Hallo,
ich beschreibe einfach mal kurz die Situation. Mein Ehemann hat aus erster Ehe einen Sohn, für den er nach der Berliner Tabelle 262 Euro Unterhalt zahlt. Sein Durchschnittseinkommen liegt bei netto 1100,00 Euro. Wir erwarten in den nächsten Wochen ein Baby. Ich werde dann in Erziehungsurlaub gehen bzw Elternzeit nehmen. Weiss jemand, wie man den Unterhalt neu berechnet, der dem Sohn aus erster Ehe (13,5Jahre alt) noch zusteht? Denn unser Baby und ich sind ja beide dann auch Unterhaltsberechtigt, allerdings reichen die 1100 euro meines Mannes ja nun nicht für den Unterhalt für uns drei aus. Wie ist das, sind der erste Sohn und ich als betreuende Ehefrau gleichrangig unterhaltsberechtigt (die Ex-Frau ist berufstätig und hat sogar ein höheres einkommen als mein mann, aber ich glaube, das ist gar nicht relevant)?? Ich wäre superglücklich, wenn jemand sich da ein wenig auskennt oder ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Wir waren zwar heut bei einer kostenfreien Rechtsberatung beim Amtsgericht, sind aber nicht sicher, ob die Dame, die uns beraten hat, auch wirklich alles bedacht hat, da wir ihr mehr oder weniger die Situation mehrfach erklären mussten. Lt ihrer Aussage hat der erste Sohn Anspruch auf 262,00, unser Baby auf 185,00 und ich auf 495,00 Euro. Nach Anrechnung des Selbstbehaltes blieben für den ersten Sohn noch ein Anspruch von 91,00 mtl. Bevor wir die Ex-Frau anschreiben, wollen wir uns sicher sein, dass es tatsächlich so ist- sicherlich weiss jeder, wie unangenehm das werden kann, wenn man sich im Recht fühlt und am Ende doch den Kürzeren zieht.
gruß
stephie
Hallo stephie69!
Wenn dein Mann KU-pflichtig ist, bleibt es auch dabei. Nach meinen Information sind das erste Kind und auch das zweite Kind an erster Stelle. Da kann im Normalfall nichts gekürzt werden. Ich bin mir nicht ganz sicher, ab wieviel Kindern sich der KU verändert (ich dächte, es wären drei). Erst dann wird der Unterhalt für die Ex-Frau (sofern sie noch Anspruch hat) und Dich berechnet.
Der einzige Gedanke, der mir noch einfällt, wäre eine Mangelfallberechnung, falls es so knapp zugeht. Die Ansprüche stehen sicherlich, so wie du es schreibst. Nun bin ich aber nicht der Fachmann für Mangelfallberechnung... Sorry
Hoffe, ein wenig etwas beigetragen zu haben..
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hey Nico,
ich danke dir für die Antwort... ich hätte mich kürzer und verständlicher fassen sollen. Es geht tatsächlich um die Mangelfallberechnung- der Ex-Frau steht gar kein Unterhalt zu, sie hat eigenes Einkommen, das sogar höher ist als das meines Mannes. Es geht tatsächlich darum, wie die Differenz von 1100 euro einkommen und 775 euro selbstbehalt aufgeteilt wird, da der erste sohn unterhaltsberechtigt ist, aber das baby und ich als betreuende Mutter und Zweitfrau auch. Das Geld würde ja theoretisch nicht mal für die vollen Unterhaltsbeträge beider Kinder reichen.
Danke aber trotzdem.
gruß stephie
Hallo Stephi,
da hier ein Mangelfall vorliegt bist Du neben dem Sohn aus erster Ehe und Eurem gemeinsamen Kind gleichberechtigt Unterhaltsberechtigt.
Meine Berechung würde so aussehen:
1100 - 775 € SB = 325 € Verteilmasse
UH-Anspruch Kind 1 = 262 €
UH-Anspruch Kind 2 = 183 €
Dein UH-Anspruch: 495 €
Gesamt UH = 940 €
KU Kind 1= 325 :940x262 = 90 €
KU Kind 2 = 325:940x183 = 63 €
Dein Anspruch: 325:940x495 = 171 €
Heißt Kind 1 bekommt noch 90 € KU (gerundet ohne Kommastellen).
Berechung natürlich ohne Gewähr.
Sind die 1100 € eigentlich bei steuerklasse 3 ?? Sollte Dein Mann nachdem Du in die elternzeit gegangen bist in Steuerklasse 3 wechseln, sieht sie das Ergebnis allerdings anders aus, da sich das netto erhöht.
Bei uns steht das übrigens auch demnächst an, wir bekommen auch ein Baby, mein Mann ist Mangelfall, ich gehe in Elternzeit.....er hat aber 4 Kinder aus erster Ehe, und Ex ist so garnicht begeisert von meiner Vorabberechung in unserem Fall.
LG
Ronja
Hey!
Mal nur nebenbei... ist es denn der Ex auch so übel zu nehmen das sie nicht so begeistert davon ist?
Ich kanns nachvollziehen...
Da sind schon vier Kinder, für die es schon schwer sein wird den Unterhalt zu leisten .. u da kommt dann ein weiteres Kind dazu .. naja manch Familie überlegt ja auch ob ise denn noch ein zweites oder drittes oder vioertes Kind sich "leisten" kann ...
aber trennt man sich, dann ist das alles scgheinbar kein Ürob mehr.. u mehr oder weniger leiden dann die Kids aus erster Ehe .. denn das Minus kann da nur einer auf Dauer, und es geht da ja nicht nur um ein paar Jährchen, auffangen ...
