Hallo zusammen,
ich habe ein Schreiben vom RA meiner Ex in's Haus bekommen. In diesem verlangt er die Einkommensnachweise sowie den Einkommensteuerbescheid von 2009 und den KU und Nachehelichen Unterhalt berechnen zu können.
Ich habe bisher immer den KU lt. DT gezahlt + einen Nachehelichen Unterhalt der von der ARGE berechnet wurde, da meine Ex Arbeitslos ist. Sie bezieht Leistungen (Miete, Strom usw.) und einen geringen Barbetrag von der Arge.
Ferner hat Sie einen kleinen Job (ca. 10 Std.) die Woche.
Bemühungen, eine zumindest komplette Halbtagsstelle, zu finden hat sie nie unternommen. Zumindest nicht wirklich...
Ich habe Ihr diverse Angebote besorgt, immer hieß es : ach das ist doch nichts für mich.
Meine Frage nun sollte ich die Nachweise so herausgeben oder erst mit einem RA sprechen.
Und wenn ich nun mehr zahlen müsste ab wann ? Ab dem Datum des Schreibens ? oder erst wenn es zu einer Verhandlung kommt ?
Und welchen Unterhalt muß ich zahlen Betreuungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt oder wie oder was..
Verstehe den unterschied der beiden Unterhaltsarten nicht..
Danke
Hallo J2te,
wenn du bisher nachehelichen Unterhalt gezahlt hast gehe ich davon aus das ihr schon geschieden seid, Richtig?
Was wurde im Rahmen der Scheidung vereinbart bzgl Unterhalt?
Wie alt sind denn die Kinder? Je nachdem würde ich dem RA ein Schreiben schicken in dem du ihn auf die gesteigerte Erwerbsobliegenheit deiner Ex hinweist.
Sonst wirst du um die Auskunft wohl nicht rumkommen.
Gruß
Bart
Hallo Bart,
Ja, wir sind seit gut 3 Jahren geschieden. Unser Sohn ist fast 10 Jahre.
Geeinigt haben wir uns auf insgesamt 510 €. Das ist der Betrag den die Arge berechnet hatte.
Allerdings auf einer Basis die damals galt. damals eigenes Haus, mittlerweile verkauft...
Mageren Gewinn "geteilt" (Sie mehr als ich ;( ) wobei Sie nur den Teil bei der Arge angab der ihr frei zustand.
Gruß
Moin,
Deine Ex scheint den "Schuss" noch nicht gehört zu haben. Er gilt seit 2008, heisst "gesteigerte Eigenverantwortung" und bedeutet, dass erwachsene Menschen sich vor allem selbst unterhalten können. Unterhaltszahlungen an erwachsene Menschen stellen einen Ausnahmetatbestand dar, aber keinen durch Eheschliessung automatisch erworbenen, unbefristeten Sponsoring-Anspruch (auch wenn das gerne so geglaubt wird). Drei Jahre nach einer Scheidung kann man sich entsprechend "sortiert" haben; das leben geht weiter.
Deshalb geht es derzeit nicht nur um Euros. Sondern vor allem um die Frage, ab wann Deine Ex genügend motiviert ist, ihre eigenen Erwerbsbemühungen zu intensivieren anstatt sich von Dritten (Ex-Mann, ARGE etc.) alimentieren zu lassen. Die Anspruchsgrundlage als solche ist diskussionswürdig. Euer Kind ist 10 Jahre alt und offenbar nicht aussergewöhnlich betreuungsbedürftig. Überdies kannst Du das Angebot in die Diskussion einbringen, Dich verstärkt um seine Betreuung zu kümmern. Dein Ziel sollte sein, den nachehelichen Unterhalt für Madame mittelfristig loszuwerden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Werde mir wohl besser gleich einen "Verteidiger" nehmen bevor ich irgendwas herausgebe.
Die Betreuung für meinen Sohn ist auf alle Fälle sichergestellt.
Er geht jeden Tag in eine betreute Schule, die Großeltern kümmern sich und auch zu mir könnte er öfter, obwohl ich berufstätig bin...
Mal sehen wie das jetzt weitergeht...
Wäre für weitere Hinweise und Tipps Dankbar, bin ziemlich durch den Wind.
Gruß an alle Gleichgesinnten
Hallo,
da du zumindest zum KU verpflichtet bist, hat Madame das Recht alle 2 Jahre von Dir Deine Einkommsbelege zu fordern.
Sollten die 2 Jahre rum sein und die legst diese Bescheide nicht vor, so kann es Dir passieren, das du eine Klage auf Auskunft aufs Auge gedrückt bekommst.
Die Herausgabe Deiner Gehaltsnachweise hat vorrerst noch nichts mit steigenden oder fallenden Zahlungen zu tun.
Dieses wird dann im 2. Schritt fällig. D.h. Madame könnte unter Umständen einen höheren KU fordern und zeitgleich höheren Unterhalt für sich.
Ich denke, ersteres wird Sie evtl. tätigen und je nach Einkommenssituation wird Sie Recht bekommen oder auch nicht.
Je nachdem wie Sie dann drauf ist, wird Sie dann versuchen "Ihren" Unterhalt hoch zu schrauben. Dieses wäre dann für Dich die Chance den EU weg zubekommen.
Im Zuge der Forderung kannst du ja auch mal Ihre Einkommenssituation abfragen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
