Hallo,
ich stimme hier Ingo vollkommen zu.
Das gemeinsame Sorgerecht und auch ein ausgiebiges Umgangsrecht solltest du - im Zweifelsfall vor Gericht - erstreiten.
Denn das Kind sollte seine väterliche Herkunft kennen und du solltest die Gelegenheit haben das Kind aufwachsen zu sehen und einen entsprechenden Anteil an der Entwicklung nehmen zu können.
Zumal hier ja seit über einem Jahr dieses Wissen verwehrt wurde und hier ein ganz normaler Umgang schon längst hätte stattfinden können. Dazu auch die Komponente, dass der Mann der KM vermutlich vom Kind Vater genannt wird, obwohl er ja gar nicht der leibliche Vater ist. Das alles hätte schon so geregelt sein können, dass der Mann X ist und du der Papa zu dem das Kind bereits im Kleinkindalter Vertrauen und Zugang gefunden hat.
Das sollte so schnell als möglilch nachgeholt werden.
Geht das Kind schon in den Kindergarten?
Sophie
Unterhalt rückwirkend werde ich jetzt ab dem frühestens Zeitpunkt der Kenntnisnahme zahlen.
Das wäre mit dem Schreiben aus März 2015 aus der entsprechenden Vorladung vor Gericht.
Ich empfinde das sogar als sehr netgegenkommende Lösung, da ich eigentlich erst mit dem Ergebnis des Vaterschaftstests im Juli 2015 es genau wusste.
Sollte es der Dame und ihrem Gatten nicht reichen, würde ich es gerichtlich darauf ankommen lassen.
Immerhin wussten die beiden es ja (dokumentiert anhand ihres Tests) seit März 2014 und ließen einen in Unkenntnis. Auch meine Nachfrage blieb unbeantwortet.
Mal schauen wie ein(e) Richter(-in) das wertet.
Da das Kind erst knapp über 2 Jahre alt ist, ist es derzeit noch in der Krippe.
Hallo Backstroke,
Geht das Kind schon in den Kindergarten?
Da das Kind erst knapp über 2 Jahre alt ist, ist es derzeit noch in der Krippe.
In puncto Umgang zieht dann immerhin das zu erwartende Pseudo-Argument nicht mehr, das arme Kind könne aber un-mög-lich für mehr als ein paar Minuten von der Mutter getrennt werden.
In puncto Unterhalt kann dies allerdings bedeuten, dass zusätzlich zum Kindesunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle auch noch eine anteilige Beteilung an den Kinderkrippenkosten auf dich zukommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Dir für die Antwort...
Ja, sie hätte ggf. noch Ansprüche auf Mehrbedarf durch die Krippe.
Genauso wie evtl. Unterhalt für sich bis das Kind 3 Jahre alt ist.
Beides ist für sie schwierig, da sie (Mutter UND Ehemann) ihre finanziellen Verhältnisse offen legen müssetn, was man partout nicht will. Sehe das daher auch noch entspannt.
Mehrbedarf wollte man über eine hälftige Teilung des Aufwands anbieten, um mir entgegen zu kommen. Letzten Endes nur, um keine eigenen Finanzen offen zu legen.
Mehrbedarf wollte man über eine hälftige Teilung des Aufwands anbieten, um mir entgegen zu kommen. Letzten Endes nur, um keine eigenen Finanzen offen zu legen.
Moin.
Das liest sich so, als ob die recht genau wissen was sie tun. Deshalb werden sie auch wissen, ab wann sie tatsächlich was fördern können, trotzdem verlangen sie offenbar weit früher. Hier wird also verhandelt! Willkommen auf dem Basar - da solltest Du allerdings nicht gleich den Kompromiss anbieten!
Gruß, Toto
Bisher ist der Mehraufwand auch nicht mal beziffert.
Daher biete ich hier auch gar nichts an.
Aktuell werde ich ab Kenntnisnahme (sprich März) rückwirkend leisten.
Das war es auch. Verhandeln werde ich da auch nichts weiter.
Dann geht es halt vor Gericht. Mal schauen, ob man des darauf ankommen lässt.