Ist nicht bös gemeint u nimms mir nicht übel ... aber da denkt niemend wohl wirklich scheinbar drüber nach ..
Gruß
Jens
Hallo Jens,
mein Mann zahlt bei einem Nettoeinkommen (STKL 4)von ca. 1350 € 800 € monatl. KU. Wenn man das netto auf Steuerklasse 3 umlegt ist es inetwa das, was er zu Erstehezeiten verdient hat. Da war sicher ohne das Kindergeld nicht 800 € rein für die Kinder da. Und das sie z.Zt. 800 € bekommt liegt daran, das meinem Mann der SB um 30 % gekürzt wird, da ich auch voll berufstätig bin.
Ich subventioniere meinen Mann also mit 252 €, den er direkt in form von KU an seine Erstkinder weiterzahlt. Und damit ist nunmal Schluß, wenn wir ein gemeinsames Kind haben........Schluß mit dem Griff in meine Tasche.....mehr nicht......
Und warum sollte ich darüber nachdenken ??
Die Kinder bekommen das was Ihnen zusteht, nicht mehr und nicht weniger, aber tröste Dich, da ich als Zweitfrau "wußte worauf ich micht Einließ" kann ich mir den Luxus mehrere Jahre zu hause zu bleiben nicht leisten, und muß spätestens nach 2 Jahren wieder Vollzeit arbeiten. Dann Fall ich aus der Mangelfallberechung wieder raus und die "Erstkinder" bekommen wieder mehr.
[Editiert am 24/2/2005 von Ronja]
LG
Ronja
War ja auch nur zum Nachdenken gedacht..
War mir klar, das es da kein Verstädnis für gibt..muß auch nicht ..
Die Kinder bekommen das was Ihnen zusteht, nicht mehr und nicht weniger
Naja, sie kriegen wohl eindeutig weniger dann ..
Hey Ronja,
dir erstmal vielen dank für deine antwort..... gestern abend habe ich noch solange im internet gesucht, dass ich diese Berechnung dann auch irgendwann nachvollziehen konnte... eine nacht schlaf war gerettet. Ich habe auch heute morgen beim Jugendamt schon nachgefragt, von welchem Einkommen man bei der Mangelfallberechnung ausgeht.... und dort hat man mir gesagt, es wären in diesem fall die letzten 12 Monate. Und solange die Ex meines Mannes nichts gegenteiliges fordert, ....! Als es vor fast 4 Jahren um die Festlegung des Unterhaltes für das Kind ging, wurde auch das Einkommen der 12 Monate vorher zugrunde gelegt, wo mein Mann aufgrund der Steuerklasse III noch mehr hatte. Sie hat dann im Nachhinein am Ende das Jahres noch auf Änderung auf Klasse 1 gedrängt (weil sie dann mit einem mal gutes Geld verdient hat) und er hat noch deftig ans Finanzamt nachgezahlt. Also hat es ihn doppelt reingerissen. (hatten leider keinen Anwalt zur Scheidung, diesen Fehler bereuen wir bis heute).
Nun zu Jens: ich weiss nicht, was du für ein Problem hast. Es ist nämlich nicht immer so, dass ER derjenige ist, der für die Situation der Trennung verantwortlich ist- und noch sehen die Gesetze ja wohl so aus, dass Frauen zu 99 % übervorteilt werden, wenn es um Finanzen nach der Scheidung geht. Unser Fall: 1. Die Ex hat sich einen Neuen gesucht. 2. Sie hat sich erst aus dem Staub gemacht, nachdem sie ihre Umschulung beendet und eine super gut bezahlte Stelle im öffentlichen Dienst erhalten hat. 3. vorher hat sie noch schleichend das Konto leergeräumt. 4. ausgezogen ist sie, als er nicht da war, und hat alles mitgenommen, was noch ein wert hatte. (er stand mit nichts da, bis ich einzog). 5. plötzlich lief alles nur noch über ihren anwalt und es flatterte eine forderung nach der anderen ins haus. Dummerweise interessiert das Gericht nicht, was die Kindesmutter verdient, besitzt, etc. Es reicht ja, wenn sie das Kind betreut. Dass das in unserem Fall aber so aussah, dass sie den Jungen ständig allein ließ oder bei seinen Eltern und bei uns "abgeladen" hat, damit sie ihr Leben feiern kann, dass sie nicht mal mit ihm Arzttermine wahrnehmen konnte, und andere damit beauftragt hat usw. das interessiert auch keinen. Mittlerweile lebt sie sehr gut mit ihrem Neuen, große teure Wohnung, zwei PKW plus Firmenwagen, 2mal Urlaub im Jahr usw. WARUM sollen mein Mann und ich nicht auch eine kleine Familie haben dürfen und dafür weniger für Kind 1 zahlen?????? Sie hat alle Möglichkeiten, auch für ihr Kind zu sorgen (ihr neuer ist übrigens arbeitslos und trotzdem reichts für soviel Wohlstand. Wer bitte würde dir vorgehen? dein eigenes Kind oder ein Partner?). Daher bitte ich dich doch, mal darüber nachzudenken, was du da sagst. Mein Baby hat genauso das Recht zu leben, und dadurch wird niemand zu kurz kommen.
So ein schönes WE allen noch.
gruß Stephie