Hallo,
die KM macht Sonderbedarf für eine psychologische Betreuung vorerst für 3 Monate à 150,- = 450 € geltend. Die Hälfte davon soll Kindsvater bezahlen. Wann diese Therapie abgeschlossen sein wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Grund für die psychologische Betreuung sind angebliche Zerstörungswut, Lügen, Stehlen bei der KM. Beim KV und bei dessen Eltern verhält sich das Kind aber völlig unauffällig, da kommt das überhaupt nicht vor.
KV bezahlt für 3 Kinder aus dieser ersten Ehe bereits den Unterhalt und ist wieder verheiratet, aus dieser Ehe ging ebenfalls ein Kind hervor. Daher sind die finanziellen Verhältnisse eh angespannt.
Übernimmt solche Kosten nicht normalerweise die Krankenkassen?
Gruß
kidskids
Moin,
Du schreibst von Betreuung. Kostenfrei ist die Behandlung, aber Betreuung?
Gibt es irgendwas an Papier, die eine Betreuung für Notwendig erscheinen lässt? Da ich auch ein "auffälliges" Kind habe, weiß ich das die Hilfen in diesen Bereich sehr gering ausfallen und man diese irgendwie selber in den Griff bekommen muss. Eine Betreuung ist mir hierbei fremd und sollte von der KM mal detailliert nachgewiesen werden.
Könnte sein sein, dass sie hierüber einfach irgendwelche Betreuungskosten reinholen will, auf die es im Grunde keinen Anspruch gibt.
Wie alt ist das Kind und hat die KM irgendwas schriftliches vorgelegt?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
interessant wäre hier auch noch wie alt das Kind ist und was diese "psychologsiche Betreuung" denn sein soll? Wann, wo und durch wen findet sie statt?
Es klingt jedenfalls seltsam, psychologische Unterstützung bekommt man im Normalfall über die Krankenkasse in Form eines Platzes bei der Tagesklinik oder einer Therapie. Von "psychologischer Betreuung" hab ich bisher noch nie gehört und mit diesen Minimalinformationen kann man leider keine vernünftigen Aussagen treffen.
LG
nadda
Hallo,
der Anwalt der KM schreibt von psychologischer Behandlung bei einer Praxis für Jugendpsychologie. Bisher sind dafür 3 Monate à 150,- € aufgelaufen. Zahlungsnachweise hat der Anwalt mitgeschickt. Der Anwalt fordert die Hälfte als Sonderbedarf. Das Kind ist 10 Jahre alt.
Gruß
kidskids
Eine Behandlung wird durch die Krankenkasse erstattet.
Was sind das für Nachweise? Wer hat die ausgestellt? Und wie kommt die Summe zustande? Vielleicht ein Eigenanteil?
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
wie diese Summe zustande kommt und ob es sich um einen Eigenanteil handelt, weiß ich nicht. Sollen wir bei der KM nachfragen, warum in diesem Fall die Kosten die Kasse nicht übernimmt?
Es handelt sich um Überweisungsbelege der Bank an die Psychologische Praxis.
LG
kidskids
Hallo,
wenn sie die Musik bestellt, soll sie sie auch bezahlen. Die richtige Reihenfolge funktioniert so:
1. Info: Unser Kind braucht die und die Behandlung. Ich möchte bei Dr. XY einen Termin machen. Möchtest Du mitkommen?
2. Termin: man informiert sich gemeinsam und einigt sich auf die Behandlung oder A schickt B den Behandlungsplan/Kostenvoranschlag/Diagnose und holt das Einverständnis ein.
3. Kosten: es bleiben irgendwelche Kosten übrig? Man teilt sie entweder einvernehmlich im Verhältnis XX:XX oder man erteilt sich gegenseitig Auskunft über das Einkommen und ermittelt die Kostenanteile nach Haftungsquote.
Einfach mal eine Quittung schicken oder einen Überweisungsbeleg und daraus eine Zahlungsverpflichtung zu kreieren ist schon sehr sportlich. Darauf würde ich nicht mal reagieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich möchte mal den Blick noch kurz auf ein kleines Detail richten. Besteht GSR? Wenn ja, hast du der Behandlung zugestimmt? wurdesr du im Vorfeld informiert?
Und warum zahlt hier die kasse nicht?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wie diese Summe zustande kommt und ob es sich um einen Eigenanteil handelt, weiß ich nicht. Sollen wir bei der KM nachfragen, warum in diesem Fall die Kosten die Kasse nicht übernimmt?
Unter den Gesichtspunkten würde ich vielleicht nicht einmal reagieren ... dass so ein Blödsinn. Das die KM dafür überhaupt Anwaltsgebühren in kauf nimmt ... das zeigt schon wieder, woran das System erkrankt. Ich hoffe sie muss ordentlich zahlen.
Es handelt sich um Überweisungsbelege der Bank an die Psychologische Praxis.
Das ist KEIN Nachweis irgendeiner Art. Überweisungsbelege habe ich hier auch zuhauf ... Beweist nur, dass ich was überwiesen habe, mehr nicht.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
entweder zahlt die Krankenkasse oder aber es gibt eine ordentliche Rechnung, wo draufsteht wofür zu zahlen ist, einen Überweisungsbeleg wird ich nicht akzeptieren, Du hast ein Recht zu wissen wofür Du zahlen sollst.
Wenn ich mal davon ausgehe, dass es überhaupt Sonderbedarf ist, dann ist er gequotelt nach Einkommen der Eltern zu bezahlen. D.h. vom bereinigten Einkommen des KV sind der zu zahlende KU abzuziehen und was dann über dem angemessenen Selbstbehalt von 1300 Euro liegt steht überhaupt erst für die Quotelung zur Verfügung. Bei der KM wäre auch das bereinigte Einkommen zu berechnen und der angemessene Selbstbehalt 1300 Euro abzuziehen. Dann wird gequotelt. Ich weiss nicht wie die finaziellen Verhältnisse sind, aber 3x KU ist schon eine Menge, da könnte ich mir vorstellen, dass nicht soviel für Sonderbedarf übrig ist.
VG Susi
Hallo Midnightwish,
was bedeutet GSR?
Danke an alle, die sich meines Themas angenommen haben.
Gruß
kidskids
Hallo,
.. GSR = gemeinsames Sorgerecht ...
Bei gemeinsamen Sorgerecht hat er Anspruch auf Auskunft über die Behandlung seitens des Psychologen/ der Praxis unabhängig davon ob die KM das will oder nicht.
Ohne GSR ist er darauf angewiesen, dass ihm die KM Auskunft gibt bzw. den Psychologe/ die Praxis zur Auskunft ermächtigt.
VG Susi
Hallo Susi,
nein, das gemeinsame Sorgerecht besteht seit dem Umzug in ein anderes Bundesland nicht mehr, weil die Unterschrift, z. B. bei Schulbesuch, Arztbesuch lt. der KM zu kompliziert wäre. Lt. JA könnte das aber jederzeit wieder rückgängig gemacht werden.
Die KM hat nie vorher etwas Schriftliches, z.B. über die Notwendigkeit und Umfang der Behandlung, vorgelegt.
Gruß
kidskids
Moin
Das Sorgerecht ist keine Schicksalsentscheidung. Entweder besteht es, da die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren, oder es wurde später per Anerkennung (z.B. beim Jugendamt) bei nichtverheirateten Elternteilen nachgeholt. Wenn es erst einmal besteht, kann es nur noch per richterlicher Entscheidung abgeändert werden. Länderrecht (Dein Bezug wegen Umzug) ist hier völlig unerheblich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.