Hallo,
Ich bin seit März diesen Jahres in Kenntnis gesetzt worden, Vater einer Tochter zu sein.
Ich will es mal kurz chronologisch auflisten, wie der Ablauf dieser Geschichte war:
Die Mutter des Kindes trennte sich im Oktober 2012 von ihrem gewalttätigen Exfreund und zog zu mir. Wir kannten uns von früher und hatten seit Kurzem Kontakt.
Leider kam sie nicht von dem Typen los und ich trennte mich dann von ihr Silvester 2012/2013.
März 2013 Hochzeit mit dem Typen
Ende August 2013 Geburt der Tochter
Da sie und ihr Mann nicht weit von meiner Wohnung wohnten, sah ich sie des Öfteren. Irgendwann im Spätsommer 2013 mit Kinderwagen.
Unterfährst schrieb sie mich öfters an, wie es mir geht, wie blöd alles gelaufen ist, etc.
Ich reagierte da erst nicht drauf, fragte sie aber im Spätsommer/Herbst 2013, ob wir bzgl. des Kindes ein Thema hätten oder ob das mit ihrem Mann "hin bekommen hätte".
Darauf bekam ich keine Antwort.
Im März 2015 bekam ich dann eine Vorladung vor Gericht, in der ich als Zeuge zur Aberkennung der Vaterschaft ihres Ehemanns geladen wurde.
Das war erstmal ein Schock. Der Sachverhalt, die Art und Weise.
Während des Verfahrens stellte sich heraus, dass die beiden bereits im März 2014 einen Vaterschaftstest haben machen lassen, der ihn als Vater ausschloss. Also ein ganzes Jahr lang wusste man bereits Bescheid und hat nichts gesagt.
Schnell war klar, was zu befürchten war:
Man ist weiterhin ein Herz und eine Seele und möchte rückwirkend Geld von mir.
Dann im April 2015 also die Verhandlung und natürlich im Juni 2015 mein Vaterschaftstest, der mich als biologischen Vater bestätigte.
Daraufhin kam dann natürlich seitens der Anwältin der Mutter gleich die Aufforderung, sämtliche Unterlagen zu Unterhaltsberechnung bereit zu stellen.
Man möchte jetzt rückwirkend für die knapp 2,5 Jahre Kindesunterhalt.
Den Unterhalt für die Mutter behält man sich vor.
Mehraufwand würde man als "Angbot zu einvernehmlichen Einigung"hälftig anbieten.
Damit man selbst keine Unterlagen bereit stellen muss, denke ich.
Jetzt meine Frage:
Wie sieht es in einem solchen Fall aus?
Man hat mir ja mindestens ein Jahr lang meine Rechte ggü. dem Kind vorenthalten.
Das ist ja dokumentiert anhand des Testes und ich habe mich um eine Auskunft bemüht, die man mir verwehrte.
Kann man wirklich bei knapp einem Jahr wissentlichem Vorenthalt rückwirkend Geld fordern?
Ich weiß, ein Kind kann nicht für das Fehlverhalten des Elternteils.
Aber dennoch... Das ist ja ein Stück weit Willkür, wie die Mutter damit umgehen kann.
Und dem Kind geht es ja mit einer Zahlung nicht besser.
Kann sie rückwirkend Unterhalt für sich fordern?
Unter diesen Umständen?
Ihr Mann ist insolvent, daher möchte man sich über mich sanieren....
Moin Backstroke,
willkommen hier im Forum. Wiedermal eine sehr krasse Geschichte.
Auch wenn es müßig ist: Du hast ungeschützten GV mit der KM gehabt und musst nun halt für Deine - erstmal - finanziellen Verpflichtungen einstehen.
Interessant finde ich die Tatsache, dass die Ehe der beiden durch den Vorfall wohl nicht zerrüttet ist. Da kann man sich nun seinen Teil zu denken.
Aus meiner Sicht solltest Du umgehend einen RA einschalten, um hier nicht über den Tisch gezogen zu werden. Aus meiner Kenntnis heraus kann normalerweise nur
Unterhalt für ein Jahr rückwirkend gefordert werden. Hier können unsere Unterhaltsexperten sicherlich noch mehr zu sagen.
Ich würde mal schätzen, dass ein RA auf das Datum der Kenntnisnahme Deine Vaterschaft abstellen würde. Das wäre nach Deiner Schilderung frühestens das Gerichtsverfahren im März 2015 oder dann später ab Durchführung des Tests. Wenn der andere Vaterschaftstest Dir nie zur Kenntnis gelangte, hast Du hier auch keine Verpflichtungen aus meiner Sicht. Aber hier wird wahrscheinlich ein Gericht entscheiden müssen bzw. wird ein Vergleich geschlossen.
