jahre eine sehr harte Ausbildung zur Ostepathie vor sich.
Da sie der deutschen Sprache auch nicht so fit ist, muss sie sich noch mehr reinhängen als andere. Sie weiss das auch. Lernen muss sie fast jedes Wochenende und die mehrtägigen Kurs finden 7x im Jahr statt.
Ich hatte von ihrem Anwalt auch schon schriftlich den Vorschlag erhalten, bei dem ich die Tochter nur jedes 2. Wochenende erhalten hätte.
Da ich aber dokumentieren kann, dass ich seit ca. 1 Jahr den Großteil der Betreuungsleistung erbringe und mir dazu auch ein sehr gutes Betreuungskonzept erstellt habe, habe ich ihr signalisiert, dass wir das wohl vor dem Kadi bringen müssen und meine Chancen hier gar nicht schlecht stehen, dass ich das ABR bekomme.
Es dauerte nur 2 Tage, da machte sie selbst mir den Vorschlag, dass ich unsere Tochter jedes Wochenende von Freitagmittag (14 Uhr) bis Montagmorgen betreuen soll. Dazu noch an ihren Kurstagen (das sind zusätlich noch mal 15 Tage im Jahr) und auch an Brückentagen.
Details müssen wir zwar noch klären - aber wenn ich die Kindergartenbetreuung herausrechne, so komme ich auf eine durchschnittlichen Betreuungsanteil von 60 %.
Zwar versteht sie das nicht als "Wechselmodell" - letztlich ist es aber eines - oder ?
Am 15. Oktober haben wir einen JA-Termin und wollen das auch dort bei der JA-Sachbearbeiterin so kommunizieren. Die JA-Dame hat mich schon mehrfach gut beraten und erst kürzlich auch meine Frau zum Gespräch eingeladen. Evtl. hat ja auch dieser Termin was bewirkt.
Gruß
koala
Hallo koala,
aber wenn ich die Kindergartenbetreuung herausrechne, so komme ich auf eine durchschnittlichen Betreuungsanteil von 60 %.
Zwar versteht sie das nicht als "Wechselmodell" - letztlich ist es aber eines - oder ?
Ich glaube, du siehst das ganze ein bischen zu optimistisch. Die Kindergartenbetreuung kannst du nicht einfach herausrechnen. Wie du es schilderst ist der überwiegende Aufenhaltsort deiner Tochter bei deiner Ex, und wie schon erwähnt gibt es rein rechtlich kein Wechselmodell. ABR bekommst du auch nicht so einfach.
Wenn deine Ex viel Zeit fürs Studium braucht und ihr auch noch gut miteinander Reden könnt, würde ich versuchen das ganze friedlich zu lösen. Auf ein paar Euros soll es dabei nicht ankommen, das bringt viel Ärger und alle (inkl. Kind) würden darunter leiden.
Gruß,
nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hi nullkommanix,
klar, dass man es im Guten versuchen muss. Da sind wir ja auch dabei.
Deine Aussagen fordern mich aber geradezu heraus, nochmal nachzufragen:
Wenn ich mal im Internet nach Wechselmodell suche, finde ich etwa sowas:
Das Wechselmodell und der Kindesunterhalt
Auf den geschuldeten Barunterhalt wirkt sich das Wechselmodell jedenfalls dann aus, wenn beide Eltern ungefähr jeweils die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsleistungen erbringen. Solange bei einem Elternteil der Schwerpunkt der tatsächlichen Betreuung liegt, kommt eine quotenmäßige Kürzung des geschuldeten Unterhaltes nicht in Betracht (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.12.2005, Aktenzeichen: XII ZR 126/03).
Bedeutet das nicht, dass das Wechselmodell eben von der tatsächlichen Betreuungsleistung abhängt und nicht so sehr davon, wie oft das Kind bei Papa oder bei Mami übernachtet?
Und warum soll ich den Kindergarten dabei nicht herausrechnen? Wird er denn einem der beiden Elternteile bezüglich Betreuungszeit zugerechnen? Wenn ja - wem und nach welchem Kriterium?
Vielleicht hast Du Recht, wenn es um die Frage geht, wo der überwiegende Aufenthalt ist? Zählt hier evtl. die Anzahl der Übernachtungen? Da unsere Tochter 3x bei mir und 4x bei meiner Frau übernachten wird, hättest Du sicher Recht.
Unabhängig davon, wieviel Stunden die Kleine beim Vater oder bei der Mutter ist. Mag sein, dass hier auch meine zahlreichen Betreuungen wärend den Kurstagen nichts daran ändern.
Aber hat das denn irgendwelche Folgen auf die Aussagen bezüglich Wechselmodell? Oder hätte das nur Auswirkungen auf die Frage, wer welche Entscheidungen treffen darf ?
Gruß
koala