Denn mit der langen Überlegungsphase (mir nichts mitzuteilen) und auch auf Nachfrage nichts zu sagen,
Hat man sich evtl. gar keinen Gefallen getan.
Und das könnte ihnen ihre Anwältin ggf. auch sagen...
Moin
Was soll eigentlich bzgl. Sorgerecht geregelt werden? Gibt es hier keinerlei Diskussion? Warum? Hinzu kommt die Thematik Umgang. Gibt es überhaupt ein Interesse von Dir?
M.E. wird Dir i.M. übel mitgespielt in punkto KU, zzgl. potent. BU, abzgl. SR. Das Angebot der "Gegenseite" würde ich ausschlagen und eine komplette Berechnung einfordern - schon rein perspektivisch betrachtet. Obwohl, das rennt auch nicht weg. Auf jeden Fall keinen Vergleich (freiwillige Einigung) auch nur in Betracht ziehen. Der könnte Dir eine Zukunft übermäßig vermiesen.
Gruss oldie
PS: Das Kind bleibt Deins, da hast Du keine Chance des Kneifens. Bis es ca. 25J alt ist, wirst Du es direkt spüren. Später dann, wenn event. weiterer Nachwuchs eintrudelt, wirst Du Dich mind. einem weiteren Menschen ggü. erklären müssen. Von daher ja meine Fragestellung bzgl. Umgang und Sorge. Mein Vorschlag wäre, integriere das Kind jetzt und hier, und lass es Teil Deines Lebens werden. Falls Bedarf zu einem Meinungsaustausch Deinerseits besteht, dann mache bitte einen neuen Thread im entsprechenden Unterforum (Umgang, Sorgerecht) auf.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sie wird ja in jedem Fall weiterhin das alleinige Sorgerecht behalten.
Ich will erstmal abwarten, was nun passiert.
Die Frage ist, ob hier überhaupt eine Basis für ein vernünftiges miteinander Auskommen möglich ist.
Derzeit kann ich mich nicht mit diesen Leuten an einen Tisch setzen.
Und daher wäre es vermutlich auch nicht gut, ein starkes Spannungsverhältnis um das Kind aufzubauen.
Man muss sich überlegen, was man da machen möchte, denn man kann nicht wie einen Lichtschalter, das "an" und "aus" machen.
Was kann ich mir erstreiten? Ein anteiliges Sorgerecht. Und was bringt mir das, wenn sie eh dennoch alles alleine entscheiden kann?
Von "kneifen" kann keine Rede sein.
Man ist nur leider sehr ohnmächtig mit der Situation und es hat alles viel Auswirkung auf alle Beteiligte. Die Frage nach Umgang wurde meinerseits schon gestellt. Genauso die Aufforderung nach Dokumentation. Beides ohne Rückmeldung. Es geht halt nur ums Geld.
Verantwortungslos handeln leider andere und man ist in seinen Möglichkeiten sehr begrenzt.
Das ist alles.
Hallo,
das geteilte Sorgerecht bringt dich in die Lage direkt Kontakt mit Schule, Ärzten etc. aufzunehmen.
Bei einer evtl. psychotherapeutischen Behandlung oder stationären Aufenthalten in Krankenhäusern ist deine Zustimmung gefragt, so dass du hier eingebunden werden musst.
Auch wenn es beim gemeinsamen Sorgerecht wenige Entscheidungen gibt, die gemeinsam getroffen werden müssen, in deinem Fall würde ich hier nicht darauf verzichten.
Auch nicht auf ein regelmäßiges Umgangsrecht.
Da die KM dir mitgeteilt hat, dass es dein Kind ist würde ich ein Gespräch beim Jugendamt vereinbaren in dem es um den Umgang geht.
In eurem Fall auch ein Mediationsgespräch, in dem festgelegt wird, dass dem Kind zeitnah erklärt wird, dass du sein Papa bist und es deswegen jetzt regelmäßig zu dir geht und mit dir Umgang hat. Und das der bisher geglaubte Papa nicht der wirkliche Papa ist.