Also, ab zum guten Anwalt für FamRecht. Ist Deine Vaterschaft amtlich festgestellt worden? Zahlst Du den aktuell den notwendigen Unterhalt nach DDT? Wurde die Unterzeichnung eines Titels von Dir eingefordert? Gruß Ingo
Hallo,
ein Anwalt ist mit Sicherheit eine gute Idee. Dein Problem ist der <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html>§" 1613 BGB</a>.
Unterhalt kann nur vom Vater gefordert werden, solange also der Vater nicht festeht, kann aus rechtlichen Gründen kein Unterhalt gefordert werden und deshalb kann der KU ab Geburt gefordert werden.
Beim Betreuungsunterhalt ist es etwas anders, zwar steht dieser der KM bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes zu, er muss allerdings gefordert werden. Daher ist eine Zahlung erst ab Forderung gültig (und nicht ab Geburt). Trotzdem wird die Anwältin versuchen diesen ab Geburt zu fordern, da ja bis zur Vaterschaftsanerkennung nicht klar war wer der Vater ist.
Beim BU muss Bedürftigkeit nachgewiesen werden, dabei kommen ca. 800 Euro in Frage, wenn die KM vor der Schwangerschaft/Geburt kein Einkommen hatte, ansonsten das Einkommen. Eigenes Einkommen der KM ist anzurechnen, Du hast einen Selbstbehalt von 1200 Euro ggü. der KM. Von Deinem Einkommen werden dabei berufsbedingte Aufwendungen und Altersvorsorge abgezogen, daraus ergibt sich der KU (Dein Selbstbehalt hier 1080 Euro), dann wird dieser abgezogen und die Differenz zu 1200 Euro steht für BU zur Verfügung.
Du hast selbstverständlich ein Recht auf Umgang mit Deinem Kind. Unterbreite dazu einen Vorschlag und kläre ihn mit der KM ab, wenn ihr euch nicht einigen könnt, bittes JA um Vermittlung, führt das zu nichts, dann bleibt nur die Umgangsklage vor Gericht.
Deine verständliche Verärgerung bringt Dir hier gar nichts. Suche einen Anwalt auf, dass ist der beste Rat den Du bekommen kannst.
VG Susi
Danke erstmal für die Antworten...
Mein erster Gang zu meiner Anwältin war eher ernüchternd, da ich ihr vorher Fragen zugestellt habe, die ich im Termin gerne beantwortet bekommen wollte.
Sie war nicht vorbereitet....
Daher habe ich morgen Termin bei einer anderen Anwältin.
Mindestbehalt trifft mich nicht.
Gem. Tabelle in Kategorie 8, bzw. durch "fehlende weitere Verpflichtungen" in Stufe 9.
Ihre Anwältin wollte mich dann glich in Stufe 10 packen, da ich meine. Arbeitsvertrag nur einsehen lassen, aber nicht als Kopie, zu Verfügung stellen wollte.
Zentrale Frage und auch Ärgernis/Unverständnis meinerseits ist, dass man ggf. wissentlich rückwirkend Geld von mir holen kann (ab Geburt).
Leider findet man auch wenig analoge Fälle oder dazu passende Urteile.
Nach außen sind beide vollkommen loyal und ich habe auch null Kontakt zu denen.
Für das Kind würde ich schon Verantwortung und auch Zahlungen übernehmen.
Aber Thema "Umgang" unter diesen Voraussetzungen/mit diesen Personen ist die nächste Herausforderung an mich.
Ach ja...
Feststellung ist quasi da, da ich in der Geburtsurkunde nun eingetragen bin.
Bisher ist nichts tituliert worden.
Es kamen jetzt Forderungen seitens ihrer Anwältin auf, dass ich zahlen soll.
Witzig ist nur, dass ich gar nicht wüsste, wohin.... Ich habe keine Bankverbindung.
Diese aber angefordert. Da bisher keinerlei Aufstellung kam, bzw. die von vor ein paar Wochen falsch war (Eingruppierung in klasse 10 und keine Reduzierung um das hälftige Kindergeld).
Nächstes Schreiben ihrer Anwältin "tut uns leid, mit dem hälftigen Kindergeld ist uns dabei ein Fehler unterlaufen"...
