Kurz zu meiner "Geschichte" und damit verbunden Fragen an das Forum am Ende. 🙂
Ich habe einen leiblichen Sohn aus einer geschiedenen Ehe, derzeitiges Alter 19,5 Jahre, volljährig.
Seit dem 11. Lebensjahr verweigert er gänzlich jeden Kontakt mit mir. Er war 2 Jahre alt, als unsere Ehe geschieden wurde. Damals noch alleiniges Sorgerecht der Kindesmutter. Aufgrund immer wiederkehrender Unterhaltsstreitigkeiten habe ich mich vor ca. 10 Jahren einem vollstreckbaren Titel unterworfen und bis zum 18. Lebensjahr regelmäßig Minderjährigenunterhalt gezahlt.
Nach Volljährigkeit habe ich die Zahlung verweigert. Die Kindesmutter hat sofort einen RA eingeschaltet und eine überzogene Forderung erhoben. Ich schaltete ebenfalls einen RA ein und trotz Schriftverkehr reagierte die Gegenseite 15 Monate nicht. Jeder dachte, auch RA, alles sei erledigt. Friede. Was ich nicht wusste, der Titel besteht weiter.
Plötzlich hatte ich dann im Nov./Dez. 2009 eine Vollstreckung mit Gerichtsvollzieherin von fast 5000 Euro vor der Tür, am Bein.
Habe erneut einen neuen RA mit meiner Sache beauftragt.
Die Vollstreckung konnte ich durch Zahlung von runden 4.800 Euro im Jan. 2010 jetzt abwenden. Einen Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollstreckung hat der Familienrichter abgelehnt, jedoch verwirkte U-Beiträge ausgenommen. Ab nächsten Monat soll ich für meinen Sohn 320 Euro zahlen. Näheres soll noch geklärt werden. Einen Termin zur Verhandlung gibt es noch nicht.
Da ich eine Pension, Vorruhestandsrente sowie eine private Rente beziehe, errechnet sich so der Barunterhalt. Die Gegenseite, leibliche Mutter, gibt an, nur halbtags zu arbeiten, unter 1100 Euro zu liegen und hat ein weiteres Kind von 9 Jahren, Vater mir nicht bekannt.
Jetzt geht es um die Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter.
Der Anwalt meinerseits stellt nun in Frage weiter zu machen, da ich bei vorliegender und zumutbarer Erwerbsobliegenheit der Kindesmutter derzeit den Unterhalt nur auf etwa 260 Euro runterschrauben könnte.
Jetzt die Frage an das Forum und Eure Erfahrungen: :exclams:
1. Prozeßkostenrisiko eingehen und alle Kosten tragen?
2. Wie lange muss ich max. dann voll barunterhaltspflichtig für meinen erwachsenen Sohn Unterhalt leisten, was müsste ich alles beachten?
3. Wann kann ich überhaupt Prozeßkostenhilfe beantragen?
4. Soll ich meine derzeit eingereichte Klage wegen Abänderung des Unterhaltstitels zurückziehen?
5. Ist es mir zumutbar, dass ich für meinen leiblichen Sohn, der derzeit noch zur Schule geht, wie lange weiß ich nicht, wohnhaft bei der Kindesmutter, voll unterhaltspflichtig bin, obwohl seine Mutter ganztags arbeiten könnte, wenn nicht das 2. Kind da wäre?
Ich bin als "Neuer" hier für jede Antwort dankbar.
Im Voraus danke für Eure Hilfe :yltype:
madin
Vergebe Deinen Feinden, aber vergiss nicht Ihre Namen.
John.F.Kennedy
Hallo,
ich versuche es mal:
1. Das Risiko in einem Gerichtsprozess kann dir dein RA mitteilen, die Erfolgsaussichten sollten dir dabei mitgelteilt + bespr. werden.
2. Mit Volljährigkeit des Kindes muß der Titel an das Kind ausgehändigt werden und ggf abgeändert werden. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteile dem Kind Unterhaltspflichtig, also auch KM. Ihr EK wird dabei herangezogen. Sollte Sie unter dem SB verdienen wird Sie wohl nichts zahlen müssen. Wichtig wäre noch das dir das gesamte KG angerechnet werden muß auf den UH deines Sohnes, wenn KM nichts zum Barunterhalt beiträgt!!!!! Wenn er nach der Schule einen Job, Ausbildung mit EK hat ist dieses EK auf den UH anzurechnen. Eine Ausbildung und Studium muß auch in bestimmten Zeiten zu absolvieren... er kann also auch nicht 10 Jahre studieren!
3.PKH ist von deinem Einkommen/Rente abhängig. Da gelten wohl glaube ich Grenzen diese zu bekommen...
4.Wenn die derzeitige Klage nicht im Verhältnis zu den Einsparungen Kosten dafür steht würde ich diese nicht weiterführen, wie erwähnt gehört der Titel mit Volljährigkeit des Kindes eh abgeändert. UH Pflicht für beide Elternteile!!!
