Hallo zusammen,
Ich habe meine Tochter (20) nun gebeten über ihren schulischen, bzw. beruflichen Werdegang Auskunft zu geben.
Auch wollte ich Auskunft darüber, ob die geplante volljährigen Adoption vollzogen worden ist (manche von euch können sich sicher noch erinnern).
Heute bekam ich die Antwort, das sie nun das Abitur in der Tasche hat und für sie nun die Orientierungsphase beginnen würde.
Desweiteren solle ich in Zukunft und bei Fragen mich nicht an sie, sondern direkt an Ihre Rechtsanwältin wenden.
Das war's
Sie hat nach dem Besuch der Realschule das Abitur gemacht. Ich habe weder Zeugnisse oder sonstiges. Auch die Frage der Adoption blieb unbeantwortet.
Ist sie nun noch privilegiert, oder nicht?, und wenn ja, bis wann?
Für eine Antwort wäre ich dankbar 🙂
Gruß Wedi
Moin Wedi,
Heute bekam ich die Antwort, das sie nun das Abitur in der Tasche hat und für sie nun die Orientierungsphase beginnen würde.
Privilegiert ist sie bis zum offiziellen Ende des Schuljahres (guck mal ins Schulgesetz Deines Bundeslandes).
Da sie den Begriff "Orientierungsphase" wählt, gehe ich davon aus, dass sie (oder Mama) sich schon (beim Anwalt) darüber informiert hat, dass sie grundsätzlich schon noch unterhaltsberechtigt ist ...
Deine "richterliche" Leistungsfähigkeit habe ich nicht mehr so auf dem Schirm.
Dennoch:
Da nach Schuljahresende die erhöhte Erwerbsobliegenheit entfällt, darfst Du Dich jetzt um Titelherausgabe/-Abänderung/Vollstreckungsverzicht kümmern.
Gruß
United
Moin,
der einfache "Vermerk" dass sich sich in einer Orientienrungsphase befände, reicht nicht aus. Sie muss schon einiges genauer darlegen.
Ich würde damit schonmal anfangen einen evtl. vorhandenen Titel einzufordern und dann auf die Bedürftigkeitsnachweise der Tochter warten. Natürlich nebst vollständiger Auskunft über das Einkommen der KM, nebst Taschengeld und Ersparnisse durch den neuen Ehemann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
wie united schon geschrieben hat ist sie bis zum Ende des Schuljahres = Ende der allgemeinen Schulausbildung privilegiert. Schule ist Ländersache und wenn Du sagst um welches Bundesland es geht, dann kann man sicher auch herausfinden wann das Schuljahr endet.
Deine finanziellen Verhältnisse kenne ich nicht im Detail, aber wenn die Tochter nicht mehr privilegiert ist, dann fällt sie in den 4. Unterhaltsrang und Dein Selbstbehalt ihr gegenüber steigt auf 1300 Euro.
Aus meiner Sicht solltest Du der Tochter über die Anwältin schreiben, dass Du bis zum Schuljahres Ende den Unterhalt zahlst und die Herausgabe/Abänderung/Verzicht auf Vollstreckung des Titels willst und ggd. auch vor Gericht durchsetzen wirst.
Auch wenn Du in der Übergangsphase (von ca. 6 Monaten) zu Unterhalt verpflichtet bist, heisst das nicht in dem Umfang wie während der Schulzeit sondern nur noch für den Volljährigenunterhalt.
VG Susi
Das Schuljahr endet bundesweit am 31. Juli