@Susi:
"Solange der Vater nicht feststeht"
Und das ist genau mein (laienhafter) Punkt:
Das stand dann quasi mit dem Vaterschaftstest 03/2014 fest.
Da war ja klar, dass ihr Mann nicht der Vater ist. Damit blieb ich dann übrigen (wenn sie nicht anderweitig verkehrt hat).
Somit stand eigentlich 12 Monate lang fest, dass ich es wohl bin und nichts passierte.
Wobei man mir ja damit wissentlich auch Rechte vorenthalten hat.
Hallo,
so einfach ist das nicht, der Vater steht entweder rechtlich fest, dann ist es der Ehemann oder nach der Vaterschaftsanerkennung, die bei Dir erst im Juni 2015 erfolgte.
VG Susi
Ich wollte Dich da zitieren.
Erst war er eingetragen, dann das Verfahren der Aberkennung, damit man mich anziehen kann zwecks Zahlung.
Wasser steht bis zum Hals, da muss man ein mein Geld.
Da ich einigermaßen verdiene, könnte sich das für Sie lohnen - so wohl die Intention
Hallo,
wie gesagt die beste Hilfe ist für Dich ein Anwalt. Nicht weil es dann viel anders wird sondern weil Du Dich dann nicht ständig damit auseinander setzen musst.
Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass Du für das Kind ab Geburt Unterhalt zu zahlen hast oder der Kuckucksvater Dich in Regress nehmen kann, da er für Dein Kind aufkommen musste. Was da für Dich machbar ist kann ich nicht sagen. Letzlich gibt es durchaus Verhandlungsmasse zumindest für die Vergangenheit. Wenn ihr euch nicht einigen könnt wird es über kurz oder lang vor Gericht gehen.
Neben der Unterhaltsfrage steht immer noch Umgangsfrage auch wenn man das nicht miteinander verbinden sollte. Wie stehst Du zu Deinem Kind? Gibt es überhaupt Umgang?
Auch wenn die Umstände mies sind ist ein kleines Kind doch auch ein Sonnenschein.
VG Susi
Ich finde es einfach mies, dass man seiner Rechte (auf die Vergangenheit bezogen) beraubt werden kann.
Da wissen die das und dennoch können diese miesen Menschen Geld rückwirkend fordern?
Und wem ist damit geholfen?
Dem Kind geht es damit nicht besser.
Es belastet nur ein Verhältnis.
Das Kind kenne ich nicht. Kein Foto. Nichts.
Sie rückt nichts raus.
Gar nicht. Sie hat ja auch keine Konsequenzen zu befürchten.
Als Frau -und das muss man wirklich leider so sagen- hat man alle Möglichkeiten und kaum Konsequenzen zu befürchten.
Wo ist da die Gleichberechtigung?
Klingt sexistisch, ist aber leider Fakt.
Auch das Thema Unterhalt für sie.
Ein Schlag ins Gesicht für jedes verheiratete Ehepaar, die mit weniger Geld zurecht kommen müssen.
Moin.
Ich finde es einfach mies, dass man seiner Rechte (auf die Vergangenheit bezogen) beraubt werden kann.
Da wissen die das und dennoch können diese miesen Menschen Geld rückwirkend fordern?
Damit meinst Du, dassDu dem ausgebliebenen Umgang nicht rückwirkend verzinst fordern kannst, während KM und ihr Partner das Geld grundsätzlich wohl doch fordern können??? Das liegt nunmal in der Naturder Sache. Aber wenn Du eine Beziehung zu dem Kind aufbauen willst (und das wird Deine aktive Entscheidung sein!), dann hast Du noch ein paar Jahre Zeit dafür. Ob es gute Argumente gibt, die rückwirkende Forderung abzuwehren (genauso den Unterhalt für KM), das solltest Du dem Anwalt überlassen. Dafür gibt es Ansätze, Spielräume die Dir hier angedeutet wurden, die sollte ein guter Anwalt zu nutzen wissen! Das hat wenig mit fehlender Gleichberechtigung zu tun, vielmehr mit der Tatsache, dass ein Recht abgew******* Paar Deine Unvorsichtigkeit ausgenutzt hat (bzw. ausnutzen will)
Gruß, Toto
Hallo,
an der Vergangenheit kannst Du nichts ändern. Auch die gewalttätige Beziehung und Abhängigkeit der KM wird mit Sicherheit noch Probleme bereiten. Aber Du hast doch auch die Chance etwas für ein Kind, Dein Kind, zu tun damit es nicht vollständig diesen Verhältnissen ausgeleifert ist. Klar schön ist anders.