5. Ob und inwieweit die KM arbeitet oder muß und soll kannst du nicht erzwingen. Aber Sie muß dem Kind den Titel aushändigen und er muß dann auf UH gegen dich Klagen nicht Sie!! Jedenfalls ist das "volle" KG abzuziehen vom Tabellenunterhalt.
Hallo,
vielen Dank für Deine Antwort. 🙂
Meine Frage ist weiter, ob mir auf Grund des 2. Kindes (welches nicht von mir ist) zugemutet werden kann, die volle Barunterhaltspflicht zu tragen, da die KM wegen diesem noch nicht ganztags arbeiten kann. :redhead:
Dies wäre nicht so, wenn dieses Kind nicht da wäre. Dann könnte die KM ganztags arbeiten, dies wäre doch dann auch zumutbar? Ich trage somit momentan den Unterhaltsanteil mit, der normalerweise von der KM übernommen werden müßte. 😡
Kann das richtig sein oder wie verhält sich dies? :exclams:
madin
Vergebe Deinen Feinden, aber vergiss nicht Ihre Namen.
John.F.Kennedy
Moin,
gegen Väter hat der BGH mal das sogenannte "Hausmannurteil" gefällt.
Danach steht es dem Unterhaltspflichtigen nicht zu, sich aus dem Erwerbsleben zu verabschieden und sich dem Haushalt zu widmen.
Wenn doch, muss der Partner dem Hausmann ein Taschengeld bezahlen, welches Unterhaltszahlungen ermöglicht.
2 Dinge sprechen dabei dabei gegen:
1. Du bist keine Mutter.
2. Das "Kind" ist volljährig.
Dennoch müsste eine Klage auf Herausgabe des Titels auch trotzdem erfolgreich, sein da sich ja die Rechtsgrundlage und die KU-Höhe zumindest durch die andere Anrechnung des KG ja geändert hat.
Auch ohne dass sie arbeitet.
Diese Klage gewinnst du auf jeden Fall.
Danach müsste Sohni beide Eltern zur Einkommensauskunft auffordern und dem jeweils Anderen übergeben.
Bei der anschließenden Unterhaltsdiskussion würde ich auf jeden Fall fiktiv eine Vollzeittätigkeit fordern und unterstellen.
Der Vorteil ist, dass sie mit ihrem Halbtagsjob schon recht nahe dran ist, und nur ein relativ geringes Taschengeld für eine KU-Zahlung nötig wäre.
Und da kann man ja vor einer Klage abwarten, wie sich das entwickelt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie Beppo erwähnt, daran habe ich nicht gedacht:
Zitat: Bei der anschließenden Unterhaltsdiskussion würde ich auf jeden Fall fiktiv eine Vollzeittätigkeit fordern und unterstellen. Zitat
Fiktiv bedeutet hierbei das Sie (KM) ja gerne nur halbtags arbeiten geht, meines Erachtens GRUNDLOS!!!
Sie das aber mit hoher Sicherheit nicht darlegen kann warum Sie nicht "vollzeit" arbeiten gehen kann. Kind ist ja Volljährig. Also wird eben ein fiktives, Sprich: Scheinbares Einkommen, was mit Vollzeittätigkeit erreicht werden kann unterstellt werden. Die Erwerbsobliegenheit gegenüber Ihrer (KM) UH Pflicht wird nicht nachgekommen. Bei KU muß der Barunterhaltspflichtige Elternteil, somit beide, alles daran setzen das der Mindestunterhalt an den Junior gezahlt werden kann. Zur Not über einen Zweitjob, wenn nicht vollzeit gearbeitet wird.
Dein Sohn muß also auch seine Mutter im Zuge der Geltendmachung von UH Ansprüchen verklagen... Wie ihr das gefällt ist die Frage! Du kannst also zunächst gelassen bleiben.
Hallo,
teilweise versteh ich noch immer nur Bahnhof. :question:
1. Der UHT besteht alleinig nur auf mich und müsste geändert werden. Ist für mich klar. :thumbup:
2. Was ist aber mit dem zweiten Kind? Anwalt meint, dass man die KM nicht zwingen kann arbeiten zu gehen, obwohl dieses Kind nicht von mir ist. Somit betrifft das die eigentliche Unterhaltsgeschichte mit meinem leiblichen volljährigen Sohn nicht. Oder?? Mein Sohn ist doch volljährig. :question:
Die zweite Frage ist für mich die wichtigste. Was habe ich mit dem unehelichen Kind eines anderen zu schaffen?? 😡
Es kann doch rein rechtlich nicht sein, dass ich die finanziellen Lücken fülle, die ein anderer verursacht hat. 😡
Habt ihr da noch einen wertvollen Tipp?? 🙂
Erst mal vielen Dank für die bisherigen Hinweise... stand total im Wald und seh jetzt Land. Habe auch entsprechend meinen Anwalt auf die Spur gebracht...
Viele Grüße
madin
Vergebe Deinen Feinden, aber vergiss nicht Ihre Namen.