Das allein wird mit Sicherheit nicht einfach, weil du hier mit Widerstand der KM rechnen muss. Aber euer Kind ist noch so klein, dass wird das vermutlich einfach akzeptieren.
Setze Zeichen, dass du euer Kind sehen und dich um es kümmern willst.
Wenn es schon in die Krippe geht dürfte eine Eingewöhnung bzw. Gewöhnung an dich schnell gehen, so dass du spätestens nächsten Sommer den üblichen Umgang von jedem 2. Wochenende und evtl. 1 Abend pro Woche haben solltest zusätzlich noch Umgang am Stück, so dass du auch länger euer Kind um dich hast und etwas unternehmen kannst.
Und ja, auch jeder 2. hohe Feiertag (Ostermontag, 2. Weihnachtsfeiertag etc.) stehen dir als Umgangstage zu.
In meinen Augen versucht die KM mit Mann dich zum Zahlesel zu degradieren und genau das würde ich an deiner Stelle nicht zulassen. Dein Kind muss seine familiäre väterliche Seite kennen. Und das nun mal dazu gehört, dass die KM und ihr Mann erklären müssen, dass du der leibliche Vater bist, dass ist weder deine Baustelle noch die des Kindes.
Sophie
Moin
Ich habe ein wenig die Auffassung, in Deinem Kopf spukt sowas wie eine Kosten-Nutzen-Rechnung rum. Das passt aber m.E. nicht, wenn es um Menschen geht. Sowohl Umgang als auch Sorgerecht sind inzwischen sehr wohl erstreitbar, mit zunehmnder Erfolgsaussicht. Was hindert Dich, diesen streitbaren Weg daher zu gehen? Schau Dich um, Umgang wird regelmäßig vor Gericht ausgeurteilt, das Sorgerecht überwiegend auch.
Was soll denn Deiner Meinung nach zukünftig passieren, dass ein Aussitzen für Dich die Option ist? Warten heißt auch automatisch fehlendes Interesse bei Dir, läßt mangelnde Elternverantwortung vermuten.
Frage an Dich: Was, außer einem oder gar mehrerer Gespräche mit der KM, hast Du bisher unternommen?
Gruss oldie
PS:
Von "kneifen" kann keine Rede sein.
Wirklich? Vielleicht passt Wegducken, den Schwanz einkneifen, sich wohlfeil zurückhalten, besser?
Man ist nur leider sehr ohnmächtig mit der Situation und es hat alles viel Auswirkung auf alle Beteiligte. Die Frage nach Umgang wurde meinerseits schon gestellt. Genauso die Aufforderung nach Dokumentation. Beides ohne Rückmeldung. Es geht halt nur ums Geld.
Verantwortungslos handeln leider andere und man ist in seinen Möglichkeiten sehr begrenzt.
Sehe ich anders.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Ich habe ein wenig die Auffassung, in Deinem Kopf spukt sowas wie eine Kosten-Nutzen-Rechnung rum. Das passt aber m.E. nicht, wenn es um Menschen geht. Sowohl Umgang als auch Sorgerecht sind inzwischen sehr wohl erstreitbar, mit zunehmnder Erfolgsaussicht. Was hindert Dich, diesen streitbaren Weg daher zu gehen? Schau Dich um, Umgang wird regelmäßig vor Gericht ausgeurteilt, das Sorgerecht überwiegend auch.
Was soll denn Deiner Meinung nach zukünftig passieren, dass ein Aussitzen für Dich die Option ist? Warten heißt auch automatisch fehlendes Interesse bei Dir, läßt mangelnde Elternverantwortung vermuten.Frage an Dich: Was, außer einem oder gar mehrerer Gespräche mit der KM, hast Du bisher unternommen?
Gruss oldie
PS:Wirklich? Vielleicht passt Wegducken, den Schwanz einkneifen, sich wohlfeil zurückhalten, besser?
Sehe ich anders.
Gerade weil es um Menschen geht, muss man erst schauen, was passiert.