Aus meiner Sicht solltest Du das gemeinsame Sorgerecht bei Gericht beantragen und Dich wegen Umgang/Informationen über das Kind an das JA wegen Vermittlung wenden. Wenn da nichts bzw. nicht viel heraus kommt, dann geht es zum Gericht.
Mit den Unterhaltsforderungen solltest Du wissen, dass es dafür durchaus eine rechtliche Grundlage gibt, Du Dich aber nicht erpressen lassen musst und es Verhandlungsspielraum gibt. BU sollte es sowieso nur bis zum 3. Geburtstag des Kindes geben. Am KU wirst Du nicht vorbeikommen.
Hinsichtlich sonstiger Moral, es macht eben doch Sinn nicht mit dem Dessert anzufangen, dann kann es nämlich passieren, dass andere den Hauptgang essen. Sicher hast Du jetzt jede Menge Probleme, die Du nicht haben wolltest und die Dir noch lange erhalten bleiben. Aber letzlich ist das mit jedem Kind so und wenn erst einmal Unterhalt und Umgang geregelt sind, dann ist auch wieder Licht am Ende des Tunnels.
VG Susi
Moin Backstroke,
die Situation ist zugebenermaßen bescheiden ...
Zentrale Frage und auch Ärgernis/Unverständnis meinerseits ist, dass man ggf. wissentlich rückwirkend Geld von mir holen kann (ab Geburt).
Leider findet man auch wenig analoge Fälle oder dazu passende Urteile.
Du kannst mal nach Scheinvaterregress gockeln ... da kriegst Du einiges zu lesen, was zumindest Analogien zu Deinem Fall aufweist.
Ich finde es einfach mies, dass man seiner Rechte (auf die Vergangenheit bezogen) beraubt werden kann.
Da wissen die das und dennoch können diese miesen Menschen Geld rückwirkend fordern?
Hinsichtlich der rückwirkenden Forderung kannst Du Dich einzig auf "Treu und Glauben" berufen und darauf hoffen, daß ein Richter hier zumindest teilweise einen Verwirkungsgrund erkennt ...
Eine gute Verhandlungsposition hast Du aber nicht wirklich.
Gruß
United
So, Familienanwältin meint, ich solle auf den Zeitpunkt der Kenntnis pochen, was dann März 2015 gewesen wäre (Ladung als Zeuge vor Gericht).
Außerdem kann man diverse Positionen bei der Unterhaltsberechnung abziehen:
- Lebensversicherungsbeiträge
- Fahrtkosten zur Arbeitsstelle mit 30 Cent bzw. 25 Cent je km für Hin- und Rückfahrt
Hallo,
ja auf alle Fälle, wie der KU berechnet wird ergibt sich aus den Leitlinien des zuständigen OLG (dort, wo das Kind wohnt).
Dadurch ist relativ sicher was alles wie berücksichtigt werden muss. Im Prinzip könntest Du Dich zwar mit der KM auf einen Betrag einigen, aber ich sehe nicht, dass das funktioniert, so dass die Paragraphen und die DDT halt abgearbeitet werden.
(<a href="http://www.dfgt.de/index.php?tid=15>Unterhaltsleitlinien" der OLG</a>.)
VG Susi
So, Familienanwältin meint, ich solle auf den Zeitpunkt der Kenntnis pochen, was dann März 2015 gewesen wäre (Ladung als Zeuge vor Gericht).
Das ist genau das was ich/ wir hier meinen, dass ein Anwalt am Besten einzuschätzen vermag, was geht und was nicht und darauf eine passende Argumentation aufbaut (hier eben als "Zeitpunkt der Kenntnis" iVm der "Ladung" bezeichnet). Spannend wäre noch, ob dies aus Sicht der Anwältin ein realistisches Ergebnis ist (und man deshalb durchaus restriktiver in die Verhandlung(en) reingehen sollte) oder ob dies der Startpunkt der Verhandlungen ist verbunden mit der dann nicht geringen Wahrscheinlichkeit doch schlechter zu enden?!
Die Höhe des KU ist recht einfach, fast formelhaft zu berechnen - darüber wird, wenn Anspruch und Zeitpunkt des Anspruchs geklärt ist, vermutlich wenig zu streiten sein.
Gruß, toto
Der Besuch einer anderen Anwältin hat sich (zumindest im erstem Moment) gelohnt.
Mal schauen, was sich nachhaltig ändert.