John.F.Kennedy
Mit dem Kind von dem andren hast du ja nun nichts zu tun, aber meines Erachtens hat Sie trotz Ihres neuen Kindes eine UH Pflicht gegenüber Eurem Sohn. Solange sich dieser in der Ausbildung befindet... Wenn Sie eben nicht zu Unterhalt Aufgrund Ihres neuem Kindes was betreut werden muß beisteuern kann muß Sie trotzdem Ihre EK Lage dralegen, du erhältst dann das gesamte KG in Abzug auf den Unterhalt den du nach deinem EK leisten kannst.
Somit füllst du nicht die Lücke eines anderen, denn hätte Sie Einkommen was UH rechtl. zur Verfügung stehen würde bekäme der große auch mehr Unterhalt. So muß er sich mit deiner Leistungsfähigkeit zufrieden Stellen und dein UH wird eben nach deinem EK gerechnet+ MINUS das gesamte KG. Das ist dann dein Betrag. Die UH Leistung sowie das ausgezahlt KG darf nicht mehr bei der KM verbleiben sondern steht dem großen "alleinig" zu!!! KM kann sich mit UH für den großen + KG also nicht mehr finanzieren!!!!!
Es kann doch rein rechtlich nicht sein, dass ich die finanziellen Lücken fülle, die ein anderer verursacht hat. 😡
Ich habe es dir doch oben schon erklärt.
Welchen Teil davon hast du nicht verstanden?
Es gibt sogar ein BGH-Urteil in deinem Sinne.
Du hast nur leider das falsche Geschlecht.
Und es gibt eben immer wieder schlechte Juristen, die so etwas auf Frauen nicht anwenden mögen.
Dein RA gehört scheinbar dazu. Den kann man aber raus schmeißen.
Wenn du auf so einen Richter triffst, wird das schon etwas schwieriger.
Deine Chance damit durch zu kommen ist größer als 0.
Ich weiß aber nicht, wieviel größer.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Was passieren kann, wenn ein Mann in ähnlicher Situation Geld haben möchte, ist hier recht schön dargelegt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, danke für die erneute schnelle AW, 🙂
doch bei mir ist es immer noch nicht klar.... :question:
nochmals voraus: :exclams:
1. ein Kindesunterhaltstitel (KUHT) auf mich besteht noch - Minderjährigenkeitsunterhaltstitel. Mein Sohn ist fast 20 Jahre, geht noch in eine Schule. Der KUHT müsste auf beiden Elternteile abgändert werden. Durch mich über RA bei Gericht bantragen, einreichen. OK und klar.
2. die Kindesmutter (KM) gibt derzeit an und weißt nach, mit 1070 Euronen netto unter der Grenze von 1100 Euro zu liegen. Also wäre sie nicht barunterhaltspflichtig gg.über meinem Sohn. Arbeitet nur halbtags, hat ein weiteres Kind, 9 Jahre, nicht mein leibliches Kind, welches sie ins Feld führen wird, das Kind wäre nicht andersweitig zu betreuen, also eine Erwerbsobliegenheit nicht zu erzwingen.
3. Das Kindergeld wird von meinem Barunterhalt in Abzug gebracht, klar und auch OK.
Kann ich meinen RA dransetzen, habe ich eine Chance, dass eine volle Arbeitstätigkeit der Kindesmutter (KM) unterstellt werden kann, damit der Barunterhalt, den ich derzeit an meinen Sohn zahlen muss, geringer ausfällt?
Ohha :crash:, hoffe es noch an diesem Sonntag auf die Reihe zu bekommen, damit ich morgen dem Superanwalt? 😡 Dampf machen kann.
Ihr habt mir schon sehr geholfen. 🙂
Bitte noch AW`s zu dem offenen Komplex. :thumbup:
Danke.
madin
Vergebe Deinen Feinden, aber vergiss nicht Ihre Namen.
John.F.Kennedy
Hier findest du noch was zu dem BGH Urteil zu lesen.
Vielleicht verstehst du das besser als meine Erklärungsversuche.
Ansonsten solltest du deinen RA mal auf die Hausmannrechtsprechung ansprechen.
Das Aktenzeichen findest du in dem Artikel.
Im Moment drängt sich mir aber inzwischen die Frage auf, ob du liest, was ich dir schreibe.
Auf diese Frage:
habe ich eine Chance, dass eine volle Arbeitstätigkeit der Kindesmutter (KM) unterstellt werden kann, damit der Barunterhalt, den ich derzeit an meinen Sohn zahlen muss, geringer ausfällt?
habe ich nämlich gerade erst das hier geschrieben und frage mich, was daran unklar ist.
Deine Chance damit durch zu kommen ist größer als 0.
Ich weiß aber nicht, wieviel größer.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke, verstanden. 🙂 🙂 :).
habe begonnen gerade die Urteile und Kommentare, die anführst zu lesen.
Werde dem RA richtig "Feuer" machen, danke für Deine Hilfe, ohne Deine (Eure) Hilfe würde ich das alles nicht wissen. Ich bleibe da jetzt dran. Und ich berichte.
Toll, dass es dieses Board gibt.
Gruss
Madin
... dem heute Nacht der Kopf qualmen wird. :thumbup:
madin
Vergebe Deinen Feinden, aber vergiss nicht Ihre Namen.
John.F.Kennedy