Bisher habe ich alles getan (vollkommene Kooperation nach meiner gerichtliche Vorladung) um das Ganze klar zu stellen, aufzuklären und einen Neuanfang zu machen.
Jegliche Kontakte wurden erstickt.
Ich bin an die Anwältin verwiesen worden, Aufforderungen mir etwas über meiner Tochter mitzuteilen wurde nicht nachgekommen.
So, da meint man hier als Moderator, anhand weniger Beiträge so ein Urteil sich zu erlauben?
Spannend.
Es wird hier gerade verhandelt, wie die Vergangenheit abgeschlossen wird.
Dann kümmert man sich um die Zukunft.
Sicherlich sollte man sich auch überlegen, was ein möglicher (langwieriger) Rechtsstreit für ein Kind bedeutet, da ein Verhältnis der biologischen Eltern damit nicht unbedingt besser wird.
Meine Ansicht ist, dass ich jetzt erstmal einen Part abschließe und schaue, ob man nicht gemeinsam auf die richtige Spur zurück findet. Dann kann man immer noch Dritte hinzu schalten.
Empfinde ich als die vernünftigere Lösung.
Leider ist die Gegenseite mit deutlichen Persönlichkeitsstörungen behaftet,was jegliche rationale Herangehensweise schwierig macht.
Die Situation ist komplex und sicherlich auch zukünftig nicht einfach mit der KM.
Letztlich gibt es auch mich, der auch erstmal mit allem klar kommen muss.
Auch wenn ich mich hier gar nicht verteidigen möchte/muss:
Über das Jugendamt habe ich mich u.a. informiert, wie ein Umgang aussehen kann.
Antwort: wohl über den Sozialdienst begleiteter Umgang.
Kommt dann, wenn wir das andere wohl demnächst geklärt haben.
____________________________________________________________________________________________
**Edit: Quoting gelöscht. @Backstroke, befasse Dich bitte mal mit der Zitierfunktion; es bringt nichts, wenn Du ganze Beiträge als Zitat einfügst und nur auf einen Teil davon eingehst.**
Hallo,
für begleiteten Umgang gibt es überhaupt keinen Grund. Sicher wird sich Dein Kind erst an Dich gewöhnen müssen, aber dafür brauchst Du keinen zusätzlichen Aufpasser.
Außerdem ist auch nicht klar ob die Ehe der KM hält, wenn sie nach kürzerer oder längerer Zeit am Ende ist, dann ist es immer noch Dein Kind. "Völlige Kooperation" ist Deinem Kind schnurz, was Dein Kind braucht ist, dass Du zumindest versuchst für es mehr als eine Kontonummer zu sein.
Man(n) muss dafür nicht bis zum Umfallen über Jahre kämpfen, wie es hier einige durchaus getan haben, es aber gar nicht erst zu versuchen, halte ich auch nicht für richtig.
VG Susi
Für begleiteten Umgang gibt es viele Gründe:
Die KM und auch vor allem ihr Mann sind nicht an einem Umgang interessiert, da ich bereits um eine Klärung gebeten habe.
Ebenso um Fotos und anderes an Doku.
Außerdem möchte ich begleiteten Umgang, da ich mich nicht mit einer raffgierigen Frau an einen Tisch setze, die nach Möglichkeiten sucht, dies zu unterbinden und sich nachher Geschichten ausdenkt, um ans Ziel zu kommen.
Aus meiner Sicht spricht da nichts dagegen, das begleitet zu tun.
Schließlich bin ja nicht ich derjenige, der sich einem konstruktivem Umgang entzieht.
Hallo,
da hast Du eine falsche Vorstellung von begleitetem Umgang. Begleitetet Umgang wird angeordnet/empfohlen, wenn es Gründe in der Person gibt, die den Umgang wahrnimmt. In Deinem Fall kannst Du einfach eine Person Deines Vertrauens mitnehmen ohne das JA oder irgend jemand anderes was damit zu tun hat.
Wenn das 2 bis 3 mal erfolgt ist, dann ist der Umgang allein Deine Sache. Ob dann jemand bei Dir zu Hause dabei ist oder nicht hat keinen zu interessieren.