Der Zeitpunkt ist halt entscheidend, ab wann ich rückwirkend zahlen soll und natürlich auch wie viel es sein wird, was ich zukünftig zahle.
Letzten Endes ist es auch viel Verhandlung und Abwägen, ob sich eine gerichtliche Auseinandersetzung (von welcher Seite auch immer initiiert) lohnt.
Versuche mal bei aller Geldproblematik den Umgang mit dem Kind nicht aus den Augen zu verlieren. In diesem Zusammenhang kannst Du Dir Gedanken über das Gesamtpaket machen. Was willst Du rüberbringen? Den Vater, der jetzt auch sein Kind sehen will, für es finanziell sorgen (auch wenn in der Höhe und Rückwirkung streitig) und an seinem Leben teilhaben will. Oder eben ein biologischer Vater, der aber nur seiner Zahlungspflicht nachkommen wird und sich ansonsten vom Kind fernhält?
Dazu ein Aspekt: Wenn Du jetzt zu der 2. Variante tendierst und es Dir SPÄTER mal anders überlegst, wird die Umgangsanbahnung möglicherweise schwieriger. Auch sollte geklärt werden, wie das Kind mit dem leiblichen und sozialen Vater aufwachsen soll. Auch hier gibt es möglicherweise Klippen.
Deshalb mein Rat: Nicht nur über den Unterhalt nachdenken, das Gesamtpaket im Auge behalten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, den Ansatz kann ich verstehen und habe diesen auch im Auge.
Leider ist es nur so, dass das Ganze recht komplex ist.
Der Kontakt seitens der Mutter ist vollkommen abgebrochen worden (durch sie).
Es besteht auch keinerlei Ansatz, es zukünftig besser zu machen.
Sie will nur das Geld und fertig...
Sicherlich geht es um das Kind.
Aber ich habe wenig Einflussmöglichkeit.
Ab und an mal sehen. Inkl. der Mutter und ggf. dem Ehemann.
Ob das sinnvoll ist, wenn man einen derartig belogen hat und einebnet abziehen will, ist schwierig.
Immerhin setzt man ggf. das Kind auch diesem Spannungsverhältnis aus.
Ich kann jetzt nicht anfangen und dann abbrechen.
Das tut keinem gut.
Daher muss man das gut abwägen und das hängt nicht zuletzt vom Verhalten bei der finanziellen Frage ab.
Die Frage ist auch, was das mit mir macht. Derzeit ist das Kind einfach abstrakt für mich.
Habe ich Kontakt, ist es das nicht mehr.
Bisher kenne ich es nicht mal anhand eines Fotos. Null...
Hi Backstroke,
Leider ist es nur so, dass das Ganze recht komplex ist.
Seh ich auch so.
Die Frage ist auch, was das mit mir macht. Derzeit ist das Kind einfach abstrakt für mich.
Ist meine ältere Tochter auch für mich. Und das ist auch gut so! Einerseits ...
Obwohl die jüngere (9) jetzt immer mehr rumquengelt warum ich ihre Schwester (12) nicht auch besuche. Anderseits ...
Wenn du das Ganze nicht komplett und dauerhaft unterm Deckel halten kannst - auch und vorallem gegenüber jüngern Halbgeschwistern - wär's besser von Anfang an mit offenen Karten zu spielen.
Gruss Horst
Moin Bakestroke,
allerdings ist wirklich in Deinem Fall zu überlegen, ob Du es hier nicht mal extra drauf ankommen lassen solltest. Deine Exe hätte es auch einfacher haben können - das es mit Lug und Trug gegenüber den eigenen Kindern bei manchen KMs nicht weit her ist, hat hier schon mancher im Forum erfahren. Du wurdest als Zahlesel auserkoren - nun sollte sie auch merken, was das bedeutet. Einen Rückzug halte ich allein aus dieser Sicht schon für falsch.
Wenn Du mit Deiner Anwältin zufrieden bist, dann mach doch gleich weiter. Das GSR ist ein Schritt, der heute gar nicht mehr so weit weg ist. Sollte sie sich zur totalen Kindsbesitzerin entwickeln, hast Du auch nicht viel zu verlieren. Dann klagst Du zumindest das Mindestauskunftsrecht nach BGB ein. Das beinhaltet Fotos und Entwicklungsberichte.
Wenn Du wirklich Vater sein willst, kann Dir das Forum hier sicher helfen. Und bei so einer Vorgeschichte würde ich mir überlegen, ob ich hier kuschen würde. Gruß Ingo