VG Susi
Begleiteter Umgang wird empfohlen,
wenn die Kontakte zwischen Kind und Elternteil während eines laufenden Mediations- oder Gerichtsverfahrens oder einer familientherapeutischen Beratung aufrechterhalten werden sollen
wenn Kontakte aufgrund eines massiven Elternkonflikts nur durch unabhängige Begleitung ermöglicht werden können.
Beides ist leider gegeben.
Auch der zuständige Herr beim Jugendamt lag mir in meinem Gespräch einen begleiteten Umgang nahe.
Ich bekomme die Kleine eh nicht alleine. Dies wird absehbar nur im Beisein der KM erfolgen.
Ich bekomme die Kleine eh nicht alleine. Dies wird absehbar nur im Beisein der KM erfolgen.
wenn dies für Dich gesetz(t) ist, dann mag "begleiteter Umgang" das kleinere Übel sein.
Nur ist mir nicht klar, warum Du weder die Kleine nicht alleine bekommen solltest, noch warum dies absehbar nur im Beisein der KM erfolgen wird? :puzz:
Dass das nicht auf dem Silbertablett geschieht, ist klar. Aber das Leben läuft eben nicht bloß nach den Vorstellungen der KM ab. Wenn Du dies zulässt, bist Du selbst dran Schuld!
Gruß, Toto
Hallo Backstroke,
Auch der zuständige Herr beim Jugendamt lag mir in meinem Gespräch einen begleiteten Umgang nahe.
Dann soll der zuständige Herr beim Jugendamt doch bitteschön auch gleich seinen Fahrplan vorlegen, ab wann nach einer möglichst geringen Anzahl von begleiteten Umgängen ein ganz normaler, d.h. regelmäßiger und unbegleiteter Umgang stattfindet - und zwar schließt dies eine möglichst bald zu erstellende und von Frau Mutterglucke unterschriebene Elternvereinbarung über eben diese Umgänge mit ein!
Bei unbefriedigender Antwort oder Vertröstung auf unbestimmte Zeit => ab zum Familiengericht und 'ne gerichtliche Umgangsregelung festsetzen lassen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Es ging mir hier rein um den Unterhalt.
Daher auch diese Rubrik.
Ein Umgang und auch das Sorgerecht kommen zeitnah nach Klärung dieses Themas.
Ich finde es sehr schade, dass man irgendwo versucht, etwas zu interpretieren, was nicht annähernd so ist (Schwanz einziehen, etc.). Nirgends habe ich so etwas geschrieben.
Da die Situation auch noch komplexer ist, als ich es hier ausgeführt habe (mir geht es um einen bestimmten Punkt bei dieser Geschichte - alles andere kläre ich auf anderem Wege - daher diese Rubrik). Das würde hier Seiten füllen.
Daher finde ich es irritierend, das man meint, sich ein Urteil über einen erlauben zu können,
Wenn gar nicht alles bzgl. Situation beschrieben worden ist.
Moin.
Es ist Deine Entscheidung Dich (zunächst?) auf die Rolle als Zahlvater beschränken zu wollen und dazu hier eine konkrete Frage zu stellen. Bitte sieh aber den Usern hier nach, dass Vater sein für sie in der Regel eben mehr ist! Deshalb die "neugierigen" Nachfragen. Die Du dann kryptisch beantwortet hast od. falsche Annahme getroffen hast. Das wir dabei Deinen speziellen Einzelfall nicht kennen ist klar! Wenn deshalb Hinweise von uns nicht zu treffen, dann kannst Du es hinnehmen oder eben durch Details richtig stellen. Aber Du verteidigst Dich und Dein - für uns iT nicht nachvollziehbares Verhalten. Warum eigentlich? Unser "Angebot" steht: Verschiedene Sichtweise auf Deine Situation und mögliche nä Schritte zu geben. Die Entscheidung musst eh Du treffen. Und wenn Du mehr Infos gibst, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es gute Tipps gibt, wie Eurem Kind auch der leibliche Vater erhalten werden kann.
Soweit mein Wort zum Montag :wink:, Toto